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lasierte rückleuchten ?

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 27. November 2010 um 18:41

hi,

hat zwar wenig mitm golf zu tun aber weiß nicht, wo der allgemeine bereich ist.

das problem ist, dass hier ein total hässlich getunter S3 oder blender ( haha :D ) steht, welcher extrem stark lasierte rückleuchten hat. unbeleuchtet sieht es so aus, als wären sie lackiert. man sieht wirklich nicht, dass es ein licht ist und ein reflektor ist auch nicht angebracht. man sieht das auto also im dunkeln nicht wirklich.

dadurch erlischt die betriebserlaubnis und man ist ohne versicherungsschutz unterwegs, richtig? ich wäre schon beinahe in das parkende auto bei nacht gefahren, da man es extrem spät sieht ( steht immer in einer kurve ). wer hätte die schuld im falle eines unfalls? ( also, dass jemand in das parkende auto knallt, oder ein fahrradfahrer das auto nicht rechtzeitig erkennt ? ).

geht die polizei der sache nach und schaut sich das fahrzeug mal an, wenn man es meldet, oder wird einfach nichts passieren ?

jonas

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12 Antworten

Hi.

Das mit dem erlöschen der BE (Betriebserlaubnis) stimmt natürlich. Damit hat der Besitzer ein nicht Straßensicheres KFZ im öfftl. Straßenverkehr abgestellt und muss somit für ALLE etwaigen Unfälle aufkommen und zwar aus eigener Tasche weil seine Versicherung in dem Fall auch nichts Zahl, da das KFZ ja keine BE mehr hat. Mit anderen Worten: "Die Kiste hat auf keiner Straße was zu suchen sofern sie keine Reflektoren nachgerüstet hat."

Müsste theoretisch auf nem privatem Gelände stehen aber keinesfalls auf der Straße. Leider ist die Polizei inzwischen viel zu gutmütig und fährt i.d.R. weiter wenn se so einen Deppen sieht.

am 27. November 2010 um 18:46

Zitat:

Original geschrieben von jonas_h

dadurch erlischt die betriebserlaubnis und man ist ohne versicherungsschutz unterwegs, richtig?

richtig

Zitat:

Original geschrieben von jonas_h

ich wäre schon beinahe in das parkende auto bei nacht gefahren, da man es extrem spät sieht ( steht immer in einer kurve ). wer hätte die schuld im falle eines unfalls? ( also, dass jemand in das parkende auto knallt, oder ein fahrradfahrer das auto nicht rechtzeitig erkennt ? ).

geht die polizei der sache nach und schaut sich das fahrzeug mal an, wenn man es meldet, oder wird einfach nichts passieren ?

wie du schon richtig erkannt hast, erlischt die BE des PKW's. Die Polizei muss diese Tatsache mit aufnehmen. Desweiteren kennen wir gerade nicht die äußeren Umstände. Stichwort: Geschwindigkeit des Unfallverursachers, Wetterverhältnisse, evtl. unter Einfluss von Drogen usw. usf.

Du könntest auch einfach mal bei der Polizei einen annonymen Hinweis geben, meist gehen sie diesem nach.

schneller xD

Themenstarteram 27. November 2010 um 19:06

okay danke :)

ich habe natürlich nicht vor in das besgat auto bei nacht reinzufahren ( auch wenn ich manchmal wirklich lust hätte, den kaputten laguna von meiner oma da reinzusetzen :D oder ausversehen mitm fahrrad :D ) mir gehen solche deppen aber einfach wahnsinnig auf die nerven. ich stelle ja auch nicht einfach meinen mülleimer mitten auf die strasse ;)

hoffe nur, dass nicht irgendwann ein fahranfänger oder jemand der wenig ahnung hat da reinfährt und sich abzocken lässt. viel schlimmer ist ja, dass man das licht und bremslicht bei dem wetter kaum sieht...

Zitat:

Original geschrieben von N3M3S1S

"Die Kiste hat auf keiner Straße was zu suchen sofern sie keine Reflektoren nachgerüstet hat."

Die Kiste hat auf der Straße nichts verloren, sobald die Rückleuchten lasiert sind, da die Lichttechnischen Einrichtungen (oder wie das heißt) verändert wurden. Da machen die Reflektoren gar nichts dran.

Zitat:

Original geschrieben von hans2

Zitat:

Original geschrieben von N3M3S1S

"Die Kiste hat auf keiner Straße was zu suchen sofern sie keine Reflektoren nachgerüstet hat."

