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Laufrichtung bei Reifen nicht einhalten gefahrlos möglich?

Themenstarteram 9. Juli 2024 um 10:04

Hallo ihr lieben,

 

Da mein Ersatzrad mittlerweilen 23 Jahre alt und zudem mit einem Sommerreifen bestückt war, habe ich diesen jetzt durch einen noch übrig gebliebenen Winterreifen ersetzt, der natürlich laufrichtungsgebunden ist. Ist es grundsätzlich gefahrlos möglich damit Strecken zu überbrücken, wenn er auf der falschen Seite montiert werden muss?

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20 Antworten

Eindeutig ja, wenn du deine Fahrweise anpasst.

Mit nem Notrad wäre das Fahrverhalten wesentlich negativer, als mir einem falschrum laufenden Winterreifen.

Gruß jaro

Ja, als Notbehelf jederzeit gefahrlos. Man muß das Fahrzeug ja nicht an die fahrdynamischen Grenzen bringen.

 

Dann zeitnah wieder korrigieren.

Das "Sommerrad" war sich auch laufrichtungsgebunden. Es bleibt in einem Notfall nichts anderes übrig ihn einfach zu montieren, egal wie rum.

Dann darf man halt nur noch rückwärts fahren ;)

Da mich das Thema einfach interessiert:

Ist die angegebene Laufrichtung eine Vorschrift oder eine juristisch unverbindliche Empfehlung?

Gefällt mir die Frage. ;-)

Zitat:

@WolfgangN-63 schrieb am 9. Juli 2024 um 14:44:22 Uhr:

Da mich das Thema einfach interessiert:

Ist die angegebene Laufrichtung eine Vorschrift oder eine juristisch unverbindliche Empfehlung?

Da wird der Jurist mit einem entschiedenen 'Vielleicht!" antworten.

Ich denke in der Praxis (auch in der Praxis der Rechtsprechung) wird das so laufen: So lange nix passiert, kannst du deine Reifen in oder entgegen der empfohlenen Laufrichtung betreiben. Niemand kann und wird dir deswegen ein Knöllchen geben, den es gibt dazu keine rechtlich bindenden Vorschriften.

Kommt es dann zu einem Unfall (am Ende auch noch mit Personenschaden) und es wird gerichtsmassig, dann wird es heißen: Der Reifenhersteller wird ja seine guten Gründe haben, die Laufrichtung vorzugeben. Das Profildesign wird seine optimale Wirkung bezgl Haftung, Bremsweg etc etc nur entwickeln können, wenn der Reifen auch gemäß Herstellerempfehlung betrieben wird. Tut man das nicht, verletzt man die Gebote des Standes der Technik und dann kommts auf den jeweiligen Richter an, wie der das bewertet. Es wird dann zumindest eine Teilschuld drohend im Raum stehen.

Der Unterbau eines Reifen ist möglicherweise für eine Laufrichtung optimiert. Der geht aber nicht kaputt, wenn man ihn falschrum belastet.

Wichtiger für die Laufrichtung dürfte der Einfluss auf Lautstärke, Verschleiß und NÄSSEEIGENSCHAFTEN sein.

Also mit einem falschrum montierten Reifen besser nicht die Nasshaftgrenze austesten. Der Arbeitet dann genau andersrum - er führt das Wasser nicht ab sondern sammelt es eher.

Um nach Hause oder zum Händler zu fahren, dürfte das kein Problem sein.

Wenn Du einen Unfall baust, müsste der Reifen ursächlich dafür sein.

Nur meine Meinung - keine Rechtsberatung.

Ich denke, wir reden hier generell nicht vom zeitlich und streckenmäßig begrenzten Pannenfall. Da ist ja alles erlaubt - auch Reifengrößen, die nicht zum Fahrzeug passen etc. Hauptsache die Kiste kann zur nächsten Werkstatt rollen.

Wer im Pannenfall dann mit solcher 'Hilfsbereifung' seinen Fahrstil nicht entsprechend anpasst und es zum Unfall kommt, setzt man sich wiederum der Gnade des Richters aus. Wie sagt der Jurist? "Das regelt dann die Rechtsprechung."

Mir ist schon klar, warum aus technischer Sicht eine Laufrichtungsempfehlung gegeben wird.

Und mir sind im Schadensfall auch die haftungsrechtlichen Konsequenzen bei einem Schadenersatzverfahren klar.

Trotzdem scheint sich herauszukristallisieren, dass der reine Gebrauch gegen die vom Hersteller vorgegebene Laufrichtung juristisch erst mal kein Vergehen darstellt.

Damit dürfte eine Montage gegen die Laufrichtung auch kein Mangel bei der HU sein.

Bei der Gelegenheit erinnere ich mich gerne an schräg geschnittene Lamellen in frühen WR von Michelin, die auf heckgetriebenen Fahrzeugen vorne (und damit nicht angetrieben) gegen die Laufrichtung montiert werden sollten.

Wirklich wichtig:

Ich will mit meiner Fragestellung und meinen Annahmen nicht provozieren, ich bin einfach interessiert.

Zitat:

@WolfgangN-63 schrieb am 9. Juli 2024 um 19:18:01 Uhr:

 

Trotzdem scheint sich herauszukristallisieren, dass der reine Gebrauch gegen die vom Hersteller vorgegebene Laufrichtung juristisch erst mal kein Vergehen darstellt.

Damit dürfte eine Montage gegen die Laufrichtung auch kein Mangel bei der HU sein.

Dem ist auch so. Ist nur ein Hinweis.

Und wie ist es mit Inside/Outside? Bei unserem Sharan verschleißen die Reifen innen stärker (255er auf 9,5" mit ET35 an der HA und 225er auf 8,5" mit ET30 an der VA sind wohl zu breit und hinten hat er auch Sägezahn). Die Winterreifen konnte ich auf der Felge drehen und rechts <--> links tauschen, da war es aber nicht so schlimm (Serienfelgen mit Anschraubplatten). Die Reifen sind jetzt allerdings schon 6 oder 7 Jahre alt, daher werde ich die nicht drehen, aber ärgerlich ist es trotzdem bei breiteren Reifen.

Zitat:

@Hyperbel schrieb am 9. Juli 2024 um 16:59:41 Uhr:

Der Unterbau eines Reifen ist möglicherweise für eine Laufrichtung optimiert.

nein. Der Reifenunterbau kennt kein rechts, links, innen, aussen. Diese Dinge beziehen sich immer einzig auf die Profilgestaltung. Ist aber eigentlich auch nichts neues ...

@nogel

Danke Dir!

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