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Leasingrückgabe / Gefahrenübergang / VK-Schaden nach Abgabe

Themenstarteram 16. April 2020 um 10:09

Hallo zusammen,

ich stehe vor einer Leasingrückgabe und habe ein etwas komplexeres Thema, vielleicht sind es auch verschiedene Einzelthemen:

Leasing-KFZ muss bald zurück und hat einige (3-4) Schrammen, da die Nachbarn / der Postbote dem Wagen nicht so wohlgesonnen waren. Zusätzlich kommt eine, die von mir verursacht wurde.

Von diesen Schäden sind 2 etwas problematisch, da sie laut Dellendoc nicht rausgedrückt werden können, da sie im Blech ungünstig auf "Kante fallen".

Ich möchte das Fahrzeug zurückgeben und abwarten, ob die Schäden mit einer wertmäßig kleinen "Schadensbewertung" bewertet werden (Wertminderung des Fzgs). Es ist zugleich aber nicht ausgeschlossen, dass mind. eine davon eine größere Sache für einen Karroseriebetrieb wird, vor allem weil ich davon ausgehe, dass die Leasing es nicht so kundenorientiert haben wird, sondern nach dem Motto "alles neu, zahlt eh der Kunde".

Sollte es dazu kommen, möchte ich den Schaden über meine Versicherung laufen lassen.

Meine erste Frage ist - kann ich einen Schaden erst zum Bewertungszeitpunkt der Versicherung melden? Nach dem Motto: "Habe ich als Abnutzung eingeschätzt, scheint aber größer zu sein"?

Das Fhrz wird bei einem lokalen Händler auf dem Hof gestellt werden und ich muss es abmelden, da das Kennzeichen reserviert bleiben muss. Paar Tage später wird das KFZ von einer Spedition abgeholt. Der Händler stellt nur freundlicherweise den Stellplatz zur Verfügung, ist aber am Leasingvertrag nicht beteiligt.

Die Reihenfolge wäre dann:

beim Händler abstellen -> X Tage Standzeit bis zur Abholung -> Verladen -> Bewertung von der Leasing.

Eine Bewertung beim Abstellen beim Händler ist nicht möglich. Bekanntlich kann aber in der Zwischenzeit bis zur Bewertung was am Fahrzeug passieren, was nicht meine Schuld sein wird.

Wie mache ich das am geschicktesten in Kombination mit der Abmeldung? Mein Plan ist momentan, die Kennzeichen nach Abstellen mitzunehmen (wg. Sicherheitscode) und den FgzSchein entwertet (wg. Sicherheitscode für die Abmeldung) im Wagen zu lassen (Vorschrift der Leasing). Sobald mir dann die Bewertung vorliegt, werde ich den Wagen abmelden.

Vorteil bei der Vorgehensweise: Das Fahrzeug wäre über meine Versicherung bis zur Bewertung versichert und eventuelle Schäden, die nach Abgabe beim Händler passieren, wären weiterhin abgedeckt.

Die paar Tage, die ich an Vers. und Steuer mehr zahlen würde, tun mir nicht weh.

Ist das soweit gut geplant oder übersehe ich etwas?

Beste Antwort im Thema

Da die Bewertung ja nicht die Instandsetzungkosten sondern "nur" die Wertminderung enthalten darf ist es in aller Regel guenstiger diese zu bezahlen. Denn die Rueckstufung geht am Ende ins Geld. Um das herauszufinden laesst Du typischerweise eine Vorab-Bewertung durchfuehren. Bei meinem :) wird das gerne, problemlos und kostenfrei gemacht.

Den Schaden wuerde ich umgehend der Versicherung melden (ich gehe davon aus der Unfall passierte gestern abend ;) ) und denen mitteilen dass Du Dich bezueglich Instandsetzung spaeter entscheiden moechtest. So hast Du Deiner Meldepflicht genuege getan, sollte so kein Problem sein.

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Zum einen wird das nicht funktionieren, weil die Schäden nicht unverzüglich gemeldet worden sind und zum anderen weil jeder Schaden ein eigenes Ereignis wäre und damit mehrfach die SB anfällt und man mehrfach zurück gestuft werden würde.

Da die Bewertung ja nicht die Instandsetzungkosten sondern "nur" die Wertminderung enthalten darf ist es in aller Regel guenstiger diese zu bezahlen. Denn die Rueckstufung geht am Ende ins Geld. Um das herauszufinden laesst Du typischerweise eine Vorab-Bewertung durchfuehren. Bei meinem :) wird das gerne, problemlos und kostenfrei gemacht.

Den Schaden wuerde ich umgehend der Versicherung melden (ich gehe davon aus der Unfall passierte gestern abend ;) ) und denen mitteilen dass Du Dich bezueglich Instandsetzung spaeter entscheiden moechtest. So hast Du Deiner Meldepflicht genuege getan, sollte so kein Problem sein.

Zitat: "Leasing-KFZ muss bald zurück und hat einige (3-4) Schrammen, da die Nachbarn / der Postbote dem Wagen nicht so wohlgesonnen waren. Zusätzlich kommt eine, die von mir verursacht wurde."

Ich stehe hier auf dem Schlauch. Sollten nicht die Nachbarn und Postboten bzw. deren Versicherungen für die Schäden aufkommen? Warum solltest du diese Reperaturen über deine Versicherung abwickeln müssen?

Du musst Schäden unverzüglich melden. Ansonsten kannst du es vergessen mit der Versicherung. Auch der Postbote Nachbar etc. Ist dann raus. Eigentlich müsste so etwas deren private Haftpflicht zahlen.

