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Ladungsverlust LKW, gegnerische Verischerung zahlt Schaden nicht
Hallo Leute,
Grundinfos stehen ja schon in der Überschrift.
Erstes Theme in diesem Forum, daher hoffe ich dass ich richtig bin, wenn nicht, sagt bescheid, dann bin ich gleich wieder weg!
Gleich vorab: Tut mir Leid dass es so viel Text ist aber viel kürzer geht nicht! =(
Nun zum Sachverhalt.
Mutter, Vater und ich (ich war fahrer) fahren die A5 entlang von Gießen aus kommend Richtung Frankfurt.
Wie immer rechte Spur LKWs. Da ich weder einen PS Boliden habe (93er Mercedes W202 C180) und üblicherweise nicht schneller fahre als 120 bin ich auf die mittlere Spur. Ging alles super. Irgendwann war dann ein Muldenkipper mit Schüttgut an der Reich (ich immer noch mittlere Spur).
Aus der Entfernung ist mir schon auf gefallen das ein Schutthügel über die Seitenwände reicht und dort in regelemäßigen Abständen dunkle Staubwolken aufstiegen. Keine Plane über Anhänger.
Mir war schon unwohl als ich den gesehen hab aber dacht "wird schon gut gehen".
Als ich so 2-3 Autolängen links versetzt zu dem auf der Rechten Fahrbahn fahrenden LKW war passiert folgendes: Staubwolke vom Anhänger aus kommend, dann ein prasseln wie bei einem Hagelstum, Scheibe komplett undurchsichtig, Scheibenwischer und Wischwasser halfen kaum.
Nächsten Rasthof raus um scheibe irgenwie sauber zu bekommen. Schaue mir die Scheibe an und was muss ich sehen: Grund für schlechte Sicht nicht Dreck, sondern 20-30 Steinschläge kleinerer Art, sahen aus wie Spritzwasserflecken. Bin mit dem Finger drüber und konnte richtig die Vertiefungen fühlen, war wie Sandgestahl. Alles genau angeschaut und sehe 7 weitere größere Steinschläge, 3 in meinem Sichtferld. Entscheidung: LKW auf der A5 suchen, Kennzeichen aufschreiben, anhalten und konfrontieren.
Gesagt getan, betreffenden LKW gefunden, Kennzeichen aufgeschrieben, während dieser fröhlich weiter Ladung verlor.
Lastzug angehalten, wobei Steine von der Ladefläche über das Fahrerhaus und in Richtung meines Autos flog. Vorfall geschildert, Antwort: Tja, dass ist Pech, Ladung wird ab und zu verloren, kann ja nicht jeden Stein einzeln anbinden., sie müssen mir erstmal beweisen dass ich die Steine verloren habe.
Dass ich 2 Zeugen im Auto habe, und wir alle genau beobachten konnten dass die Steine genau von diesem Lastzug kamen und auch kein andere in der Umgebung war (hatte auch zuvor keinen anderen überholt) waren für sie nicht von Interesse. Personen- und Versicherungsdaten wollte sie mir nicht geben, da sie ja nix verursacht habe.
Ok, dann eben ab zur Polizei. Die war natürlich so unglaublich kompetent und hat eine Anzeige wegen Fahrerflucht aufgenommen, die im späteren Verlauf eingestellt wurde, weill LKW-Fahrer ja angehalten hat (stimmt auch aktuelle Gerichtsentscheidungen).
Dann wurde Owi eingeleitet gegen sie, wegen Geringfügigkeit einestellt. Bockt mich wenig, wollte ja keinem einen Reinwürgen, wollte nur durch Anzeige Dokumentieren, dass erheblicher Schaden voliegt, ein Verschulden auf Seite des LKW-Fahrer besteht und ich niemand behumsen will.
Am gleichen Tag bei der VErischerung gemeldet, rausgefunden Allianz durch Kennzeichen über den Verband der Versicherer.
Ich fragte was sie brauchen, Gutachten/Fotos, hätte aber keine besonders gute Kamera (hab ich wirklich nicht), ob die Fotos der Polizei ausreichen würden.
