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Leasingkauf !?

Themenstarteram 12. März 2004 um 23:01

wollte mal hier in diesem forum nachfragen ob vielleicht ihr euch erklären könnt, warum ich beim leasing-kauf 2 % günstiger ausgestiegen bin als wenn ich bar bezahlt hätte.

wie schon erwähnt hab ich zum kaufvertrag (war schon der günstigte gegenüber 2 anderen händlern) durch abschluss eines leasing-vertrags auf 1 Jahr (Anzahlung ca. 30 %, 12 x Ratenzahlung, danach Restzahlung) nochmal ca. 2 % günstiger erhalten

das heisst: ich zahle nicht bar und bekomme zusätzlich das auto ca. 2 % günstiger

 

hab nämlich im audi-forum meine situation gepostet, jedoch kann sich sowas niemand erklären ( es glaubt mir keiner :confused: )

so wie es mir mein freundliche erklärt hat, finanziert opel auf "1 Jahr Leasing" mit 2 %

nun meine frage: WAS HAT OPEL DAVON ??? meine zinsen zu zahlen ??

gehts da wie ich vermute und auch schon gepostet habe, um umsatz ??

24 Antworten

Hallo ocp, Opel geht es hier nur um Zulassungszahlen, das Leasing wird gefördert, um mehr Gewerbetreibende zum Fahren eines Vectra/Signum zu gewinnen. Fatal ist hierbei nur, daß für Gewerbetreibende nach Beendigung des Leasings und anschließenden Kaufs des Fahrzeuges die Gefahr lbesteht, das Leasing dann als "Versteckter Mietkauf" - also als Finanzierung gewertet wird-dann darf man Steuern zurückzahlen, weil die Leasingraten ja voll geltend gemacht werden, bei Finanzierungen aber nur die Zinsen monatlich abgesetzt werden können, der Rest läuft über 6 Jahre Abschreibung.

Prinzipiell ist das Leasing von bestimmten Modellen also bei Opel (zuzeit) günstiger als eine vergleichbare Finanzierung, vorrausgesetzt, dein Opelhändler garantiert dir, daß du das Auto nach Leasingende zum vereinbarten restwert auch bekommst. Meistens kommt dann aber noch vom Händler eine "Bearbeitungsgebühr" (Verdienst...) hinzu, die auchs schon mal 4-5 % des Restwertes betragen kann. dann hätte sich das Leasing vielleicht nicht gerechnet.

Themenstarteram 13. März 2004 um 13:57

hi vectoura

 

habe keinen gewerbeschein, bin also kein gewerbetreibender, hab es als ganz normale privatperson so von meinem händler bekommen.

jedoch gibts wie du sagtst für gewerbetreibende auch was, da hast du recht:

wenn ich einen gewerbeschei gehabt hätte, dann hätte ich bei barkauf 3 % zusätzlichen preisnachlass bekommen. (flottenlösung heisst das, glaub ich)

aber was haben die davon (zulassungszahlen)

Themenstarteram 13. März 2004 um 14:37

hi vectoura

 

noch etwas:

hab mir gerade nochmal den leasing-vertrag genau durchgelesen:

bearbeitungsgebühr ist keine enthalten, steht nichts daneben (0 euro)

jedoch hab ich eine einmalige Finanzgebühr zu bezahlen die ich an die Leasingbank entrichten muss in Höhe von exakt 1% der 12 Ratenzahlungen ( 12x 1.363,- ergibt 16.356 euro, und davon muss ich 163,56 euro zahlen), ist nicht viel.

bin trotzdem um einiges günstiger als bei barkauf

nochmal genau:

kaufvertrag exakt: 32.987 euro

leasing: kaution 13.107 euro

12 x 1.363 euro

restzahlung 15.729 euro (=kaution+Restwert von 2.622 euro)

+ Finanzgebühr 163,56 euro

ergibt in summe: 32.248 euro

also über 700 euro billiger

Themenstarteram 13. März 2004 um 14:39

vectoura, klär mich da auf ????

