1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. KFZ Leasing
  6. Leasing durch ALD bestätigt, Renault will nicht liefern, was können wir tun?

Leasing durch ALD bestätigt, Renault will nicht liefern, was können wir tun?

Themenstarteram 9. Dezember 2020 um 19:01

Hi,

habe mal eine etwas besondere Gemengelage, vielleicht kann mir da ja jemand helfen.

Wir haben diesen September zwei Leasing-Verträge bei Renault Retail abgeschlossen, für zwei Zoes als Firmenwagen.

Diese wurden über ALD abgewickelt, was recht lange gedauert hat. Wir haben die Bestätigung seitens ALD per Post bekommen, dass sie den Leasingvertrag angenommen haben. Nun hat jedoch Renault Retail gesagt, dass sie die Autos so nicht mehr liefern können, da die Konditionen sich geändert hätten, und sagen sie können da nichts tun.

Die Frage, die nun im Raum steht, ist, ob ALD uns die Autos irgendwie beschaffen muss? Schließlich sind sie ja die Käufer, die uns die Autos quasi "vermieten" … Sind da gerade ein wenig ratlos, da ALD sich nicht rührt, da kommt keinerlei Reaktion, weder auf E-Mail- noch auf Telefon- oder Fax-Anfragen, die stecken einfach den Kopf in den Sand …

Einfach woanders neu bestellen ist halt auch nicht, da die Raten dann ca. 100€ pro Monat höher ausfallen als bei dem damaligen Angebot …

Hat hier jemand eine Idee oder ist zufällig jemand von ALD da der hier mit liest?

Viele Grüße und danke

Dennis

Ähnliche Themen
12 Antworten

Zitat:

@zork66 schrieb am 9. Dezember 2020 um 20:01:14 Uhr:

Einfach woanders neu bestellen ist halt auch nicht, da die Raten dann ca. 100€ pro Monat höher ausfallen als bei dem damaligen Angebot …

Das sollte kein Problem darstellen, denn die Differenz könnt ihr als Schaden gegenüber ALD geltend machen.

Habt ihr ALD schon in Verzug gesetzt?

Themenstarteram 9. Dezember 2020 um 19:41

noch nicht, da wir bisher nicht wissen, wen wir in Verzug setzen müssen, ALD als Leasinggeber oder Renault als "Verkäufer, bei dem wir die Wagen bestellt haben"

Als Geschäftsmann sollte man schon wissen mit wem man einen Vertrag hat....

Also wenn du auf die Lieferung bestehen willst, würde ich mit allen Papieren zum Anwalt und schauen ob und was zu machen ist.

Ich gehe allerdings davon aus, dass es in den AGBs geregelt ist. Ich erinnere mich an Klauseln bei Neubestellungen wie: "...der Hersteller behält sich vor, die Ausstattung zu ändern, Preise anzupassen"... Da habe ich auch schon gedacht, oha, wenn die die Bezüge oder den Farbton ändern, gefällt mir das dann überhaupt....

Wahrscheinlich ist es einfach nur Pech. Renault ist nicht verpflichtet zu liefern, dafür müssen sie eine Auftragsbestätigung schicken, daran hapert es.

Und die Leasing wird sich als Vermittler entsprechend mit den AGBs geschützt haben.

Das ist aber nur meine Meinung und soll dir nur als Denkanstoß dienen. Deshalb der Rat zum Anwalt, wenn du auf Erfüllung der Verträge oder Schadenersatz aus bist.

Ben

Themenstarteram 10. Dezember 2020 um 8:49

Wenn, dann ist mein Chef auf Erfüllung der Verträge aus, und ich würde mich über eine der beiden Zoës freuen, die dabei für mich abfällt ??

Um irgendeinen Schadensersatz soll es erst einmal garnicht gehen, nur um eine Lieferung der zugesagten Produkte …

Ihr kauft bei Renault selbst die Fahrzeuge und macht dann das Leasing über ALD? Also hat ALD mit der Beschaffung selbst nix zu tun?