Antwort: Wenn die Schäden sie behindern oder die Verkehrssicherheit einschränken wechseln lassen, Gutachten nicht erforderlich, Fotos der Polizei ausreichend. Habe mir die Fotos besorgt, dürfte ich eigentlich nicht haben schon gar nicht gerichtlich verwenden, aber da versicherte (was der Tatsache auch entspricht) die Bilder nur Privat nutze um abzuschätzen ob sie verwendbar sind als beweis und ich dem Polizisten sage ich sei Jurastudent hat er sie mir geschickt. Darauf sind klar die Schäden erkennbar! Ich kann sie aber leider nicht hochladen, da nur für Privatgebrauch!
Ok, am nächsten Tag angebote für Scheibenwechsel eingeholt, weil bei tiefstehender Sonne und entgegekommenden Verkehr nacht hatte man das Gefühl in einer Disko zu sitzen, kaum Licht, Blendfaktor durch Lichtbrechung, 3 größere Steinschläge im Fahrersichtfeld.
Günstigstes Angebot angenommen, Scheibe gewechselt, kosten 650 € (Bei Mercedes 780-900€).
Da solange ermittelt wurde hat die VErischerung die Freigabe der Akten abgewartet (13.02.2013 Unfall--> Beantragung der Akten durch Allianz 30.04.2012).
Nun kam Entscheidung der VErsicherung:
"Zu obigem Schadensfall teilen wir ihnen mit, dass unser Versicherungsnehmer bestreitet Ladung verloren zu haben. Auch die Polizeilichen Ermittlungen haben diesen Nachweis nicht erbracht.
Es bleibt die Möglichkeit dass Steine von der Fahrbahn hochgeschleudert wurden.
Hierfür trifft den Fahrer unseres Versicherungsnehmers keine Verschuld da hier ein unabwendbares Ereignis im Sinne von § 17, 3 StVG vorliegen würde.
In diesem Falle können wir demzufolge keine Schadensregulierung vornehmen.
MfG
Ihre Allianz"
Warum glaubt mir dass keiner? ich hab doch drei Zeugen! die Fahrerin war alleine. Ich will mich doch nicht bereichern sondern nur in den Zustand von vor dem Unfall versetzen, finanziell. Ich bin Jurastudent und hab jetzt Kosten i.H.v. 650 € ohne verschulden.
Zudem finde ich die Begründung lächerlich, der Versicherungsnehmer der Allianz ist Muldenkipperverleiher, die Fahrerrin des LKW angestellte eines anderen Unternehmens. Der Versicherungnehmer war nicht während der Fahrt anwesend, woher soll er wissen dass er Ladung verloren hat.
Ich dachte immer 3 Zeugen (mich miteinbegriffen) sind überzeugender als einer.
Ich habe bei der Versicherung angerufen. Die sagten ja ok, wir schauen nochmal. Also nochmal Fragebögen ausgefüllt, check, ein freundliches aber bestimmtes Schreiben aufgesetzt mit Gerichtsentscheidungen drin, die die Haftung bei Ladungsverlust/Steinschlag betreffen. Demnach besteht die Beweislast bei vorausfahrenden Fahrzeug, dass es unmöglich ist, dass Ladung velroren wurde, der geschädigte muss lediglich beweisen, dass der Stein unbestritten vom vorausfahrenden Fahrzeug kommt.
Was kann ich noch tun? Die Kosten fressen meine kompletten Ersparnisse aus! Die Scheibe musste wegen TÜV einebaut werden. Ich kenn mich da aus, mit dem Schaden hätte ich keine Plakette bekommen da Sichtfeldschaden. Ich hab keine neue Scheibe gebraucht, die sah vor dem Unfall tadelos aus, wie neu. Ich vermeide sogar das Eiskratzen im Winter nach Möglichkeit, damit keine Kratzer entstehen.
