- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Ladungssicherung
Ladungssicherung
Hallo Zusammen,
ich hätte da mal für mich interessante Fragen, die mich interessiert.
Nehmen wir an Person A bringt seine Sommerreifen ungesichert zu bmw oder Mercedes o.ä. um diese zu wechseln. Sein Transport ist nicht Ladungsgesichert.
Vor Ort muss er ein Dokument unterschrieben, dass seine Winterreifen dann Ladungssicher gesichert werden müssen, da er diese sonst nicht mitnehmen darf. Spanngurte kann er vor Ort kaufen.
Meine zwei Fragen wären.
Darf Bmw, wenn die sehen das bei der Hinfahrt keine Ladungssicherung war, dieses nachträglich melden ?
Darf der Fahrer seine Reifen trotzdem mitnehmen auch, wenn das Autohaus sagt ohne Sicherung geht das nicht ?
Vielen Dank
Ähnliche Themen
13 Antworten
Geht es jetzt um Ladungssicherung oder um das eigentliche Thema der nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassenen Reifen?
Zitat:
@ktown schrieb am 9. Juni 2021 um 08:31:59 Uhr:
Geht es jetzt um Ladungssicherung oder um das eigentliche Thema der nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassenen Reifen?
Guten Morgen,
eigentlich um die ladungssicherung
Danke
Zitat:
Darf Bmw, wenn die sehen das bei der Hinfahrt keine Ladungssicherung war, dieses nachträglich melden ?
Theoretisch ja, wird in der Praxis aber nicht vor kommen warum sollten die das tun? Außerdem müssten die dann ja warten bis die Polizei kommt und das "Vergehen" vorführen.
Zitat:
Darf der Fahrer seine Reifen trotzdem mitnehmen auch, wenn das Autohaus sagt ohne Sicherung geht das nicht ?
Das Problem an der Sache ist wenn ein Mitarbeiter des Autohauses die Räder in dein Auto packt und du später wegen Ladungssicherung angehalten wirst kann der Mitarbeiter der die Räder verladen hat ebenfalls einen Strafzettel bekommen,bzw. der Zuständige Werkstattmeister.
Dagegen sichert sich das Autohaus ab indem sie dich den Zettel unterschreiben lassen.
Rein rechtlich müssten sie dich kontrollieren das wird in der Praxis aber sicherlich auch nicht gemacht. Mal davon abgesehen welcher PKW hat Ösen mit denen man einen Satz Reifen wirklich korrekt mit einem Spanngurt sichern kann?
Zitat:
Was wäre, wenn die Reifen, die drauf sollen bereits angefahren sind. Dürfen die sich weigern ?
Bei einem Verkehrsunsicheren Zustand wird sich ein Fachbetrieb weigern die Montage auszuführen, bei gebrauchten nicht warum sollten sie das tun?
Vielen Dank für deine Antwort.
Wow, ich hätte echt nicht gedachte, dass das Autohaus wirklich so eine Ladungssicherung melden darf.
Klar würde es kein Autohaus machen, aber ich hätte es echt nicht gedacht, dass die es dürfen...
Btw was wäre eigentlich eine Strafe, wenn die Ladungssicherung nicht ordnungsgemäß ist ? Im Internet ließt man überall was anderes ??
Wie genau wurden die Reifen zum Autohaus gebracht ?
Zwei liegend im Koffer und zwei liegend auf den umgeklappten hintersitze...
1: Warum sollten die es melden? Es ist eine Werkstatt, die nett zu ihren Kunden sein will, und nicht das Ordnungsamt. Man muss denen schon sehr auf die Nerven gehen, dass die sowas melden.
2: Darf er nicht, aber die Werkstatt kan da nichts machen, da der Auftrag bereits ausgeführt wurde. Die meisten Werkstätten, die ich kenne werfen die Reifen so in den Kofferraum, wie sie vorher drin lagen.
3: Klar dürfen die sich weigern. Eine Werkstatt kann einen Auftrag ablehnen, sofern keiner diskriminiert wird. (z.B. Keine Ausländer bedienen, aber das ist ein anderes Thema.) Ich verstehe jede Werkstatt, die keine defekten Reifen anbringt. Wenn was passiert steht die Werkstatt doof da, und man weiß nicht, ob der Kunde über den Defekt aufgeklärt wurde.
Die Verantwortung bei der Ladungssicherung trifft den Verlader, als auch den Fahrer.
Wenn das Autohaus die Reifen einlädt, wird der, der die Reifen eingeladen hat etwas unternehmen müssen, um die Reifen ausreichend zu sichern.
Oftmals überlässt man jedoch die Beladung dem Kunden. Somit hat das Autohaus keine Verantwortung gegenüber der Ladungssicherung.
Evtl. kann ein Mitarbeiter darauf hinweisen, ob man tatsächlich so vom Hof fahren möchte.
So war es seinerzeit bei der Marke mit dem Stern: Ich musste ein Schriftstück unterschreiben, in welchem die Ladungssicherung erklärt wurde und "durfte" hinterher, ohne Mithilfe seitens eines Werkstattmitarbeiters, die Sommerreifen selbst einladen.
Da die Winterreifen ab Werk bestellt waren und in der Werkstatt vorgehalten wurden, kann ich zu Teil 1 der Frage des TE nicht viel sagen. Nu so viel: Als ich anschließend meine Sommerreifen zum Reifenhändler für die Einlagerung brachte, wurden sie dort, kommentarlos, von den Mitarbeitern ausgeladen.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 9. Juni 2021 um 08:53:29 Uhr:
Die Verantwortung bei der Ladungssicherung trifft den Verlader, als auch den Fahrer.
Wenn das Autohaus die Reifen einlädt, wird der, der die Reifen eingeladen hat etwas unternehmen müssen, um die Reifen ausreichend zu sichern.
Oftmals überlässt man jedoch die Beladung dem Kunden. Somit hat das Autohaus keine Verantwortung gegenüber der Ladungssicherung.
Evtl. kann ein Mitarbeiter darauf hinweisen, ob man tatsächlich so vom Hof fahren möchte.
Zitat:
@Reue2016 schrieb am 9. Juni 2021 um 08:36:22 Uhr:
Vielen Dank für deine Antwort.
Wow, ich hätte echt nicht gedachte, dass das Autohaus wirklich so eine Ladungssicherung melden darf.
Klar würde es kein Autohaus machen, aber ich hätte es echt nicht gedacht, dass die es dürfen...
Wieso sollten die es nicht dürfen?
Jeder dürfte dich wegen mangelnder Ladungssicherung anzeigen.
Man lernt nie aus
Ja hast recht, ergibt Sinn.
Passen denn nicht alle 4 in den Kofferraum?
Dann hättest du das Problem bestimmt nicht.
Wollte nur wissen, ob dies möglich wäre.
Was wäre eigentlich die Strafe gewesen ?