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Leasingende und Inspektionskosten

Themenstarteram 25. April 2013 um 18:43

Hallo liebe Gemeinde,

ich benötige Eure Hilfe bzw. Beratung.

Am 08.05. diesen Jahres läuft mein KM-Leasing aus.

Die letzte Inspektion wurde im Betrieb des Händlers am 07.05. letzten Jahres erledigt.

Heute nun wollte ich das Fzg. zurückgeben und der Händler wollte von mir die jetzt anstehende Inspektion ( Intervall jährlich, da nur ca. 8TKM Fahrleiszung pro Jahr) bezahlt haben.

Ich hab erst mal abgelehnt und den PKW wieder mitgenommen.

Verhandlungsspielraum nach dem Motto -Ich hol ja ein neues Auto bei Dir- hab ich nicht.

Ist es richtig oder rechtens, dass ich die Inspektion noch bezahlen muss???

Vielen Dank für Eure Hilfe!!!!!!

Beste Antwort im Thema
am 26. April 2013 um 15:18

Zitat:

Original geschrieben von gordi123

Moin,

wann ist denn die Erstzulassung. Denn meistens beginnt mit diesem Datum die Laufzeit.

Beachte bitte, dass ggfs. die Laufzeit am 08.05.20.. begann und somit dann am 07.05.2013 ausläuft.

Somit wäre dann die Inspektion, wie auch eine Tüv Untersuchung, nur fällig, nicht aber überfällig.

Und somit nicht zu übernehmen.

Die Inspektionen und Reparaturen auf eine Herstellerwerkstatt einzuschränken ist nicht mehr erlaubt. Es kann jede Werkstatt (Meisterwerkstatt) aufgesucht werden, die nach Herstellervorgaben die Arbeiten erledigt und gewährleistet.

???

Wie ist das denn zu verstehen?

Wenn das Jahr für die Gewährleistung am 07.05.2013 rum ist, dann ist die neue Inspektion auch von dem leasingnehmer zu machen. Und zwar bis zum 07.05.

Du schreibst doch selbst, dass sie dann fällig ist. Über der Fälligkeit zu sein, heißt die Frist verpennt zu haben. (Oder andere Sachen :D)

Außerdem: komische Erwartungshaltung, ein leasingfahrzeug haben zu wollen, das man mit taufrischer Inspektion bekommt und nachher ohne Inspektion wieder abgeben kann.

Gruß!

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Hallo zusammen !

Meine Frau hat heute ihren Citröen C1 nach 4 Jahren Leasing zurück gegeben.

(Stichtag eigentlich der 19.02.2011)

Wir sind knapp 8.000 km UNTER der Kilometerleistung geblieben.

Auto ist perfekt gepflegt.

Jetzt meinte der Händler eben, wir hätten die Inspektion noch vor Rückgabe machen lassen müssen (wäre im Januar/Februar fällig)

Da wir noch ca. 160,- Mindekilometer hätten bekommen müssen, fällt die Rechnung für die Inspektion flach und wir bekommen nix.

Lt. Händler gehört zu einem vertragsgemäßen Zustand bei Rückgabe auch die erst jetzt fällige Inspektion.

Ich konnte aber im Vertrag nichts darüber finden.

Ist das so rechtens ???

Vielleicht kann ja hier jemand helfen ?

 

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Noch Inspektion vor Leasingrückgabe?' überführt.]

Hallo,

wenn die Inspektionsanzeige aufleuchtet, dann ist man meines Wissens dazu verpflichtet, diese noch machen zu lassen.

Zumindest bei VW/Audi.

Ich weiss allerdings nicht, ob das auch für den Fall gilt wenn die "Anzeige z.b. lautet: Inspektion in 3000 Km".

Reifen sollte auch noch eine Mindestprofiltiefe aufweisen, das ist aber unabhängig vom Leasinggeber.

Die einen wollen noch Minimum 4 mm, anderen reichen 2 mm.

