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Kurzzeitzulassung ohne TüV seit 1.April 2015
Ich weiß leider nicht ob das das richtige Forum ist, mit Versicherung hat das ja nix am Hut, daher ist das Forum hier für Verkehr&Sicherheit ja wohl das naheliegendste.
In den nächsten Tagen möchte ich mir einen Golf 2 anschauen und diesen ggf. beim TüV vorfahren und bei entsprechend harmlosem Mängelbericht oder bestandener HU auch kaufen.
Allerdings bin ich mir seit der Gesetzesänderung vom 1. April nicht ganz sicher, was ich dafür brauch oder ob das so ohne weiteres überhaupt möglich ist.
Ich bin selbst Versicherungsmitarbeiter einer KfZ-Versicherung und weiß daher zumindest schonmal für den Teil bescheid.
Allerdings stellt sich mir die Frage, wie das gehandhabt wird beim StVA und ob ich da ohne aktuellen TüV-Bericht überhaupt ein KZK bekomme, bzw. wie sich das der Gesetzgeber überhaupt vorstellt.
Kann da vielleicht schon jemand aus eigener Erfahrung berichten?
Randinfo: das potenzielle FZG steht nur einen Steinwurf von meinem Wohnort entfernt. Daher wären zukünftiger Zulassungsbezirk, TüV-Bezirk und ausstellende Behörde für das KZK quasi am identischen Standort.
MfG
Chris
Beste Antwort im Thema
Wenn alles innerhalb eines Zulassungsbezirks passiert, ist es unkritisch:
Ohne HU ist die Fahrt zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle und die Rückfahrt erlaubt.
Weiterhin die Fahrt zur geeigneten Werkstatt auch innerhalb der unmittelbar angrenzenden Zulassungsbezirke.
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29 Antworten
Du bekommst das Kurzzeitkennzeichen für den direkten Weg zum Tüv auch ohne HU. Dumm nur, wenn er nicht besteht. Besser also in eine Werkstatt fahren, die Reparaturen und HU macht.
Wenn alles innerhalb eines Zulassungsbezirks passiert, ist es unkritisch:
Ohne HU ist die Fahrt zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle und die Rückfahrt erlaubt.
Weiterhin die Fahrt zur geeigneten Werkstatt auch innerhalb der unmittelbar angrenzenden Zulassungsbezirke.
Wenn ich ohne hin darf, darf ich doch auch ohne wieder weg, oder?
Macht ja keinen Sinn, wenn ich den Hobel dann da beim Prüfer stehen lassen muss. Außerdem habe ich bisher nur die Formulierung "eine Weiterfahrt kann bei Gefährdung der Verkehrssicherheit untersagt werden" gelesen.
Plakette wird z.B. verwehrt, wenn z.B. das Innenraumgebläse oder die Scheibenwaschanlage nicht funktioniert. Eine direkte Verkehrsunsicherheit ist damit ja nicht gegeben.
Ich will mir ja nur n Mängelbericht abholen, damit ich weiß, was ich mir da einkaufe und ggf. nicht nach dem Kauf auf nem Haufen Schrott sitzen bleibe, den ich nichtmal ohne Anhänger von A nach B bewegen kann.
Da muss es ja für den Privatmann Möglichkeiten geben.
Hatte das Spielchen am vergangen Freitag und war recht verwundert als ich auf der Zulassungsstelle denn neuen Schmarn mit dem Tüv lass.
Also wie du als Versicherungsmitarbeiter sicher weißt benötigst zum einen eine Deckungsnummer einer Versicherung, dann deinen Perso.
Zum Tüv Bericht ist dieser vorhanden vorlegen und darfst das Fahrzeug zu den legalen Zwecken im Verkehr bewegen, Probefahrten usw.
