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Ladungssicherung: Abdecknetz für PKW Anhänger

Themenstarteram 20. August 2012 um 20:09

Hallo zusammen,

ich habe kürzlich über einen Bekannten erfahren, dass es nun anscheinend Pflicht ist, sämtliche Ladegüter, die man auf einem PKW-Anhänger transportiert, mit diesen grünen Abdecknetzen zu sichern hat. Normale Zurr und Ratschengurte sind laut ihm hierfür nicht mehr zugelassen.

Hat mir da bitte jemand eine zuverlässige Quelle im Internet, wo das drin steht ?

 

Würde mich freuen.... Danke  

Beste Antwort im Thema

Netze alleine sind erlaubt, Gurte alleine sind erlaubt, Anti-Rutschmatten sind erlaubt, Kombinationen sind erlaubt, nix ist auch erlaubt. Es kommt halt immer auf die Art der Last an und wie es sich verladen lässt. Für manche "Güter" reicht ein Netz, anderes wiederum muss ich mit einem Gurt sichern, brauch vielleicht kein Netz. Oder die Form erlaubt eine Beladung in Form- und/oder Kraftschluss. Oder oder oder...pauschale Aussagen gibts hier nicht.

Gruß Tecci

PS:

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Wortglauberei und Haarespalterei

Es heißt Wortklauberei und Haarspalterei :D:D:D

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am 20. August 2012 um 20:12

§ 22, Abs. 1 StVO....!

@Roter-Baron:

Das kann ich mir kaum vorstellen. Mit den Netzen kannst Du vielleicht Strauchschnitt sichern. Aber vernünftiges Nieder- / Direktzurren geht damit definitiv nicht.

Frag doch mal den Bekannten, von welchem Stammtisch er das Wissen hat. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

§ 22, Abs. 1 StVO....!

lautet :

Zitat:

(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

Dem letzten Satz entsprechen die Netze ganz sicher nicht.

Wenn der Anhänger eine Plane hat oder komplett geschlossen (mit Klappdeckel oder Hecktür) ist, dann benötigt man das Abdecknetz natürlich nicht.

Themenstarteram 20. August 2012 um 20:21

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

§ 22, Abs. 1 StVO....!

O.K. dann ist das ja mit diesem Netz schon mal Mumpitz, da ich mit diesem Teil meine Ladung weder gegen verrutschen, umfallen oder hin und herrollen sichern kann.

Dazu "muss" ich die Ladung "Niederzurren", und ich glaube nicht, dass diese Netze soviel Kraft auf die Ladefläche bringen.

Auch sind diese Netze für meinen Eindruck auch nicht stabil genug gebaut, bei einer Vollbremsung die Ladung zu halten.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Das kann ich mir kaum vorstellen. Mit den Netzen kannst Du vielleicht Strauchschnitt sichern. Aber vernünftiges Nieder- / Direktzurren geht damit definitiv nicht.

Die Nutzung der Netze entbindet den Fahrzeugführer ja nicht vom Niederzurren der Ladung.

Dieser Irrglaube scheint aber leider weit verbreitet zu sein.

am 20. August 2012 um 20:26

@ichtitos...eben!

 

Quelle der Wahrheit ist nun mal die StVO....hier der genannte § 22 StVO.....

 

Von Netzten wähnte ich kein Wort...zwinker!

Die Netze sollen verhindern, daß sich irgendwelcher Kleinkram durch den Fahrtwind von der Ladefläche verselbstständigt. Schließlich zurrt niemand alle 20 cm mit einem Gurt nieder.

Ich könnte mir durchaus vorstellen, erst zu gurten und dann noch so ein Netz - alternativ eine Plane - darüber zu verwenden - je nach Ladung.

Aber so pauschal:

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron

Normale Zurr und Ratschengurte sind laut ihm hierfür nicht mehr zugelassen.

mag ich es nicht glauben.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Aber so pauschal:

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron

Normale Zurr und Ratschengurte sind laut ihm hierfür nicht mehr zugelassen.

mag ich es nicht glauben.

Das ist wohl etwas unglücklich formuliert. Es sollte wohl heißen "normale Zurr- und Ratschengurte als alleinige Sicherungsmittel sind hierfür nicht mehr zugelassen".

Denkbar. Aber beispielsweise Langholztransporter (also mit Baumstämmen aus dem Wald) dürfen imho derzeit nur mit Gurten sichern. Und da macht sich mitunter schon mal ein Stück Rinde selbständig.

Strengere Regeln für PKW-Anhänger sind mir nicht bekannt. Aber schaun wir mal, was sich so an weiteren Erkenntnissen ergibt. Ich bin auf dem Gebiet nur interessierter Laie - alles weis ich sicher nicht.

am 20. August 2012 um 21:18

Schau Dir mal, falls nicht geschehen, den §§ in der StVO an! Die genannten Punkte muss der Fahrzeugführer im Bereich "Privat" erfüllen. Die Hilfsmittel sind grundsätzlich frei! Je mehr desto besser!

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Schau Dir mal, falls nicht geschehen, den §§ in der StVO an! Die genannten Punkte muss der Fahrzeugführer im Bereich "Privat" erfüllen. Die Hilfsmittel sind grundsätzlich frei! Je mehr desto besser!

Die §§ sind mir bekannt. Je mehr desto besser halte ich nicht für pauschal sinnvoll. Es muss halt an das konkrete Transportgut angepasst sein. Wenn gute ARM, dann reichen weniger Gurte.

In dem § 22 StVO finde ich keinen Unterschied zwischen "Privat" und "Kommerziell". :confused: Die Physik macht da ohnehin imho keinen Unterschied.

am 20. August 2012 um 21:49

Im privaten Bereich gibt es nur den Fahrzeugführer/Fahrer! Im kommerziellen Bereich zusätzlich den verantwortlichen Belader und verantwortlichen Unternehmer!

Deswegen die Betonung "Privat".....

 

P.S. mir wird die Wortglauberei und Haarespalterei zu viel!

Viel Spaß noch!

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Im privaten Bereich gibt es nur den Fahrzeugführer/Fahrer! Im kommerziellen Bereich zusätzlich den verantwortlichen Belader und verantwortlichen Unternehmer!

Deswegen die Betonung "Privat".....

Musst Du Dir auch nicht antun. Aber wenn ich im Baumarkt beispielsweise einen Bausatz für ein Gartenhais abhole, treffen die beiden Bereiche sehr schnell aufeinander. ;)

Zitat:

P.S. mir wird die Wortglauberei und Haarespalterei zu viel!

Ich bin durchaus für die Feinheiten zu haben - siehe oben. :)

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