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Leasing und Haftpflichtschaden

Themenstarteram 26. Dezember 2008 um 14:54

nach einen von mir unverschuldeten unfall habe ich mein fahrzeug (leasing-fahrzeug) zu meinen händler gegeben und habe mit ihn vereinbart das sie alles was sie an meine fahrzeug machen erst nach der kostenübernahme zusage der versicherung durchführen sollen.

dies war auch kein problem da von der versicherung schriftlich eine 100% kosten übernahme zusage vorlag.

nun zu meinen problem, der händler beauftragte einen gutachter mit der begutachtung des schadens (ca. 1.500 euro brutto) und führte daraufhin auch die die arbeiten am fahrzeug durch.

kosten für kfz-schaden, leihwagen und unkosten wurden auch durch die versicherung ersetzt so das der unfall für mich eigentlich erledigt war.

nun nach fast 11 monaten! bekomme ich eine mahnug vom gutachter da die versicherung ihn das gutachter honorar nicht bezahlt hat mit der begründung .....das bei einer so geringen schadens höhe kein gutachten notwendig gewesen sei.

was soll ich jetzt tun? ich habe ja nicht mal das gutachten gesehen bz. es beauftragt lief ja alles über meinen händler.

1. muß die versicherung das “ga” bezahlen?

2. wenn nein, muss ich es bezahlen ohne es beauftragt zuhaben ?

3. ist eine 1 mahnung nach 11 monaten nicht etwas (zu)spät?

danke, jochen

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11 Antworten

Was ist zu beachten, wenn ich einen Unfall mit einem Leasingwagen habe?

 

Bei Leasingfahrzeugen gibt es einige Besonderheiten, die bei der Unfallabwicklung zu beachten sind.

 

Schadensersatzansprüche gegen den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer hat der Eigentümer der beschädigten Sache.

Das ist nicht der Leasingnehmer, sondern nur die Leasinggesellschaft, also die Leasinggeberin.

Wird also das Leasingfahrzeug von einem anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft beschädigt, sollte der erste Weg immer zur Leasinggeberin führen.

Dort den Unfall melden und das weitere Vorgehen absprechen:

 

- Wer meldet den Schaden bei der gegnerischen Versicherung?

- In welche Werkstatt soll der Wagen verbracht werden, wenn die Freigabe der Versicherung vorliegt?

- Soll ein Sachverständiger beauftragt werden?

- Wie wird der Leasingvertrag abgewickelt, wenn ein Totalschaden eingetreten ist?

Gerade hierbei kommt es leider auch beim Händler oft zu Missverständnissen, weil selbst dort die richtige Vorgehensweise nicht immer bekannt ist.

 

Erste Ausnahme:

Im Leasingvertrag ist ausdrücklich geregelt, dass der Leasingnehmer zur selbständigen Abwicklung von Unfallschäden berechtigt wird.

 

Zweite Ausnahme:

Hinsichtlich des Nutzungsausfalls bzw. Mietwagens und der Kostenpauschale  ist der Leasingnehmer selbst der Geschädigte. Diese Positionen kann er ohne Mitwirkung der Leasinggesellschaft fordern.

Das war´s dann aber auch schon.

 

2. Gutachterkosten

Gutachteraufträge kann zwar erteilen wer möchte.

Bezahlt bekommt sie allerdings grundsätzlich nur der Geschädigte und zwar dann, wenn die Begutachtung im jeweiligen Fall für die Schadensbeseitigung erforderlich ist.

Bei Leasingverträgen ist die Leasinggeberin die Geschädigte, also erteilt nur sie einen Auftrag zur Besichtigung bzw. gibt dem Leasingnehmer das entsprechende OK, sich selbst darum zu kümmern.

Alles andere führt später praktisch unweigerlich zu Problemen (z.B. weil die Abrechnung von Leasingschäden netto erfolgt, da das Leasingfahrzeug zum Betriebsvermögen der Leasinggesellschaft gehört).

 

Anmerkung: Als Leasingnehmer kann man auch keine wirksamen Abtretungserklärungen unterschreiben, da man selbst ja gar keinen Anspruch hat, den man abtreten könnte.

 

3. Wertminderung

Fällt eine Wertminderung an, was bei den meist noch jungen Leasingfahrzeugen oft der Fall ist, steht diese der Leasinggesellschaft, nicht dem Leasingnehmer zu. 