Haste du keinen Tüv Bericht bzw. ist er abgelaufen, bekommst du auch ohne Probleme die Kurzeitkennzeichen, allerdings mit der Einschränkung daß das Fahrzeug nur von seinem Standort direkt zur nächsten Prüfstelle bewegt werden darf (dies wird auch vermerkt).
Bekommst du dort eine neue Plakette darfst du ab sofort die Kurzzeitkennzeichen in vollem Umfang nutzen, verweigert der Tüv dir die Plakette darf das Fahrzeug nicht mehr bewegt werden und theoretisch müsstest du es zurück transportieren lassen.
So erklärte mir es die Dame auf der Zulassungsstelle, sie wisse allerdings nicht inwieweit die Polizei da schon ein Auge drauf hat.
Frage mich welcher Held auf solche realitätsfremde Regelungen kommt...
Zitat:
@Bembel85 schrieb am 22. April 2015 um 23:10:11 Uhr:
Frage mich welcher Held auf solche realitätsfremde Regelungen kommt...
fette Politiker mit vom Steuerzahler bezahlten Dienstwagen, die sich darum keine Sorgen machen müssen.
Mich würde jetzt noch interessieren, wie streng das bei nicht bestandener Prüfung gehandhabt wird.
Ob einem da mittels Entfernung der Kennzeichen die weiterfahrt untersagt wird oder ob da dann böse mit dem Zeigefinger gewunken wird und man darauf hingewiesen wird, dass das teuer wird, wenn die Polizei einen anhält.
Der Hof vom TüV müsste dann ja auch vollstehen mit Autos, die niemand mehr bewegen darf....
Bedanken können wir uns bei den Arschlöchern, die Handel mit KKz. betrieben haben. Deshalb wurde da jetzt ein Deckel drauf gemacht. Jetzt reiben sich gewerbliche Verkäufer die Hände und der Privatmann darf sich einen Pkw-Hänger nebst Zugfahrzeug organisieren, wenn man ein Auto außerhalb des Zulassungsbezirks kaufen will.
Um es dann bei einer Werkstatt mit HU-Möglichkeit abzustellen.
Werkstatt kriegt den Auftrag "Mach' ma tüv-fertig" = Freibrief zum Gelddrucken.
Und die Werkstätten fahren fröhlich weiter mit roten Nummern und feixen sich eins.
Dagegen hilft, IMMER IMMER IMMER eine gültige HU zu haben.
Der Prüfer wird keinen Hof voller Autos haben. Die werden alle mit dem ADAC-Mann weggefahren. Und weil's keine Panne ist, bezahlt das der Tropf, der mit dem Auto aufgetaucht ist.
cheerio
Ich leg schonmal n paar hunderter beiseite.... so empfindlich kann das Ordnungsgeld nicht ausfallen, wenn ich den Kahn dann vom TüV-Gelände fahre....
Was wäre denn wenn ich dann "umgehend" in die nächste Werkstatt fahre? Werkstattfahrten waren doch laut der neuen Regelung mit KZK und ohne TüV auch erlaubt oder?
Bevor wir weiter mutmaßen und fluchen:
ich hab gerade zufällig diesen Text auf der Seite vom BMVI (BuMi für Verkehr und Infrastruktur) gefunden.
Fahrten zur Reparatur in eine Werkstatt im Zulassungsbezirk oder sogar angrenzenden Zulassungsbezirk sind auch legal.
Da kann der ADAC-Mann mich mal, es sei denn das Fahrzeug ist als verkehrunsicher eingestuft =/= erheblicher Mange =/= geringer Mangel.
Na ja, das liest sich ja noch einigermaßen praxisgerecht. Danke für den Link.
Schade ist nur, daß man nicht mehr mit KZK im Gepäck auf Jagdreise durch die Republik gehen kann, ohne das Beutetier schon zu kennen.
