Leasing und Tuning
Hallo,
was sagt die Audi Bank eigentlich dazu, wenn ich mir in meinen geleasten 8P andere Federn einbauen lasse ? Ich muss ja zwecks Eintragung den brief anfordern. Mir ist natuürlich klar, dass ich das Fahrzeug bei einer evtl. Rueckgabe wieder in den Originalzustand versetzen muss. Davon gehe ich jedenfalls mal aus.
Danke und Gruss
Martin
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37 Antworten
bei Federn mit einer ABE bzw. Teilegutachten ohne Eintragungspflicht muss der KFZ-Brief nicht angefordert werden.
Ich musste bei meiner Eintragung auch den KFZ Brief nicht vorlegen.
Wie es allerdings bei Rückgabe nach Leasinglaufzeit aussieht weis ich nicht....
Zitat:
Original geschrieben von magictrigger
bei Federn mit einer ABE bzw. Teilegutachten ohne Eintragungspflicht muss der KFZ-Brief nicht angefordert werden.
Ich musste bei meiner Eintragung auch den KFZ Brief nicht vorlegen.
Wie es allerdings bei Rückgabe nach Leasinglaufzeit aussieht weis ich nicht....
Ohne Brief...aha. Ich höre zum ersten mal, dass man etwas ohne den Brief eintragen lassen kann. Kommt mir irgendwie komisch vor, aber wenn es bei Dir so war, dann wird es wohl stimmen.
Dann haette sich mein Problem ja von selbst erledigt. Ich mache die Federn rein und lasse sie eintragen. Sollte ich den Wagen zurueck geben wollen, dann kommen halt wieder die Originalfedern rein und fertig.
Kann das mit dem Brief bitte nochmal jemand bestätigen ? Und wenn ich z.B. Federn von Eibach oder H&R nehme, dann sollte die ABE jawohl vorhanden sein.
Danke und Gruss
Martin
Zitat:
Original geschrieben von magictrigger
bei Federn mit einer ABE bzw. Teilegutachten ohne Eintragungspflicht muss der KFZ-Brief nicht angefordert werden.
@maziggy:
Warum sollte magictrigger nen Brief bei Teilen brauchen, die keine Eintragungspflicht haben? Die müssen ja eben nicht eingertagen werden. Ist ja der Clou an der Sache
Schau bei deinen Teilen mal nach, obs ne ABE für dein Auto gibt oder sie veilleicht nicht eintragungspflichtig sind.
Steht in deinem Leasingvertrag nix über Tuning oder Umbau drinnen?
Hallo!
Kenne keinen Hersteller, die eine ABE für Tieferlegungsfedern anbieten. Alle Federn werden mit einem Teilegutachten ausgeliefert. Nach dem Einbau muss man dann zur Überprüfung beim TÜV vorfahren.
Gruß
Raoul
OK, aber anscheinend gehts laut magictrigger ja auch nur mit dem Schein, ohne Brief.
Frag mal bei deiner Werkstatt oder beim zuständigen TÜV nach was die alles haben wollen.
@Raoul: Hast du irgendwo Fotos von deinem Audi? Klingt echt interessant.
Ist es nicht so, dass man nach der Abnahme beim TÜV einen Wisch bekommt, auf dem steht, dass man die neuen Teile "bei nächster Gelegenheit" bei der Zulassungsstelle vorlegen und eintragen lassen muss?
Zitat:
Original geschrieben von pontiacfirebird
O
@Raoul: Hast du irgendwo Fotos von deinem Audi? Klingt echt interessant.
Bilder 1
Bilder 2
Gruß
Raoul
Ich hatte in meinem 8PA die H&R Federn drin und die mussten Eingetragen werden. Ich musste den Brief beim TÜV vorlegen und dann einen neuen Schein bei der Zulassungsstelle ausstellen lassen. Hab noch nie gehört, dass es Federn oder Komplettfahrwerke gibt, die nicht eingetragen werden müssten.
Die Anforderung bei der Bank/Leasing dürfte kein Problem sein, solange du auf Verlangen die Umbaumaßnahmen bei Fahrzeugrückgabe rückgängig machen kannst. Da das bei Felgen und Federn kein grösseres Problem darstellt, gibts auch keine Schwierigkeiten. Anders würde es bei Schwellern und angeklebten Spoilern aussehen.
Gruß
RedNeck
Zitat:
Original geschrieben von Hive
Ist es nicht so, dass man nach der Abnahme beim TÜV einen Wisch bekommt, auf dem steht, dass man die neuen Teile "bei nächster Gelegenheit" bei der Zulassungsstelle vorlegen und eintragen lassen muss?
Das stimmt, man bekommt zwei DIN A4 Blätter. Dort steht aber das die Fahrzeugpapiere umgehend / kurzfristig zu korrigieren sind. Umgehend bedeutet, innerhalb 2 Wochen. Steht dort was von sofort, dann heißt das auch sofort und das ist spätestens der nächste Arbeitstag nach der Abnahme.
Raoul
@Raoul: Danke für die Fotos, hab ich mir doch gedacht, dass mir die Felgen seeehr gut gefallen.
muss euch leider entäuschen mit dem Eintragen
so wers nicht glaubt bitte
und dann bis auf Blatt 5 gehen und selbst nachlesen
Auszug vom Teilegutachten :
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen
Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den
Fahrzeughalter zu melden.
Also ich denke, ich werde Morgen mal den Federeinbauer meines Vertrauens benennen und ihn dazu interviewen. Mal sehen was dabei rauskommt.
H&R wollte ich eigentlich nicht nehmen, da ich hier viel über das "Knackproblem" gelesen habe.
Gruss, Martin
würde dir auch eher nicht zu H&R raten....
fakt ist halt:
sobald ein Teilegutachten bzw. eine ABE besteht, müssen diese Dinge nicht in den Brief eingetragen werden.
Da manche allerdings eine andere Rad-/Reifenkombi fahren erlischt so ein Teilegutachten, somit muss der Weg einer Vollabnahme (hierzu wird der Brief benötigt) eingeschlagen werden.
Hi
soviel ich weiss werden die Federn in den Schein eingetragen und nicht in den Brief ! Nachdem vorfahren beim TÜV musst zur Zurlassungsstelle und die tragen die Änderung in den Schein ein.
Gruß Jarek