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Leasingrückgabe - Gutachter bemängelt reparierten Unfallschaden

Themenstarteram 24. April 2018 um 7:27

Hi zusammen,

ich habe im März meinen 5 Jahre geleasten (neuen) Seat Leon zurückgegeben. Geleast wurde direkt über Seat Leasing.

Bei Abgabe beim Händler wurde mir nur eine Abgabebestätigung ausgehändigt. Ein paar Tage später hat der Händler einen selbstbeauftragten freien Gutachter über das Auto schauen lassen und dieser hat einige Dinge festgestellt (auch Dinge, die mir vermutlich nicht als Minderwert in Rechnung gestellt werden würden), obwohl der Wagen im top Zustand war/ist. Dem Gutachten habe ich widersprochen, da es sich auf 2500€ Reparaturkosten belief.

Also wurde ein neues Gutachten bei einem von mir gewählten Gutachter, der Dekra, erstellt. Dieser hat nun einen Minderwert von 1200€ festgestellt. Insgesamt sei der Wagen in einem alters- und vertragsgemäßen Zustand, bis auf Teile, die von einem repariertem Unfallschaden, betroffen sind.

Mit dem Wagen hatten wir mal einen Unfall, bei dem uns ein LKW in die Seite gefahren ist. Der Schaden wurde aus meiner Sicht fachgerecht und in einer anerkannten Vertragswerkstatt behoben. Schaden waren damals 8000€ und Wertminderung 800€, die natürlich an die Seat Leasing ging.

Der Gutachter hat u.a. ein nicht stimmiges Spaltmaß zwischen Heckschürze und Kotflügel (ca 1mm Höhenunterschied, wenn man ganz penibel von hinten draufschaut), sowie Lack-/Sprühnebenel auf der Heckscheibe bzw. "Einschlüsse" (weiß nicht genau, was damit gemeint ist) festgestellt.

Bei dem 2. Gutachten wurden jedenfalls keine anderen Dinge bemängelt, außer der nach dem Unfall reparierten Schäden, die mir und anderen "Normalos" nicht aufgefallen sind.

Die Mängel durch die Reparatur ergeben für mich den o.g. Minderwert von 1200€. Jetzt gehen da wahrscheinlich bei der Abrechnung der Seat Leasing die Minderkilometer runter.

Meine Frage: Da der Wagen an sich ohne Mängel ist und nur der Reparierte Unfallschaden nicht akzeptiert wird, habe ich eine Chance an die Werkstatt heranzutreten, die die Reparatur durchgeführt hat, bzw. kann der Seat Leasing den Anspruch auf den Minderwert dort geltend machen? Reparatur wurde Dezember 2016 durchgeführt. Nachbesserung durch die Werkstatt wird schwierig, da der Händler inkl. Wagen über 400km auseinander liegen. Habe ich dort irgendeine Chance oder soll ich einfach zahlen?

Rechtsschutzversicherung habe ich nicht. Kann sein, dass ich per Rechtsweg Erfolg hätte, aber ich würde mich erstmal über ein paar Meinungen freuen. Evtl. hat das gleiche jemand ebenfalls schon erlebt.

Viele Grüße

keesedip

Beste Antwort im Thema

Wenn nun 1.200 € Minderwert vorliegen und der Leasinggeber schon 800 € von der Versicherung bekommen hat, sind noch 400 € offen.

Da würde ich mal mit dem Leasinggeber sprechen, warum du dich mit der Werkstatt rumärgern sollst, wenn es doch eine Vertragswerkstatt war und vertragsgemäß gearbeitet wurde, insbesondere weil auf dem Dach der Werkstatt und dem Leasinggeber das gleiche Logo montiert ist. Das sollten die intern klären und nicht zu deinem Nachteil auslegen.

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Mit Lack-/Spruehnebel ist gemeint, dass die beim Lackieren nicht richtig abgeklebt haben und der Lack gelandet ist wo er nicht hin soll.

Dein Vorteil ist ganz klar gegenueber der Werkstatt. Du hast jetzt schon 2 Gutachten vorliegen. Mit denen wuerde ich auf JEDEN FALL zur Werkstatt, wenn du nicht auf deinen Kosten sitzen bleiben willst. Eine andere Chance hast du nicht (ausgenommen die haben irgendwelche Formfehler gemacht z.B. die Gutachten sind nicht zur Berechnung eines Minderwerts geeignet - das ist oft der Fall wenn die einfach alle Posten nur auflisten - wobei das bei Reparatur-Schaeden wiederum moeglich ist...).

Lange Rede, kurzer Sinn. Forder die 1200EUR bei der Werkstatt ein. Mach ordentlich Druck. Die werden nicht happy sein, wenn jemand zurueckkommt weil die schlechte Arbeit geleistet haben. Also mach dich auf viel Unfreundlichkeit gefasst. Vielleicht sind die ja vernuenftig, aber ich nehme an du musst den ordentlich Stress machen, dass die bezahlen.

