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Leasing oder Gebrauchtwagenkauf

Audi
Themenstarteram 9. August 2016 um 9:07

Hallo,

ich bräuchte von den Experten Ratschläge ob sich für eine Privatperson eher ein Gebrauchtwagenkauf oder ein Privatleasing lohnt.

Das Fahrzeug wird 2 Jahre und ca. 30 tkm gefahren. Es soll ein 2.0 TDI, ggf. ein 1.8 TFSI mit Automatikgetriebe sein.

Rechnung: Gebrauchtwagenkauf:

Ich gehe davon aus, dass ich es schaffe einen guten Gebrauchtwagen mit frischem Service zu finden, so dass in den folgenden 2 Jahren nur ein bzw. kein Service gemacht werden muss.

Preis: 23000

Versicherung: 3 000

Servicekosten: 500

Steuer: 600

Zusatzkosten: 1 000

Verkaufen: 16 000

Die Ausgaben in den 2 Jahren würden somit ca. 12 000 € sein. Monatlich macht dass ca. 500 €.

Mit welchen Kosten müsste ich bei einen Privaleasing rechnen. Sind im Privatleasing die Versicherung und die Steuer inclusive ? Wie sieht es mit anfallenden Servicekosten aus?

Es ist auch klar, dass es sich beim Leasing um einen etwas jüngerem Auto im vgl. zum Gebrauchtwagenkauf handelt.

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38 Antworten
am 9. August 2016 um 9:14

Also 3.000 Euro für Versicherung ist sehr hoch angesetzt denke ich. Ich habe für meinen 3,0tdi knapp 600 Euro pro Jahr gezahlt.

Bei Privatleasing ist die Versicherung nur enthalten, wenn das ausdrücklich (gegen Aufpreis) angeboten wird. Steuern soweit ich weiß nie. Deine kalkulierten 3000 für Versicherung halte ich für sehr hoch. Fahranfänger? Sonst realistisch eher 1.200 in 2 Jahren.

Vorteil beim Leasing:

- Du brauchst dein Kapital nicht einsetzten

- Im Zweifel jüngeres Auto

Nachteil:

- Nicht so flexibel

- Möglicherweise Nachzahlung am Ende

Wäre das was?

 

https://www.leasingtime.de/.../...ltra-s-tronic-standheizung-66726.php

Privatleasing lohnt sich doch nie, oder? was bleibt einem denn nach dem Leasing ausser den Kosten?

Bei einem Barkauf bleibt einem wenigstens der Audi, den man weiterverkaufen kann.

Moin!

Steuerliche Aspekte sollte man noch berücksichtigen... Bei einer Vollkostenrechnung ergibt sich noch eine entsprechende steuerliche Auswirkung...

Beim Privatleasing? Welche steuerliche Auswirkung hat das? Vorweg: Ich will Deine Aussage nicht in Zweifel ziehen, es fällt mir aber gerade nicht ein, welchen steuerlichen Unterschied das beim Privatmann machen könnte...

Versicherung muss man übrigens bei beiden Fahrzeugen identisch zahlen, ebenso die Kfz-Steuer. Letztlich muss man die jeweiligen Finanzierungskosten gegenüber stellen. Das ist beim Gebrauchtkauf natürlich etwas schwierig, weil man nur raten kann, zu welchem Preis man das Auto wieder losbekommt.

Grundsätzlich würde ich aber davon ausgehen, dass der Gebrauchtkauf die günstigere Variante sein wird.

Moin!

Nicht beim Leasing, sondern beim Gebrauchtwagenkauf. Er kann/sollte nicht nur die tatsächlich direkt bar gezahlten Beträge berücksichtigen, sondern auch die Folgewirkungen - hier eben auf steuerliche Seite, wenn er die Ausgaben und Aufwendungen über Vollkostenrechnung (beim Gebrauchtwagenkauf) geltend macht.

Themenstarteram 9. August 2016 um 10:47

Wenn ich mir die Angebote von Leasingtime anschaue, dann sind die Kosten nahezu gleich, wenn bei der Rückgabe keine großen Überraschungen aufkommen.

Moin!

Es geht nicht nur um die direkten Ausgaben. Beim Gebrauchtwagenkauf kannst du auch den Kaufpreis über die Nutzungsdauer steuerlich geltend machen (bis zum Erreichen der Obergrenzen). Dem entgegen können ggf. natürlich auch die Leasingraten steuerlich geltend gemacht werden.

Er hat gesagt Privatleasing. D.h. er sollte Privatperson sein. Somit ist nix mit KP steuerlich geltend machen. Außer natürlich ggf. seine Fahrten zur Arbeit.

Das verlinkte Leasingangebot ist doch super, wenn auch auf 3 Jahre gerechnet.

