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Laufleistung bei der Versicherung - was bringts???

Themenstarteram 12. Februar 2006 um 6:52

Guten Morgen Leute,

mich würde interssieren was denn die Beschränkung der Jahreslaufleistung bei der KFZ-Versicherung für eine Auswirkung auf die Versicherungsleistung hat, wenn man mehr als die versicherten Kilometer unterwegs war? Zum Besispiel 15.000 km Jahreslaufleistung versichert, und 25.000 unterwegs gewesen. Hat da jemand von Euch Erfahrung/Ahnung? Besonders wenns dann zum Crash kommt... Kann mir schon vorstellen das eine Versicherung sagen würde, PECH GEHABT MEIN LIEBER VN (Versicherungsnehmer)!!!

Das Thema brennt mir schon lange unter den Fingernägeln...

Merci für eure Comments

Grüßle

Wax

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22 Antworten
am 12. Februar 2006 um 7:55

Wenn man mehr als die angegebenen km im Jahr fährt ist man verpflichtet dieses am Jahresende bei seiner Versicherung zu melden.Auch bei 10000 km mehr gibt es da

keine Probleme.

Alles andere ist Betrug und gehört bestraft.

Gruß Sven

habe die Laufleistung von 21tkm auf unbegrenzt erhöht (>27tkm) kostet mich ~10% mehr.

10tkm sind schon mächtig zuviel, hatte auch 6tkm zuviel und dies gemeldet kam aber bis jetzt keine Nachberechnung, wobei ich mir denke das das ziemlich grenzwertig ist.

21tkm zu 6tkm ~30% mehr bei dir würden es ja schon fast 70% sein. kommt natürlich auch alles auf die Versicherung und deinen Vertreter bzw. zusätzlichen Versicherungen an.

Wenn du allerdings nen Schaden hast und bist sehr weit drüber und hast es nicht gemeldet, hast du wirklich ein Problem, wirst dann eine Vertragstrafe zahlen müßen die über dem differenzbetrag zu den nächsten km liegt.

Hatte eine saftige Überschreitung auch schon mal. Das einzige was passiert, ist, dass Du den Differenzbetrag zu der Stufe zahlt, in der Du Dich dann befindest. "Strafe" ist nicht.

Es sei denn, es kommt zu einem Unfall den die Versicherung regulieren soll, dann kann es schnell ungemütlich und teuer werden. Ein Mitarbeiter der HUK nannte mir mal 5000km Tolerranz p.a.

am 13. Februar 2006 um 6:45

Ich hatte mal mit meinem Versicherungsvertreter (DBV-Winterthur) über ein anderes Thema gesprochen. (Fahrer des Fahrzeugs gehört nicht zum festgelegten Fahrerkreis). Da sagte er mir, dass im Schadensfalle nur der Differenzbetrag der Versicherung nachgezahlt werden müsste.

Aber ich persönlich traue den Versicherungen aus Prinzip nicht. Wenn der Schaden nur einige tausend Euro beträgt sind alle sehr kulant. Wenn der Schden aber in die hunderttausende Euro geht, dann würde ich es auf diese Kulanzen nicht ankommen lassen.

Aber lies doch einfach die Versicherungsbedingungen (Das Kleingedruckte) entweder ist dort all das geregelt oder man ist auf die Kulanz angewiesen. Und dann... siehe oben

Gruß

Christoph

@teddylan

Dein Versicherungsverräter - ähh, -vertreter hat recht!!!

@ bartho

Bei mir fiel es ja gerade erst dann auf, als ich (bzw. meine bessere Hälfte) einen Unfall hatte. Regulierung geräuschlos, anschließend kam ein schreibchen der versicherung, neue km-Klasse bitte zahlen Sie Differenzbetrag xyz. Ebenso geräuschlos bezahlt, das wars. Kein Theater, nix ungemütlich, nix teuer...

Zitat:

Original geschrieben von CaraVectraner

Bei mir fiel es ja gerade erst dann auf, als ich (bzw. meine bessere Hälfte) einen Unfall hatte. Regulierung geräuschlos, anschließend kam ein schreibchen der versicherung, neue km-Klasse bitte zahlen Sie Differenzbetrag xyz. Ebenso geräuschlos bezahlt, das wars. Kein Theater, nix ungemütlich, nix teuer...

so ist auch mein Kenntnisstand

Manchmal verstehe ich nicht, wie "großzügig" einige hier über Versicherungsbetrug reden. (manch einer kann mir ja jetzt wieder den Oberlehrer zuschreiben - ist mir dann auch sch...? egal). Wenn man bewußt falsche Angaben macht, ist es ein Betrug und der ist zum Glück immer noch strafbar. Wir müssen uns in Dtl. nicht so wundern, daß so Manches im Argen liegt!