 

4. Rechtsanwalt

Wer (z.B. wegen eines Personenschadens) anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt, sollte, wenn die Sprache auf den Fahrzeugschaden kommt möglichst sofort darauf hinweisen, dass das Fahrzeug geleast ist und der Fahrzeugschaden von der Leasinggesellschaft abgewickelt wird.

 

Der Anwalt liebt es, wenn er viel Arbeit in den Fahrzeugschaden investiert und dann weder die Zahlung bekommt (da diese an die Leasinggesellschaft geht), noch Gebühren dafür erstattet werden.

Er wäre übrigens grundsätzlich berechtigt, die Gebühren von seinem Mandanten trotzdem zu verlangen, wenn dieser ihn nicht darüber informiert hat, dass der Fahrzeugschaden gar nicht zum Mandat gehört.

 

Gruß

Hafi

aus meiner sicht:

1) ja

2) faellt damit weg

3) spät, aber nicht ZU spät

 

Harry

Joa sehe ich auch so, würde dem Gutachter nen Brief schicken indem drinsteht dass du mit der abrechnung nicht´s zu tun hattest und er sich doch an den Händler bzw. die Versicherung wenden soll.

Das mit der geringen Schadenssumme ergibt iwie kein sinn, schließlich muss ja um die summe ermitteln zu können erstmal nen gutachter ran.

Vielleicht hat der Herr Gutachter auch nur nen schlechten monat und krammt deshalb alte und schon bezahlte rechnungen raus .. Ich wette von 100 mahnungen werden locker 10% oder nochmehr einfach bezahlt :D

Themenstarteram 26. Dezember 2008 um 15:54

Zitat:

Original geschrieben von Golfsen

 

Das mit der geringen Schadenssumme ergibt iwie kein sinn, schließlich muss ja um die summe ermitteln zu können erstmal nen gutachter ran.

vielleicht hätte die versicherung dafür nur einen kostenvoranschlag vom händler benötigt aber der hat einen gutachter einen auftrag zugeschoben.

das ist aber nur meine vermutung.

......das mit den mahnungen sehe ich aber auch so.

gruß, jochen

Hmm hast recht, es gibt da wohl wirklich eine Grenze wo der Versicherte dass Gutachten selbst zahlen muss. Hab jetzt bei google was von 700 €, 900 € und 1500 DM gelesen ..

Man lernt doch immer wieder neu dazu =) Aber 1500 € würd ich jetzt nicht gerade als bagatellschaden einstufen. Siehe auch >hier<

gruss

Das ist mal wieder ein schönes Beispiel, wie es von Anfang falsch läuft.

1. Es ist ein Leasingfahrzeug.

Schadensersatzansprüche gegen den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer hat der Eigentümer der beschädigten Sache.

Das ist nicht der Leasingnehmer, sondern nur der Leasinggeber.

Folglich wäre der erste Anruf richtigerweise bei der Leasinggesellschaft gewesen.

Nur die gibt vor, wer wen beauftragt.

Ausnahme:

Im Leasingvertrag ist ausdrücklich geregelt, dass der Leasingnehmer zur selbständigen Abwicklung von Unfallschäden berechtigt wird.

Zweite Ausnahme:

Hinsichtlich des Nutzungsausfalls bzw. Mietwagens und der Kostenpauschale  ist der Leasingnehmer selbst der Geschädigte. Diese Positionen kann er immer ohne Mitwirkung der Leasingggesellschaft fordern.

Das war´s dann aber auch schon.

2. Gutachterkosten

Gutachteraufträge kann erteilen wer möchte.

Bezahlt bekommt sie allerdings grundsätzlich nur der Geschädigte und zwar dann, wenn die Begutachtung im jeweiligen Fall für die Schadensbeseitigung erforderlich ist.

Ob das im vorliegenden Fall so war oder nicht, wissen wir nicht.

Es spricht tatsächlich einiges dafür, dass die Werkstatt hier ihrem Haussachverständigen einen Gefallen tun wollte.

Meine persönliche  Meinung: ich hab nichts  dagegen, wenn sie damit auf die Nase fallen!

Ärgerlich ist es erstmal für Dich, FrankenZZZZ, weil Du jetzt unnötigen Ärger hast.

Wenn es tatsächlich so war, dass Du bereits mit der Versicherung besprochen hattest, dass das Fahrzeug repariert wird und Du  eine entsprechende Freigabe bekommen hast, würde ich mich beruhigt zurücklehnen, dem SV schreiben, dass Du ihn nicht beauftragt hast oder er Dir bitte den entsprechenden, von Dir unterzeichneten Auftrag vorlegen möchte.

