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Leasing Firmenwagen

Themenstarteram 7. September 2022 um 17:54

Hallo,

eine Bekannte und ich suchen derzeit einen neuen Arbeitgeber. Wir haben jeweils von verschiedenen Unternehmen Angebote vorliegen.

Wir haben uns zusammengesetzt und die Verträge verglichen. In beiden Verträgen (jeweils unterschiedlicher Arbeitgeber) finden wir die Firmenwagenregelung komisch.

In beiden Verträgen heißt es, dass wir die Leasingrate übernehmen sollen und zusätzlich eine Pauschale. In dem einen Vertrag wird es "Nutzungspauschale" und in dem anderen Vertrag "fahrabhängige Pauschale" genannt.

Könnte es sich dabei um eine KM-Pauschale handeln?

Mehr steht zum Firmenwagen nicht in unseren Verträgen. Wir wissen, dass sich die Personaler aus den Unternehmen kennen. Daher wundert uns der ähnliche Wortlaut nicht.

Wir sind beide nicht im Außendienst unterwegs. Ich würde als Teamleiter arbeiten und meine Bekannte als Abteilungsleiterin. Geschäftliche Reisetätigkeit werden wir beide nur sehr begrenzt haben. Daher würde uns die 1% Regel sehr entgegenkommen.

Hat jemand Erfahrung mit ähnlichen Konstellationen? Also Leasingrate selbst zahlen und zusätzlich eine Pauschale? Für meine Bekannte und mich hört sich das schlechter an als die 1% Regel.

Danke für das Lesen und Beantworten! :)

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49 Antworten

Wir können das ohne mehr Infos ja nicht beurteilen...

Ich sehe die Kosten aber zusätzlich zu den 1%, das ist ja nur die Versteuerung des geldwerten Vorteils.

Deine genannten Kosten klingen nach einer Eigenbeteiligung.

Könnt ihr auf den Firmenwagen auch verzichten? Ich sehe da keinen großen Vorteil, wenn ihr ihn nahezu komplett selbst bezahlen müsst.

Zitat:

@DullivomDienst schrieb am 7. September 2022 um 19:54:08 Uhr:

In dem einen Vertrag wird es "Nutzungspauschale" und in dem anderen Vertrag "fahrabhängige Pauschale" genannt.

Könnte es sich dabei um eine KM-Pauschale handeln?

So ein Fahrzeug verursacht ja noch mehr Kosten als nur die Leasingrate. Hier scheint der Arbeitgeber sich tatsächlich mehr oder weniger alle Kosten vom Arbeitnehmer wieder zu holen.

Bei den weiteren Kosten macht er es halt pauschal. Worauf die Pauschale sich bezieht, das musst du konkret erfragen. Es kann nach Kilometern gehen, es kann aber z.B. auch einfach ein fixer Betrag im Monat sein.

Generell sind Firmenwagen ohne dienstliche Nutzung finanziell fragwürdig und wenn der Arbeitgeber die Kosten auch alle umlegt, dann ist das recht schnell kein finanzieller Gewinn mehr für den Arbeitnehmer. Hier würde ich sehr gut vorher nachrechnen, was dich das Fahrzeug wirklich kostet. Alle Kosten plus die 1% Regelung ist am Ende gar nicht mal so wenig Geld.

Zitat:

@Tom9973 schrieb am 8. September 2022 um 12:06:10 Uhr:

Zitat:

@DullivomDienst schrieb am 7. September 2022 um 19:54:08 Uhr:

In dem einen Vertrag wird es "Nutzungspauschale" und in dem anderen Vertrag "fahrabhängige Pauschale" genannt.

Könnte es sich dabei um eine KM-Pauschale handeln?

So ein Fahrzeug verursacht ja noch mehr Kosten als nur die Leasingrate. Hier scheint der Arbeitgeber sich tatsächlich mehr oder weniger alle Kosten vom Arbeitnehmer wieder zu holen.

