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Leasing oder Ballonfinanzierung
Hallo zusammen,
ich kämpfe mich durchs Finanzierungsforum, habe einige gute Antworten gefunden, bin aber immer noch ein wenig verwirrt. Genauer gesagt suche ich nach dem Haken an der Sache.
Ich habe mir heute ein Angebot für einen Toyota Auris ausrechnen lassen.
Ich gebe die Werte der Einfachhalt halber nicht mit Cent-Beträgen wieder. Ich hoffe, das ist ok.
Gehen wir mal davon aus, der Auris kostet 19.400 Euro.
Ich möchte gerne 9.400 Euro anzahlen (mein derzeitiges Auto in Zahlung geben und noch etwas selbst dabei tun) und die anderen 10.000 Euro finanzieren. Hintergrund ist, dass ich gern mein Eigenkapital etwas schonen möchte, da dieses Jahr evtl. noch andere Anschaffungen auf mich zukommen.
Ich habe mich daher nach einer Finanzierung erkundigt.
Bei einer Finanzierung über 24 Monate hätte ich eine monatliche Rate von 81 Euro und eine Schlussrate von 9.800 Euro. Soweit so gut, habe ich mir alles ungefähr gedacht. Auch die Schlussrate in 24 Monaten ist kein Problem.
Dann zeigte der Verkäufer mir ein Beispiel eines Leasings. 24 Raten á 44 Euro (der Wert ist leider nicht ganz korrekt, da ich hier gerade nur schriftlich das Angebot eines 30-Monate-Leasings habe). Nach Ablauf der 24 Monate habe ich die Möglichkeit, den Wagen zurückzugeben oder wie oben für 9.800 Euro zu kaufen.
Ihr sehr nun vielleicht, weshalb ich nach einem Haken suche ... 81 Euro zu 44 Euro. Da müsste ich doch direkt zum Leasing greifen, oder?
Ich möchte den Wagen nach den 24 Monaten auf jeden Fall weiterfahren/kaufen. Gerade dann soll Leasing erst recht kein Problem sein, so der Verkäufer.
Wo ist der Haken?
Im Voraus schon mal besten Dank für eure Antworten!
Eolair
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von qwertzuiopasdfg
Zitat:
Original geschrieben von Eolair
Ich möchte den Wagen nach den 24 Monaten auf jeden Fall weiterfahren/kaufen. Gerade dann soll Leasing erst recht kein Problem sein, so der Verkäufer.
Das ist mal ganz was neues. Beim Leasing hat man normalerweise niemals das Vorkaufsrecht aufs Auto. Da liegt der Hacken.
Wieso nicht? Der Händler legt mit Sicherheit Wert darauf, den Wagen gleich wieder abzustoßen. Für einen Händler ist ein Leasingrückläufer immer ein Verlustgeschäft, denn er muss den zurückkaufen, ob er will, oder nicht. Und warum sollte er dem Leasingnehmer dann kein Vorkaufsrecht einräumen?
Ich kenn das eigentlich nur so.
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12 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Eolair
Ich möchte den Wagen nach den 24 Monaten auf jeden Fall weiterfahren/kaufen. Gerade dann soll Leasing erst recht kein Problem sein, so der Verkäufer.
Das ist mal ganz was neues. Beim Leasing hat man normalerweise niemals das Vorkaufsrecht aufs Auto. Da liegt der Hacken.
Zitat:
Original geschrieben von qwertzuiopasdfg
Zitat:
Original geschrieben von Eolair
Ich möchte den Wagen nach den 24 Monaten auf jeden Fall weiterfahren/kaufen. Gerade dann soll Leasing erst recht kein Problem sein, so der Verkäufer.
Das ist mal ganz was neues. Beim Leasing hat man normalerweise niemals das Vorkaufsrecht aufs Auto. Da liegt der Hacken.
Wieso nicht? Der Händler legt mit Sicherheit Wert darauf, den Wagen gleich wieder abzustoßen. Für einen Händler ist ein Leasingrückläufer immer ein Verlustgeschäft, denn er muss den zurückkaufen, ob er will, oder nicht. Und warum sollte er dem Leasingnehmer dann kein Vorkaufsrecht einräumen?
Ich kenn das eigentlich nur so.
Zitat:
Original geschrieben von Eolair
Ihr sehr nun vielleicht, weshalb ich nach einem Haken suche ... 81 Euro zu 44 Euro. Da müsste ich doch direkt zum Leasing greifen, oder?
für (knapp) 40 Euro Unterschiedbetrag (x24 Monate) bist Du beim Kauf die ganze Zeit wirtschaftlicher Eigentümer des Fahrzeug. D.h. Du kannst z.B. einen eventuellen Notverkauf schon nach 18 Monaten vornehmen, Du entscheidest im Falle eines Unfalls über Art un Umfang der Reparatur und Du läufst nicht Gefahr, im Kleingedruckten des Leasingvertrages wichtige Klauseln zu übersehen.
Oliver
Vielleicht sind beim Leasing die Km begrenzt?
Zitat:
Und warum sollte er dem Leasingnehmer dann kein Vorkaufsrecht einräumen?
Ich kenn das eigentlich nur so.
Weil einem Leasingnehmer grundsätzlich kein Vorkaufsrecht zusteht und zustehen darf. Wenn das Finanzamt von solchen "Nebenabreden" Wind bekommt, wird so ein Leasingvertrag gerne mal als "verdecktes Abzahlungsgeschäft" gewertet, mit allen steuerlichen Nachteilen, die daraus resultieren. D.h. das Leasingobjekt wird steuerlich nicht mehr dem Leasinggeber, sondern dem Leasingnehmer zugerechnet, er muß das Fahrzeug dann rückwirkend bilanzieren und abschreiben und die Absetzung der Leasingraten als Betriebskosten ist auch hinfällig.
