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Land Rover Velar 300 D Motoschaden mit 90000 KM.
Februar 2019 erstzugelassen, gewährleistung bis Februar 2022 und nun ein motorschaden (Kurbelwell ist fest) im märz 2023. nun habe ich den wagen mit 18000 km gebraucht gekauft und eine zusatzgewährleistung bis 2024 oder 100 000 km bekommen.
seit september 2022 habe ich den wagen sehr wenig gefahren. im ende januar wollte ich den wagen in die inspektion geben aber ich bekam keinen termin bei vover vor april 2023.
nun hat der wagen auf der autobahn bei ca. 115 km geschwindigkeit alles ausgeschaltet und ich konnte nur noch auf den randstreifen. die automatik konnte nicht entriegelt werden und deswegen hat der adac eine krank zum aufheben nutzen müssen.
die werkstatt erklärte eine motorschaden was ich niemals glauben kann. ein auto für € 95000,- kann mit 6 zylindern doch nicht nach 4 jahren einen motroschaden bekommen. ich fahre gerne rang rover und das seit vielen jahren. meine frau hat einen evoque und ich habe eine youngtimer XK 8 cabrio. obgleich ich eine gewährleistungsverlängerung habe bezieht man sich nun darauf, dass ich drei monate über dr letzten inspektion bin und die 10000 km unter der gewährleistungsgrenze gelten deswegen nicht.
Ich kaufe ein teures Auto das nur 90000 km hält. ich brauche einen juristischen profi gegen landRover und gegen die "Real Garant Zürich". wer kann mir hier helfen?
mfg
charles
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12 Antworten
Die Real Garant hat leider recht, das Problem liegt beim Händler der dir keinen Termin gegeben hat. Allerdings werden die darauf hinweisen dass du dann zu einem anderen hättest gehen müssen.
Insgesamt also sehr schlechte Chancen.
Letzten Endes wird es für dich am günstigsten, schnellsten und mit dem wenigsten Ärger verbunden sein wenn du den Motor bei einem auf JLR spezialisierten Motorinstandsetzer reparieren/revidieren lässt
Juristische Beratung gibt es hier sowieso nicht.
Warum bist du den nicht um die Inspektionen einzuhalten zu einem anderen LR Stützpunkt gegangen?
Und du hast 3 Monate keinen Termin für eine Inspektion bekommen?
Kannst du das irgendwie schriftlich nachweisen oder ähnliches?
Krass. Also die Tatsache für sich ist ja erstmal sehr ernüchternd. Meiner ist genauso alt und aktuell bei 75k. Muss ich noch bis ende des Jahres fahren, bis der bestellte DS kommt. unter solchen Umständen fast eine Art Zitterpartie. Dabei ist der Motor bisher eine wahre Freude.
Die Schadensart ist für den Motor ja schon ein Klassiker. Die Kurbelwelle bricht einfach. Ob die Inspektion etwas geändert hätte bezweifle ich. Spielt aber keine Rolle, denn an der Kurbelwellenproblematik verzweifelt ein Großteil der LR-Welt.
Das ist richtig gseum geändert hätte die Inspektion am Schaden wahrscheinlich nicht....Aber in Sachen Garantie,Kulanz,Gewährleistung etc...Das ist der Punkt,jetzt wird er selbst auf den kompletten Kosten sitzen bleiben,das kennen wir ja schon!
Exakt. Inspektion ist vorgeschrieben und muss für Garantie besser penibelste eingehalten werden.
Nicht nur besser, sondern kompromisslos genau......
Japp!....Das ist so :-)
Zitat:
@MrUmbau schrieb am 8. April 2023 um 12:57:01 Uhr:
1. habe ich den wagen mit 18000 km gebraucht gekauft und eine zusatzgewährleistung bis 2024 oder 100 000 km bekommen.
2. im ende januar wollte ich den wagen in die inspektion geben aber ich bekam keinen termin bei vover vor april 2023.
3. nun hat der wagen auf der autobahn bei ca. 115 km geschwindigkeit alles ausgeschaltet … die werkstatt erklärte eine motorschaden was ich niemals glauben kann.
4. ein auto für € 95000,- kann mit 6 zylindern doch nicht nach 4 jahren einen motroschaden bekommen.
5. obgleich ich eine gewährleistungsverlängerung habe bezieht man sich nun darauf, dass ich drei monate über dr letzten inspektion bin und die 10000 km unter der gewährleistungsgrenze gelten deswegen nicht.
6. Ich kaufe ein teures Auto das nur 90000 km hält.
7. ich brauche einen juristischen profi gegen landRover und gegen die "Real Garant Zürich".
Hallo, das wird wohl eine bittere Geschichte …
1. also ist die abgelaufen, wenn Du jetzt 115000 drauf hast.
2. daraus kannst Du allerdings keinem ein Verschulden für irgendwas anlasten. Du hättest dich früher um einen Termin kümmern können, es hätte vielleicht Alternativen gegeben?
3. der Schwenk zu 1. - der Schaden entstand also nach Ablauf der Garantie - weil eben die nur bis 100000 gilt. Wenn Du der Diagnose nicht traust, musst Du eine zweite Meinung einholen.
4. wie Du du siehst, geht das. Weder der Preis noch die Anzahl der Zylinder sagt irgendwas über die technische Qualität und Zuverlässigkeit aus.
5. natürlich nimmt man die weit überzogene Wartung mit als Begründung. Dafür kannst eben nur Du etwas. Und über die km bist Du doch auch drüber. Also wird wohl hier keiner für irgendwas einstehen außer Dir …
6. so ist das manchmal. Siehe 4.
7. unabhängig davon dass der hier ohnehin nicht erfolgen darf - welche Chancen rechnest Du Dir aus? km überschritten, Wartung nicht gemacht. Da ist nix zu holen.
Edit: jetzt hab ichst verstanden, 115 war das Tempo (?) und Du hast die 100000 noch nicht. Sorry, habe ich missverstanden. Allerdings ists eben so - an die Garantie ist die Wartung gebunden. Die hast Du nicht fristgerecht gemacht. Das Ergebnis ist dasselbe.
Sorry, die jur. Auskünfte, die hier gegeben werden, sind in ihrer Pauschalität jedenfalls für die Rechtslage in D grob falsch.
Bereits 2007 hat der BGH entschieden, dass eine Klausel, die alle Gewährleistungsansprüche bei Überschreitung des Wartungsintervalls ausschließt, unwirksam sein kann (BGH, Urteil vom 17. Oktober 2007 - VIII ZR 251/06). In der Schweiz kann es natürlich anders sein. Also: Unbedingt anwaltlichen Rat einholen.
Ich wiederhole mich gerne; hier hier gibt's keine Rechtsberatung!