 

zitat:

=====================================

vorrausgesetzt, dein Opelhändler garantiert dir, daß du das Auto nach Leasingende zum vereinbarten restwert auch bekommst

=====================================

 

was kann es sein, dass er mir das auto nicht gibt oder was ?????

Ich glaube vectoura meint : Nicht zu dem Preis.

MfG BlackTM

Themenstarteram 13. März 2004 um 14:55

gottseidank, ich dachte schon er kann es einziehen und er muss das auto mir nicht um die vereinbarte restzahlung geben

 

*schock*

Das mit dem Restwert, ist aber keine Sache von den Händlern, sondern dierekt von Opel.

Also der restwert wurde garantiert ... bei uns jedenfalls.

Aber unser Verkäufer (der Chef da) meinte das Opel den Restwert wie er im Vertrag steht garantiert wird.

Themenstarteram 13. März 2004 um 18:17

hi stephan

 

ich versteh dich nicht ganz ?

kannst es mir nochmal erklären

bei mir ist ja der restwert 2.622 euro; die muss ich nach dem jahr zahlen dann gehört er mir nicht wahr

Also,

du bekommst das Leasingsauto im Normalfall nur zu dem Restwert, wenn der Händler bzw. die Leasinggesellschaft das vorher schriftlich garantiert. O.k., wenn du einen wirklich guten Händler hast, dem du auf's Wort vertrauen kannst, dann ist es auch gut. Der Händler MUß dir das Auto später, nach Leasingende, nicht verkaufen (es sein denn, ihr habt das vertraglich schon fixiert...auch die Konditionen und so...)-er KANN es dir verkaufen. In meinen Regionen (Bayern, Thüringen) ist es "üblich"-daß man das Leasingauto nicht zum vereinbarten Restwert bekommt, sondern eben etwas mehr (die 3-5 %) zahlen muß. Und da bei Gewerbetreibenden im Leasingvertrag nichts von Kauf (auch keine Option) stehen darf (Finanzamt-...versteckter Mietkauf/Ratenkauf...wie schon gesagt), kann der spätere Preis kaum rechtlich einwandfrei schriftlich fixiert werden. Und da gerade Fahrzeuge aus Kurzzeitleasing mit relativ wenigen KM auf dem freien Markt sehr begehrt sind schlägt da die Stunde des Händlers. Kann man auch verstehen, irgendwie müssen die ja Geld verdienen, nur von Neuwagengeschäft kann man nicht leben.

Bei Privatpersonen kann die Kaufoption beim Leasingabschluß problemlos fixiert werden, wenn das dein Händler macht, dann hast du das Auto auch zu diesen Konditionen sicher. Auf etwas anderes als auf "Schriftliches" würde ich sonst nie wetten.

Themenstarteram 13. März 2004 um 23:33

hi vectoura

 

also, er KANN es mir verkaufen hast du genannt. meinst du damit, dass er es mir um den restwert verkaufen KANN, oder dass er sagen kann, ne ich verkaufs dir überhaupt nicht.

oder meinst du damit nur die 4 - 5 % aufpreis die bei "keiner garantie (nichts schriftliches fixiert)" er aufschlagen kann.

denn es kann doch nicht sein, dass ich in einem Jahr über 16.000 euro bezahle, und er dann einfach sagt, ne das auto bekommst du nicht, und die 16.000 euro waren eben die "miete" für dieses eine Jahr

p.s. wie sieht im vertrag so ne garantie aus, ist ja so ein fix und fertig-vorgedruckter leasingvertrag ???

Hallo ocp,

so richtig werde ich aus deinem Leasingvertrag nicht schlau.

Der Leasingvertrag hat normalerweise nur die zeitlich befristete Nutzung zum Vertragsinhalt, deswegen wird Leasinmg auch ganz klar von der Finanzierung (Ratenkauf) getrennt. Also zahlst du beim Leasing "nur" für die Nutzung (wie Miete) - allerdings ohne Eigentum am Leasinggegenstand zu erlangen.

