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Leasing Fahrzeug Verkaufen/Kaufen

Mercedes C-Klasse C205 Coupé
Themenstarteram 9. Oktober 2021 um 17:22

Guten Abend Liebe Gemeinde,

ich werde in Zukunft Teil des Forums sein, da ich mir demnächst den Traum eines C205 C63 Coupe erfüllen werde.

Ich bin derzeit auf der Suche nach gebrauchten und Interessiere mich stark für einen C63 aus 1.Hand.

Der "Verkäufer" hat das Fahrzeug geleast und müsste es nun Ende Oktober wieder abgeben.

Er möchte das Fahrzeug aber im Vorfeld verkaufen bzw Rauskaufen.

Wie geht man da nun vor als Käufer ?

Ausgemacht wurde vorerst, dass das Fahrzeug mitgenommen werden kann.

Das Geld soll ich ( Käufer ) vor Ort auf sein Konto per Echtzeitüberweisung überweisen und der Verkäufer überweist das Geld per Echtzeit an Mercedes Benz Leasing.

Die Papiere würde er mir dann Zuschicken, sobald Mercedes ihm die Papiere zugeschickt hat.

Dies würden wir schriftlich im Kaufvertrag festlegen.

Erwarten mich da Risiken ?

Eventuell irgendwelche Tipps ?

Vielen Dank im Voraus.

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40 Antworten

Naja, mir wäre das Risiko zu hoch. Geld kann weg sein. Rede doch einfach mit der Lesingbank, wie du ohne Probleme an das Auto kommst.

Finger weg!

Solange bei der Bank keine Vollmacht eingegangen ist, in dem festgelegt wird das die Zulassungsbescheinigung Teil II, nach dem Auslösen an dich geschickt wird, hast du nichts, aber auch überhaupt nichts in der Hand, ausser deinen "Lächerlichen" Überweisungsträger

Wird eine vollmacht erstellt, bei dem der Empfänger von Halter abweicht, bekommt man das von der Bank auch schriftlich bestätigt.

Habe selbst eine solche Vollmacht für meinen C43 für Audi ausgestellt, zwar bei einer Finanzierung, aber das ändert nichts Ablauf. geht völlig schnell und unkompliziert.

Machst du das nicht - läufst du im schlimmstenfalls deiner Kohle hinterher!und siehst wenn es ganz dumm läuft nicht einen Cent wieder!

Warum macht ihr das nicht über den Mercedes Händler, wo er das Fahrzeug geleast hat? Ist wohl die beste und sicherste Methode!

Themenstarteram 9. Oktober 2021 um 17:58

Ich glaube die Leasing Bank sieht es nicht gerne wenn ein Dritter das Fahrzeug erwirbt für den Preis… aber ja klingt alles plausibel.

Also welche Möglichkeiten gäbe es das Fahrzeug sicher zu erwerben ?

Zitat:

@Smartneuling1977 schrieb am 9. Oktober 2021 um 19:58:13 Uhr:

Ich glaube die Leasing Bank sieht es nicht gerne wenn ein Dritter das Fahrzeug erwirbt für den Preis… aber ja klingt alles plausibel.

Also welche Möglichkeiten gäbe es das Fahrzeug sicher zu erwerben ?

Der Leasingbank ist das völlig egal, solange sie ihre vereinbarte Kohle bekommt.

Themenstarteram 9. Oktober 2021 um 18:06

Zitat:

@REDSUN schrieb am 9. Oktober 2021 um 19:59:40 Uhr:

Zitat:

@Smartneuling1977 schrieb am 9. Oktober 2021 um 19:58:13 Uhr:

Ich glaube die Leasing Bank sieht es nicht gerne wenn ein Dritter das Fahrzeug erwirbt für den Preis… aber ja klingt alles plausibel.

Also welche Möglichkeiten gäbe es das Fahrzeug sicher zu erwerben ?

Der Leasingbank ist das völlig egal, solange sie ihre vereinbarte Kohle bekommt.

Dann spreche ich den Verkäufer darauf an.

