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Leasing bei Neugewerbe
Guten Abend,meine Frau wird bald ein Gewerbe im Bereich Immobilien auf sich anmelden.Wir ziehen in Erwägung dann ein entsprechendes Firmenfahrzeug anzuschaffen,jedoch würde meine Frau lieber meinen Mercedes nehmen und ich dann den Neuen.Jetzt zur eigentlichen Frage: Kann ich ein auf meine Frau geleastes Fahrzeug auch nutzen oder "privat" nutzen als zweiter Fahrer quasi...Sie müsste beim Leasing ja der Halter sein.Bekäme Sie überhaupt einen LV da Sie ja aufgrund von Kindererziehung die letzten Jahre nur geringfügig beschäftigt war und in der neuen Selbstständigkeit ja noch kein Einkommen zu beginn generiert hat.Würde mein EK, da zusammen veranlagt bis zur Selbstständigkeit,als Nachweis für Bonität genügen (gutes EK)...Bitte um Rat bei den Leasing Experten....geht um BMW Leasing alter 5er Touring
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19 Antworten
Ob deine/eure Bonität ausreicht, kann nur der Leasinggeber beurteilen.
Vom Leasinggeber her ist es egal, wer das Auto tatsächlich nutzt. Wird nur steuerlich interessant, wenn du das Firmenfahrzeug alleine nutzt, aber die Ausgaben dafür geltend machst.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit würde Deine Frau wegen der Neugründung keinen LV bekommen. Wenn Du ein entsprechendes Einkommen hast und selbstschuldnerisch bürgst, wäre dies vermutlich machbar.
Da Deine Frau die Privatnutzung für das gewerblich genutzte Fahrzeug eh als GWV versteuern muss, kannst auch Du als Ehemann das Fahrzeug nutzen (von Seiten des Leasinggebers gibt es keine Einschränkung).
Die Frage ist eher, wie Deine Frau dem FA gegenüber die gewerbliche Nutzung belegt, wenn Du das Fahrzeug überwiegend nutzt.
Noch eine Frage zum Schluss: Was meinst Du mit "alter 5er Touring"? Will Deine Frau etwa einen Gebrauchtwagen leasen?
Gruß
Der Chaosmanager
Ob meine Bonität ausreicht um die Rate zu decken geht es mir nicht sondern das Sie ja noch kein Einkommen generiert hat durch das Gewerbe,ob es ein Ausschluss für den Vertrag wäre oder ob es ginge wenn man mein gemeinsam veranschlagtes bis Dato Einkommen heranzieht.Sie würde ihn "natürlich" auch für Gewerbe nutzen...Sorry Chaosmanager hatte deine AW nicht gesehen...ich meinte das "alte Auslaufmodell des 5er Touring"was gewerblich gerade gut rabattiert wird als Abverkauf.Die Konditionen für mich als Privatperson sind einfach zu schlecht und ich hätte den "Alten" bei den guten Konditionen wahrscheinlich noch genommen
Die Frage kann dir gleichwohl nur der Leasinggeber beantworten. Das ist halt die Bonitätsprüfung, ggfls. unter Einbeziehung eines selbstschuldnerischen Bürgen.
Sollte eigentlich gehen. Kann dir der BMW Partner als Vermittler zur BMW Bank aber am besten beantworten. Ich persönlich kenne die BMW Bank als sehr unkompliziert und schnell, was Unterlagen usw. entspricht. Wenn das Einkommen reicht machen die es. Wenn es ein Erstvertrag ist, also die dich noch nicht kennen, dann brauchen die natürlich alles an Unterlagen.
Als Freiberufler konnte ich auch ohne Einkommensnachweis ohne Weiteres einen Leasingvertrag bekommen, obwohl ich erst ein halbes Jahr tätig war.
Zitat:
@Goify schrieb am 29. November 2016 um 11:01:25 Uhr:
Als Freiberufler konnte ich auch ohne Einkommensnachweis ohne Weiteres einen Leasingvertrag bekommen, obwohl ich erst ein halbes Jahr tätig war.
Das würde ich allerdings nicht als Regelfall ansehen ... oder würdest Du dies ohne Einschränkung für jede Leasinggesellschaft und für jede Neugründung so sehen?
Sorry, bei Dir mag dies durchaus so gewesen sein, aber als Präzedenz für jedwede Neugründung glaube ich das ganz einfach nicht.
Gruß
Der Chaosmanager
Das ist kein Präzedenzfall, sondern nur ein Beispiel, wo es ging, daher kann das bei anderen auch gehen - muss aber nicht.
Ja ich hätte sonst auch noch gewartet bis das Gewerbe richtig anläuft,z B erste Abschlusse....aber der F11 läuft ja nur noch bis Ende Februar
Zitat:
@ToWo1984 schrieb am 29. November 2016 um 12:32:57 Uhr:
Ja ich hätte sonst auch noch gewartet bis das Gewerbe richtig anläuft,z B erste Abschlusse....aber der F11 läuft ja nur noch bis Ende Februar
... dafür gibt es allerdings Top-Leasingkonditionen zur Zeit ...
Gruß
Der Chaosmanager
Also deine Frau hat noch keinen Umsatz gemacht, will aber ein Premium-Auto leasen und absetzen, das dann anschließend überwiegend privat genutzt werden soll? Ist jemand der Ansicht, dass das ein gutes Geschäftsmodell ist?
Klar. Dufte!
@Chaosmanager deswegen meinte ich ja "eigentlich wollte ich warten bis das Gewerbe anläuft"..aber dann ist der F11 mit den Bomben Konditionen für Gewerbe z.B.beim M550d nicht mehr verfügbar,Privat mit LF von minimal unter 1.0 für M550d oder 530xd ist mir das Auslaufmodell nicht Wert...und da sie jetzt eh mit dem Gewerbe loslegen möchte
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 30. November 2016 um 09:05:22 Uhr:
Also deine Frau hat noch keinen Umsatz gemacht, will aber ein Premium-Auto leasen und absetzen, das dann anschließend überwiegend privat genutzt werden soll? Ist jemand der Ansicht, dass das ein gutes Geschäftsmodell ist?
Ja, sogar mindestens zwei. TE und seine Frau. Eventuell noch der spätere Insolvenzverwalter.
Wenn das eigene Einkommen hoch genug ist, kann man das natürlich machen. Problem kann dann nur die steuerliche Seite werden. Fast ausschließliche Privatnutzung = keine steuerliche Absetzbarkeit. Die bringt doch ohnehin nicht viel. !% Eigennutzungsanteil zzgl. MwSt.-Anteil (auf 80 % des Eigennutzungsanteils), und das vom Bruttolistenpreis.