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Leasingfahrzeug Totalschaden

Themenstarteram 9. Oktober 2017 um 16:11

Hallo alle zusammen..

Ich habe eine wichtige Frage an euch...

Mit meinem Leasingfahrzeug wurde ein Unfall (Totalschaden)gemacht... schuldfrage wird noch geklärt.. bin aber Vollkasko Versichert.. also selbst wenn ich Schuld wäre würde der schaden übernommen werden. Nun zur eigentlichen Frage.

 

Leasingbank hat vertragsauflösung gemacht und verlangt jetzt mit Mahnung das ich den restbetrag bezahle für das Auto.. aber ich habe noch kein Versicherungsgeld bekommen. Was soll ich tun ? Der nächste schritt von audibank ist Vollstreckungsankündigung.. aber ich kann es nicht zahlen solange versicherung nicht zahlt..

Beste Antwort im Thema

Ich kenne es eigentlich so, dass die VK Versicherung erst einmal zahlt und sich gegebenenfalls das Geld von der gegnerischen Versicherung wiederholt. Die Versicherung verweigert die Leistung eigentlich nur, wenn Rauschmittel oder grobes Verschulden im Spiel ist. Daher würde ich auf die Versicherung Druck machen.

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Hast du dich schon mal mit der Leasingbank in Verbindung gesetzt bzw. mit denen darüber gesprochen?

Themenstarteram 9. Oktober 2017 um 16:38

Ja habe angerufen und die meinten das ich dafür hafte und den es egal ist das die Versicherung noch nicht bezahlt hat. Wenn ich die Rechnung nicht zahle dann bekomme ich ein mahnbescheid...

Themenstarteram 9. Oktober 2017 um 16:59

Hab auch angeboten bis das Versicherungsgeld da ist eine Ratenzahlung zu vereinbaren aber das wollten die nicht.

Möchte keine Pfändung vom konto oder schufa eintrag haben

Schreib doch mal mehr.

Von der Versicherung bekommst DU ohnehin kein Geld, sondern das bekommt gleich die Leasinggesellschaft als Eigentümer vom Fahrzeug.

Themenstarteram 9. Oktober 2017 um 17:25

Nein, ich bekomme das geld von der Versicherung und muss es dann selber überweisen.. habe nicht über das Audi versichert sonder habe mir damals einfach eine Versicherung ausgesucht.

Regel das doch erstmal über die Vollkakso. Die resultierenden Kosten hat die gegnerische Haftpflicht dann zu tragen. Einen Anwalt solltest Du auch konsultieren.

Themenstarteram 9. Oktober 2017 um 18:29

Habs versucht aber die brauchen mega lange bis da mal was kommt.. vordern schon seit mehreren Monaten die Akteneinsicht:/ und Audi macht sehr viel druck

Warum leistet die Vollkasko Versicherung nicht? War hier grobes Verschulden oder gar Alkohol im Spiel?

Themenstarteram 9. Oktober 2017 um 18:49

Nein war es nicht. Ich denke das die schuldfrage noch geklärt werden muss.

 

Wie mach ich das, dass meine Versicherung zahlt auch wenn die schuldfrage noch nicht geklärt ist ? Und macht das jeder Anbieter bei Vollkasko Versicherung ?

Ich kenne es eigentlich so, dass die VK Versicherung erst einmal zahlt und sich gegebenenfalls das Geld von der gegnerischen Versicherung wiederholt. Die Versicherung verweigert die Leistung eigentlich nur, wenn Rauschmittel oder grobes Verschulden im Spiel ist. Daher würde ich auf die Versicherung Druck machen.

Ob man einen Anwalt einschaltet, muss man überlegen. Kostet natürlich wieder Geld. Sollte ein Mahnbescheid eintrudeln, kann man diesem Widersprechen. Dann muss die Bank erst mal den zivilrechtlichen Weg gehen und klagen. Das dauert natürlich seine Zeit. Also einfach so Pfänden, oder Schufa ist nicht. Eventuell hat sich das Problem bis zum "Gerichtstermin" durch Zahlung der VK selbst erledigt. Ist aber etwas Pokern. Weitere Geschäftsbeziehungen mit dieser Bank könnten dann natürlich schwer werden

Niemals sollte man sehenden Auges in ein Mahnverfahren gegen sich laufen, wenn man die Möglichkeit hat, dies zu vermeiden.

