ForumAutoverkauf
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Autoverkauf
  5. Kurzzeitkennzeichen für Dekra-Untersuchung vor dem Auto(ver)kauf

Kurzzeitkennzeichen für Dekra-Untersuchung vor dem Auto(ver)kauf

Themenstarteram 15. September 2019 um 12:01

Hallo,

letztens haben wir uns einen gebrauchten Mini von einem Privatverkäufer angeschaut.

Er hat uns sehr gut gefallen und hat auch einen fehlerfreien Eindruck gemacht.

Allerdings war das Auto schon abgemeldet, sodass wir keine richtige Probefahrt machen konnten (sind nur kurz auf dem Hof gefahren). Damit wir sicher sein können, dass mit dem Fahrzeug auch wirklich alles in Ordnung ist, wollten wir ein DEKRA-Gutachten erstellen lassen, bevor wir den Wagen auch kaufen.

Dazu hat der Verkäufer auch zugestimmt.

Was muss ich beachten, damit ich selber das Kurzzeitkennzeichen beantragen kann und den Mini selbst zur DEKRA fahren kann, ohne dass ich das Fahrzeug schon gekauft habe?

Braucht man ggf. Vollmachten etc.? Das Auto hat eine gültige HU.

Danke für Eure Hilfe und schönen Sonntag,

MiniJob

Ähnliche Themen
12 Antworten

Moin,mit Brief und Schein zum Verkehrsamt und auf Tageskennzeichen anmelden,geht bis 5 Tage.EVB von der Versicherung braucht man natürlich auch.ca 30 € für die Schilder und ein kleinen Obolus für das Amt,sollte alles in allem etwa 50 € kosten.

Vollmachten braucht man keine und der Verkäufer brauch nicht zwingend mit,weiß aber nicht ob der einfach so die Papiere rausrückt.

Ach ja die HU Bescheinigung nicht vergessen,ohne die läuft gar nichts.

Zitat:

@MiniJob schrieb am 15. September 2019 um 14:01:19 Uhr:

Hallo,

letztens haben wir uns einen gebrauchten Mini von einem Privatverkäufer angeschaut.

Er hat uns sehr gut gefallen und hat auch einen fehlerfreien Eindruck gemacht.

Allerdings war das Auto schon abgemeldet, sodass wir keine richtige Probefahrt machen konnten (sind nur kurz auf dem Hof gefahren). Damit wir sicher sein können, dass mit dem Fahrzeug auch wirklich alles in Ordnung ist, wollten wir ein DEKRA-Gutachten erstellen lassen, bevor wir den Wagen auch kaufen.

Dazu hat der Verkäufer auch zugestimmt.

Was muss ich beachten, damit ich selber das Kurzzeitkennzeichen beantragen kann und den Mini selbst zur DEKRA fahren kann, ohne dass ich das Fahrzeug schon gekauft habe?

Braucht man ggf. Vollmachten etc.? Das Auto hat eine gültige HU.

Danke für Eure Hilfe und schönen Sonntag,

MiniJob

Ich würde dem Verkäufer sagen er soll die DEKRA Untersuchung durchführen lassen - bei positiver Begutachtung gibt es eine Kaufzusage

Der will doch verkaufen - ich persönlich kaufe nur beim Werkshändler und sonst gar nicht .

Viel Erfolg

]

........ ich persönlich kaufe nur beim Werkshändler und sonst gar nicht .

Und warum müssen wir das wissen?

 

 

Weil ich mich nach fast 50 Jahren Erfahrung und vielen vielen Fahrzeugen eben nur mehr so entscheide - aber es gibt ja viele Besserwisser bzw heutzutage weiß eigentlich doch jeder alles viel besser !

Wichtig noch, die meisten Versicherungen für die KZK sind nur Haftpflicht, wenn da was zum Weg zur Dekra schief läuft ...