Gruss

AJOT

 

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Noch Inspektion vor Leasingrückgabe?' überführt.]

am 31. Januar 2011 um 19:10

Manche Hersteller (Audi/VW) haben mittlerweile so Broschüren was OK und was nicht OK ist.

Bei Audi z.B. muß eine Inspektion nur dann noch erfolgen, wenn <1000km bis zur Inspektion.

Früher war es aufleuchten, mittlerweile steht in der Broschüre, dass erst <1000km die Inspektion gemacht werden muß.

Eventuell hast Du seinerzeit einen Infozettel bekommen?

Andernfalls würd ich mal bei der CitroenBank (oder wie die heißen mag) anrufen und nachfragen...

Grüße

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Noch Inspektion vor Leasingrückgabe?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Mickl

Manche Hersteller (Audi/VW) haben mittlerweile so Broschüren was OK und was nicht OK ist.

Bei Audi z.B. muß eine Inspektion nur dann noch erfolgen, wenn <1000km bis zur Inspektion.

 

Früher war es aufleuchten, mittlerweile steht in der Broschüre, dass erst <1000km die Inspektion gemacht werden muß.

 

Eventuell hast Du seinerzeit einen Infozettel bekommen?

 

Andernfalls würd ich mal bei der CitroenBank (oder wie die heißen mag) anrufen und nachfragen...

 

Grüße

Der Leasingnehmer ist nur zu dem verpflichtet, was im Vertrag steht.

 

Was steht dann im Vertrag hinsichtlich der Durchführung von Wartungsarbeiten? Wann sind Wartungsarbeiten gemäß Serviceheft durchzuführen?

 

Nur mit diesen beiden Informationen kann eine Einschätzung der Verpflichtung zur Durchführung der Inspektion abgegeben werden.

 

O.

 

 

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Noch Inspektion vor Leasingrückgabe?' überführt.]

Die Frage ist wohl eher, ob man mittels vorfristiger Abgabe um die Inspektion rumkommt, sofern diese zeitlich bestimmt ist.

Wenn der Vertrag bis 19.2. läuft ist eigentlich klar das die Inspektion noch in den Leasingvertrag fällt, wenn sie Januar/Februar fällig ist.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Noch Inspektion vor Leasingrückgabe?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von AJOT

Hallo,

wenn die Inspektionsanzeige aufleuchtet, dann ist man meines Wissens dazu verpflichtet, diese noch machen zu lassen.

Zumindest bei VW/Audi.

Ich weiss allerdings nicht, ob das auch für den Fall gilt wenn die "Anzeige z.b. lautet: Inspektion in 3000 Km".

Reifen sollte auch noch eine Mindestprofiltiefe aufweisen, das ist aber unabhängig vom Leasinggeber.

Die einen wollen noch Minimum 4 mm, anderen reichen 2 mm.

Gruss

AJOT

wieviel abstand zur inspektion noch sein muss, ist individuell geregelt und steht im vertrag.

wenn eine inspektion beispielsweise in 1000km fällig wäre, muss man diese bei abgabe bezahlen.

man muss aber NICHT eine inspektion 7 tage vor abgabe zwingend noch durchführen!

wenn wir fahrzeuge haben die 1-3wochen vor rückgabe zur inspektion müssen, machen wir die nicht mehr. bei abgabe wird die uns berechnet (klar) aber wir müssen uns den aufwand nicht mehr geben.

ist eine inspektion innerhalb eines gewissen radius vor oder nach abgabetermin fällig, muss diese bezahlt werden. das zumindest war bislang bei jedem leasingfahrzeug so. (VW, Audi, Opel, Mercedes, BMW...andere kenne ich nicht)

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Noch Inspektion vor Leasingrückgabe?' überführt.]