Grundsätzlich empfehle ich JEDEM, der einen Leasingvertrag abschließen will, sich erst mal mit dem Wesen und den steuerlichen Hintergründen solcher Verträge vertraut zu machen.
Wobei ja dem Privatkunden die bilanzielle Behandlung egal sein könnte.
Kenne das eigentlich nur so,das man ein Vorkaufsrecht aufs Leasingauto hat,wenn man das vorher abspricht.
Ansonsten würde ich einfach auf dei raten schauen und entscheiden.
Hatte 10 Jahre den Fahrzeugbrief zu Hause. Sorry, hat nur imS chrank rumgelegen. Jetzt liegt er halt bei der Leasingbank, na und? Kann er da als Staubfänger dienen
Ansonsten ist Ballonfinanzierung doch quasi Leasing in der Praxis. Denn man kann dort auch entscheiden, ob man nachd er Laufzeit dem Händler das Auto weider auf den Hof stellt.
Unterschied ist primär, wo der Brief Staub fängt
Bei Privat-Leasing kann ein Vorkaufsrecht zu einem bestimmten Preis vereinbart werden. Bei Geschäfts-Leasing ist das aus den schon genannten Gründen eben nicht zulässig.
Zitat:
Original geschrieben von rebel X
Bei Geschäfts-Leasing ist das aus den schon genannten Gründen eben nicht zulässig.
Zulässig ist das schon, kann jeder machen wie er möchte. Es führt aber dann (unter bestimmten Voraussetzungen hinsichtlich Laufzeit und der Höhe des späteren Kaufpreises) dazu, dass der Wagen beim Leasingnehmer zu bilanzieren wird. Im Ergebnis ist das dann genauso, als hätte er den Wagen gleich gekauft und zur Finanzierung ein Darlehen aufgenommen. Das heißt, die Leasingzahlungen führen nicht zu sofort abzugsfähigem Aufwand, sondern es entsteht nur Aufwand in Höhe der regulären Abschreibungen und der Zinskosten. Ist meist nicht gewünscht und deshalb unüblich.
Zitat:
Original geschrieben von meepmeep
Zitat:
Und warum sollte er dem Leasingnehmer dann kein Vorkaufsrecht einräumen?
Ich kenn das eigentlich nur so.
Weil einem Leasingnehmer grundsätzlich kein Vorkaufsrecht zusteht und zustehen darf. Wenn das Finanzamt von solchen "Nebenabreden" Wind bekommt, wird so ein Leasingvertrag gerne mal als "verdecktes Abzahlungsgeschäft" gewertet, mit allen steuerlichen Nachteilen, die daraus resultieren. D.h. das Leasingobjekt wird steuerlich nicht mehr dem Leasinggeber, sondern dem Leasingnehmer zugerechnet, er muß das Fahrzeug dann rückwirkend bilanzieren und abschreiben und die Absetzung der Leasingraten als Betriebskosten ist auch hinfällig.
Grundsätzlich empfehle ich JEDEM, der einen Leasingvertrag abschließen will, sich erst mal mit dem Wesen und den steuerlichen Hintergründen solcher Verträge vertraut zu machen.
Dann erkläre doch mal genau wo der immense Unterschied liegt.
Er hat die Leasingkosten zwar nicht mehr als Betriebsausgaben, dafür hat er ja dann die ABschreibungen.
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Dann erkläre doch mal genau wo der immense Unterschied liegt.
Er hat die Leasingkosten zwar nicht mehr als Betriebsausgaben, dafür hat er ja dann die ABschreibungen.
Ich bin zwar nicht Meepmeep, aber ich probiere es trotzdem mal:
Genau darin liegt der "immense" Unterschied (so immens ist er meistens nicht). Über die Totalperiode (in dem Fall Haltedauer) sollte der Ergebniseffekt ungefähr gleich sein, da die Summe aus Wertverlust und Zinsen in etwa der Summe der Leasingraten entsprechen sollte. Daher kann es auch je nach Gewinnerwartung der nächsten Jahre sinnvoller sein, zu finanzieren anstatt zu leasen. Least man aber, dann tut man das meist, weil eben der Sofortabzug der Raten (oft mit hoher anfänglicher Sonderzahlung) sich als günstiger herausstellt.
Dass Leasing IMMER günstiger sei als Finanzierung, ist eine Legende, die sich leider sehr hartnäckig hält. Am besten mit einigen Planzahlen zum Steuerberater gehen und sich die Varianten mal rechnen lassen, wenn man sich unsicher ist.
Im großen Stil (wenn es also nicht nur um ein Auto, sondern einen ganzen Fuhrpark geht) gewinnt ein weiterer, außersteuerlicher Effekt an Bedeutung. Ein fremdfinanzierter Fuhrpark streckt die Bilanz und führt zu einer (ceteris paribus) schlechteren Eigenkapitalquote als ein geleaster Fuhrpark. Die Verpflichtungen aus den Leasingverträgen müssen zwar im Anhang erläutert werden, stehen aber nicht in der Bilanz selbst und können daher die EK-Quote und andere Bilanzkennzahlen nicht beeinflussen. Diese sind oft wichtig für das Kreditrating. Auch aus dieser Sicht kann also Leasing sinnvoller sein.
Nur wissen das die Banken auch, und fragen vermehrt nach Leasingverbindlichkeiten.