Ich muss leider zugeben, dass ich keine Rechtschutzversicherung habe, da ich kein laufendes Einkommen habe und daher kaum die laufenden Kosten dafür aufbringen kann auch wenn diese günstig sind. Allein die KV reist schon ein riesen Loch in die Kasse. Was nützt mir eine Versicherung wenn ich nix zu essen habe. Auto brauche ich, daher war es keine Alternative Auto weg und RV dafür.
Ich steh jetzt ziemlich doof dar. Ich hab keine VKV nur HaftpflichtV. Ich hab Zeugen die anscheinen nichts Wert sind, kein Geld mehr, weil ich die Scheibe bezahlt habe, Akteneinsicht in die Ermittlungsakten kann ich nicht nehmen, da ich nur beteiligter im Verfahren wäre und zur EInsicht einen Anwlt bräuchte, den ich nicht bezahlen kann. Ich bin ADAC-Mitglied aber das wird warhscheinlich auch nicht helfen.
Irgendwelche Einschätzungen der Lage bzw. Lösungsvorschläge?
Vielen Dank!
Gruß vom entäuschten und besorgten
Marcel
Beste Antwort im Thema
Ja, Anwälte, Studenten, und die Realität, das sind so Widersprüchliche Sachen.
Wie man sieht, hat das Studium schon geholfen, du verfasst ellenlange Beiträge, wo viel rumgeredet wird, aber ohne Belang , wie man es eben von Anwälteen gewohnt ist.
Es mag zwar die Stärke von Anwälten sein, Fälle zu lösen, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist,
aber auch ein Anwalt sollte einsehen, dass einfache Vorsorge leichter ist, als später das Kind mit den Unwegbarkeiten des Rechts aus dem Brunnen zu ziehen.
Es mag zwar sein, dass du wenig Geld hast, dennoch würdest du wegn einer Teilkasko, welche den Schaden übernehmen würde, nicht verhungern.
Anscheinend läuft das Auto ja eh über deine Mutter, welche auch für eine ordentliche Versicherung aufkommen könnte.
Eine Rechtsschutzversicherjng mußt du auch nicht unbedingt abschließen, da man bei den meisten im Studium noch über seine Eltern mitversichert ist.
Die kosten sind auch hier nicht Existenzbedrohend, besonders wenn man sie durch 3 oder mehr Familienmitglieder teilen kann.
Ok vielleicht hast du auch nur auf deine juristischen Fähigkeiten vertraut, aber ich empfehle dir besser immer alles vorher zu bedenken.
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45 Antworten
Neben dem Fragebogen meiner Mutter (auf sie ist Wagen zugelassen und versichert) wurde beim erstmal ein Zeugenbericht von mir, Kopie Anzeige, Kopie Rechnung etc mit eingereicht.
Nun sind Fragebögen an meinen Vater (Zeuge) und meine Mutter(geschädigte) aber keiner an mich verschikct worden. Fragebögen ausgefüllt, Unfallhergangsbeschreibung von Mutter und Vater nebst Zeugenbericht von mir, Plus alles vom letzten mal + Schreiben an die Allianz mit Widerspruch gegen Entscheidung, darlegung der Rechtslage per Urteil und nachfrage warum unsere Zeugenaussagen und Beobachtungen gegenstandslos sind, warum Versicherten mehr glauben geschenkt wir obwohl nicht anwesend und aufforderung sich die Farbbilder bei der Polizei zu holen. Fernerder Hinweis, dass die Kosten bisher überschaubar seien, und eine gerichtliche Entscheidung mit Mehrkosten nicht im Interesse der Versicherung sein könne.
Gruß
Marcel
Hallo ins Forum,
blöde Geschichte, wundert mich aber nicht wirklich. Bei Steinschlägen durch LKW-Ladung wird i.d.R. abgelehnt. Hat die Polizei auch Aufnahmen von dem LKW und der Ladungssicherung gemacht? Ist da z.B. erkennbar, dass kein Netz oder Plane drauf war? Diese müsste m.E. bei losen Steinchen drauf sein.