Und das Thema "Mit KZK von Italien nach Deutschland" wurde wieder mal absichtlich vergessen bei der Neuregelung.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 23. April 2015 um 09:28:50 Uhr:
Schade ist nur, daß man nicht mehr mit KZK im Gepäck auf Jagdreise durch die Republik gehen kann, ohne das Beutetier schon zu kennen.
das konnte man auch vorher bei vielen Zulassungsstellen schon nicht mehr.
Was aber offenbar geht, wenn man das Gesetz aufmerksam liest ($16a FZV):
Zitat:
(2) Auf Antrag hat die örtlich zuständige Zulassungsbehörde oder die für den Standort des Fahrzeugs zuständige Zulassungsbehörde bei Bedarf ein Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen
und
Zitat:
Liegen die Voraussetzungen nach Satz 1 Nummer 1 nicht vor, dürfen abweichend von Satz 1 nur Fahrten, die im Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen, zur nächstgelegenen Begutachtungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die das Kennzeichen zugeteilt hat, oder einem angrenzenden Bezirk durchgeführt werden.
Ich lese das so, dass man durchaus in Kiel (wenn man dort wohnt) ein KZK ausstellen lassen darf, damit in München ein Auto ohne HU abholt und dann auf direktem Weg zur "nächstgelegenen Begutachtungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die das Kennzeichen zugeteilt hat" in Kiel fahren darf
Na ja das geht glaube ich nicht:
"Wenn der Termin zur Durchführung der Hauptuntersuchung ...vor dem Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens liegt, dürfen ohne einen Nachweis der durchgeführten Untersuchung und Prüfung nur Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück durchgeführt werden."
Also nur in Kiel, nicht von München nach Kiel.
Oder ich nehme ein KZK in München, fahre zum Münchner TÜV, bestehe die HU und fahre dann erst nach Kiel, mit KZK und neuer HU-Bescheinigung in der Tasche.
Hi,
in der Praxis wirst du innerhalb des Zulassungsbezirks also wohl kaum kontrolliert, zumindest nicht Wochentags.
Erst wenn man außerhalb seines Zulassungsbezirks untwerwegs ist wird es ggf. interessant. Hier muß man mit häufigen Kontrollen rechnen da ja überprüft werden muß ob das Fahrzeug eine gültige HU besitzt.
Das könnte man stark vereinfachen indem das KZK einen HU Aufkleber erhält. Dann sieht die Polizei direkt ob das Fahrzeug "frei" genutzt werden kann oder eben nur eingeschränkt.
Bisher war es ja auch ohne KZK mit zugeteiltem Kennzeichen möglich ohne Zulassung zum Tüv oder zur Werkstatt zu fahren. War in der Praxis immer etwas kompliziert da sich die Zulassungsstellen gerne geweigert haben ein Kennzeichen vorab zuzuteilen. Gibt es diese Regelung immer noch oder wurde die jetzt abgeschafft?
Gruß Tobias
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 23. April 2015 um 12:36:19 Uhr:
"Wenn der Termin zur Durchführung der Hauptuntersuchung ...vor dem Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens liegt, dürfen ohne einen Nachweis der durchgeführten Untersuchung und Prüfung nur Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück durchgeführt werden."
was machst Du, wenn der Zulassungsbezirk Kiel ist, Du das Auto aber in München holst?
Mit was für Autos fahrt ihr rum? Hab schon öfter gekauft und wieder verkauft, das meiste steht doch eh mit "frisch TÜV" bei den Händlern und auch bei Privat ist Kauf ohne gültige HU mit teils deutlichen Preisabschlägen verbunden. Zu deutsch entweder wird mit frisch oder zumindest länger gültig TÜV verkauft oder es hat i.d.R. seinen Grund warum der nicht erneuert wird.
Innerhalb des Zulassungsbezirks und angrenzend braucht es eh kein KZK, zum SVA, Kennzeichen zuteilen lassen und Versicherungsbestätigung holen dann darf man Wege zur HU und zur Anmeldung mit ungestempelten Kennzeichen machen.