Das heißt:

Verkäufer schickt der Leasing Bank eine Vollmacht, dass die Papiere nach Eingang der Überweisung an den Überweisungssender verschickt wird in dem Fall der Käufer ( Ich ).

Nach Erhalt dieser Vollmacht, überweise ich (Käufer ) der Leasing-Bank die abzulösende Summe.

Anschließen werden mir ( Käufer ) die Papiere zugeschickt.

Sehe ich das so richtig ?

Zitat:

@Smartneuling1977 schrieb am 9. Oktober 2021 um 20:06:13 Uhr:

Zitat:

@REDSUN schrieb am 9. Oktober 2021 um 19:59:40 Uhr:

 

Der Leasingbank ist das völlig egal, solange sie ihre vereinbarte Kohle bekommt.

Dann spreche ich den Verkäufer darauf an.

Das heißt:

Verkäufer schickt der Leasing Bank eine Vollmacht, dass die Papiere nach Eingang der Überweisung an den Überweisungssender verschickt wird in dem Fall der Käufer ( Ich ).

Nach Erhalt dieser Vollmacht, überweise ich (Käufer ) der Leasing-Bank die abzulösende Summe.

Anschließen werden mir ( Käufer ) die Papiere zugeschickt.

Sehe ich das so richtig ?

Zuallererst solltet ihr mit dem Autohaus sprechen, das zuständig ist - Ich bin mir sicher, das ihr nicht die ersten seid mit einem solchen vorhanden.

i.d.R ist es ja so, dass ein Leasing eine Art von Miete ist und nach Ablauf des Vereinbarten Vertrags das Auto an den Händler zurückgeht.

dieser Prüft den Karton, berechnet dem Leasingnehmer evtl. ein paar Kröten für Kratzer und Macken extra, die seiner Meinung nach KEINE Normalen Gebrauchsspuren sind oder eben für mehr gefahrene KM und verkauft das Fahrzeug dann weiter.

der Bank ist es völlig Latte was im Anschluss passiert, solange sie die Kohle haben. Es ist eben eine Bank und kein Autohaus ;)

Und am nächsten Tag tritt er beim Leasinggeber vom Kauf zurück (gibt das Fahrzeug zurück) und bittet um Rückzahlung der Überweisung. Oder es gibt überhaupt kein Leasing. Da er dir falsch Papiere untergejubelt hat ist er fein raus und du der Depp.

Selbst wenn alles ordentlich abläuft. Es gibt zwei Gründe das Fahrzeug für den Weiterverkauf zu übernehmen:

1 das Fahrzeug hat teure Mängel die er bei der Rückgabe bezahlen müsste, beim Verkauf an dich aber nicht. Das dürften eigentlich nur optische Mängel sein die einem selbst auffallen, aber ich würde peinlichst das Auto untersuchen.

2 er hat einen festgeschrieben Kaufpreis der unter dem aktuellen Marktwert liegt (durch die gestiegenen Preise denkbar) und möchte die Differenz einkassieren. Ihm fehlt aber die Liquidität für den Erwerb und nutzt den Käufer als kostenlose/günstige zwischenfinanzierung. Das ist fair - aber für beide nur dann wenn der Käufer ein Stück von dem Kuchen abbekommt (also unter Marktwert kauft).

Fraglich ist für mich aber auch die Struktur von dem rechtsgeschäft. Er verkauft dir ein Auto dass ihm garnicht gehört (weil er es mit dem Kaufpreis selbst erst kaufen will). Bei Aktien klappt das, bei Autos?

Ich würde den Leasinggeber mit ins Boot holen damit das ordentlich über drei Ecken geht und nicht über zwei Geraden.

Themenstarteram 9. Oktober 2021 um 18:29

Ich werde mal mit dem Verkäufer in Kontakt treten.

Vielen dank für die bisherige Hilfe!

Ich melde mich sobald es was neues gibt.

Lg

Themenstarteram 9. Oktober 2021 um 18:32

Zitat:

@legan710 schrieb am 9. Oktober 2021 um 20:29:38 Uhr:

Und am nächsten Tag tritt er beim Leasinggeber vom Kauf zurück (gibt das Fahrzeug zurück) und bittet um Rückzahlung der Überweisung. Oder es gibt überhaupt kein Leasing. Da er dir falsch Papiere untergejubelt hat ist er fein raus und du der Depp.

