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Lackschaden durch Katze

Themenstarteram 2. Juli 2007 um 20:55

Hallo! Hab ein Problem mit Nachbars Katze. Sie rennt die ganze Zeit auf meinem Auto rum und zerkrazt mir den Lack. Jedes mal wenn ich mein Auto geputzt habe, sind am nächten Tag noch mehr Kratzer vorhanden. Wollte fragen ob eine Möglichkeit besteht, dass die Versicherung, von meinem Nachbarn oder mir den Schaden bezahlt. Wäre cool wenn mir jemand helfen würde. Gruß

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26 Antworten

Sollte der Nachbar eine Privathaftpflichtversicherung haben, wären Schäden durch Katzen verursacht mitversichert. Vielleicht genügt Dir das erstmal.

Sonst VK-Schaden. U.U. auch TK-Schaden, wenn Schäden durch Tiere allert Art als mitversichert gelten.

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Sonst VK-Schaden. U.U. auch TK-Schaden, wenn Schäden durch Tiere allert Art als mitversichert gelten.

Da ist dann aber die Kollision versichert

am 2. Juli 2007 um 21:29

Ob der Nachbar eine Tier- und/oder Privathaftpflicht hat, ist für eine etwaige Pflicht zum Schadensersatz völlig unerheblich.

Oliver

Re: Lackschaden durch Katze

 

Zitat:

Original geschrieben von big_ss

Hallo! Hab ein Problem mit Nachbars Katze. Sie rennt die ganze Zeit auf meinem Auto rum und zerkrazt mir den Lack. Jedes mal wenn ich mein Auto geputzt habe, sind am nächten Tag noch mehr Kratzer vorhanden. Wollte fragen ob eine Möglichkeit besteht, dass die Versicherung, von meinem Nachbarn oder mir den Schaden bezahlt. Wäre cool wenn mir jemand helfen würde. Gruß

Ich mache dir ein schönes Gutachten hierfür.

Da steht dann drin, dass eine Katze keine Lackschäden verursachen kann, welche eine Instandsetzung oder Lackierung erforderlich machen.

Es ist unplausibel, dass eine Katze mit ausgefahrenen Krallen über eine glatte Oberfläche läuft, da sie dadurch ihre Haftung verliert. Diese erhält sie nur, wenn die weichen Ballen zum Einsatz kommen. Lediglich winzige Lackverschrammungen könnten durch anhaftende Sandkörner in der Pfotenbehaarung entstehen.

Und die sind durch Polieren zu beseitigen.

Also, lasst die Katzen in Frieden, die tun keinen was.

Zitat:

Original geschrieben von o-sm

 

Ob der Nachbar eine Tier- und/oder Privathaftpflicht hat, ist für eine etwaige Pflicht zum Schadensersatz völlig unerheblich.

Wer sollte Deiner Meinung nach hier eine andere Meinung haben?

 

Diese Frage des TE:

Zitat:

Original geschrieben von big_ss

 

...Wollte fragen ob eine Möglichkeit besteht, dass die Versicherung, von meinem Nachbarn oder mir den Schaden bezahlt. Wäre cool wenn mir jemand helfen würde. Gruß

..habe ich beantwortet und mehr nicht.

 

Wenn es für Dich interessant und wichtig ist, will ich gerne den Leierkasten per PN an Dich vorschalten. Und der beginnt so zu leiern:Unabhängig davon ob jemand dagegen vers.... :confused:

@Mindscape,

die Eintrittspflicht der VK und PHV ist auch ohne Kollision gegeben, in der TK nur gegebenenfalls wenn das Fzg. in Bewegung war, da stimmt dann Deine Anmerkung.

PS Nur für o-sm, wenn es sich im Übrigen um einen versicherten Schaden handelte. :)

..kann Dellenzaehler nur zustimmen.

Nachbar hatte mich(Katzenhalter) verklagt.AG Aachen hat die Klage abgewiesen.Begründung ähnlich wie Dellenzähler beschreibt.

Gruß

_______

am 3. Juli 2007 um 12:23

Ich kann Dellenzähler auch nur beipflichten.

Kratzer durch Katzenpfoten entstehen nur dann, wenn man die Katze zu einem "Blitzstart" zwingt ;) oder die Katze gerade aus dem Sandkasten gesprungen ist.

Ausserdem sollte man froh sein, wenn eine Katze das Auto bewacht, so ist das Auto vor Mardern sicher.

am 3. Juli 2007 um 15:48

Hallo,

doch aus auspolierbare Schäden stellen einen

Schaden dar und begründen einen Schadensersatzanspruch - oder?

Wenn ich jetzt Besitzer eines nagelneuen

Autos wäre in Deep Black, das ich hege und pflege

und jedem Steinschlag hinterherweine,

dann würde mich so ein Vieh schon stören ,

das täglich auf meiner täglich mit dem Brillenputztuch polierten Motohaube rumrobbt.

Zitat:

Original geschrieben von safwetyservices

Hallo,

doch aus auspolierbare Schäden stellen einen

Schaden dar und begründen einen Schadensersatzanspruch - oder?

Wenn ich jetzt Besitzer eines nagelneuen

Autos wäre in Deep Black, das ich hege und pflege

und jedem Steinschlag hinterherweine,

dann würde mich so ein Vieh schon stören ,

das täglich auf meiner täglich mit dem Brillenputztuch polierten Motohaube rumrobbt.

dann kannst du auch Petrus verklagen, weil er die Frechheit besitzt saueren Regen auf dein Auto zu schmeissen...

Der hinterlässt nämlich auch "Schäden"

@Dellenzähler,

hast Du die Petrus-Adresse?

Ich will nämlich den Kerl auf Schadenersatz verklagen.

Wenn ich nur an unseren letztjährigen Sommerurlaub denke, der hatte doch glatt auf Tauchurlaub programmiert.

 

Die Betrachtung von @safwetyservices ist nicht ganz ohne.

@Beukeod

der ist abgetaucht (LOL passt irgendwie).Alle Briefe die ich Ihm schon geschrieben wurden mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" zurückgesendet. :(

Danke! Dein Wille war erkennbar.

am 3. Juli 2007 um 17:52

@boykott, @Erbsenzähler :)

Man könnte fast meinen ihr macht euch lustig über mich -Hmm?

*grins*

 

Aber zum Thema "Schadensersatz" oder "verklagen" oder "Forderungen";

euch ist bewusst, dass wir in Zeiten leben, wo man wegen

einer 4,90 Euro Forderung Psot vom Inkassoinstitut bekommt und die dann 50 Euro haben wollen, mit jedem Brief werden's 5 Euro mehr?

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