Lange Probefahrt nach angeblicher Reparatur üblich? Benzin verfahren ohne Ersatz/Ausgleich???
Hi Leute!
Da ich seit einigen Monaten bei meinen A3 8P 1.4 T-FSI mit unregelmäßigen Kühlwasserverlust (alle 1,5 - 2 Wochen leuchtet es im FIS auf und der Behälter ist fast leer) zu kämpfen habe und im letzten Jahr der Anschlussgarantie bin, die bis 100.000 km alles übernimmt, habe ich mich dazu entschlossen der Sache auf den Grund zu gehen und mein Auto gestern beim Freundlichen abgegeben. Ein Marderschaden wurde bereits ausgeschlossen - Verdacht laut Werkstattmeister Zylinderkopfdichtung.
Als ich vor eineinhalb Wochen alles soweit ausgemacht habe, wurde vereinbart, dass ich für die 3 Tage Reparaturzeit kostenlos einen Leihwagen gestellt bekomme. Dieser wurde mir allerdings 5 min. zuvor gestrichen, da "angeblich" dieser Service im 4. Jahr (trotz Garantiefall) als Kulanz von der Audi AG nicht mehr weitergegeben wird (2 Jahre Garantie + 2 Jahre Anschlussgarantie - damals Jahreswagen). Das störte mich allerdings jetzt nicht sonderlich, da ich in der Stadt wohne und ohnehin ein Ticket für die öffentlichen Verkehrsmittel habe.
Gegen Abend ruft mich der Werkstattmeister, der meinen Auftrag entgegengenommen hat an und fragt mich, ob er mit meinen Auto eine Probefahrt machen darf - sprich mein Auto dazu verwenden kann zu ihm heim zu fahren und am nächsten Tag wieder auf Arbeit zu fahren.
Ich war schon etwas erstaunt, weil es sich um eine Distanz von etwas > 50 km (Gesamt über 100 km) handelt.
Ist so etwas bei einer Reparatur üblich??? Angeblich wurden nur die Blasen aus den Kühlsystem raus gezogen und der Zylinderkopf (noch nicht) repariert, da er meinte, dass der 1.4er bei sowas auch anfällig sei und es evtl. die Ursache für den unregelmäßigen Kühlwasserverlust sein könnte. Er meinte, dass ohne längere Probefahrt der Reparaturverlauf in diesem Fall nicht fortgesetzt werden könne.
Das einzige, was mich an der Sache etwas ärgert, unabhängig von dem Risiko, dass das Auto dabei Schaden nimmt, da ich es hasse, wenn jemand Fremdes mit dem Wagen fährt, ist die Tatsache, dass ich den Sprit nicht bezahlt bekomme den er verfährt und ohnehin verfahren würde wenn er mit seinen privat PKW diese tägliche Distanz fahren würde. Habe ich ein Anrecht das in irgendeiner Art und Weise noch mal zu berichtigen bzw. deshalb einen Aufstand zu machen?
Ich wollte jetzt erst mal im Forum fragen, wie ihr zu dieser Sachlage steht bevor ich meinen Anwalt anrufe.... klar könnte ich jetzt auch sagen, dass mir die 10-15 Euro Sprit nicht so viel ausmachen, zumal ich mir dieses Fahrzeug ja auch geleistet habe aber es geht hier ja auch ums Prinzip und die Tatsache, dass Versprechungen gemacht wurden die teilweise nicht eingehalten wurden trotz Garantiefall. Ist man bei den Audi Vertragswerkstätten nach der Werksgarantie immer B/C-Kunde?!
Beste Antwort im Thema
Anwalt einschalten? Streitwert: 15,00 eu? Ihr habt echt zu viel Zeit.
Ähnliche Themen
36 Antworten
Hi,
ich hatte einen ähnlichen Fall,
bei mir war nach 10TKM der Turbo hinüber und bei der ersten Probefahrt konnte nichts festgestellt werden ,also hab ich den Wagen dalassen damit die ne längere machen können auch ca. 50-80km.
Am Ende war es ja ein Garantiefall, da der Wagen nichteinmal 1 Jahr alt war und joa also nichts bezahlen, dachte ich..........
