1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Leasing Rückgabe - Ablösung

Leasing Rückgabe - Ablösung

Themenstarteram 18. Januar 2012 um 17:34

Hallo zusammen,

ich hab eine Frage. Ich habe meinen jetzigen S3 über 3 Jahre bei einem Händler geleast (Privatleasing). Meinen neuen S3 habe ich nun bei einem anderen Händler ebenfalls geleast. Dieser nimmt jedoch meinen aktuellen in Zahlung. Nun meine Frage. Wie läuft das mit der Rückgabe ab.

Stell ich den zu meinem neuen Händler und der regelt alles oder muss ich diesen bei meinem alten Händler abstellen, der macht die Rücknahme, rechnet die Mehrkilometer ab und erst dann bekommt der neue Händler die möglichkeit diesen zu erwerben??

Konnte leider meinen neuen Händler heute telefonisch nicht mehr erreichen.

Danke schon mal im voraus

Ähnliche Themen
25 Antworten

Geht es hier um Kilometer- oder Restwert-Leasing?

Themenstarteram 18. Januar 2012 um 17:39

Mir wurde per schreiben der Restwert mitgeteilt...also habe eine bestätigung für welchen Restwert ich diesen ablösen kann....

also meiner Logik nach löst doch mein neuer händler im Auftrag von mir diesen ab für den bestätigten Restwert oder

Zitat:

Original geschrieben von Ruuuf

Stell ich den zu meinem neuen Händler und der regelt alles oder muss ich diesen bei meinem alten Händler abstellen?

Das erste!

Dein alter Händler hat nur vermittelt, das Autohaus ist nicht Eigentümer des Wagens, das ist irgendeine Leasingbank. D.h. der neue Händler kann alles regeln, er bestimmt den Restwert und kann Dir auch sagen, welche Beschädigungen instand gesetzt werden müssen usw.

Themenstarteram 18. Januar 2012 um 17:40

Auf deutsch das Auto gehört der Audi-Bank und mein Händler (der neue) löst ihn ab von der Bank

Themenstarteram 23. Januar 2012 um 11:00

Noch eins vielleicht dazu...ich habe von meinem "alten" Händler eine Restwert bei Abschluss des Vertrages in einem seperatem Schreiben mitgeteilt bekommen. Im prinzip löse ich doch privat mein jetziges Auto für die Summe die in diesem Schreiben steht ab und verkauf es meinem "neuen" Händler oder?

Das kannst du natürlich auch machen, dann ist es eh wurst ob du Mehrkilometer gefahren bist oder nicht, kauf ihn zum Restwert und gib ihn bei deinem neuem Händler inzahlung

abgesehen davon das ich nicht verstehe warum jemand heute noch restwertleasing macht....

wo steht denn das der wagen zum restwert überhaupt abgelöst werden kann? wurde das so von der bank angeboten?

oftmals ist die restwertbenachrichtigung nur ein hinweis auf den zum vertragsende kalkulierten restwert, der dann dem tatsächlichen wert laut gutachten bei rückgabe gegenüber gestellt wird.

die differenz positiv (eher nie) oder negativ ist dann erstmal vom leasingnehmer zu begleichen.

damit ist nix ausgelöst sondern lediglich der leasingvertrag erfüllt.

ist ein andienungsrecht vereinbart?

aussagen wie "natürlich" würde ich ohne den vertrag gesehen zu haben sicherlich nicht tätigen...

am 23. Januar 2012 um 18:22

.... nach den Fragestellungen des TE zu urteilen, hat er den Wagen in Zahlung gegeben, ohne diese "Feinheiten" vorher abzuklären. Das könnte u. U. ein böses Erwachen geben.

Es sei denn, dass die Aussage "habe eine bestätigung für welchen Restwert ich diesen ablösen kann...." bedeutet, dass der TE nachgefragt hat und eine schriftliche Bestätigung erhalten hat.

Viele Grüße

Der Chaosmanager

Themenstarteram 23. Januar 2012 um 19:29

Der Ankauf bzw Weiterverkauf ist abgeklärt und gestattet ;-)

Sprich ich Erwerb ihn privat und geb ihn beim neuen Händler in Zahlung oder?

Warum Rest wert? Darüber könnt ihr jetzt streiten aber für mich war es hier die beste Variante.

am 23. Januar 2012 um 19:32

Zitat:

Original geschrieben von Ruuuf

Der Ankauf bzw Weiterverkauf ist abgeklärt und gestattet ;-)

Sprich ich Erwerb ihn privat und geb ihn beim neuen Händler in Zahlung oder?

Warum Rest wert? Darüber könnt ihr jetzt streiten aber für mich war es hier die beste Variante.

Dann passt ja alles!

Viele Grüße

Der Chaosmanager

Themenstarteram 23. Januar 2012 um 19:43

Mir gehts eigentlich auch hauptsächlich um eins. Bei der übernahme spielen die

mehrkilometer keine rolle oder? Also beim Restwertleasing

am 23. Januar 2012 um 20:12

Zitat:

Original geschrieben von Ruuuf

Mir gehts eigentlich auch hauptsächlich um eins. Bei der übernahme spielen die

mehrkilometer keine rolle oder? Also beim Restwertleasing

Wenn Du eine Zusage hast, das Fahrzeug zum Restwert zu übernehmen, dann gilt das und nichts anderes.

Gruß

Der Chaosmanager

am 23. Januar 2012 um 21:15

Zitat:

Original geschrieben von Ruuuf

 

Sprich ich Erwerb ihn privat und geb ihn beim neuen Händler in Zahlung oder?

Warum Rest wert? Darüber könnt ihr jetzt streiten aber für mich war es hier die beste Variante.

Verstehe diese Aktion nicht! Warum willst Du etwas kaufen, was Dir bisher nicht gehörte, um es dann weiterzuverkaufen!?!?!?!?!?!?

Logik?

am 23. Januar 2012 um 21:20

Zitat:

Original geschrieben von Markenfrei

 

Verstehe diese Aktion nicht! Warum willst Du etwas kaufen, was Dir bisher nicht gehörte, um es dann weiterzuverkaufen!?!?!?!?!?!?

Logik?

Verlustminimierung und Wertschöpfung. Bekannte von mir haben auch nach 2 Jahren zur Miete wohnen das Haus gekauft, leider wurden im Gegensatz die gezahlten Mieten beim Leasing nicht beim Kauf der Immobilie angerechnet.

Deine Antwort
Ähnliche Themen