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KW Gewinde vorne zu hoch (TÜV Bereich)

Themenstarteram 16. Mai 2006 um 18:10

Hi,

laut dem Gutachten das dem Gewinde bei liegt, heisst es vorne muss 5cm Restgewinde bleiben. Jetzt habe ich es zur Gaudi mal so wiet runtergedreht, das noch ca 3cm Restgewinde sind, das Fahrwerk ist mir aber immer noch zu hoch, mindestens 1-1,5cm müssen noch runter. Die könnte ich zwar noch einstellen, aber wie bekomme ich dann jemals das Fahrwerk eingetragen? Der TÜV geprüfte Bereich von KW ist doch Serienniveau, bei 5cm Restgewinde könnte ich keinen Unterschied zwischen einem Serienfahrwerk und einem KW Gewinde feststellen!? Für hinten gilt übrigens das gleiche, da soll er aber nur noch ca 1cm runter.

Wie habt ihr das gelöst?

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11 Antworten
am 16. Mai 2006 um 18:50

Entweder ohne Gutachten zum TÜV fahren und ne Einzelabnahme machen lassen, oder mit dem TÜV Mann schmusen um ihn davon zu überzeugen, dass von der "erweiterten" Tieferlegung keine Gefahr ausgeht. (Federvorspannung, Restfederweg, minimale Höhe des Fahrzeuges usw.) Bei mir hat die zweite Variante geklappt.

Zudem ist ne Einzelabnahme Sauteuer!

Themenstarteram 16. Mai 2006 um 19:16

Dann bräuchte ich nur noch einen "kulanten" TÜV im Umkreis München :D

Re: KW Gewinde vorne zu hoch (TÜV Bereich)

 

Zitat:

Original geschrieben von TheBigG

Hi,

laut dem Gutachten das dem Gewinde bei liegt, heisst es vorne muss 5cm Restgewinde bleiben. Jetzt habe ich es zur Gaudi mal so wiet runtergedreht, das noch ca 3cm Restgewinde sind, das Fahrwerk ist mir aber immer noch zu hoch, mindestens 1-1,5cm müssen noch runter. Die könnte ich zwar noch einstellen, aber wie bekomme ich dann jemals das Fahrwerk eingetragen? Der TÜV geprüfte Bereich von KW ist doch Serienniveau, bei 5cm Restgewinde könnte ich keinen Unterschied zwischen einem Serienfahrwerk und einem KW Gewinde feststellen!? Für hinten gilt übrigens das gleiche, da soll er aber nur noch ca 1cm runter.

Wie habt ihr das gelöst?

Hallo,

hast du beim Einbau die 2 Gummipuffer entfernt, die beim KW für den A3 verwendet werden müßen????

Die müßen beim TT nicht verbaut sein!!!

Dann kommst du viel weiter runter...

Siehe Anhang!

MFG Volker

Themenstarteram 17. Mai 2006 um 19:53

So weit komme ich auch, nur eben dann nicht mehr im TÜV zulässigen Bereich, sprich dann bleiben vorne noch rund 15mm Restgewinde und hinten 5mm ^^

Zitat:

Original geschrieben von TheBigG

So weit komme ich auch, nur eben dann nicht mehr im TÜV zulässigen Bereich, sprich dann bleiben vorne noch rund 15mm Restgewinde und hinten 5mm ^^

Hallo bin aber bei meinem noch im TÜV Bereich, könnte vorne noch 15mm tiefer und dann wärs auch kein Problem!!

Themenstarteram 18. Mai 2006 um 17:36

Welchen Puffer meinst du? Hat der TT eine Antreibswelle mit 53mm?

Bekomm ich den im eingebauten zustand raus?

Hi,

@TheBigG:

Ich geh mal davon aus, dass du die Variante 1 hast, ansonsten ergibt der Rest meines Postings nämlich keinen Sinn ;)

Wenn man das Gutachten genau liest, werden dort unter IV.11-13 drei mögliche Szenarien genannt. Entweder 50, 35 oder 25 mm Restgewinde an der VA. D.h. meines Erachtens kannst du dir davon eins aussuchen.

