Lack aufgeplatzt ! Was nun ?!
Hallo Liebe Motor-Talker,
bei meinem w212 habe ich vorhin bemerkt, dass der Lack an der Heckstoßstange "aufgeplatzt" ist .. siehe Bilder.
Das Fahrzeug habe ich Ende Juni '15 (also vor ca. 5 Monaten) beim gekauft. Ich wurde auch in Kenntnis gesetzt, dass die Heckstoßstange schonmal Lackiert wurde, da Leasing-Rückläufer.... Ist auch im Kaufvertrag vermerkt!
Meinen Verkäufer habe ich bereits versucht zu kontaktieren, leider ging der nicht an das Telefon.
Meine Frage: Wie verhält sich das alles denn nun? Habe ich irgendwelche Ansprüche auf Verbesserung, sprich neu Lackierung?
Wie gesagt, Fahrzeug habe ich seit ca. 5 Monaten (inkl. JS-Garantie) bei einem Mercedes-Händler ca. 500 km von mir entfernt gekauft.
Über Tipp's wäre ich euch wirklich dankbar!!
Gruß
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16 Antworten
Eindeutig Lackierfehler.
Jebiga, das ist auch meine Einschätzung...
Zitat:
Meine Frage: Wie verhält sich das alles denn nun? Habe ich irgendwelche Ansprüche auf Verbesserung, sprich neu Lackierung?
Ja, Sachmangelhaftung (<6 Monate nach Kauf). Ursprung/Ursache lag schon vor dem Kauf vor. Mit dem Eintrag im Kaufvertrag sicher keine Zweifel.
Zitat:
Wie gesagt, Fahrzeug habe ich seit ca. 5 Monaten (inkl. JS-Garantie) bei einem Mercedes-Händler ca. 500 km von mir entfernt gekauft.
Über Tipp's wäre ich euch wirklich dankbar!!
Kontaktiere den VK, schick die Bilder und warte die Reaktion ab.
Drücke Dir die Daumen, vielleicht hast Du Glück und es findet sich eine unkomplizierte Lösung!
VG
Christian
@AMG_4Matic
JS Garantie kannst Du bei jedem beliebigen Mercedes-Händler oder -Niederlassung in Anspruch nehmen.
Mach' Dir keine Sorgen: Leg' dort die Karte mit der JS-Garantie vor und Dir wird geholfen!
Halt uns auf dem Laufenden, was daraus geworden ist.
Gruß
DB-Driver
Zitat:
@omi_caravan schrieb am 21. November 2015 um 17:44:37 Uhr:
Zitat:
Meine Frage: Wie verhält sich das alles denn nun? Habe ich irgendwelche Ansprüche auf Verbesserung, sprich neu Lackierung?
Ja, Sachmangelhaftung (<6 Monate nach Kauf). Ursprung/Ursache lag schon vor dem Kauf vor. Mit dem Eintrag im Kaufvertrag sicher keine Zweifel.
Zitat:
@omi_caravan schrieb am 21. November 2015 um 17:44:37 Uhr:
Zitat:
Wie gesagt, Fahrzeug habe ich seit ca. 5 Monaten (inkl. JS-Garantie) bei einem Mercedes-Händler ca. 500 km von mir entfernt gekauft.
Über Tipp's wäre ich euch wirklich dankbar!!
Kontaktiere den VK, schick die Bilder und warte die Reaktion ab.
Drücke Dir die Daumen, vielleicht hast Du Glück und es findet sich eine unkomplizierte Lösung!
VG
Christian
Danke!!
Zitat:
@AMG_4Matic
JS Garantie kannst Du bei jedem beliebigen Mercedes-Händler oder -Niederlassung in Anspruch nehmen.
Mach' Dir keine Sorgen: Leg' dort die Karte mit der JS-Garantie vor und Dir wird geholfen!
Halt uns auf dem Laufenden, was daraus geworden ist.
Gruß
DB-Driver
Danke!!
Das mit der JS-Garantie, kann ich auch nur Loben! TOP! Hatte da bereits eine Kleinigkeit am Fahrersitz.
Ich war nur unsicher, ob die JS-Garantie auch Geschichten wie Lackschäden o. ä. abdeckt...
Ich halte euch auf'm laufendem.
Schöne Grüße aus Westfalen an alle!!
Die JS Garantie wird das nicht decken. Aber die Sachmangelgewährleistung. Das ist ein Lackierfehler. Wenn du pech hast, besteht der Händler darauf, selbst nachzuerfüllen... Heißt du musst 500 km hin (wobei er die Kosten übernimmt). Ich wette aber, dass er dir eher sagen wird, dass du einen Betrieb in deiner Nähe aufsuchen solltest, der die schürtze nochmal lackiert.
Den Wagen einem Lackierer in der Nähe zeigen und um einen Kostenvoranschlag bitten. Dann den Händler kontakten und den Kva an ihn mailen. Der wird sich mindestens an den Kosten beteiligen.
Ich gehe auch mal von aus das wir es hier mit einer Sachmangel-Haftung zu tun haben.
Eine Mail habe ich bereits gesendet, samt Fotos.
Das idealste wäre natürlich, dass ich das hier vor Ort irgendwo (von mir aus auch beim Freundlichen in Auftrag) machen lassen kann. Denn das weite hin und her...
Ich berichte euch!! Gott sei dank ist das noch innerhalb der 6 Monate eingetreten!
Mit freundlichem Gruß
Das hätte auch nach 6 Monaten nicht auftreten dürfen, denn die "Ausbesserung" an der Stelle ist ja dokumentiert. Wünsche Dir da alles Gute und ich bin optimistisch!
Ich habe heute eine Erinnerungsmail an meinen geschickt.
Habe bis jetzt noch keine konkrete Info.
Halte euch auf dem laufendem.
Gruß
Pass bloß auf, dass die Gewährleistungsfrist von 6 Monaten nicht abläuft. Nutze ein Einschreiben mit Rückschein, um das Datum deiner Mängelrüge belegen zu können.
Eine Mail müsste doch aber auch ein nachweisliches Dokument sein? Lediglich eine 'Bestätigung' der erhaltenen Mail habe ich 'nur' mündlich per Telefon erhalten.. hmm
Mail ist im eigentlichen Sinne kein nachweisliches Dokument. Sicher geht es mit Einschreiben / Rückschein.
Bei Mail und mündlicher Aussage hast Du nach meinem Wissen, nichts in der Hand
Zitat:
@calypsokaba schrieb am 4. Dezember 2015 um 09:44:39 Uhr:
Mail ist im eigentlichen Sinne kein nachweisliches Dokument. Sicher geht es mit Einschreiben / Rückschein.
Bei Mail und mündlicher Aussage hast Du nach meinem Wissen, nichts in der Hand
Das befürchte ich auch.
Daher: Einschreiben mit Rückschein!