Komisches Konstrukt, das ich im PKW-Bereich so eher nicht kenne, da es Sale-and-Lease-Back entspricht. Daher gilt ganz klar, daß derjenige, der als Käufer im Vertrag steht, den Verkäufer in Verzug setzen muß.

Oder hat ein Bevollmächtigter von Renault Retail als Vermittler den Leasingantrag für ALD unterzeichnet?

Was ist nun daraus geworden ?

Themenstarteram 25. Mai 2021 um 19:13

Im Endeffekt nichts mehr, Renault in Hamburg Farmsen hat gesagt sie liefern nicht, Renault Financial Services (ein Teil von ALD) hat den Kopf im Sand behalten und sich nicht gerührt, und im März nachdem wir dann doch sehr direkt gesagt haben, dass wir zumindest eine Storno-Bestätigung haben wollen – die haben beide Gegenseiten auch nicht von alleine geschickt – haben wir ebendiese dann zumindest bekommen, so dass wir sicher sein konnten, dass weder Renault noch ALD uns plötzlich zwei Autos auf den Hof stellen und wir sie abnehmen müssen.

Haben dann im April bei der nächsten Aktion mit Renault in Hamburg im Nedderfeld innerhalb von 10 Tagen von erster Anfrage bis Fahrzeugübergabe 2 Zoes geliefert bekommen, waren Lagerwagen in unserer Wunschausstattung, plus ein wenig mehr :)

Der Verkäufer dort sagte nur "Von ALD lasse ich die Finger, dieses Angebot läuft direkt über die Renault Bank, da klappt das wenigstens" :D

Themenstarteram 25. Mai 2021 um 19:16

Zitat:

@Weilheimer schrieb am 11. Dezember 2020 um 13:37:23 Uhr:

Ihr kauft bei Renault selbst die Fahrzeuge und macht dann das Leasing über ALD? Also hat ALD mit der Beschaffung selbst nix zu tun?

Komisches Konstrukt, das ich im PKW-Bereich so eher nicht kenne, da es Sale-and-Lease-Back entspricht. Daher gilt ganz klar, daß derjenige, der als Käufer im Vertrag steht, den Verkäufer in Verzug setzen muß.

Oder hat ein Bevollmächtigter von Renault Retail als Vermittler den Leasingantrag für ALD unterzeichnet?

Nein, wir hatten ganz normal im Renault-Autohaus die Leasingverträge unterschrieben, also war es rechtlich natürlich so, dass Renault die Autos an die Renault Financial Service verkauft, und wir die dann von denen im Leasing erhalten sollten. Also kein sale-and-lease-back unsererseits :)

Das ist ja ein Ding. War es schwierig, die Storno-Bestätigung zu bekommen ? Ich stehe nämlich gerade vor einem ähnlich gelagerten Fall.

@VossenLinks Warum soll das schwierig sein? Entweder ein Storno oder eine Lieferbestätigung zu bekommen?! Ordentlich an der richtigen Stelle nachgefragt (in Schriftform), dann wird es Antwort geben. VG

Zitat:

@Weilheimer schrieb am 11. Dezember 2020 um 13:37:23 Uhr:

Ihr kauft bei Renault selbst die Fahrzeuge und macht dann das Leasing über ALD? Also hat ALD mit der Beschaffung selbst nix zu tun?

Komisches Konstrukt, das ich im PKW-Bereich so eher nicht kenne, da es Sale-and-Lease-Back entspricht. Daher gilt ganz klar, daß derjenige, der als Käufer im Vertrag steht, den Verkäufer in Verzug setzen muß.

Ist gar nicht ein komisches Konstrukt - Die Leasingbank ist nur Finanzierer und der Händler verpflichtet sich, das Fahrzeug bei Leasingende zum vereinbarten Rücknahmewert zu übernehmen. Der Händler kann Vermittler sein, muss aber nicht wenn der Käufer selbst die Leasingfinanzierung organisiert.

 

Ist hier in der CH der Normalfall

Deine Antwort
Ähnliche Themen