Auf der Rechnung stand dann Probefahrt mit knapp 20€ bepreist. Der Tausch des Laders etc. lief auf Garantie.....
Ich hab die dann nur gefragt ob die noch alle Latten am Zaun haben, da die ja schließlich auch mit meinem Benzeng durch die Gegend gejuckelt sind und es sich um einen Garantiefall handelt......
Ende gut alles gut, es hieß dann es war ein Versehen und ich müsse natürlich nichts bezahlen.
EDITH sagt: DAs Geld fürs Benzin wirste aber wohl nicht wieder bekommen, da Probefahrten im normalen Reperaturrahmen liegen, es se iden nes wären jetzt utopische Kilometer gefahren worden, aber ich denke das wird bei dir noch als "normal" eingestuft.....
Zitat:
EDITH sagt: DAs Geld fürs Benzin wirste aber wohl nicht wieder bekommen, da Probefahrten im normalen Reperaturrahmen liegen, es se iden nes wären jetzt utopische Kilometer gefahren worden, aber ich denke das wird bei dir noch als "normal" eingestuft.....
Wo ist steht, dass sowas im "normalen Reparaturrahmen" festgelegt ist? Hätte ich doch besser letztens nicht noch mal vollgetankt....
Zitat:
Original geschrieben von Fightz
Zitat:
EDITH sagt: DAs Geld fürs Benzin wirste aber wohl nicht wieder bekommen, da Probefahrten im normalen Reperaturrahmen liegen, es se iden nes wären jetzt utopische Kilometer gefahren worden, aber ich denke das wird bei dir noch als "normal" eingestuft.....
Wo ist steht, dass sowas im "normalen Reparaturrahmen" festgelegt ist? Hätte ich doch besser letztens nicht noch mal vollgetankt....
Mein VAter meinte es zumindest mal zu mir.....Wo das geschrieben steht kein Plan, aber wenn du mehr weißt, geb bitte mal bescheid!
Zitat:
Original geschrieben von Fightz
Hi Leute!
Da ich seit einigen Monaten bei meinen A3 8P 1.4 T-FSI mit unregelmäßigen Kühlwasserverlust (alle 1,5 - 2 Wochen leuchtet es im FIS auf und der Behälter ist fast leer) zu kämpfen habe und im letzten Jahr der Anschlussgarantie bin, die bis 100.000 km alles übernimmt, habe ich mich dazu entschlossen der Sache auf den Grund zu gehen und mein Auto gestern beim Freundlichen abgegeben. Ein Marderschaden wurde bereits ausgeschlossen - Verdacht laut Werkstattmeister Zylinderkopfdichtung.
Als ich vor eineinhalb Wochen alles soweit ausgemacht habe, wurde vereinbart, dass ich für die 3 Tage Reparaturzeit kostenlos einen Leihwagen gestellt bekomme. Dieser wurde mir allerdings 5 min. zuvor gestrichen, da "angeblich" dieser Service im 4. Jahr (trotz Garantiefall) als Kulanz von der Audi AG nicht mehr weitergegeben wird (2 Jahre Garantie + 2 Jahre Anschlussgarantie - damals Jahreswagen). Das störte mich allerdings jetzt nicht sonderlich, da ich in der Stadt wohne und ohnehin ein Ticket für die öffentlichen Verkehrsmittel habe.
Gegen Abend ruft mich der Werkstattmeister, der meinen Auftrag entgegengenommen hat an und fragt mich, ob er mit meinen Auto eine Probefahrt machen darf - sprich mein Auto dazu verwenden kann zu ihm heim zu fahren und am nächsten Tag wieder auf Arbeit zu fahren.
Ich war schon etwas erstaunt, weil es sich um eine Distanz von etwas > 50 km (Gesamt über 100 km) handelt.
Ist so etwas bei einer Reparatur üblich??? Angeblich wurden nur die Blasen aus den Kühlsystem raus gezogen und der Zylinderkopf (noch nicht) repariert, da er meinte, dass der 1.4er bei sowas auch anfällig sei und es evtl. die Ursache für den unregelmäßigen Kühlwasserverlust sein könnte. Er meinte, dass ohne längere Probefahrt der Reparaturverlauf in diesem Fall nicht fortgesetzt werden könne.