Die Kiste hat auf der Straße nichts verloren, sobald die Rückleuchten lasiert sind, da die Lichttechnischen Einrichtungen (oder wie das heißt) verändert wurden. Da machen die Reflektoren gar nichts dran.

Einspruch euer Ehren ^^ Check TÜV für nähere Info zu diesem Thema ;) Wenn die lasierten Rückleuchten ne ABE bzw. ne E-Kennzeichnung haben, dürfen sie am KFZ verwendet werden sofern -> rot reflektierende Reflektoren zu beiden Seiten des KFZ am Heck angebracht sind <-

Gruß

am 27. November 2010 um 19:21

es ist egal welche RL du nachträglich lasierst, die ABE ist IMMER erloschen. Wenn ich micht recht entsinne gibt der TÜV heute auch kein Ok mehr bei einer Einzelabnahme. Was geht sind original verdunkelte RL die es im Zubehör gibt die dann so abgenommen wurden sind.

Eben solche meinte ich ja. Selbstgemacht is bei Beleuchtungsanlagen immer ein No-go.

hiho

lasierte rückleuchten könnenn keine abe oder gültige e-numer haben ....so einfach ist das ....

gibt nur 3 arten von rücklichtern ..

1: serie

2: serie aber original dunkel getönt vom hersteller oder aus dem zubehör (abe oder gültige e-nummer mit zusatzkennzeichnung auf der rückleuchte bzw auf dem teil selbst ..))

3: lasierte oder sonswie veränderte lichtechnische anlage ..keine abe keine e-numer kein be usw können darüber wegtäuschen ..illegal ..fertig basta ..

eine e-nummer sacht gar nix aus ....die auflagen der e-nummer müssen genaus so betrachtet werden ..die vermeintliche lasierten rückleuchten mit e-nummer sind nicht tüv konform ..(eigentlich sacht ne e-numer nur aus als was das teil mal geprüft wurde (baurtprüfung ) nicht merh und nicht weniger ...das teil könnte z.b. nen e-nummer als innenraumbeleuchtung habe aber als nummernschildbeleuchtung darfste die dann trotz e-nummer nicht benutzten ....weil die enummer ausacht das das teil als innenraumbeleuchtung zu nutzten ist ....

die super "abe´s" bzw Freigabedingeskirchenzettel die mann über ebay mal ersteigern konnte sind das papier nicht wert auf denen der mist gedruckt war ...

 

ich kann mir 64.00000000 rote reflektoren an meinen hobel schrauben ..und lasierte rückleuchten werden damit totzdem nicht legal

 

ist die gleiche ka.. wie mit den xenon hid kits für h7 scheinwerfer ...da kommen auch immer wieder ..die haben doch nen e-zeichen druaf (meist nur für die zündgeräte) einbauen darf ich die aber in nen h7 scheinwerfer nicht .....egal was ich am auto rumbasteln tu ....

 

Gruss Dirk

Zitat:

Original geschrieben von N3M3S1S

Eben solche meinte ich ja. Selbstgemacht is bei Beleuchtungsanlagen immer ein No-go.

Lasiert ist aber immer selbstgemacht. Dunkel getönte vom Tuner oder Hersteller ist im Kunststoff etwas dunkeler und nicht lasiert.

Themenstarteram 2. Dezember 2010 um 22:40

habe das heute mal der polizei gemeldet, nachdem das auto bei schneeglätte falschrum in der shcelcht einsehbaren kurve geparkt war. wenn man überlegt, dass es keine versicherung gibt, welche z.b. bei einem unfall für die versorgung des opfers ( möglicherweise quershcnittsgelähmt ) sorgt, kann ich so ein fahrlässiges verhalten keineswegs nachvollziehen :(

Zitat:

Original geschrieben von N3M3S1S

und muss somit für ALLE etwaigen Unfälle aufkommen und zwar aus eigener Tasche weil seine Versicherung in dem Fall auch nichts Zahl, da das KFZ ja keine BE mehr hat.

schlichtweg unsinn!

zwar ist die be erloschen, aber das fahrzeug weiterhin zugelassen und damit auch haftpflichtversichert.....

die haftpflicht des fahrzeuges MUSS für alle schäden die aus dem betrieb resultieren aufkommen......sie kann lediglich, wenn der unfall in einem kausalen zusammenhang mit dem veränderten bauteil steht den fahrzeughalter mit max. 5000€ in regress nehmen...

Zitat:

Original geschrieben von jonas_h

wenn man überlegt, dass es keine versicherung gibt,

siehe oben!

die versicherung MUSS zahlen!

 

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