- Startseite
- Forum
- Wissen
- Finanzierung
- KFZ Leasing
- Leasing Rückgabe Verzug
Leasing Rückgabe Verzug
Hallo zusammen,
ich muss demnächst mein Leasingwagen zurückbringen und habe aber bis zu dem nächsten Fahrzeug Zeit zu überbrücken.
Weiss jemand ob es Konsequenzen hat wenn ich das Fahrzeug mit Verzug zurück bringe? Natürlich bezahle ich die Rate für die weitere Nutzung aber kann das sonstige Konsequenzen haben?
Ähnliche Themen
9 Antworten
Ist die Leasingrate denn günstiger als die 1400€ Mietwagenkosten für 2 Monate ?
Wie viel Threads zum Thema willst du denn noch eröffnen ?
Zitat:
@AudiJunge schrieb am 20. Dezember 2024 um 19:54:28 Uhr:
Ist die Leasingrate denn günstiger als die 1400€ Mietwagenkosten für 2 Monate ?
Wie viel Threads zum Thema willst du denn noch eröffnen ?
Weil es nicht dieselbe Frage ist mache ich ein neues Thema auf.
Natürlich ist es geringer als 1.400€ aber ich will mich natürlich auch nicht strafbar machen.
Selbe Marke/Bank? Dann anrufen und fragen.
Zitat:
@BMW320ie46 schrieb am 20. Dezember 2024 um 19:57:46 Uhr:
Selbe Marke/Bank? Dann anrufen und fragen.
Aktuell VW, danach Skoda, also selbe Bank. Das Autohaus hat aber bereits abgelehnt.
248b StGB?
Zitat:
@Lattementa schrieb am 20. Dezember 2024 um 20:33:52 Uhr:
248b StGB?
Sehe ich hier glaube ich nicht anwendbar
Zitat:
@Sarugal schrieb am 20. Dezember 2024 um 20:52:11 Uhr:
Zitat:
@Lattementa schrieb am 20. Dezember 2024 um 20:33:52 Uhr:
248b StGB?
Sehe ich hier glaube ich nicht anwendbar
Sehe ich auch nicht, aber das hilft dem TE auch eh nicht weiter..
Zitat:
@Sarugal schrieb am 20. Dezember 2024 um 18:22:33 Uhr:
Hallo zusammen,
ich muss demnächst mein Leasingwagen zurückbringen und habe aber bis zu dem nächsten Fahrzeug Zeit zu überbrücken.
Weiss jemand ob es Konsequenzen hat wenn ich das Fahrzeug mit Verzug zurück bringe? Natürlich bezahle ich die Rate für die weitere Nutzung aber kann das sonstige Konsequenzen haben?
Natürlich kann das Konseqenzen haben. Der Händler hat schon abgelehnt, aber was sagt die Bank? uU ist das Fahrzeug bereits zu Deinem Abgabetermin weiter verwertet, dann könnte ich mir vorstellen dass da mehr als Strafe kommt als nur die Rate. Man frage sich einfach, wie man selbst es fände, wenn der Vertragspartner seinen Vertrag tw nicht erfüllt.
Das Fahrzeug kann durchaus bereits weiterverkauft sein.
Also mit dem Autohaus sprechen.
Wenn dieses bereits abgelehnt hat, dann bleibt dir nichts, außer der fristgerechten Rückgabe und einem Mietwagen.
Was diesen geht würde ich mal mit dem Autohaus (des Neuwagens) sprechen, in wie weit diese dir damit behilflich sein können.