Das einzige, was mich an der Sache etwas ärgert, unabhängig von dem Risiko, dass das Auto dabei Schaden nimmt, da ich es hasse, wenn jemand Fremdes mit dem Wagen fährt, ist die Tatsache, dass ich den Sprit nicht bezahlt bekomme den er verfährt und ohnehin verfahren würde wenn er mit seinen privat PKW diese tägliche Distanz fahren würde. Habe ich ein Anrecht das in irgendeiner Art und Weise noch mal zu berichtigen bzw. deshalb einen Aufstand zu machen?
Ich wollte jetzt erst mal im Forum fragen, wie ihr zu dieser Sachlage steht bevor ich meinen Anwalt anrufe.... klar könnte ich jetzt auch sagen, dass mir die 10-15 Euro Sprit nicht so viel ausmachen, zumal ich mir dieses Fahrzeug ja auch geleistet habe aber es geht hier ja auch ums Prinzip und die Tatsache, dass Versprechungen gemacht wurden die teilweise nicht eingehalten wurden trotz Garantiefall. Ist man bei den Audi Vertragswerkstätten nach der Werksgarantie immer B/C-Kunde?!
Eine bodenlose Frechheit in meinen Augen! Vielleicht wird die zurückgelegte KM-Leistung in der Rechnung gutgeschrieben?
Zitat:
Gegen Abend ruft mich der Werkstattmeister, der meinen Auftrag entgegengenommen hat an und fragt mich, ob er mit meinen Auto eine Probefahrt machen darf - sprich mein Auto dazu verwenden kann zu ihm heim zu fahren und am nächsten Tag wieder auf Arbeit zu fahren.
Probefahrt, ja. Damit auf deine Kosten seinen Arbeitsweg finanzieren: Nein.
Ich hätte ihn schon gefragt ob er einen Clown gefrühstückt hätte..
Was habt ihr denn?
Wie soll man den Fehler denn sonst Lokalisieren?
Wenn dir das ned passt wieso hast dann zugesagt, hättst auch sagen können mach ne Überlandfahrt von ca. 20km nur, nach Hause fahren ist nicht!
Du hättest es auch so machen können blasen rausziehen lassen, deinen Wagen selber wieder holen und dann selber beobachten wenns ned weg ist wieder hinfahren und wieder weitergucken...
Ich versteh sowas ned, sind die in der Werkstatt Hellseher und haben ne Glaskugel?
Wie ich meinen Wagen beim Kulanzlackieren hatte, wurde dieser auch in ihrer 20km entfernten Lackierkabine gemacht, wurde darüber auch benachrichtigt, es hilft halt einfach mal nix!
Gut 50km einfach für ne Probefahrt sind schon viel, aber wie gesagt das hättest du unterbinden können und nich JA sagen...
Zitat:
Eine bodenlose Frechheit in meinen Augen! Vielleicht wird die zurückgelegte KM-Leistung in der Rechnung gutgeschrieben?
Die Aussage meines Werkstattmeisters war dann noch die, nachdem ich es Anfangs verneint habe, dass er dann zumindest die verfahrenen km nachtanken solle: "Die Probefahrt haben Sie ja damals auch kostenlos bekommen und mussten nichts dafür zahlen"
Wobei ich mich noch ganz genau daran erinnern kann, dass ich vor einiger Zeit, als ich im selbigen Autohaus einen A1 probefahren wollte, (kurz nachdem er raus kam) ich die verfahrenen km nachtanken sollte.... - bin gerade echt stark am überlegen, ob ich das morgen gleich mal an meinen Anwalt weiter gebe..... könnte eh mal das Autohaus wechseln - 100% zufrieden war ich dort noch nie - selbst die weitergegebenen Lackierarbeiten waren nicht immer perfekt.
Wenn man mit dem Autohaus nicht zufrieden ist, muss man wechseln!
Spätestens nachdem er mir mit der Probefahrt gekommen währe das du da nix Zahlen musstest, hätte ich gesagt, lasst den Karren stehen ich hol ihn ihr habt mich zum letzten mal gesehen!