Gruß

@aefe

Hey, schlecht geschlafen?? Niemand redet davon die versicherung zu besch....

Wir sind hier ein wenig OT gekommen bei der Reaktion der Versicherung auf höher km-Klassen. That's all.

Ich kann für mich nur sagen, dass ich zwar die vereinbarte km-Klasse überschritten habe, jedoch unwissentlich, da ich zu Beginn des Vers-Vertrages eine ABSCHÄTZUNG meiner Fahrleistung vorgenommen habe und es leider versäumt habe (weil man ja noch ein, zwei dinge mehr im Leben zu tun hat), einen Soll-Ist-Vergleich zu führen. heraus kamen nach 3 Jahren + 15 Tkm, also 5 Tkm p.a.

Wie gesagt, besch... ist was anderes. Die Versicherung wird wissen, warum sie in so einem Fall keine sanktionen vorsieht, sondern lediglich den Beitrag der höheren km-Klasse nachberechnet.

Gruss und auf das der Tag besser werde....

Nun, bei der Laufleistungsangabe (ebenso Fahrerkreis, Garage, etc.) handelt es sich ja nur um einen Faktor, der ggf. einen zusätzlichen Rabatt bei der Prämie begründet. Im Schadenfall wird dann die tatsächliche Laufleistung überprüft und dann ein ggf. gewährter Rabatt wieder zurückgefordert, das war's.

Das ist bei meiner Stieftochter neulich auch so gewesen, keine Diskussionen. Denn wenn man umzieht oder den Job wechselt, dann können natürlich plötzlich deutlich höhere Fahrleistungen auftreten; das wissen auch die Versicherer und machen da wenig Aufhebens.

Bei meinem Caravan hab ich allerdings auch die seit dem letzten Umzug anstehenden Mehrkilometer der Versicherung gemeldet ... OK, 40.000 oder 60.000 p.a. machen bei der Prämie nichts aus, aber ich fand's halt fair, dass die auch Bescheid wissen und ihr Risiko etwas kalkulieren können - schließlich brauch ich ja jedes Jahr eine neue Frontscheibe :D

am 13. Februar 2006 um 8:50

Hallo,

wurde von meiner Versicherung auch nach dem KM-Stand zum 31.12.2005 gefragt - demnach komm ich etwa 5000 Km pro Jahr über meine ursprünglichen Angaben.

Kostet mich jetzt 6,75 Euro pro Quartal mehr - damit hat man dann wenigstens auch keine Probleme mehr!!

Gruß

Pierre

Hallo,

bei manchen Direktversicherern hat man im Schadenfall bei nicht angebenen, jungen Fahrern einen Selbstbehalt in der Haftpflicht von 2.500€. Ob das bei abweichenden Laufleitungen ebenfalls so drakonisch gehandhabt wird, denke ich nicht.

Nur eine Nachzahlung der Vergünstigung imho aber auch nicht wirklich abschreckend, da man ja nur im Fall der Fälle nachzahlen müßte.

MfG

Lars

@CaraVectraner: schlecht geschlafen auch! ;)

Bemerkenswert in diesem ganzen Zusammenhang und wirklich famos finde ich die Tatsache, daß niemand aber auch wirklich niemand es mal anders herum ergeht. Wieso auch? D.h. das man mal mehr km angiebt und nicht zu wenig! Da komischerweise macht man dann einen Soll/Ist Vergleich!

Ist doch schon merkwürdig, oder nicht?

;) ;) ;) ;)

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von aefe

Bemerkenswert in diesem ganzen Zusammenhang und wirklich famos finde ich die Tatsache, daß niemand aber auch wirklich niemand es mal anders herum ergeht. Wieso auch? D.h. das man mal mehr km angiebt und nicht zu wenig!

Das liegt wohl daran, daß die Versicherungen den Rabatt im Nachhinein bei Unterschreitung der angegebenen Jahreskilometer nicht mehr gewähren. Warum sollte ich es also nicht so machen, wie oben beschrieben? Es geht ja nicht um eine Überschreitung von 20.000km im Jahr. Das würde ich auch angeben. Aber eine Überschreitung von 2-3.000km in einem Jahr, kann sich im nächsten Jahr ja schon wieder ausgleichen.

Gruß

Achim

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