Selbst wenn alles ordentlich abläuft. Es gibt zwei Gründe das Fahrzeug für den Weiterverkauf zu übernehmen:

1 das Fahrzeug hat teure Mängel die er bei der Rückgabe bezahlen müsste, beim Verkauf an dich aber nicht. Das dürften eigentlich nur optische Mängel sein die einem selbst auffallen, aber ich würde peinlichst das Auto untersuchen.

2 er hat einen festgeschrieben Kaufpreis der unter dem aktuellen Marktwert liegt (durch die gestiegenen Preise denkbar) und möchte die Differenz einkassieren. Ihm fehlt aber die Liquidität für den Erwerb und nutzt den Käufer als kostenlose/günstige zwischenfinanzierung. Das ist fair - aber für beide nur dann wenn der Käufer ein Stück von dem Kuchen abbekommt (also unter Marktwert kauft).

Fraglich ist für mich aber auch die Struktur von dem rechtsgeschäft. Er verkauft dir ein Auto dass ihm garnicht gehört (weil er es mit dem Kaufpreis selbst erst kaufen will). Bei Aktien klappt das, bei Autos?

Ich würde den Leasinggeber mit ins Boot holen damit das ordentlich über drei Ecken geht und nicht über zwei Geraden.

Genau das glaube ich auch, dass er paar Euro´s dazu verdienen möchte aber die Finanziellen mittel dafür nicht hat. Die Preise sind immens gestiegen und daher denke ich dass die Ablösesummer viel geringer ist.

Ich bin gerne bereit ihm und natürlich auch mir was gutes zu tun. Möchte aber dennoch eine Sicherheit.

Mal schauen inwiefern der Verkäufer darauf eingeht.

Wie gesagt, meine erste Anlaufstelle wäre der MB Händler, wo er das Fahrzeug geleast hat. Ist für alle die Fairste Lösung

1. Der Leasingnehmer kommt aus seinen Vertrag

2. Du bekommst dein Wunschfahrzeug

3. Der Händler vielleicht ein Folgegeschäft mit 1

Eine (andere) Möglichkeit wäre es wenn du den Leasingvertrag übernimmst. Dann ist der Verkäufer ganz außen vor und du kaufst das Auto aus deinem Leasing.

So wäre das zumindest rechtlich sauber. Sofern der Leasinggeber bei einem Kauf - Konstrukt nicht mitspielen will.

Zitat:

@Smartneuling1977 schrieb am 9. Oktober 2021 um 19:58:13 Uhr:

Also welche Möglichkeiten gäbe es das Fahrzeug sicher zu erwerben ?

Der Leasingnehmer soll das Fahrzeug aus dem Leasing herauskaufen und anschließend wickelst du das Geschäft Geld gegen Fahrzeug und Dokumente mit dem Verkäufer ab.

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 10. Oktober 2021 um 20:21:10 Uhr:

Zitat:

@Smartneuling1977 schrieb am 9. Oktober 2021 um 19:58:13 Uhr:

Also welche Möglichkeiten gäbe es das Fahrzeug sicher zu erwerben ?

Der Leasingnehmer soll das Fahrzeug aus dem Leasing herauskaufen und anschließend wickelst du das Geschäft Geld gegen Fahrzeug und Dokumente mit dem Verkäufer ab.

Das will der Leasingnehmer ja, aber mit dem Geld des Käufers.

Wenn der LN das Fahrzeug rauskauft, dann kauft er ihn doch für den vereinbarten Restwert raus. Der Restwert liegt in aller Regel weit über dem Marktwert. Soll heißen, das ist ein wahnsinnig schlechtes Geschäft für dich. Wenn er mit dem Händler gut ist, soll er das Auto einfach nach Leasingablauf zurückgeben, dann stimmst du mit dem Händler ab, dass er dich informieren soll, sobald das Auto in den Verkauf gehen soll und die kaufst den als Jungen Stern mit frischer Garantie. Alles andere ist Blödsinn

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