Es handelt sich dort um einen Jahreswagen mit BLP 60.000. Für den als NW zahlt der Privatier nun halt mindestens 600€mtl. Leasingrate. Der TE schrieb 2 Jahre, deshalb geh ich von aus, daß er nur diese Zeit mit dem Fahrzeug überbrücken will. Dann sind diese 329€ Rate doch perfekt. Günstiger kommt ein GW-Kauf definitiv nicht und man hat das Risiko des Verkaufes nicht.

Leider fehlen noch seine Angaben zu den Jahreskilometern.

Moin!

Zitat:

@timilila schrieb am 9. August 2016 um 13:15:39 Uhr:

Er hat gesagt Privatleasing. D.h. er sollte Privatperson sein. Somit ist nix mit KP steuerlich geltend machen. Außer natürlich ggf. seine Fahrten zur Arbeit.

Falsch. Wenn er privat kauft, egal ob neu oder gebraucht, kann er über die Vollkostenrechnung die tatächlichen Kosten des Pkw geltend machen. D.h., dass er zwar nicht den Kaufpreis direkt, aber die Abschreibung (AfA) über die Nutzungsdauer geltend machen kann (und somit über die Laufzeit den vollständigen Kaufpreis); vgl. hierzu: H 9.5 Einzelnachweis LStH. Dies passiert aber eben nicht über einen direkten Abzug des Kaufpreises als einkommensmindernde Aufwendungen, sondern über das Berechnen der tatsächlichen Kilometerkosten, um diese dann in den Werbungskosten geltend zu machen. Bei hohem Privatanteil der gefahrenen Kilometer, ist der "Verlust" an nicht anrechenbarer AfA also ggf. recht hoch.

Wenn er least, hat er keinen Kaufpreis, denn erst "wie auch immer" geltend machen kann, grundsätzlich aber die Leasingraten. Außerdem können Leasingsonderzahlungen zu Beginn des Vertrages sofort vollständig geltend gemacht werden (vgl. BFH-Urteil vom 5. Mau 1994, VI R 100/93, BStBl. 1994 II).

Und noch mal, daher auch nur der pauschale Einwurf in meinem ersten Beitrag: Es gibt steuerliche Auswirkungen, die man ggf. berücksichtigen sollte. Mein eigenes Steuerberaterexamen liegt nun schon einige Zeit zurück und ich beschäftigte mich beruflich nicht solchen Sachverhalten, sondern im Rahmen der Wirtschaftsprüfung mit Unternehmensbesteuerung. Aber ich würde dringend empfehlen, einfach mal den eigenen StB aufzusuchen und überschlägig die steuerlichen Auswirkungen ausrechnen zu lassen, da sich das unter'm Strich mit mehreren hundert bis tsd. Euro p.a. auswirken kann.

Ich nehme an, Du redest von Reisekosten/wechselnder Arbeitsstätte!? Das solltest Du dazuschreiben!

Moin!

Ich rede von allen ansetzbaren Werbekosten. Dies gilt grundsätzlich(! - also nicht immer) für Reiseaufwendungen, wechselnde Arbeitsstätten, aber auch für den Einsatz an einer festen Arbeitsstätte, nur dass es im letztgenannten Fall eben nicht die Anrechenbarkeit für Hin- UND Rückstrecke gibt (das alte Pendlerpauschalenproblem).

Zitat:

@plgr65 schrieb am 9. August 2016 um 12:12:08 Uhr:

Privatleasing lohnt sich doch nie, oder? was bleibt einem denn nach dem Leasing ausser den Kosten?

Bei einem Barkauf bleibt einem wenigstens der Audi, den man weiterverkaufen kann.

Genau im Weiterverkauf sehe ich die Problematik. Die Preise für Gebrauchtwagen sind im Keller. Da hat mancher schon sein blaues Wunder erlebt.

OK, beim Leasing können dir ggfs. Schäden am Fahrzeug bei der Rückgabe angelastet werden.

Wenn ich pers. so genau rechnen müsste, würde ich immer eine Fahrzeugklasse niedriger einsteigen und hätte einen Puffer.

Zitat:

@SoulBS schrieb am 9. August 2016 um 13:36:16 Uhr:

Moin!

Ich rede von allen ansetzbaren Werbekosten. Dies gilt grundsätzlich(! - also nicht immer) für Reiseaufwendungen, wechselnde Arbeitsstätten, aber auch für den Einsatz an einer festen Arbeitsstätte, nur dass es im letztgenannten Fall eben nicht die Anrechenbarkeit für Hin- UND Rückstrecke gibt (das alte Pendlerpauschalenproblem).

Seit wann kann man bei einer festen Arbeitsstätte die tatsächlichen Fahrkosten ansetzen? Das ist mir neu!

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