Die Rückgabe gestaltet sich als schwieriger. Du kannst ein abgemeldetes Auto nunmal nicht an den Straßenrand stellen. Ich würde die Kennzeichen so lange wie möglich dran lassen und erst abmelden am Tag an dem der Wagen abgeholt wird. Bei einem angemeldeten Auto ist das mit der Versicherung ja kein Thema. Reservieren kannst du dsd Kennzeichen ja such vorher.

was mache ich, wenn ich weit weg wohne vom Autohaus?

Zitat:

Wie mache ich das am geschicktesten in Kombination mit der Abmeldung? Mein Plan ist momentan, die Kennzeichen nach Abstellen mitzunehmen (wg. Sicherheitscode) und den FgzSchein entwertet (wg. Sicherheitscode für die Abmeldung) im Wagen zu lassen (Vorschrift der Leasing). Sobald mir dann die Bewertung vorliegt, werde ich den Wagen abmelden.

Die Kennzeichen kannst du natürlich mitnehmen, wenn der Wagen a) beim Händler auf dem Privatgrund steht und b) der Leasingvertrag explizit nicht vorsieht, dass der Wagen angemeldet zu denen auf den Hof kommen muss. Das kann durchaus vorkommen, je nachdem wie die Organisation dort abläuft (bsp.: der Wagen wird vom LKW noch 2 km auf eigener Achse bewegt).

Die Abmeldung nur mit Sicherheitscode setzt wohl eine Online-Abmeldung voraus. Vor Ort kenne ich es nur, dass sowohl Kennzeichen als auch die Zul Besch vorgelegt werden müssen. Auch wenn das eigentlich "witzlos" ist. Da aber jeder ZulBezirk und da noch jede Zulassungsstelle ihr eigenes Süppchen brodelt, musst du das im Vorhinein explizit klären!

Zitat:

Eine Bewertung beim Abstellen beim Händler ist nicht möglich. Bekanntlich kann aber in der Zwischenzeit bis zur Bewertung was am Fahrzeug passieren, was nicht meine Schuld sein wird.

...dennoch wirst du dafür aufkommen müssen, da der Zustand entscheidend ist, in welchem du den Wagen in die Obhut des Leasinggebers ist. Das kann dessen Hof sein, oder bereits auch der Transportweg, sprich der Moment in dem er auf den LKW geladen wird. Kommt auf das Vertragswerk an.

Themenstarteram 16. April 2020 um 14:42

Es handelt sich um Schäden, die wirklich klein sind und bei Glück als Abnutzung eingestuft werden können. Ein (verm.) Postbote hat z.B. die Tür so aufgeknallt, dass eine kleine Delle / Eindrückung entstanden ist. Es lässt sich aber weder feststellen, welcher Bote oder Müllmann oder Spedition das war, noch ob das ...gestern Abend...oder am Vormittag ;-) passiert ist.

Eine andere Sache war, dass jemand in die Tür mit der Faust reingehauen hat. Also 3 schöne Knöchel in der Tür, zum Glück alle geschmeidig zum Rausdrücken.

Ich wollte alles in allem Rutsch vom Dellendoc gegen Ende der Laufzeit richten lassen, weil es eben Kleinigkeiten sind. Dafür aktiviert man die Versicherung niemals, weil sie dann eben mehrfach die SB aufrufen wird. Was jetzt unerwartet dagegen kommt, ist die Aussage vom Dellendoc, dass die eine oder andere eben nicht mit 100% Erofolgssicherheit rausgeht, weil eben ungünstig im Blech.

@StephanRE: Ich werde den genauen Tag der Abholung nicht kennen bzw. nicht an dem Tag die Kennzeichen abschrauben können. Daher wollte ich diese vorab mitnehmen und erst dann abmelden, wenn ich sicher bin, dass das Fahrzeug weg und begutachtet ist.

Die Kennzeichenreservierung ist gerade etwas "heiß", da ich online abmelden werde. Daher kann ich nicht davor oder danach reservieren, sondern muss beim Abmelden das machen, was angeblich kein Problem wäre und online funktioniert.

Wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit, dass genau dann, wenn du dein Wagen abmeldest, plötzlich genau dieses Kennzeichen vergeben wird bzw. sich jemand anders das schnappt? Dürfte ja eigentlich nur gegeben sein, wenn du in M, K oder HH wohnst und eine "1" drin hast, nach der täglich mehrmals gefragt wird ;)

Reservieren geht eigentlich immer nur

a) wenn es frei ist

oder b) wenn in einem Zug gerade abgemeldet wurde, was aber dann quasi auch zu a) hinausläuft.

Man kann KZ nicht "vorsorglich" reservieren.

Warum das mit den Kennzeichen ein Problem sein soll verstehe ich nicht wirklich. Das Auslieferung paket enthält doch die Zulassung.

Bei mir läuft das jedesmal so: Ich stelle das Auto beim :) ab und fahre mit einem Auto aus dessen Fuhrpark nach Hause. Der Zulassung Dienst meines :) schraubt die Kennzeichen ab, fährt zur Zulassung und meldet das alte Auto ab und das neue auf dasselbe Kennzeichen an. Am nächsten Tag fahre ich hin, stelle das Leihauto ab und nehme mein neues mit. Absoluter Standardvorgang...

Themenstarteram 16. April 2020 um 20:31

@guruhu: Es ist etwas, was sich keiner schnappen wird, jedoch aus einem KZ-Block kommt, welches momentan in der automat. Vergabe dran ist. Aber das kriege ich bei der Onlineabmeldung schon wieder gesichert, da bin ich zuversichtlich.

@MurphysR: Das wird bei mir nicht funktionieren, da kein Folgefahrzeug vorhanden.

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