Lasierte Rückleuchten
Guten Abend,
Habe da mal eine Frage bezüglich Lasierte Rückleuchten...
Ein Kollege von mir hat sich welche gekauft und sie auch in seine Papiere eingetragen bekommen soweit ich weiß sind die doch nicht zulässig?
Im anhang hänge ich mal ein bild von den Rückleuchten ran.
Wenn ihn jemand von hinten drauf fährt und könnte derjenige ja auch sagen das er kein Bremslicht gesehen hat was passiert dann? (Obwohl eingetragen)
mfg
Beste Antwort im Thema
hallo leute
hatte darmals an meinem e46 bmw auch solche lasierten rückleuchten und sie sind ganz und garnicht ZULÄSSIg mit dem E-Prüfzeichen,denn es sind eigentlich ganz normale Rückleuchten mit E-PRüfzeichen welche nur Lackiert werden und somit das >E-Prüfzeichen erlischt!!!Bim Tüv musste ich die dinger aus dem Verkehr zeiehen.
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23 Antworten
Wenn sie das E-Prüfzeichen haben sind sie zulässig, ansonsten würde ich bei solchen (sicherheitsrelevanten) Sachen die Finger weg lassen.
Kann böse und teuer enden
Gruß Rainer
Moin,
als erstes, grausam
Zweitens ob eingetragen oder nicht, wenn es knallt, hat er auf jeden Fall schlechte Karten. Wenn die Sache natürlich überprüft werden sollte, oder derjenige es weiß, dass es solchen Leuchten nicht gibt von MB.
Zitat:
Original geschrieben von Rainer561
Wenn sie das E-Prüfzeichen haben sind sie zulässig, ansonsten würde ich bei solchen (sicherheitsrelevanten) Sachen die Finger weg lassen.
Kann böse und teuer enden
Gruß Rainer
Hallo Rainer,
ein E-Prüfzeichen werden sie haben, weil es vermutlich originale sind bis auf das Lasieren
hallo leute
hatte darmals an meinem e46 bmw auch solche lasierten rückleuchten und sie sind ganz und garnicht ZULÄSSIg mit dem E-Prüfzeichen,denn es sind eigentlich ganz normale Rückleuchten mit E-PRüfzeichen welche nur Lackiert werden und somit das >E-Prüfzeichen erlischt!!!Bim Tüv musste ich die dinger aus dem Verkehr zeiehen.
Dann sinds ja keine Originalen mehr.....sie wurden verändert und der Versicherungschutz erlischt
Normalerweise würden sie ja zulässig sein müssen wenn die in seinen papieren eingetragen sind..ich hatte mal gehört das KEINE lasierten einzutragen gehen...
Nicht immer ist das was der Tüv oder Dekra einträgt auch versicherungstechnisch Ok.
Ist blöd aber ist nun mal so.
Manche fahren hunderte km um was eintragen zu lassen weil gerade dort nicht so pinkelich
geschaut wird. Aber bei einem Unfall hilft das auch nichts
Zitat:
Original geschrieben von v6audiA6
ich hatte mal gehört das KEINE lasierten einzutragen gehen...
So ist es. Wenn die Eintragung nicht auf Basis eines lichttechnischen Gutachtens erfolgt (dessen Kosten im vierstelligen Euro-Bereich liegen), handelt es sich um eine reine Gefälligkeitseintragung, die rechtlich keinen Bestand hat und auch dem Prüfer eine Menge Ärger einbringen kann.
Zitat:
Original geschrieben von Rainer561
Dann sinds ja keine Originalen mehr.....sie wurden verändert und der Versicherungschutz erlischt
Nicht nur der, die ABE auch
Manche Leute haben Ideen, Kopfschüttel
Gruss TAlFUN
... wozu in aller Welt braucht man eigentlich "lasierte Rückleuchten", die weder schön, noch zweckmäßig, noch erlaubt sind?!
... finde, wir sollten langsam mal ein W211-Tuningforum eröffnen (Alupedale, shadowstyle etc. würg) - spart Zeit.