Diese Frage kann man nicht allgemeingültig beantworten. Es kommt auf die Regelungen des Leasingvertrages an. Ich kenne allerdings nur Leasingverträge, in denen steht, dass das Auto bei der Rückgabe lückenlos nach den Vorschriften gewartet sein muss. Daher wirst Du wohl nicht darum herumkommen, die Inspektion zu bezahlen.

am 25. April 2013 um 19:46

Zitat:

Original geschrieben von jangundi

 

Am 08.05. diesen Jahres läuft mein KM-Leasing aus.

Die letzte Inspektion wurde im Betrieb des Händlers am 07.05. letzten Jahres erledigt.

Du könntest Dir Deine Frage ganz einfach selbst beantworten:

Wenn die Inspektion jährlich stattfinden soll und der letzte Servica am 07.05.12 war, dann ist die nächste Inspektion vor Ablauf des LV fällig.

Schau mal in Deinen LV: Da dürfte sinngemäß drinstehen, dass es zu den Pflichten des LN gehört, dass die Inspektionsintervalle des Herstellers einzuhalten sind.

Da wirst Du keine Chance haben, aus dieser Nummer rauszukommen.

Gruß

Der Chaosmanager

Und wie ist es wenn man diese Inspektion nach Herstellervorschrift einfach woanders machen läßt ?

Es geht doch sicher in einer freien Werkstatt günstiger

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64

Und wie ist es wenn man diese Inspektion nach Herstellervorschrift einfach woanders machen läßt ?

Es geht doch sicher in einer freien Werkstatt günstiger

Wird sicherlich NICHT gehen, da dann jegliche Gewährleistungen des Herstellers (sofern noch vorhanden - z. B. Rost) entfallen. Immer in den LV schauen...

am 26. April 2013 um 7:12

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64

Und wie ist es wenn man diese Inspektion nach Herstellervorschrift einfach woanders machen läßt ?

Es geht doch sicher in einer freien Werkstatt günstiger

Das wird sicher nicht gehen.

Wie uricken schon sagte, schau doch in Deinen LV, denn dort ist dies mit Sicherheit geregelt. Bei BMW Leasing heißt beispielsweise der entsprechende Passus so:

"Fällige Wartungsarbeiten hat der Leasingnehmer pünktlich, erforderliche Reparaturen

unverzüglich, durch einen vom Hersteller anerkannten Betrieb ausführen zu lassen."

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von jangundi

Hallo liebe Gemeinde,

ich benötige Eure Hilfe bzw. Beratung.

Am 08.05. diesen Jahres läuft mein KM-Leasing aus.

Die letzte Inspektion wurde im Betrieb des Händlers am 07.05. letzten Jahres erledigt.

Heute nun wollte ich das Fzg. zurückgeben und der Händler wollte von mir die jetzt anstehende Inspektion ( Intervall jährlich, da nur ca. 8TKM Fahrleiszung pro Jahr) bezahlt haben.

Ich hab erst mal abgelehnt und den PKW wieder mitgenommen.

Verhandlungsspielraum nach dem Motto -Ich hol ja ein neues Auto bei Dir- hab ich nicht.

Ist es richtig oder rechtens, dass ich die Inspektion noch bezahlen muss???

Vielen Dank für Eure Hilfe!!!!!!

Moin,

wann ist denn die Erstzulassung. Denn meistens beginnt mit diesem Datum die Laufzeit.

Beachte bitte, dass ggfs. die Laufzeit am 08.05.20.. begann und somit dann am 07.05.2013 ausläuft.

Somit wäre dann die Inspektion, wie auch eine Tüv Untersuchung, nur fällig, nicht aber überfällig.

Und somit nicht zu übernehmen.

Die Inspektionen und Reparaturen auf eine Herstellerwerkstatt einzuschränken ist nicht mehr erlaubt. Es kann jede Werkstatt (Meisterwerkstatt) aufgesucht werden, die nach Herstellervorgaben die Arbeiten erledigt und gewährleistet.

In allen Leasingverträgen die ich kenne ist festgeschrieben, dass Inspektionen und Tüv, die im Monat der Rückgabe anstehen, noch vom Leasingnehmer zu übernehmen sind.

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