1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Lackschaden durch roten Aufkleber vom Ordnungsamt

Lackschaden durch roten Aufkleber vom Ordnungsamt

Themenstarteram 18. Mai 2014 um 0:54

Hallo zusammen,

ich habe vor kurzem ein Auto gekauft, welches bei mir unangemeldet auf dem Parkplatz steht.

Es ist sozusagen Gemeindeland.

Ich weiss, dass Auto hat dort nichts zu suchen.

Nun hatte ich am Kotflügel diesen berühmten roten Aufkleber dran. Mit dem Datum zur Abschleppung bla bla bla...

Nun ist beim entfernen ein Lackschaden entstanden.

Nun meine Frage, habe ich Chancen gegen das Ordnungsamt vor zugehen?

Freilich, dass Fahrzeug hat dort nichts zu suchen... Aber dürfen die einfach einen schwer entfernbaren Aufkleber auf sensibelen Lack kleben??

Ich meine eine hintere Seitenscheibe hätte es auch getan...

Für mich ist es an der Grenze zur Sachbeschädigung...

Gruß

Beste Antwort im Thema
am 18. Mai 2014 um 5:20

Zitat:

Original geschrieben von holgertt-123

Freilich, dass Fahrzeug hat dort nichts zu suchen... Aber dürfen die einfach einen schwer entfernbaren Aufkleber auf sensibelen Lack kleben??

Ohhhh, der arme, sensible Lack.

JA, das dürfen die!!

Schließlich muss Derjenige, der klebt nicht damit rechnen, dass Derjenige, der entfernt, sich so dumm anstellt wie 100 Meter Landstrasse.

Der Sonntag fängt schon gleich grandios an :rolleyes: :confused:

68 weitere Antworten
Ähnliche Themen
68 Antworten
am 18. Mai 2014 um 1:01

Na klar kannst Du da was machen, ein Versuch ist es wert. Einfach wird es aber sicher nicht und Erfolg kann man auch nicht garantieren. Melde Dich mal bei denen und geh dann mal zu nem Rechtsanwalt.

Zitat:

Original geschrieben von holgertt-123

Aber dürfen die einfach einen schwer entfernbaren Aufkleber auf sensibelen Lack kleben??

Ein Eimer heisses Wasser, ein Fön, eine Heissluftpistole wäre zu einfach gewesen? Vllt sollte man das zuständige OA auch auf eine Komplettlackierung der Gurke verklagen?

 

:rolleyes:

am 18. Mai 2014 um 5:20

Zitat:

Original geschrieben von holgertt-123

Freilich, dass Fahrzeug hat dort nichts zu suchen... Aber dürfen die einfach einen schwer entfernbaren Aufkleber auf sensibelen Lack kleben??

Ohhhh, der arme, sensible Lack.

JA, das dürfen die!!

Schließlich muss Derjenige, der klebt nicht damit rechnen, dass Derjenige, der entfernt, sich so dumm anstellt wie 100 Meter Landstrasse.

Der Sonntag fängt schon gleich grandios an :rolleyes: :confused:

am 18. Mai 2014 um 6:21

Was wars denn für ein Fahrzeug? Speziell Allgemeinzustand ?

Interessanter Fall.

Weiß jemand, wie es ist, wenn jemand in der Feuerwehrzufahrt steht, dann tatsächlich die Feuerwehr kommen muss und dabei das falsch parkende Fahrzeug anrempelt?

Vermutlich würde auch da der Falschparker die Feuerwehr verklagen.

Hallo,

wie dem auch sei, wenn ein Schaden entstanden ist, könnte man prüfen - wenn denn überhaupt ein Schaden entstanden ist (sie Vorschlag invisible_ghost) - wer für den Schaden aufkommt.

Was mich allerdings verwundert ist, dass sowas auf den Kotflügel geklebt wird, wir verkleben die Dinger an der Windschutzscheibe. Da sieht man sie in der Regel auch schneller.

Schönes WE

So richtig verstehe ich nicht den teilweise schon wieder aufkeimenden aggressiven Ton einzelner User nicht.

Der TE hat doch schon zugegeben, dass die Maßnahme des Ordnungsamtes gerechtfertigt ist. ::rolleyes:

Naja , egal. Tillamook hat schon eine wichtige Frage in die gestellt. Wenn der Aufkleber auf eine sich ohnehin lösende Lack-Stelle gepappt wurde...mhm.

Selbstverständlich darf trotzdem bei einer solchen Maßnahme nichts beschädigt werden. Zumal die Verglasung ringsherum genügend Alternativen bietet. Vielleicht war das ein unerfahrener Mitarbeiter, denn eigentlich weiß man doch, dass Aufkleber nichts auf dem Lack zu suchen haben.

Vielleicht ist es aber auch so eine Mühle, dass man davon ausging, das Ding landet eh auf dem Schrott...

Hast Du TE das Ganze fotografisch dokumentiert? Also ich würde mal ganz höflich bezüglich Schadensersatz anfragen. Hast ja nichts zu verlieren.

am 18. Mai 2014 um 7:53

Hat der Aufkleber einen Schaden verursacht, oder die unsachgemäße Entfernung...denk mal nach!

;)

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Hat der Aufkleber einen Schaden verursacht, oder die unsachgemäße Entfernung...denk mal nach!

;)

Ich glaube, Du kannst nicht jedem die Kenntnis abverlangen, wie ein Aufkleber schadfrei vom Lack entfernt wird. Da habe ich schon die dollsten Dinger mit eigentlich sehr intelligenten Menschen erlebt...;)

@peterclio:

Das könnte ein Gutachter klären... ;)

Man kann es durchaus probieren, warum nicht?

Das kostet doch erstmal nix.

 

Die Stelle ist durchaus ungewöhnlich.

Nachdem wir letztens den Aufkleber auf dem Kennzeichen hatten jetzt auf dem Kotflügel?

Üblicherweise ist die Fahrerseite oder die Windschutzscheibe geeignet. Auch weil da für den Fahrer und für vorbeifahrende Polizei der Aufkleber gut sichtbar ist.

Aufm Kotflügel... :confused:

am 18. Mai 2014 um 8:03

Die Stelle ist schon eher als ungewöhnlich zu bezeichnen...ich würde Kontakt mit der Behörde aufnehmen und fragen warum, wieso, weshalb....und sie mit dem Schaden konfrontieren!

:cool:

am 18. Mai 2014 um 8:09

Zitat:

Original geschrieben von Cohni

Ich glaube, Du kannst nicht jedem die Kenntnis abverlangen, wie ein Aufkleber schadfrei vom Lack entfernt wird. Da habe ich schon die dollsten Dinger mit eigentlich sehr intelligenten Menschen erlebt...;)

Stimmt, es soll Leute geben mit nem MP3 Player der ihnen den ganzen Tag "Einatmen - Ausatmen" ins Ohr seuselt.

Es braucht wohl keinen Abschluss in Kernphysik um zu wissen, dass ich Aufkleberreste nicht mit nem Topfschwamm entferne.

am 18. Mai 2014 um 8:21

:D.....wie wahr, wie wahr....Danke!

Wir wissen nicht, wie das Auto stand. Der "Kleber" ist wohl so verfahren, dass die Aufforderung zum Entfernen des Autos deutlich sichtbar ist. Deshalb nicht auf Glas geklebt!.

Einen frischen Aufkleber nicht entfernen zu können, ohne den Lack zu beschädigen? Da muss schon viel Unkenntnis und Ungeduld vorhanden sein, Übung bekommt man ja über die Etiketten gekaufter Ware.

Oder war beim Entfernen gar Wut im Spiel - das könnte einiges erklären:D

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit