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Leasing von Vorführwagen mit eigener Konfig - Nachteile?
Hallo zusammen,
als stiller Mitleser sehe ich hier im Forum immer wieder Leasingangebote bei denen der Wagen mit Wunschkonfiguration vorher auf das Autohaus zugelassen wurde. Das scheint die Konditionen deutlich zu verbessern. Nun stellt sich mir aber die Frage, welche Nachteile das haben kann.
1) Nehmen wir als Beispiel mal einen BMW. Diese haben drei Jahre Gewährleistung/Garantie. Wenn das Auto vorher schon 3 Monate auf das Autohaus lief, habe ich die letzten drei Monate keine Garantie mehr bei einem 36 Monatsleasing. Lässt sich das bei BMW auch verlängern? Wäre meiner Meinung nach schon ein gravierender Nachteil, wenn bspw. am Ende der Motor schlapp macht.
2) Der Motor wird nicht vernünftig eingefahren bzw. warmgefahren ( ich denke jeder weiß was ich meine). Kann das bei einem Motorschaden zu Problemen bei der Gewährleistung führen? Wird es irgendwo im Auto protokolliert, dass das Auto am Anfang immer sofort voll gefahren wurde? Stellt sich BMW da an?
3) Was passiert wenn das Auto beschädigt wird bzw. einen Totalschaden hat. Hat das negative Auswirkungen auf die Fahrzeugrückgabe / bzw. bei einem Totalschaden fällt der Leasingvertrag dann komplett aus?
Vielleicht hat der ein oder andere von Euch da Erfahrungen. Gerne auch diejenigen, die die Angebote hier reinstellen
Vielen Dank!
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13 Antworten
1) Auch BMW bietet eine Anschlussgewährleistung an.
2) Das Auto wird zwar aufs Autohaus zugelassen, oftmals aber direkt dem Kunden ausgeliefert.
3) Dafür gibt es eine Vollkaskoversicherung, die möglichst für 36 Monate den Neupreis ersetzen sollte.
Zu 3) ich meinte eher, solange das Auto beim Autohaus in Zulassung ist!
Ich verstehe das eigentlich so, dass das Autohaus die Autos bis ca. 6000km fährt.
Wenn das Autohaus Halter, Versicherungsnehmer und Besitzer ist, du das Auto also noch nicht bekommen hast, brauchen dich etwaige Schäden auch nicht weiter interessieren. Dann nimmst du die Kiste nicht ab, denn du hast einen unfallfreien Wagen bestellt.
Ich würde (und habe) dieses Konstrukt nur dann akzeptieren, wenn ich das Fahrzeug als Neuwagen erhalte und das Autohaus (war bei mir ein Motorradhaus) nur für die ersten 3-6 Monate als Halter eingetragen ist.
Hallo,
die bisher von mir gesichteten BMW Leasing Angebote für Vorführwagen waren immer so, dass es über die gesamte Laufzeit des Leasings eine Garantie gibt. Im BMW Leasing ist ebenfalls über die gesamte Laufzeit die GAP Absicherung mit drin damit du im Falle eines Totalschadens nicht auf den Kosten sitzen bleibst.
Durch die oben genannten Fakten kannst du selbst einen ehemaligen Mietwagen (z.B. Sixt o.ä.) nehmen.
Bei BMW wird aber nur GAP geleistet, wenn ein neuer Vertrag im Schadensfall abgeschlossen wird.
Richtig, steht so im Vertrag. Bei Mercedes ist es auch so meine ich mich erinnern zu können. Ansonsten GAP Absicherung der Versicherung mit dazu nehmen wenn es ein anderes Fabrikat im Falle eines Totalschadens sein soll.
Oder Versicherung mit möglichst langer Neuwertentschädigung.
Zitat:
@spohl schrieb am 8. Februar 2021 um 09:22:27 Uhr:
Hallo,
die bisher von mir gesichteten BMW Leasing Angebote für Vorführwagen waren immer so, dass es über die gesamte Laufzeit des Leasings eine Garantie gibt. Im BMW Leasing ist ebenfalls über die gesamte Laufzeit die GAP Absicherung mit drin damit du im Falle eines Totalschadens nicht auf den Kosten sitzen bleibst.
Durch die oben genannten Fakten kannst du selbst einen ehemaligen Mietwagen (z.B. Sixt o.ä.) nehmen.
Vorführwagen ist aber in der Regel Lagerwagen bzw eben in richtiger Vorführwagen der bereits beim Händler steht. Da kannst du nichts konfigurieren.
Die vom TE erwähnte Kombi habe ich ehrlich gesagt beim Leasing noch nicht gesehen. Nur beim Kauf/Finanzierung.
Meine Erfahrungen auf dem Gebiet sind bisher nur positiv. Ich habe in der Vergangenheit in loser Reihenfolge immer wieder selbst konfigurierte Vorführer geleast. Das aktuelle Fahrzeug von der BMW AG wurde im 4. Quartal bestellt und zugelassen, nach 4 Monaten als Vorführer von mir mit ca. 5.000km übernommen. Wenn die Konditionen passen, werde ich das ganze dieses Jahr im 4. Quartal(in der Regel gute Konditionen als Privatkunde 36/10/0) wiederholen. Ein Lagerfahrzeug war seiner Zeit in der Ausstattung nicht zu bekommen und basierend auf einem Angebot für Lager, bzw. Jahreswagen konnte ich mein Fahrzeug dann zu den gleichen Konditionen bestellen und nach Zulassung auf den Händler habe ich auch die ersten Kilometer (ca. 300km) fahren dürfen. Was leider nicht geht, ist bei dieser Variante die Abholung in der BMW Welt. Aufgrund des zeitlichen Versatz bei 36 Monate Leasing + Zulassung auf den Händler übernehme ich die Wartungen und HU komplett. Mit Service Inkl. kann ich damit Leben. Bezüglich Garantie und einer möglichen Garantieunterversorgung für paar Monate mache ich mir keine Gedanken. Sollte dennoch der Motor oder das Getriebe bei einem Fahrzeug mit ca. 30.000km Laufleistung so kaputt gehen, dass nur ein Austausch in Frage kommt, werde ich mit meinem Händler schon eine Lösung finden und ich bin mir sicher das mit Blick auf das Gesamtpaket eine Herstellerkulanz gewährt wird. Ganz ausschließen kann ich das Risiko, zumindest auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben allerdings nicht.
Meine Antworten beziehen sich explizit auf BMW, habe von anderen Herstellern auch schon andere Sachen gehört.
1) Theoretisch gibt es eine Anschlussgarantie, kostet aber ordentlich und macht einen nicht zu verachtenden Teil der Ersparnis wieder kaputt. BMW ist aber allgemein bis 5 Jahre Fahrzeugalter sehr kulant, solange immer !pünktlich! zum Service in einer Vertragswerkstatt gegangen wurde. Kenne auch Fälle bei denen mit über 100.000km noch ein neuer Motor auf Kulanz bezahlt wurde. Ist aber natürlich keine Garantie. Eine andere Alternative ist ein 33 Monatiges Leasing. Wird nirgends aktiv beworben, bei BMW aber möglich und oft nur wenige Euro teurer als 36 Monate (kommt auf das Modell an)
2) Das ist pauschalisiert korrekt, viele Autohäuser haben aber Aufkleber im Auto die darauf hinweisen und oft wird man auch mündlich auf das Warmfahren des Motors hingewiesen. Die echte Einfahrphase fällt aber ehrlicherweise meist flach oder fällt sehr kurz aus. Ist heutzutage aber auch nicht mehr annähernd so ein Thema wie noch vor 20-30 Jahren. Gerade bei einem Leasingauto würde ich das aber so oder so entspannt sehen
3) Kleinere Schäden werden vor der Auslieferung an dich repariert, davon kriegst du tendenziell nichts mit. Sollte ein schwerer Unfall passieren bist du natürlich nicht mehr an den Vertrag gebunden. Dann wird sich aber im Gespräch mit dem Händler immer eine Lösung finden (z.B: er bestellt ein neues gleiches Auto für dich und hält dich Mobil sollte das den ursprünglichen Liefertermin platzen lassen). Gebrauchsspuren (die ersten Steinschläge, etc.) sind natürlich vorhanden.
Eins sollte man auch wissen. Meistens sind die vorverkauften Vorführer (gerade wenn es recht schicke Konfigurationen sind) die Firmenwagen der Verkäufer oft sogar des eigenen Verkäufers, denn normalerweise hat der ein Vorrecht darauf, da er ihn ja auch verkauft hat. Oft wird nur ein (sehr) kleiner Teil der gefahrenen Kilometer tatsächlich von Kunden auf Testfahrten gefahren.
Ansonsten auch einfach mal mit dem Verkäufer sprechen, ich ermögliche es gerne meinen Kunden die allerersten Meter ihres Vorverkauften Autos selbst zu fahren, ist am Ende immer eine kurzfristige Sache und klappt nicht immer, wenn ich es sich aber einrichten lässt macht man dem Kunden ja auch gerne die Freude.
Nachteile: In manchen Konstellationen kann ein weiterer Service fällig werden, um den man sonst drum rum käme (dann muss man abwägen ob die Ersparnis trotzdem noch groß genug ist) und man muss zwingend HU und Bremsflüssigkeit auf die eigene Kappe nehmen. Bei einem etwas zu früh zurückgegebenen Neuwagenleasing kommt man gerne auch mal drum rum.
Hallo zusammen, vielen Dank für die ausführlichen Antworten.
Also nehme ich mit, dass es eigentlich kaum Gründe gegen so eine Konstellation gibt?
VG
Zitat:
@spohl schrieb am 8. Februar 2021 um 14:46:17 Uhr:
Richtig, steht so im Vertrag. Bei Mercedes ist es auch so meine ich mich erinnern zu können. Ansonsten GAP Absicherung der Versicherung mit dazu nehmen wenn es ein anderes Fabrikat im Falle eines Totalschadens sein soll.
Bei Mercedes ist GAP nicht an den Abschluss eines neuen Vertrages gekoppelt
Zitat:
@PeterBH schrieb am 7. Februar 2021 um 15:26:42 Uhr:
1) Auch BMW bietet eine Anschlussgewährleistung an.
Aber Vorsicht. Diese kann bei BMW nur vom Erstbesitzer abgeschlossen werden.
Beim Leasen eines Vorführers also nicht mehr, wenn es nicht das Autohaus gemacht hat (eigene Erfahrung).