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Lackschaden am geparkten Auto durch Radfahrer verursacht - Weiteres Prozedere?

Themenstarteram 4. August 2020 um 19:35

Hallo zusammen,

Bitte entschuldigt meine Unwissenheit, aber in der Tat bin ich bisher komplett von jeglichen Schäden, die durch Versicherungen reguliert hätten müssen, verschont geblieben.

Gestern Abend ist ein Radfahrer durch sein eigenes Missgeschick auf mein geparktes Auto gefallen. Auf der Motorhaube befinden sich nun zwei deutliche Kratzer (siehe Bild). Da der Verursacher keine Papiere dabei hatte, habe ich darauf bestanden, die Polizei dazu zu ziehen. Nach einer Stunde waren die Beamten auch da und haben sich den Schaden kurz angeschaut. Ein Eingreifen oder ein Unfallbericht war auf Grund des Bagatelle Charakters nicht nötig; ein Bericht seitens der Polizei wurde nicht angefertigt. Die Personalien wurden aber festgestellt, sodass ich nun die nötigen Infos beisammen habe.

Mein Verständnisse nach ist nun folgender Weg nötig:

* Der Unfallverursacher muss seiner Haftpflichtversicherung den Schaden melden.

* Ich als Geschädigter werde mich bei entsprechender Werkstatt melden, wie der Schaden zu beheben ist. Ggf. lasse ich ein Gutachten anfertigen.

Wie wird dann der Schaden reguliert? Wer muss sich bei wem melden, um die Kosten zu übernehmen bzw. übernehmen zu lassen?

Besten Dank und entschuldigt die ggf. naiven Fragen.:rolleyes:

Lackschaden Motorhaube
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@schlomm schrieb am 4. August 2020 um 21:35:49 Uhr:

Mein Verständnisse nach ist nun folgender Weg nötig:

* Der Unfallverursacher muss seiner Haftpflichtversicherung den Schaden melden.

Muss er nicht, sollte er aber tun.

Zitat:

* Ich als Geschädigter werde mich bei entsprechender Werkstatt melden, wie der Schaden zu beheben ist. Ggf. lasse ich ein Gutachten anfertigen.

Du solltest in jedem Fall einen Sachverständigen beauftragen. Wahrscheinlich reicht hier ein Kurzgutachten.

Dann hast Du die Beweissicherung für die Schadenshöhe.

Zitat:

Wie wird dann der Schaden reguliert? Wer muss sich bei wem melden, um die Kosten zu übernehmen bzw. übernehmen zu lassen?

Die Zusammenstellung der Gesamtkosten (Reparaturkosten, evtl. Minderwert, Nutzungsausfall, SV-Kosten, Kostenpauschale) forderst Du mit 14 Tage Fristsetzung vom Schädiger direkt. Mit der Versicherung hast Du nichts zu tun und Du hast auch keinen Ansprüche an diese.

Dies kannst Du selbst machen, aber ich empfehle dringend, einen Anwalt mit der Regulierung zu beauftragen. Auch dessen Kosten gehören zum Schadensersatz.

Zitat:

Besten Dank und entschuldigt die ggf. naiven Fragen.:rolleyes:

Naiv, dazu dumm und falsch sind nur die bisher gegebenen Antworten. :rolleyes:

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Hat der Radfahrer überhaupt eine Private Haftpflicht Versicherung?

Weisst Du da etwas darüber?

Falls er keine hat wirst Du auf dem Schaden sitzen bleiben, bzw.musst es Zivilrechtlich einfordern und dabei erstmal in Vorleistung gehen.

Für 2 Kratzer braucht man m.M. nach keinen Gutachter, lediglich einen Lackdoktor.

Sollte beim Dellendoktor relativ günstig repariert werden können. (Unter 100.-€)

Wenn der Radfahrer eine Haftpflichtversicherung hat würde ich mich mit zunächst mit der Versicherung in Verbindung setzen.

Themenstarteram 4. August 2020 um 20:25

Hallo zusammen,

Besten Dank für die Rückmeldungen.

Ja, der Verursacher hat eine Haftpflichtversicherung, weswegen ich da schon einmal auf der "sicheren Seite" bin.