Wenn dies da ist, sollte der Anspruch durchgehen. Aber - da sage ich Dir als Jungjurist nicht Neues (ich habe schon merkwürdigste Dinge vor Gericht erlebt ) - vor Gericht und auf hoher See ... .
Letztlich bleibt Dir nur der Rechtsweg übrig. Wenn die Versicherung abblockt ist auch für mich (ich gehöre nicht zu den Sofort-zum-Anwalt-Rennern) Ende der Diskussion. Ich habe so was ähnliches mit der Direkttochter. Da geht's jetzt auch vor Gericht, da eine Wertminderung abgeblockt wird.
Von daher entweder (wenn Du's Dir als Übung schon zutraust, geht ja zum AG und da gibt's kein Anwaltszwang) selber klagen oder ab zum Anwalt und den klagen lassen.
Viele Grüße
Peter
Danke für deine schnelle Antwort.
Fotos vom LKW und Ladung wurde nicht gemacht. Ich konnte während dem fahren keine machen, weil ich ja gefahren bin. Polizei hat keine gemacht, weil die ist ja weiter gefahren. bis ich auf der Wache war hat die ihre Ladung schon weg gehabt. Aber ich habe immer noch drei Zeugen, die alles, was ich hier geschrieben hab bestätigen können. Leider sind das meine Familienangehörigen, was wohl mit Schmuh in Verbindung gebracht wird. Aber ich kann nicht immer einen mir und meinen Eltern oder sonst wem unbekannten mitfahren lassen der die Zeugenberichte absegnet.
Tatsachen sind: Ladung lugte über Seitenwände, es war keine Plane drauf, LKW-Fahrerin meinte das bräuchte sie nicht, Ladung wurde verloren, Ladung beschädigte meine Scheibe in nicht unerheblicher Weise. Fakt ist die bzw. der auf dem der Anhänger zugelassen ist sagen die Unwahrheit und ich die Wahrheit, aber von Seiten der VErischerung wird mir kein Glaube geschenkt.
Ich hätte schon Lust vor Gericht zu gehen. Zwar brauche ich keinen Anwalt da das vors Amtsgericht geht aber ich bekomme keine Einsicht in die Akten, die wohl nicht uninteressant wären, dazu mangelt es leider an Geld und meine Eltern will und kann ich nicht anpumpen, die unterstützen mich schon finanziell beim Studium. Irgendwo langt das dann auch.
SOnst jemand Vorschläge oder Anregungen/Einschätzungen?
Vielen Dank schonmal!
Je größer die Versicherung, um so beschissener deren Service.
Ich habe mit der Allianz auch nur schlechte Erfahrungen gemacht. Da war es gut, daß ich ein paar gute Bekannte hatte, die sehr viele Versicherungen bei der hatten. Die hatten bei ihrem Vertreter angerufen und gefragt, wann sie die Verträge kündigen können, weil sie negatives aus dem eigenen Bekanntenkreis erfahren haben.
Eine Woche später kam dann plötzlich doch das positive Echo, meinen Schaden betreffend.
Denen war es dann doch lieber, einen relativ kleinen Schaden zu bezahlen, anstatt lukrative Kunden zu verlieren.
Vielleicht hast du ja in dieser Hinsicht etwas Glück.
Ich würde mal bei den Fernsehsendern nachfragen, ob Dir da einer im Wirtschaftsbereich helfen könnte. Kommt schon vor, daß die dann "aus Kulanz zahlen", um negative Berichte zu vermeiden. Vielleicht bietet der Sender in Deinem Bereich auch solche Hilfe an.
Wie sieht es eigendlich aus, wenn Du den LKW-Fahrer selber verklagst? Schließlich hat die ungesicherte Ladung den Schaden verursacht.
Zitat:
Original geschrieben von Mercedes_Marcel
Ich dachte immer 3 Zeugen (mich miteinbegriffen) sind überzeugender als einer.
komische Geschichte ...
Warum haben den deine Familienangehörigen keine Fotos gemacht ? Erst Recht
als Ihr den LKW angehalten habt ....