Rein formaljuristisch mußt du also das Auto nach Ablauf des Leasingvertrages dem Leasinggeber (Leasinggesellschaft, Händler...) zurückgeben und das war es dann. Ist KM Leasing vereinbart, dann werden die Kosten für Überziehung der Km dazuberechnet, bei weniger KM bekommt der Leasingnehmer (etwas weniegr pro KM allerdings als der Strafsatz ist) etwas raus.

Bei deinem Vertrag kann ich mit dem Begriff "Kaution" nichts anfangen? Kaution wofür? In deinem Leasingvertrag müßte doch irgendetwas bezüglich der Beendigung des Vertrages stehen bzw. etwas zu einer Kaufoption oder einem Vorkausrecht.

 

Prinzipiell muß dir der Händler das zurückgenommene Leasingauto nicht verkaufen (er muß ja gar niemanden etwas verkaufen, er kann verkaufen...), es sei denn, du hast ein Vorkaufsrecht. Allerdings ist dann der Preis noch nicht geklärt und wie ich schrieb, bei uns in der Gegend ist es üblich, daß der Händler nach Leasingende nochmal ein paar Prozente des Restwertes vom Auto als " Verkaufsprovision" nimmt, womit für Privatleute im Allgemeinen der rechnerische Leasingvorteil dahin ist.

Ist denn nichts weiter als Leasing bei dir vereinbart???? Steht nichts von einer Kaufoption zum restwert drin? Wofür ist die Kaution (eigentlich doch für den Kauf...oder nicht...aber das müßte schriftlich fixiert sein...)

Themenstarteram 14. März 2004 um 20:02

hi vectoura

 

warte schon den ganzen tag auf dich ;)

ich hab ja zugleich auch einen kaufvertrag abgeschlossen, und dann aufgrund der "förderung" lt. meinem händler den leasingvertrag eröffnet,

Ist dann eigentlich schon alles geklärt?

bin ich ja dann eigentlich der besitzer nach der zahlung oder ??

oder ist es üblich bei leasing auch wenn man nicht vorhat das auto zu behalten, einen kaufvertrag abzuschliessen??

ich hoffe du kannst mir helfen ?

Hallo ocp,

Das du auch gleichzeitig einen Kaufvertrag hast, hatte ich nicht mitbekommen. Darin steht ja der Kaufgegenstand (Auto...) drin...

dann hast du gewonnen...das Auto gehört dann dir. Deswegen also die "´Kaution"...als Garantie für den Händler, daß du nicht abspringst sondern den Vectra dann auch kaufst. Ist eine clevere Masche von deinem Händler, das funktioniert aber nur beim Privatleasing .

Themenstarteram 14. März 2004 um 20:38

GOTTSEIDANK

ich war schon am boden zerstört, glaubs mir :confused:

 

also, ich hab einen kaufvertrag abgeschlossen über den GTS 3.2 mit einem Kaufpreis von 32.974,97 euro

und DANN das Leasing gemacht und da steht drinnen:

Kaution 13.107

12 x raten

und unter punkt Rücknahmewert und Abrechnung: 15.729,- (=Kaution + Restwert 2.622 euro)

falls du dich fragst, warum der betrag unter rücknahmewert und abrechnung steht: es gibt bei dem GMAC_easing-Zettel nirgends einen punkt mit "RESTZAHLUNG" - deswegen hat er diesen Wert hier eingetragen

 

nach der bezahlung von 15.729 (rein theoretisch hab ich nur 2622 zu zahlen, denn die kaution hat er ja) gehört er mir, so hat er gesagt

vectoura, also ist es nicht "üblich" bei leasing (wenn man nicht vorhat das auto zu kaufen) einen kaufvertrag zu machen ??? stimmt das

und das mit clevere masche vom händler?? was hat er davon ?????

vielen dank nochmal, vectoura

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