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Lange kein Auto auf eigenen Namen zugelassen !

Themenstarteram 23. Februar 2006 um 19:54

Ich hatte jetzt 10 Jahre kein Auto auf meinen Namen zugelassen , fuhr diese Zeit Unfallfrei mit den Firmenwagen ! Nun brauch ich ein eigenes , aber wie steig ich bei der Versicherung wieder ein ? Hat das schon einer durch ?

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17 Antworten
am 23. Februar 2006 um 20:15

Normalerweise ist der damals vorhandene Schadenfreiheitsrabatt weg, wenn 7 Jahre kein Fahrzeug versichert war, d.h. Du müßtest wieder "neu" anfangen, was -da wohl länger als drei Jahre Führerschein vorhanden ist- je nach Versicherung 85 - 140 % wären. Da aber mittlerweile jede Versicherung Ihr eigenes "Süppchen kochen kann" am besten mal bei einigen Versicherern nachfargen. Oder mit dem Arbeitgeber klären, ob der den Rabatt vom Firmenwagen abgibt.

Themenstarteram 23. Februar 2006 um 20:47

Danke für deine schnelle Antwort ! Da kann ich mich ja warm anziehen , seid ich von meinen Boss GPSüberwacht werde ( er sagt das will das Finanzamt so ) kann ich nicht mehr Privatfahrten machen . Deshalb geht´s bei mir von Vorne wieder los !

Zitat:

Original geschrieben von glory day´s

...seid ich von meinen Boss GPSüberwacht werde ( er sagt das will das Finanzamt so ) kann ich nicht mehr Privatfahrten machen .

Schließt dein Arbeitsvertrag Privatfahrten mit dem Firmenwagen grundsätzlich aus?

am 24. Februar 2006 um 2:22

Das das Finanzamt neuerdings ein GPS-Gestütztes Fahrtenbuch haben will, ist mir neu. Der Aufschrei, weil nun alle GPS-Empfänger nachrüsten müßten, wäre bis zum Uranus zu hören gewesen.

Ich tippe da eher auf die veränderte 1%-Regel für Firmen-KFZ bzw. der Boß hegt Verdacht auf massiven Mißbrauch und will diesen abstellen...

Zitat:

Original geschrieben von OlafSt

...der Boß hegt Verdacht auf massiven Mißbrauch und will diesen abstellen...

Das sollte er dies aber auch klar im Arbeitsvertrag regeln...

ich sag nur: wenn man sachen in alufolie einwickelt haben sie keinen empfang. *hust*

Als langjähriger GPS Anwender kann ich dir versichern, dass die Tracks im Gerät und beim Empfänger aufgezeichnet werden.

D.h. der letzte Waypoint vor dem Ausloggen als auch der erste WP an anderem Ort beim Einloggen werden aufgezeichnet und mit einem geraden Strich (=Luftlinie) verbunden. Selbstverständlich mit den Koordinaten und sekundengenau.

Dein "Trick" funktioniert maximal zweimal und dann du darfst du dich irgendwann auf das Einwickel deiner Arbeitspapiere in Alufolie vorbereiten.

am 3. März 2006 um 19:44

hi!!!!

habe eigentlich eine gute nachricht für dich. lass dir vom arbeitgeber bestätigen, dass du über den angegebenen zeitraum - 10jahre - einen dienstwagen unfallfrei gefahren bist. mit dieser bescheinigung gehst du dann zum versicherungsfachmann deines vertrauen - vielleicht sogar ich :-) - und versuchst das mit der versicherung zu klären. sollte bei einigen versicherungen eigentlich kein problem sein. habe das für nen kunden mal gemacht. alternativ kannst du über die führerscheinregelung gehen. wobei die dir nie im leben die damaligen prozente gutschreibt. hat deine frau ein auto?! dann zweitwagenregelung 85% bei vielen versicherern!!!!

bei weiteren fragen kannste dich gerne melden!!!

gruß

Zitat:

Original schrieb Thomanek...

habe eigentlich eine gute nachricht für dich. lass dir vom arbeitgeber bestätigen, dass du über den angegebenen zeitraum - 10jahre - einen dienstwagen unfallfrei gefahren bist. mit dieser bescheinigung gehst du dann zum versicherungsfachmann deines vertrauen - vielleicht sogar ich :-)

Und trotzdem wird einem späteren Nachversicherer nur das Rabattgrundjahr bestätigt, also das Beginnjahr der Versicherung.

Nochmal zur Erinnerung, Versicherungsbeiträge werden nicht mit Prozenten sondern mit Euros bezahlt.

am 4. März 2006 um 10:37

Hi,

richtig - und die fiktive Anrechnung von Dienstwagenjahren hat ja wohl sehr hohe Hürden - aber damit Kunden locken ist doch super, gell? *kopfschüttel @ Thomanek*

Ne einfache Bescheinigung über 10 schadenfreie Jahre - bei welcher Gesellschaft reicht das für ne Anrechnung?

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

- aber damit Kunden locken ist doch super, gell?

Wenn alle drei Parteien (Kunde, Vermittler, Versicherung) damit glücklich werden, ist doch nichts dagegen einzuwenden.

am 4. März 2006 um 13:46

Hi,

Drahkke...

Absolut richtig - jedoch isses seitens des Kollegen Thomanek unseriös, derartige Sachen in ein Forum zu schreiben.

Es gibt wahnsinnig hohe Hürden einer derartigen einfachen Anrechnung (vorbehaltlich irgendwelcher eingebrachter SF-Klassen oder herauszulösenden aus Rahmnverträgen) --> und ich deke mal Thomanek erzählt draußen nix andres als hier.

Und das ist schlichtweg Kundenfängerei - denn wenns am Ende nicht durchgeht und er Kunde keine SF-Klassen bekommt - wo ist dann Thomanek? *gg*

Grüße

Schreddi

Versicherungen, die Prozente verschenken (SF-Jahre verbietet der Gesetzgeber) machen mit solchen Tarifen immer wieder schlechte Erfahrungen und stellen die dann früher oder später wieder ein.

Aber mit Glück kann man solche Tarife immer mal wieder finden. Jedenfalls bis wieder die üblichen Crashfahrer dort gelandet sind und der Tarif gesprengt wird ...

Dann häng ich mich hier auch mal ran.

Wie sieht das ganze aus, wenn man zwar die letzten 4 von 6 Jahren Führerschein ein Auto auf sich zugelassen hatte, die Versicherung aber über die Zweitwagenregelung der Eltern gelaufen ist?

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