Hat er den nicht, kann er die Honorarfrage mit der Werkstatt klären. Diese hat nämlich dann den Auftrag selbst erteilt und hätte  ohne weiteres erkennen können, dass dies  nicht erforderlich war. Es isst absolut normales Vorgehen, dass der Meister kurz zum Hörer greift und bei der Versicherung anruft, wenn er sich nicht ganz sicher ist, ob ein SV gebraucht wird.

Bevor jetzt der Einwand mit der Wertminderung kommt: Siehe Punkt 1. Das geht nur die  Leasinggeberin was an.

Ganz nebenbei würde ich mich nochmal mit der Versicherung in Verbindung setzen und sie dazu befragen, was da in den letzten 11 Monaten genau gelaufen ist. Insbesondere mit welcher Begründung die Zahlung tatsächlich verweigert  wurde.

Gruß

Hafi

sehr interessant, hafi.

das leasing hatte ich zwar vollkommen uebersehen aber trotzdem interessant!

haus doch ggf in die faq?

Harry

Ich ahne es schon. Hier hat der TE eine Abtretungserklärung unterzeichnet und man hat es ihm nicht erklärt.

 

Und das im Leasingfall erst die Zustimmung der Gesellschaft eingeholt werden muss,  hat wohl auch so richtig keiner verstanden von allen Beteiligten an diesem Drama dort :rolleyes:

 

Sagt mal, für wie blöde haltet ihr eigentlich einen KFZ- Sachverständigen ?:mad:

 

Ist schon klar, der rennt aus lange Weile mal eben in das Autohaus und macht ein Gutachten so nach dem Motto "Egal erst einmal, irgend wer wird das schon bezahlen" 

 

Wenn keine Abtretung vorliegt bekommt der Kunde das Gutachten und die Rechnung nach Hause, mit der Bitte um Begleichung.

 

Wird das nicht so gemacht, überweist die Versicherung das Honorar nämlich an den Anspruchsteller.

 

Gruss

 

Delle

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Golfsen

 

Vielleicht hat der Herr Gutachter auch nur nen schlechten monat und krammt deshalb alte und schon bezahlte rechnungen raus .. Ich wette von 100 mahnungen werden locker 10% oder nochmehr einfach bezahlt :D

Das war sehr Geistreich Golfsen.............

 

Und wie verbucht er die doppelt bezahlen Rechnungen in seiner Buchführung bitte ?  :rolleyes:

 

Mal ganz abgehen , dass so etwas ein Betrügerisches Handeln darstellen würde.

 

Wenn du schon wettest, dann soltest du dir deiner Sache eingentlich sicher sein.

 

 

Gruß

 

Delle

 

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Golfsen

Hmm hast recht, es gibt da wohl wirklich eine Grenze wo der Versicherte dass Gutachten selbst zahlen muss. Hab jetzt bei google was von 700 €, 900 € und 1500 DM gelesen ..

 

Man lernt doch immer wieder neu dazu =) Aber 1500 € würd ich jetzt nicht gerade als bagatellschaden einstufen. Siehe auch >hier<

 

Nicht der Versicherte , der Anspruchsteller. Wir sprechen hier von KH und nicht von Kasko.

 

Die sogenannte Bagatellschadengrenze liegt bei 750 Euro. Aber auch nur dann, wenn es für den technischen Laien ein erkennbarer Einfachschaden ist.

 

Und auch hier muss man differenzieren. Wenn ich einen Opel Kadett EZ 1990, mit einen kaputten Stoßfänger und einem beschädigten Scheinwerfer vor mir habe, kann durchaus ein Gutachten erforderlich werden. 

 

Und warum?

 

Ganz einfach. Hier könnte ein Wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen. Und da muss dann eben auch mal bei einer Schadenhöhe von 750 Euro der WBW und auch der RW ermittelt werden.

 

 

Gruß

 

Delle

 

Moin Moin !

Ich kann es kaum glauben,das es hier sachkundige User gibt,welche über Jahre

nicht die Flinte ins Korn geworfen haben.

Meine Hochachtung !!!

Jeder kann,so hoffe ich,sich seinen Reim darauf machen

wer hier gemeint ist

Bitte macht weiter so,nur so bleibt MT. informativ !.....

Wenn auch OT; Ich bin der Meinung,dafür ist auch

einmal ein ---Danke--- angesagt.

 

MfG.alrock01

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