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Laser Messung im Auto ok?

Themenstarteram 3. Mai 2017 um 14:27

Moin,

ich kam heute durch eine Kurve (Landstraße) und hinter der Kurve hielt mich die Polizei nach ca. 200m an. Der Polizeiwagen stand auf meiner Fahrspur (Wagenfront in meiner Richtung)! Ein Beamter stieg aus,winkte mich raus, und sagte das ich 24 km/h zu schnell war im 70 Bereich. Zog meine Daten ein, und sagte ich bekomme Post! Mir kam das ganze (Geschwindigkeit) nicht ok vor!

Meine Frage:

Jemand Erfahrung ob eine Lasermessung durch die Windschutzscheibe zum Betroffenen auf Entfernung etc. OK ist?

Oder andere Anmerkungen zu Fehlern beim Lasermessen

Danke, vorab!

Beste Antwort im Thema
am 3. Mai 2017 um 17:16

Wie man das wissen kann? Die saßen doch zu zweit im Wagen, also gibt´s zwei Augenzeugen.

Meine Meinung: Entweder Pech gehabt und zahlen oder zum Anwalt rennen und schauen was der richten kann...

Weitere Anmerkungen erspare ich mir, dir und uns allen. Hilft doch ohnehin nichts.

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... Auch Messungen vom Einsatzfahrzeug aus durch Autoscheiben sind zulässig.

https://www.adac.de/.../Geschwindigkeitsmessung-mit-Laser_35828.pdf

24 zuviel ist auch wirklich nicht in Ordnung. Aber im Ernst, im Regelfall sind die Messungen auch durch die Scheibe ok. Ob in deinem Fall kann aber nur ein Anwalt per Akteneinsicht feststellen. Hoffentlich eine RS abgeschlossen.

am 3. Mai 2017 um 15:02

Wenn du als Betroffener ein berechtigtes Interesse geltend machen kannst, brauchst du zur Einsicht keinen Anwalt. Auf Antrag wird die Akte an eine Behörde geschickt (in meinem Fall an die gemeindliche Polizeidienststelle, die ein paar Stunden/Woche besetzt ist. Ist allerdings ein paar Jahre her und vielleicht wurde das inzwischen geändert und es ist alles gelogen: https://www.bussgeldkatalog.org/akteneinsicht/).

Fraglich allerdings, ob dir hier die Einsicht in diesem Fall als Laie hilft (in meinem Falle alles 100% ohne Spuren zu lassen in meinem Sinne gelöst).

Wenn du nicht weißt, dass du zu schnell warst, ist vielleicht auch eine andere Einsicht hilfreich

am 3. Mai 2017 um 15:34

Gegenfrage, warum sollte es nicht erlaubt sein?

Vielleicht schreibe ich es falsch, Provida? Das ist doch diese Einheit die das ganze im fahrenden Fahrzeug hauptsächlich auf der Autobahn macht. Da wird auch alles durch die Scheibe gemessen.

Die Scheibe ist schliesslich komplett durchlässig und sämtliche Frequenzbänder die ein solches Gerät braucht gehen nahezu vollständig durch die Scheibe. Der Verlust ist im Gerät garantiert mit eingerechnet.

Und das sie auf Distanz messen, ja sollen die 5 Meter vor dir stehen zum messen? Die brauchen schliesslich eine gewisse Distanz die du fahren musst damit sie die zurückgelegte Zeit berechnen könnnen. Also alles korrekt, bis auf deine Geschwindigkeit

am 3. Mai 2017 um 15:35

Mal "Doppler" googlen.

Ein Providafahrzeug hat sowas von garnichts mit einer stationären Lasermessung zu tun.

Themenstarteram 3. Mai 2017 um 16:24

Moin,

wegen der Scheibe schreibe ich, falls Scheibe nicht sauber und der Laser streut oder so! Keine Ahnung, weil sonst die Polizei immer draußen gestanden haben, ohne ein Glas etc.! Und was ich noch zu ergänzen habe, die Geschwindigkeit wurde ca. 100/150m vor der Polizei aufgehoben auf 100K/mh. Also muss die Messung sauber vor der Geschwindigkeitsbegrenzung 70 K/mh ausgeführt worden sein. Woher soll man wissen ob das so war? Würde die Polizei innerhalb der geforderten Geschwindigkeitsbereich messen, wäre das ja eindeutig, aber SO?

am 3. Mai 2017 um 17:16

Wie man das wissen kann? Die saßen doch zu zweit im Wagen, also gibt´s zwei Augenzeugen.

Meine Meinung: Entweder Pech gehabt und zahlen oder zum Anwalt rennen und schauen was der richten kann...

Weitere Anmerkungen erspare ich mir, dir und uns allen. Hilft doch ohnehin nichts.

Da muss es ein Messprotokoll geben. Und da steht dann auch, wo der angepeilte Messpunkt ist. Da ist z.B. ein Verkehrsschild, welches für die genaue Einstellung angepeilt wird.

Das alles lässt sich überprüfen, nur halt das Messergebnis selbst nicht.

Nimm es wie ein Mann...

Streut der Laser zu stark, kommt garkein

Meßergebnis aus dem Ding.

Zitat:

@allesgeht schrieb am 3. Mai 2017 um 18:24:48 Uhr:

......... Und was ich noch zu ergänzen habe, die Geschwindigkeit wurde ca. 100/150m vor der Polizei aufgehoben auf 100K/mh. Also muss die Messung sauber vor der Geschwindigkeitsbegrenzung 70 K/mh ausgeführt worden sein. ...........

Ich nehme mal stark an genau daher standen die Polizisten da.

Die Geschwindigkeit ist halt erst ab dam Schild aufgehoben.

Die Laser messen wesentlich weiter.

Bezahl, nimm die Strafe so hin.

Verlass dich drauf das hat mit der Messung schon seine Richtigkeit.

Die Fälle wo Fehler bei der Messung aufgedeckt werden sind eher gering.

Moorteufelchen

Weil eher selten eine kompetente Überprüfung durchgeführt wird. Das bedeutet gewiss nicht, dass diese Messungen nicht in relevanter Weise angegriffen werden können. ;)

Hallo, Berlin-Paul,

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. Mai 2017 um 23:07:47 Uhr:

Weil eher selten eine kompetente Überprüfung durchgeführt wird.

sollen die Beamten zu jeder Lasermessung einen unabhängigen Sachverständigen einladen, der prüft, ob alles seine Richtigkeit hat?

Ich kenne nicht alle eingesetzten Lasermessgeräte, weiß aber, dass das Laser RieglFG21P, das sehr oft genutzt wird, beamtensicher ist.

Sprich: Man muss sich schon anstrengen, um damit etwas falsch zu machen.

Zitat:

Das bedeutet gewiss nicht, dass diese Messungen nicht in relevanter Weise angegriffen werden können. ;)

Klar: Angreifen kann man alles.

Der Erfolg hält sich allerdings in sehr engen Grenzen und wenn, dann sind es höchstens mal Flüchtigkeitsfehler (vergessenes Häkchen im Messprotokoll oder ähnliches).

So ein Flüchtigkeitsfehler heißt dann aber noch lange nicht, dass die Messung an sich falsch war.

Viele Grüße,

Uhu110

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