Aber wieso kann man solche Entscheidungen nicht selber treffen und muss erst immer in nem Forum fragen?
Ganz klar hin!
Schlüssel geben lassen und ab...
Zitat:
Original geschrieben von Fightz
Zitat:
Eine bodenlose Frechheit in meinen Augen! Vielleicht wird die zurückgelegte KM-Leistung in der Rechnung gutgeschrieben?
Die Aussage meines Werkstattmeisters war dann noch die, nachdem ich es Anfangs verneint habe, dass er dann zumindest die verfahrenen km nachtanken solle: "Die Probefahrt haben Sie ja damals auch kostenlos bekommen und mussten nichts dafür zahlen"
Wobei ich mich noch ganz genau daran erinnern kann, dass ich vor einiger Zeit, als ich im selbigen Autohaus einen A1 probefahren wollte, (kurz nachdem er raus kam) ich die verfahrenen km nachtanken sollte.... - bin gerade echt stark am überlegen, ob ich das morgen gleich mal an meinen Anwalt weiter gebe..... könnte eh mal das Autohaus wechseln - 100% zufrieden war ich dort noch nie - selbst die weitergegebenen Lackierarbeiten waren nicht immer perfekt.
Tja, dann hättest halt gesagt dass es NICHT OK ist wenn sie das machen. *???*
Erst erlauben, dann jammern?
Bei mir wars auch so als ich beide Turbos ersetzt bekommen hab. Da wurde ich auch gefragt ob der MA des Autohauses damit heim fahren darf und am nächsten Tag wieder zur Arbeit um zu checken ob alles passt. Waren auch 70 oder 80km.
So what? Ist nur ein Auto...
Zitat:
Original geschrieben von son1c_SN
....Vielleicht wird die zurückgelegte KM-Leistung in der Rechnung gutgeschrieben?
Das wäre toll, ich jedenfalls habe noch keine Werkstatt gesehen, die das so handhabt. Schon garnicht wenn der PKW-Besitzer die Rechnung zahlen muss.
Zitat:
Gut 50km einfach für ne Probefahrt sind schon viel, aber wie gesagt das hättest du unterbinden können und nich JA sagen...
Mit dieser Aussage hast du schon recht, allerdings hat er nachdem ich dann darauf bestanden habe, dass er doch den Sprit zahlen soll bzw. die verfahrenen km ausgleichen solle darauf verwiesen, dass die Probefahrten die ich mit den Autos von denen mache ja auch nichts kosten (was nicht immer wahr ist) und zum Ausdruck gebracht, dass dann der weitere Reparaturvorgang nicht fortgesetzt werden kann (da noch eine weitere Sache ausgetauscht werden sollte)
Anwalt einschalten? Streitwert: 15,00 eu? Ihr habt echt zu viel Zeit.
Zitat:
Original geschrieben von nixfuerungut
Anwalt einschalten? Streitwert: 15,00 eu? Ihr habt echt zu viel Zeit.
Mir geht's hier nur ums Prinzip außerdem hab ich bei meiner Rechtsschutz die SB eh schon auf 0 € ^^ - studiere derzeit noch - von daher tun selbst 15 € weh!
Ich mag's auch nicht, wenn jemand fremdes mit meinem Auto fährt. Trotzdem wurde die Werkstattaktion mit den Zündspulen nicht bei meiner Werkstatt gemacht, sondern bei nem großen Audi-Service in der Region. Wie ist mein Wagen wohl dort hin- und wieder zurück gekommen? Die haben den dafür bestimmt nicht aufwändig auf einen Schlepper geladen und gefahren, sondern sind natürlich selber mit meinem Auto gefahren, was ich auch am Kilometerzähler sehen konnte.
Damit muss man einfach leben. Die Alternative wäre keine Probefahrt machen zu lassen und selber zu fahren und zu beobachten und dann gegen teures Geld und viel verlorene Zeit und Aufwand einen neuen Termin zu machen und wieder gegen Geld analysieren zu lassen, ob alles OK ist.
Ist doch nur ein Auto. Kurz gesprochen: "stellt euch nicht so an..."