Zitat:
Original geschrieben von v6audiA6
Guten Abend,
Habe da mal eine Frage bezüglich Lasierte Rückleuchten...
Ein Kollege von mir hat sich welche gekauft und sie auch in seine Papiere eingetragen bekommen soweit ich weiß sind die doch nicht zulässig?
Im anhang hänge ich mal ein bild von den Rückleuchten ran.
Wenn ihn jemand von hinten drauf fährt und könnte derjenige ja auch sagen das er kein Bremslicht gesehen hat was passiert dann? (Obwohl eingetragen)
mfg
Wenn einer hinten reinfährt , ist es egal ob das Bremslicht an war oder nicht . Stell Dir vor der Vordermann fährt jemanden anderen auf , ohne vorher zu Bremsen , oder er steht schon eine weile , ohne sein Bremslicht aktiviert zu haben , oder er hat ein technisches Problem und warum hast du dann wenn du die beiden Bremslichter schlecht gesehen hast , keine dritte Bremsleuchte gesehen ...
Katzenaugen sehen in dem Fall nicht so schön aus , wären aber ein Bestandteil .
Hast du die Leuchten drinn , stehst am Strassenrand , hast also dein Auto abgestellt und Dir fährt einer rein , ist der andere Schuld .
Bis zu Fahrt zum Tüv, um die Sachen einzutragen , darfst du diese verbauen .... man könnte das spielchen immer so weiter führen .
Aber letzendlich sind die Dinger , solange keine Betriebserlaubniss vorliegt nicht erlaubt .
Lisa
Zitat:
Original geschrieben von v6audiA6
Guten Abend,
Habe da mal eine Frage bezüglich Lasierte Rückleuchten...
Ein Kollege von mir hat sich welche gekauft und sie auch in seine Papiere eingetragen bekommen soweit ich weiß sind die doch nicht zulässig?
Im anhang hänge ich mal ein bild von den Rückleuchten ran.
Wenn ihn jemand von hinten drauf fährt und könnte derjenige ja auch sagen das er kein Bremslicht gesehen hat was passiert dann? (Obwohl eingetragen)
mfg
Neidest Deinem Kollegen wohl die Teile, weil die noch cooler sind, als die, die Du nachträglich verbastelt hast?
Glaub aber eher, dass Du den Schrott an deiner eigenen S......verlängerung montieren willst. Wenn's schee macht, bitte schön.
Kommt für einen 22-jährigen mit so einer coolen Karre übrigens ziemlich unkrass rüber, sich hier über unsinnige Vorschriften zu informieren
Zitat:
Wenn einer hinten reinfährt , ist es egal ob das Bremslicht an war oder nicht . Stell Dir vor der Vordermann fährt jemanden anderen auf , ohne vorher zu Bremsen , oder er steht schon eine weile , ohne sein Bremslicht aktiviert zu haben , oder er hat ein technisches Problem und warum hast du dann wenn du die beiden Bremslichter schlecht gesehen hast , keine dritte Bremsleuchte gesehen ...
Katzenaugen sehen in dem Fall nicht so schön aus , wären aber ein Bestandteil .
Hast du die Leuchten drinn , stehst am Strassenrand , hast also dein Auto abgestellt und Dir fährt einer rein , ist der andere Schuld .
Bis zu Fahrt zum Tüv, um die Sachen einzutragen , darfst du diese verbauen .... man könnte das spielchen immer so weiter führen .
Aber letzendlich sind die Dinger , solange keine Betriebserlaubniss vorliegt nicht erlaubt .
Lisa
Ja, der andere mag Schuld sein (nehmen wir mal an, jmd. fährt ihm im Verkehr rein und nicht wenn er steht), aber wenn die Lampen nicht zugelassen sind (was ja hier der Fall zu sein scheint), dann erlischt die ABE und er hätte so gar nicht fahren dürfen.
Dann sieht es nämlich mit der Schuld und der Versicherung, bzw. der Bezahlung des durch den Unfall enstandenen Betrags anders aus. Er wird dann, soweit ich weiß, mit dran beteiligt.