Hallo,

ich kenne diese Spielchen von der VW- Bank, was ja nicht ganz so weit auseinander liegt.

Die stellen sich tatsächlich auf stur und ziehen das knallhart durch, solange sie nicht auf ernst zu nehmende Gegenwehr treffen.

Grundsätzlich bekommt die Versicherungssumme derjenige ausgezahlt, welcher Versicherungsnehmer ist. Es sei denn, es liegt ein Sonderfall ( Todesfall) vor, was hier aber nicht zutreffend ist.

Aus Erfahrung etlicher meiner Klienten kann ich Dir genau nur das anraten, was weiter oben bereits geraten wurde. Sofort zu einem Fachanwalt.

Allein die Frage, ob die Vertragsauflösung ( da hättest Du ja zustimmen müssen!!!) an sich rechtmäßig gewesen ist, muss anhand des Vertrages sehr genau geprüft werden. Ebenso das weitere Vorgehen muss anhand des Vertrages sorgfältig abgewogen werden. Ein weiterer Gedanke wäre der Restwert des Fahrzeuges. Ist dieser denn bereits ermittelt? Dieser muss natürlich von der Gesamtschuld subtrahiert werden, denn die Leasinggesellschaft ist Eigentümerin des Fahrzeuges und hat das Recht ( und die Pflicht das Unfallauto zum ermittelten Restwert, bzw. erzielbarem Marktwert zu veräußern, oder den Restwert pauschal anzurechnen. Der Verkauf führt zu einer Einnahme, welche Dich, zu Deinen Gunsten, in Teilen entlastet.

Übrigends, eine Vollkasko zahlt zw. 2- 4 Wochen, nachdem die Schadenshöhe feststeht. Sie geht auch in Vorleistung! Auch hier muss ein Anwalt alle Deine Rechte und Ansprüche prüfen und ggf. den Versicherer kontaktieren. Weiteres wird Dir dann ganz konkret ein Rea. sagen können.

Gruss vom Asphalthoppler

P.s.: " Niemals sollte man sehenden Auges in ein Mahnverfahren gegen sich laufen, wenn man die Möglichkeit hat, dies zu vermeiden."

Falsch!!!!! Denn was passiert? Ich widerspreche der Mahnung und auch dem Mahnbescheid. Nun muss die Gegenseite klagen- nicht ich! Zum Einen ist Zeit gewonnen, zum Anderen muss ich, als Beklagter, nur meine Argumente vorbringen, weshalb ich das Zahlungsbegehren zur Abweisung beantrage. Allerdings sollte ich doch schon gute Argumente gegen das Zahlungsbegehren vorbringen. Die Argumente " kein Bock" und " bin pleite" genügen nicht!

Noch ein PS zum TE: Wenn Du Verkehrsrechtschutz hast, dann kannst Du Dich telephonisch erstberaten lassen und Dir einen entsprechenden Fachanwalt vorschlagen lassen.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 09. Okt. 2017 um 21:1:11 Uhr:

Niemals sollte man sehenden Auges in ein Mahnverfahren gegen sich laufen, wenn man die Möglichkeit hat, dies zu vermeiden.

Wenn das Wörtchen wenn nicht wäre...

 

Ich sage ja, es ist Pokern. Alle anderen erstmal offensichtlichen Varianten (VK zählt, Man redet mit Bank, man streckt vor) fallen ja nach Angaben des TE weg. Irgendwo muss man in den sauren Apfel beißen. Entweder Risiko, oder Anwaltskosten, oder...

 

So lange am Ende des Tages vor (!) dem Gerichtstermin die Forderung beglichen wird, geht man maximal mit einem blauen Auge davon.

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