Weil keine Kamera an Bord war, mein Handy war Akku leer (hat Kamera) und meine Eltern ham Handys ohne Kamera bzw. gar keines und selbst wenn ich akku gehabt hätte, ich lauf auf dem Seitenstreifen, wo wir den angehalten habe nich um den LKW rum und lass mich überfahen! Abgesehen davon, dafür war keine Zeit, ich hab die nach Daten fragen, die Nö , ist eingestiegen und direkt losgefahren!
Außerdem kann kann von mir nicht verlagen dass ich egal wo ich hinfahre oder hingehe eine Kamera dabei habe. Ich verstehe nicht warum die Aussage von mir und zwei weiteren PErsonen nicht ausreicht?!
Wir hätten gerne Fotos gemacht aber was nicht geht geht nicht! =(
Zitat:
Original geschrieben von Mercedes_Marcel
Ich verstehe nicht warum die Aussage von mir und zwei weiteren PErsonen nicht ausreicht?!
Lt. Deinem Avantar:
Jurastudent, fertisch und bald im Referendariat!
Also, wenn Du es nicht verstehst, wer dann sonst.
Zitat:
...
Ich verstehe nicht warum die Aussage von mir und zwei weiteren PErsonen nicht ausreicht?!
...
Hallo,
wer sagt Dir das denn?
Auch Familienangehörige können Zeugen sein.
Das Gericht wird die Glaubwürdigkeit jedes Zeugen selbst einschätzen.
Klage selbst beim Amtsgericht erheben, wenn kein Rechtsschutz oder Geld für Rechtsanwalt vorhanden.
Liebe Grüße
Herbert
@ Oetteken: Meinst du dass das Erfolgsversprechend ist?! Naja doofe frage, woher sollst du es wissen.
@ Siggi: Ich bin ja nicht allwissend?! Ich hab erst 1. Staatsexamen, fertig heißt bei uns fertig mit Uni, weil ich danach Staatsausbildung genieße, aber das kanst du nicht wissen! Das ist eh aber eher nebenfrage. Frage ist mehr was soll/kann man noch machen, was würdet ihr tun? Ich muss leider zugeben, dass ich strafrechtler bin und mich im Versicherungsrecht max bis zum Versicherungsbetrug auskenne, der aber wiederun Strafrecht sind.
StVG hätt ich auch noch ein wenig auf dem Kasten
Hallo ins Forum,
ein wenig BGB braucht's dann schon noch (nicht nur für den Fall, sondern - aus eigener Praxis - auch fürs Examen).
Ich hätte auf jeden Fall die Polizei noch auf die fehlende Plane/Abdeckung hingewiesen. Dies wäre dann auch dokumentiert worden. Ich hab' ohnehin immer eine Kamera im Fahrzeug (man weiß ja nie, was kommt).
Zu den Chancen: Hängt von der Glaubwürdigkeit der Zeugen und der Glaubhaftigkeit der Aussagen ab. Kann man aus der Ferne nicht wirklich beurteilen.
Viele Grüße
Peter
Danke BGB läuft auch, muss ich ja können. Ich müsste Ansprüche aus § 823 I Alt. 5 BGB wegen vorsätzl./fahrlässiger Verursachung eines Sadens an meinem Eigentum bzw. Verstoß gegen ein Schutzgesetz (StVG/StVO) und daraus resultierendem Schaden § 823 II 1 BGB.
Zur Polizei etc.
Polizei hat fehlende Plane aufgenommen, ich hab das denen jedenfalls gesagt. Aber wie gesagt, bis die die ermittelt haben (wenn überhaupt, wahrscheinlich eher nach Aktenlage) konnte man wohl nichts mehr Nachweisen. Zeugen wurden ebenfalls bei der Polizei benannt, Fragebögen gingen nach meiner Kenntnis auch bei meinen Eltern ein aber was die da reingeschribselt haben keine Ahnung. Geht mich ja auch nix an, will ja keinen Einfluss auf irgendemanden nehmen.