Stimme dem Vorschreiber grundsätzlich zu, dieses abgemeldet Verkaufen ist echt dämlich von dem Verkäufer, wenn man ein Angsthase ist und nur abgemeldet übergeben möchte ... ok geschenkt, aber schon weit vorher abmelden, eine Probefahrt praktisch unmöglich machen, oder wie in eurem Fall einen sehr empfehlenswerten GebrauchtwagenCheck zu erschweren :o... also wenn es nicht das einmalige super Schnäppchen ist, würde ich es lassen ....

Was ist wenn beim Dekra check was auffält? dann habt ihr noch die ganzen KZK Kosten/Zeit umsonst geopfert... und siehe versicherungsschutz, je nach Fahrzeugwert ist es nicht gut nur HP versichert zu sein, kommt ja immer am blödesten ..;)

Die Karte würd ich spielen - der Verkäufer soll für die Kosten des KZK aufkommen, niemand kauft ein Auto ohne Probefahrt. DAs er den Wagen schon abgemeldet hat ist dann sein Problem ... :D

Edit: Sollte das Auto anschließend von dir gekauft werden könnt ihr euch über die Preisverhandlung immer noch wegen den Kosten entgegen kommen ...

Zitat:

@Lumpi3000 schrieb am 15. September 2019 um 19:24:23 Uhr:

...DAs er den Wagen schon abgemeldet hat ist dann sein Problem ...

Warum sollte die Abmeldung ein "Problem" des Verkäufers sein? Nicht alle Verkäufer zielen mit ihren Angeboten primär auf den Privatkundensektor und gewerbliche Kunden haben für derartige Fälle passende Kennzeichen parat. Ich als Verkäufer würde einem Kunden mit der von dir vorgeschlagenen Vorgehensweise den virtuellen Stinkefinger zeigen und freundlich mitteilen, woanders zu kaufen.

Wenn der Kunde auf Dekra-Begutachtung besteht, bitte, aber wie er diese bewerkstelligt, ist ausschließlich seine Angelegenheit.

Na ja, wenn man das so sieht, kann man gleich die üblich Verdächtigen kontaktieren, oder das Auto gleich zu wkda bringen ... abgemeldet und kein privat Gelände, um wenigstes mal ein paar Runden zu drehen, dann stehen die Privatkäufer nicht Schlange, was bedeutet bei 0815 Wagen gehts dann nur noch über den Preis.;)

Ich sehe hier auch den Verkäufer am Zug. Der Kauf eines gebrauchten PKW ohne Probefahrt wäre mir mich ein No-Go, egal ob Privat oder Gewerblich.

Wenn er für die KZK nicht aufkommen möchte, dann heißt es weiter suchen. Wie schon weiter oben geschrieben kann man ja die Kosten bei einem Kauf als Preisnachlass verrechnen.

wenn es auf einen Kauf herausläuft, kann der Käufer die Versicherung für das KZK auf den dann folgenden Vertrag anrechnen lassen. Das senkt die Kosten erheblich.

Ich würde mal mit der Zulassungsstelle absprechen, ob die Kopien der Fahrzeugpapiere akzeptieren. Oft tun sie das. Dann muss der Verkäufer die Originale nicht rausrücken. Geht das nicht, müssen die Originalpapiere vorgelegt werden, sonst gibt es keine KZK.

Man kann Kaufverträge auch unter der Nebenbedingung einer mängelfreien Dekra-Begutachtung machen. In dem Fall würde ein gefundener Mangel ein Rücktrittsrecht begründen. Kann sein, dass sich der Verkäufer auch darauf einlässt.

Moin,

Man kann auch einfach freundlich miteinander reden. Der Verkäufer organisiert den Krams und man erstattet die Kosten bei erfolgreichem Kauf völlig und bei einem Fail eben zu Hälfte. Zur Hälfte - weil er das Kennzeichen ja noch für weitere Besichtigungen nutzen kann.

Man ist doch erwachsen ;)

LG Kester

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Autoverkauf
  5. Kurzzeitkennzeichen für Dekra-Untersuchung vor dem Auto(ver)kauf