Bei den weiteren Kosten macht er es halt pauschal. Worauf die Pauschale sich bezieht, das musst du konkret erfragen. Es kann nach Kilometern gehen, es kann aber z.B. auch einfach ein fixer Betrag im Monat sein.

Generell sind Firmenwagen ohne dienstliche Nutzung finanziell fragwürdig und wenn der Arbeitgeber die Kosten auch alle umlegt, dann ist das recht schnell kein finanzieller Gewinn mehr für den Arbeitnehmer. Hier würde ich sehr gut vorher nachrechnen, was dich das Fahrzeug wirklich kostet. Alle Kosten plus die 1% Regelung ist am Ende gar nicht mal so wenig Geld.

Plus "gefangen und abhängig" zu sein ohne ein eigenes Fahrzeug zu haben..

Themenstarteram 8. September 2022 um 10:16

Bevor wir bei unseren neuen Arbeitgebern nachfragen, wollten wir ein paar Erfahrungswerte einholen. Ich habe bei meinem neuen Arbeitgeber nun dennoch nachgefragt.

Der Firmenwagen ist Bestandteil des Gehalts. Es wird ein Betrag angerechnet, der ungefähr der Leasingrate entspricht plus einer Pauschale für Benzinkosten. Genaue Zahlen kenne ich noch nicht. Dafür muss ich mich nicht um Reparaturen, Wartung, Versicherung, etc. kümmern.

Die 1% Regel bliebe unangetastet, weil das rein steuerlich relevant sei.

Mein Bruttogehalt liegt bei 6.000 € (frei ausgedacht). Ich kann mich jetzt entscheiden, ob ich einen Firmenwagen will oder nicht. Wenn ich den Firmenwagen nicht will, bekomme ich nicht mehr Gehalt.

Ich verstehe das nicht. Für mich sieht es so aus als ob ich doppelt belastet werde. Ich soll die Leasingrate bezahlen plus Pauschale für Benzin und die 1 % Regel kommt dann noch dazu?!

Meine geschäftliche Reisetätigkeit wird im geringen 2-stelligen Prozentbereich meiner Arbeitszeit liegen.

Zitat:

@DullivomDienst schrieb am 8. September 2022 um 12:16:43 Uhr:

Mein Bruttogehalt liegt bei 6.000 € (frei ausgedacht). Ich kann mich jetzt entscheiden, ob ich einen Firmenwagen will oder nicht. Wenn ich den Firmenwagen nicht will, bekomme ich nicht mehr Gehalt.

Ich verstehe das nicht. Für mich sieht es so aus als ob ich doppelt belastet werde. Ich soll die Leasingrate bezahlen plus Pauschale für Benzin und die 1 % Regel kommt dann noch dazu?!

Richtig, ohne Firmenwagen bekommst du nicht mehr Gehalt, mit Firmenwagen aber weniger.

Und ja, du wirst doppelt belastet und genau darum ist es ja auch mehr als fragwürdig, ob sich das Modell für dich rechnet. In der Regel gibt es bei den meisten Firmen, ja auch noch echte Dienstwagen, die man sich ausleihen kann, wenn man nicht viel dienstlich fahren muss, aber es dann doch mal passiert.

Themenstarteram 8. September 2022 um 10:39

Also muss ich beim Firmenwagenrechner ( https://www.nettolohn.de/rechner/firmenwagenrechner.html ) bei der privaten Selbstbeteiligung die Leasingrate plus Pauschale eingeben, um zu sehen wie die Belastung aussieht, oder?

Mit Eigenbeteiligung kenne ich mich nicht aus. Den Fall hatte ich noch nie.

Den geldwerten Vorteil kann ich in der Steuererklärung absetzen. Kann ich die private Selbstbeteiligung in der Steuererklärung auch absetzen?

Zitat:

@Goify schrieb am 8. September 2022 um 11:44:12 Uhr:

Könnt ihr auf den Firmenwagen auch verzichten? Ich sehe da keinen großen Vorteil, wenn ihr ihn nahezu komplett selbst bezahlen müsst.