Außerdem ist die Restgewindelänge nur ein Sollmaß. Zumindest steht im Gutachten, dass sie in einem gewissen Bereich liegen SOLL. Das verbindliche Maß ist der Abstand von Radmitte zur Bördelkante (da steht dann MUSS). Diese soll laut dem Gutachten dann auch in die Papiere eingetragen werden. Bei mir hat der TÜV aber trotzdem das Restgewinde (bei mir 25 mm) eingetragen, aber egal.

Restgewinde 25 mm ist nur zulässig wenn die rechte Antriebswelle höchstens 43 mm Durchmesser hat (meiner hat 43) und die zwei Endanschläge (die zwei 15 mm starken schwarzen Gummipuffer) entfernt werden, die serienmäßig montiert sind.

Das ist zumindest meine Interpretation des Gutachtens. Man muss es genau lesen und zwischen soll und muss unterscheiden.

 

Um die Endanschläge zu entfernen, muss das Federbein ausgebaut werden, im eingebauten Zustand geht da nix.

Gruß,

Oli

Themenstarteram 19. Mai 2006 um 1:56

Dann hast du dein gutachten aber falsch gelesen :D

BEi einer Antriebswelle mit 53mm müssen die endanschläge entfernt werden!

Nö,

Im Gutachten steht:

Zitat:

13. Abweichend zu Punkt 11. Das Abstandsmaß Unterkannte Federteller zu unterem Gewindeende soll mindestens VA: 25 mm sollte höchstens VA: 70 mm betragen. Hierbei muss der Abstand Radmitte - Bördelkante mindestens VA: 330 mm betragen. Bei dieser Anwendung muss die serienmäßige rechte Antriebswelle 43 mm oder kleiner sein und der Stabilisatorumrüstsatz Fa.KW-automotive verwendet werden, bzw. die serienmäßige Stabilisatoranlenkung am Federbein montiert sein. Außerdem müssen die beiden Endanschläge 2x15 mm (siehe Punkt II.2 Vorderachse) demontiert sein.

In der Anleitung vom 14.6.2005 (gibts beim Hersteller zum Runterladen, bei mir war ursprünglich eine ältere dabei, die etwas weniger eindeutig war) steht:

Zitat:

1) Bei Fahrzeugen mit einem Antriebswellendruchmesser von 53 mm oder kleiner, wird nur ein Endanschlag montiert (siehe Seite 8).

2) Bei Fahrzeugen mit einem Antriebswellendurchmesser 43 mm oder kleiner, werden beide Endanschläge demontiert (siehe Seite 8).

Find ich ziemlich eindeutig. ;)

Gruß,

Oli

Themenstarteram 19. Mai 2006 um 12:10

Also hat der TT jetzt eine Antriebswelle mit 53mm oder 43mm? Das war meine Frage :D

[EDIT]

Ok jetzt scheine ich es kapiert zu haben:

Mein TT mit 132KW hat eine Antriebswelle mit 43mm. Deshalb müssen die beiden Endanschläge mit 2x15mm (die schwarzen Puffer) demontiert sein. Das Fahrwerk kann dann so weit eingestellt werden, das mindestens 25mm zwischen Verstellschraube und dem unteren Gewindeende sind, jedoch mindestens 330mm zwischen Radmitte und Kotflügelkante.

Ok, jetzt muss ich das so nur noch meiner Werkstatt erklären und gut ist.

Zitat:

Original geschrieben von TheBigG

Also hat der TT jetzt eine Antriebswelle mit 53mm oder 43mm? Das war meine Frage :D

[EDIT]

Ok jetzt scheine ich es kapiert zu haben:

Mein TT mit 132KW hat eine Antriebswelle mit 43mm. Deshalb müssen die beiden Endanschläge mit 2x15mm (die schwarzen Puffer) demontiert sein. Das Fahrwerk kann dann so weit eingestellt werden, das mindestens 25mm zwischen Verstellschraube und dem unteren Gewindeende sind, jedoch mindestens 330mm zwischen Radmitte und Kotflügelkante.

Ok, jetzt muss ich das so nur noch meiner Werkstatt erklären und gut ist.

So ist es...

MFG Volker

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