Ich werde den Verursacher bitten, dass er mit da entweder die Vorgangsnummer nennt (er muss den Schaden ja seiner Versicherung melden) oder dass er meine Kontaktdaten seiner Versicherung weiterleitet, sodass diese mich direkt kontaktieren kann.

Donnerstag würde ich bei einer Lackierwerkstatt vorbei schauen, um den Schaden von denen einmal begutachen/beheben zu lassen.

Besser noch wäre es, Du meldest dich bei seiner Versicherung und meldest Deine Ansprüche an.

Denn "müssen" tut der Radler gar nix.... Moralische einwandfreie Charaktere würden das sicher tun, aber nicht jeder ist so drauf.

Letztlich zahlen Versicherungen halt nur wenn tatsächlich begründete Ansprüche gestellt werden und nicht aus reiner Gutmütigkeit.

Zitat:

@schlomm schrieb am 4. August 2020 um 21:35:49 Uhr:

Mein Verständnisse nach ist nun folgender Weg nötig:

* Der Unfallverursacher muss seiner Haftpflichtversicherung den Schaden melden.

Muss er nicht, sollte er aber tun.

Zitat:

* Ich als Geschädigter werde mich bei entsprechender Werkstatt melden, wie der Schaden zu beheben ist. Ggf. lasse ich ein Gutachten anfertigen.

Du solltest in jedem Fall einen Sachverständigen beauftragen. Wahrscheinlich reicht hier ein Kurzgutachten.

Dann hast Du die Beweissicherung für die Schadenshöhe.

Zitat:

Wie wird dann der Schaden reguliert? Wer muss sich bei wem melden, um die Kosten zu übernehmen bzw. übernehmen zu lassen?

Die Zusammenstellung der Gesamtkosten (Reparaturkosten, evtl. Minderwert, Nutzungsausfall, SV-Kosten, Kostenpauschale) forderst Du mit 14 Tage Fristsetzung vom Schädiger direkt. Mit der Versicherung hast Du nichts zu tun und Du hast auch keinen Ansprüche an diese.

Dies kannst Du selbst machen, aber ich empfehle dringend, einen Anwalt mit der Regulierung zu beauftragen. Auch dessen Kosten gehören zum Schadensersatz.

Zitat:

Besten Dank und entschuldigt die ggf. naiven Fragen.:rolleyes:

Naiv, dazu dumm und falsch sind nur die bisher gegebenen Antworten. :rolleyes:

Hier geht es aber nicht um einen üblichen KFZ Haftpflicht Schaden.

Muss dann die Private Haftpflicht Versicherungvdes Radlers auch für Anwalt und Gutachter aufkommen?

Ich meine daß es da andere Regeln gibt, habe aber noch keine Belege dazu parat.

Das ist ein ganz normaler Unfallschaden mit allen Schadenspositionen. Es gibt hier nur keinen Direktanspruch gegen die private HP des Radlers. Der haftet hier allein und er kann sich das von seiner pHP ersetzen lassen. Wenn der Radler sie einbindet, wird die pHP aber vermutlich direkt an den TE zahlen.

Genau so ist es. Deshalb ist es auch besser sich direkt mit der Versicherung in Verbindung zu setzen, so es denn überhaupt eine gibt, auch wenn man rein rechtlich keinen Anspruch gegenüber der Versicherung hat.

Theorie und Praxis eben.

Rein praktisch wirst du von dem Radfahrer auch nichts bekommen das er nicht von seiner Privathaftpflicht bekommt.

Wenn du Lust Zeit, Geld und Nerven hast kannst du ihn dann auf Zahlung verklagen.

Ob das bei dem Minischaden eine gute Idee ist scheint eher fraglich.

Mit dem Anwalt und dem Gutachten wäre ich vorerst mal zurückhaltend wenn du nicht auf den Kosten sitzen bleiben willst.

Bei Kratzern auf der Haube, muss die Haube dafür komplett lackiert werden, weil durch fehlenden Katen und Sicken ist Smart-/Spotrepair Mist. Da wird man nie 100% lackiert bekommen bzw. wird man immer was sehen.

Habe auch einen Steinschlag auf die Haube bekommen, der nicht allzu groß ist, aber der Profilacker meinte, hier muss man die Haube komplett machen, damit es 100%ig ist. Alles andere ist halt Murks ;)

Also lass Dich nicht mit wegpolieren oder Smartrepair billig abspeisen.

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