Hängt immer vom Einzelfall ab, ob sich das lohnt oder nicht.

Ich fahre meinen Firmenwagen auch per Entgeltumwandlung und rein privat geleased und betrieben, wäre das Auto deutlich teurer.

Schon weil mir z.B. nur die Nettoraten (ohne MwSt) vom Gehalt abgezogen werden, da Full Service und europäische Tankkarten dabei sind, passt der Deal für mich (da ich privat viel in DE, Ö und IT unterwegs bin).

Edit:

@DullivomDienst

Den geldwerten Vorteil (falls Du dich auf die 1% vom BLP beziehst), kannst Du NICHT als Belastung in der Steuererklärung angeben!

Ich hatte einen ähnlichen Fall in dem ein Eigenanteil in Höhe der Umsatzsteuer zu entrichten war. Das machte an einem PKW für 60.000 Euro. und einer Entfernung von knapp 32km einen Eigenanteil von knapp 300 Euro aus.

Mit der Besteuerung lag ich dann bei einem Nettoverzicht von knapp 850 Euro.

In solchen Vertragskonstellationen ist ein Dienstwagen meist nachteilig. Welchen Mehrwert dieses Angebot dann dem Mitarbeiter bringen soll ist mir schleierhaft, weil man trotz Eigenanteil an Vorgaben, Fahrzeugklassen und Ausstattungen gebunden ist. Man trägt eigentlich nur Firmenkosten über ein Beteiligungsmodell. Ich würde den Firmenwagen gut überdenken und ggf. ablehnen.

Zitat:

@DullivomDienst schrieb am 8. September 2022 um 12:39:53 Uhr:

Also muss ich beim Firmenwagenrechner ( https://www.nettolohn.de/rechner/firmenwagenrechner.html ) bei der privaten Selbstbeteiligung die Leasingrate plus Pauschale eingeben, um zu sehen wie die Belastung aussieht, oder?

Korrekt.

Von der Steuer gibt es da nichts weiter abzusetzen.

Genau, diese Pauschale ist rein virtuell, entweder Du verdienst 6000 brutto ohne Dienstwagen oder eben 5xxx mit Dienstwagen zzgl. 1% Versteuerung. Die Differenz im Nettovergleich beider Varianten zeigt Dir, ob es sinnvoll ist.

Vielleicht hab ich das angedachte Modell nocht nicht verstanden.... also der "Firmenwagen" soll über eine Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmer getragen werden, und der soll dann zusätzlich noch einen geldwerten Vorteil über die 1%-Regel versteuern? Also worin genau liegt jetzt der geldwerte Vorteil?

Die Versteuerung des geldwerten Vorteils hast du immer. Pauschal über die 1% Regelung oder durch ein striktes Fahrtenbuch.

Ob der Arbeitgeber Dir den Wagen einfach so hinstellt, oder (Brutto-)entgelt umwandelt zur (teilweisen oder kompletten) Deckung der Leasingrate, ist dafür erstmal irrelevant.

Ob sich das am Ende für einen lohnt hängt vom konkreten Verrechnungsmodell des Arbeitgebers ab (bei mir z.B. nur ein Teil der Gesamtrate ohne MwSt), den Leasingkonditionen (die sind bei uns als Großkunde sehr gut) und welche Service Extras dabei sind (bei mir halt wirklich Full Service inklusive Reifen, Tanken, Betriebsstoffe, Waschen in ganz Europa).

Günstig ist es am Ende nicht. Aber günstiger fahre ich einen M340i in reinem Privatbesitz sicher nicht.

Man sollte nicht außer Acht lassen dass zusätzlich zu den 1% die versteuert werden müssen auch noch die 0,03% der Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte versteuert werden müssen. Das heißt zum Beispiel bei fiktiven 50.000€ BLP und 10km Arbeitsweg nochmal 150€ on top, es sei denn ihr hättet einen Home Office Vertrag.

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