Zur Glaubwürdigkeit kann ich nichts sagen, ich würde sagen wir sind Glaubwürdig, was das Gericht sagt, kA. Der gegnerische RA wird wohl versuchen eben diese Glaubwürdigkeit zu untergraben in dem er die Vermutung in den Raum wirft wir hätten und abgesprochen, was nicht der Fall ist, aber so würde ich das machen. Nach dem Motto Familiendienst. -,- Leider weiß ich auch nicht, ob sonst Personen geschädigt wurden.
Zur Polizei muss ich dazu sagen, die Polizei in meinem Ort ist nicht die hellste. Mir wurde mal die Frontscheibe versucht einzuschlagen. Als ich zur Polizei bin wg Anzeige gegen Unbekannt bzgl Sachbeschädigungen meinten die Beamten bei einem Schlag von außen gegen die Scheibe sind schäden Außen zu sehen, Schäden waren innen. Ich hätte fahrlässig überlange Ladung transportiert die von innen gegen die Scheibe ist. Leider hat die auch nicht überzeugt, dass an der Stelle wo mutmaßlich der Schlag erfolgte reste von abgeplatztem Stein war, sprich Steinstaub.
Nun ja ich bin dann zum Autoglaser und der meinte die Polizei hat keine Ahnung, bei Schlägen von Außen gibt die Scheibe nach innen nach, der innere Scheibenteil bricht dann. Aber das war nicht das einzige Versagen von denen, ist ein trauerspiel mit denen. Hausscheibe eingeschlagen, ich und Vater haben die Täter gesehen, Polizei gerufen, mit denen auf Suche gegangen, Täter gefunden, die meinten wir waren es nicht, Polizei: "Ok, das reicht uns" und weg waren sie wieder. und die Liste könnte ich immer weiter führen. Da treffen jetzt drei Faktoren zusammen.
1. Pech, wegen dem Steinschlag und das keine Kamera funktionstüchtig war.
2. Ein mieses Versicherungsunternehmen.
3. EIne noch miesere Polizeistation.
Zitat:
Original geschrieben von Mercedes_Marcel
Zur Polizei etc.
Polizei hat fehlende Plane aufgenommen, ich hab das denen jedenfalls gesagt. Aber wie gesagt, bis die die ermittelt haben (wenn überhaupt, wahrscheinlich eher nach Aktenlage) konnte man wohl nichts mehr Nachweisen. Zeugen wurden ebenfalls bei der Polizei benannt,
Das sollte reichen, um wegen der Nicht-Ladungssicherung die straf / OWI - rechtliche Anzeige durchzubekommen. (Also was anderes als Zivilrecht. Du könntest iirc versuchen, das über ein "Adhäsionsverfahren" mit durchzuziehen. Aber ich bin nur Laie auf dem Gebiet.
Zitat:
1. Pech, wegen dem Steinschlag und das keine Kamera funktionstüchtig war.
Egal. Zeugen reichen.
Zitat:
2. Ein mieses Versicherungsunternehmen.
Die können alle nur nach Aktenlage. Und bei Haftpflichtschäden unterscheiden sich die Versicherungen nicht wirklich.
Zitat:
3. EIne noch miesere Polizeistation.
Sag ich vorerst nichts zu. Aber so ganz falsch ist Deine Vermutung eventuell nicht. Wobei nicht jeder Cop auch nur rudimentäre Ahnung von Ladungssicherung hat - deren Job ist einfach zu vielfältig, um alle relevanten Fakten zu kennen.
Um Gottes Willen. Nicht alle Polizisten sind unqualifiziert. Ich beziehe mich ersten nur auf die in meiner Stadt und zweitens sind das subjektive einschätzungen. Ich muss aber sagen, dass jedes mal, wenn wir von der Polizei in unserm kleinen Städtchen gebraucht gemacht habe es immer eine enttäuschung war, entweder es wurde sich um nichts gekümmer, nicht nachgehakt oder kein glaube geschenkt. Und wenn mal was ermittelt wurde, waren die Ermittlungen so schnell eingestellt, dass es schon fast lächerlich war.
Edit: Der Fall ging ferner weiter an die Autobahnpolizei, die sollte sich mit Ladungssicherung dann im Zweifel auskennen, leider hat mich diese nie befragt, auch nicht meine Eltern. Nur als ich wegen Bildern angerufen hat war der Chef der Dienststelle verwundert, dass 1. keine Plane, 2. Schutthügel auf der Ladefläche waren. Wahrscheinlich haben meine Eltern in ihrer unglaublichen Weisheit vergessen das in den Fragebogen reinzuschreiben. Owi ging dann an das Regierungspräsidium, welche wegen Geringfügigkeit einstellte.
PS.: Ich hab Alleine 4 Kumpels bei der Polizei, alles super Typen mir viel Motivation, allerdings alle im Frankfurter dienst. Mit den Dienststellen in FFM hatte ich zwar wenig Kontakt, aber die haben bisher einen besseren eindruck gemacht.
Mein Vater meinte letztens noch zu mir, wenn die VErsicherung nicht zahlt will er die LKW-Fahrerin verklagen, bzw. per einstweiliger VErfügugn Geld eintreiben, das halte ich aber für wenig sinnvoll, weil wenn die Allianz nicht zahlt, warum sollte die Fahrerin dann zahlen müssen.
Den einzigen Weg den ich sehe ist, wenn es auch jetzt nicht fruchtet, alle in der Familie um eine darlehen anbetteln, Anwalt nehmen, Klage einreichen. Sollte ich obsiegen muss die unterlegene Partei alle Kosten tragen, ergo, Familie bekommt geld zurück. Sollte ich unterliegen habe ich schlechtem Geld noch gutes hinterhergeworfen.
Andere Alternative: Ohne Anwalt vor Gericht, dafür keine Akteneinsicht, somit gefahr irgendwas zu übersehen was sich für mich positiv oder negativ auswirken könnte. Ich hab mir zwar nicht vorzuwerfen, ich habe nie falsche Angaben gemacht oder sonst etwas, aber ich bin da übervorsichtig, denn Vorsicht ist besser als Nachsicht, ich bin ja auch halber Laie.
Was zu tun ist, die Entscheidung kann mir keiner abnehmen. Aus den bisherigen Posts meine ich aber entnehmen zu können, dass ich durchaus auf der richtigen seite bis, sprich ich einen tatsächlichen Anspruch habe. Ich muss jetzt halt in mich gehen und mal sehn zu was ich mich entscheide. Risiko ist immer bestandteil des Lebens, wahrscheinlich werd ich im Zweifel vors Gericht gehen.
Ich häng mich dann mal hier rein:
1. Du müsst Den Nachweis bringen, dass genau DER Lkw den Schaden an deinem Pkw verursacht hat.
Wie lange hat den deine Nachschau nach dem Schaden gedauert?
Was hattest du dir vor der Nachfahrt vom Lkw gemerkt?
Wieviele andere Lkw waren mit unterwegs?
Wieviele davon hatten ebenfalls Splitt geladen?
Wieveile davon waren auch mit überhängender Ladung unterwegs?
Können nicht doch Steine aufgewirbelt wurden sei?
Alle diese Fragen musst du ohne Zweifel beantworten können.
2. Wie willst du den Überhang beweisen, wenn deine Eltern dies in ihrer Anhörung "vergessen" haben?
3. Die Verwaltungsbehörde hat das OWi-Verfahren eingestellt, Dienst also wenig als Beweis im Zivilverfahren wegen Schadenersatz.
4. Es gibt keinen Beweis dafür, dass der Schaden tatsächlich durch genau den genannten Lkw verursacht wurde (außer die Aussagen deiner Eltern und deine).
Um zusammen zu fassen: du hast es schwer den Beweis für die "Schuld" der Lkw-Fahrerin am Schaden zu erbringen!
Natürlich kannst du dich mit der VS bzw der Fahrerin vor Gericht anlegen, mit sehr ungewissem Ausgang.
Ich persönlich würde mein Geld lieber in die neue Frontscheibe investieren!