Wenn nun 1.200 € Minderwert vorliegen und der Leasinggeber schon 800 € von der Versicherung bekommen hat, sind noch 400 € offen.

Da würde ich mal mit dem Leasinggeber sprechen, warum du dich mit der Werkstatt rumärgern sollst, wenn es doch eine Vertragswerkstatt war und vertragsgemäß gearbeitet wurde, insbesondere weil auf dem Dach der Werkstatt und dem Leasinggeber das gleiche Logo montiert ist. Das sollten die intern klären und nicht zu deinem Nachteil auslegen.

Zitat:

@Goify schrieb am 24. April 2018 um 10:25:46 Uhr:

Wenn nun 1.200 € Minderwert vorliegen und der Leasinggeber schon 800 € von der Versicherung bekommen hat, sind noch 400 € offen.

Falsch. 1200EUR um die Schaeden zu reparieren. 800EUR merkantiler Minderwert.

Zitat:

@keesedip schrieb am 24. April 2018 um 09:27:11 Uhr:

... sowie Lack-/Sprühnebenel auf der Heckscheibe bzw. "Einschlüsse" (weiß nicht genau, was damit gemeint ist) festgestellt.

Mit den Einschlüssen sind meistens kleine Staubkörner gemeint, die im Lack "eingeschlossen" sind. Das ist beim Lackiervorgang passiert (kommt wohl öfter vor, sollte aber nicht!), weil der Lackuntergrund bzw. die Umgebungsluft nicht sauber genug waren.

Zitat:

@JMB1990 schrieb am 24. April 2018 um 10:30:08 Uhr:

Falsch. 1200EUR um die Schaeden zu reparieren. 800EUR merkantiler Minderwert.

So steht das da aber nicht:

Zitat:

Also wurde ein neues Gutachten bei einem von mir gewählten Gutachter, der Dekra, erstellt. Dieser hat nun einen Minderwert von 1200€ festgestellt.

Von Reparaturkosten ist da nicht die Rede.

Themenstarteram 24. April 2018 um 9:12

Zitat:

@JMB1990 schrieb am 24. April 2018 um 10:15:03 Uhr:

Mit Lack-/Spruehnebel ist gemeint, dass die beim Lackieren nicht richtig abgeklebt haben und der Lack gelandet ist wo er nicht hin soll.

Dein Vorteil ist ganz klar gegenueber der Werkstatt. Du hast jetzt schon 2 Gutachten vorliegen. Mit denen wuerde ich auf JEDEN FALL zur Werkstatt, wenn du nicht auf deinen Kosten sitzen bleiben willst. Eine andere Chance hast du nicht (ausgenommen die haben irgendwelche Formfehler gemacht z.B. die Gutachten sind nicht zur Berechnung eines Minderwerts geeignet - das ist oft der Fall wenn die einfach alle Posten nur auflisten - wobei das bei Reparatur-Schaeden wiederum moeglich ist...).

Lange Rede, kurzer Sinn. Forder die 1200EUR bei der Werkstatt ein. Mach ordentlich Druck. Die werden nicht happy sein, wenn jemand zurueckkommt weil die schlechte Arbeit geleistet haben. Also mach dich auf viel Unfreundlichkeit gefasst. Vielleicht sind die ja vernuenftig, aber ich nehme an du musst den ordentlich Stress machen, dass die bezahlen.

Ich habe schon mit der Werkstatt telefoniert und werde morgen mal mit den Gutachten da aufschlagen. Die Dame hat mir zwar zugestimmt, dass das auch in deren Interesse sein müsste, da Leasinggeber selbst SEAT ist, aber da ich "nur" mit der Dame am Empfang gesprochen habe, mache ich mir in der Hinsicht erstmal keine Hoffnung.

 

Zitat:

@Goify schrieb am 24. April 2018 um 10:25:46 Uhr:

Wenn nun 1.200 € Minderwert vorliegen und der Leasinggeber schon 800 € von der Versicherung bekommen hat, sind noch 400 € offen.

Da würde ich mal mit dem Leasinggeber sprechen, warum du dich mit der Werkstatt rumärgern sollst, wenn es doch eine Vertragswerkstatt war und vertragsgemäß gearbeitet wurde, insbesondere weil auf dem Dach der Werkstatt und dem Leasinggeber das gleiche Logo montiert ist. Das sollten die intern klären und nicht zu deinem Nachteil auslegen.

Der vom Gutachter festgestellte Minderwert bezieht sich ja auf die nicht "korrekte" Reparatur bzw. auf die Mängel nach Reparatur. Nicht aber auf den Fakt, dass es ein Unfallwagen ist (und ohne Mängel repariert wurde). Demnach werden Sie mir sicher den kompletten Minderwert des Gutachters 1:1 anrechnen.

 

Themenstarteram 24. April 2018 um 9:19

Zitat:

@Matsches schrieb am 24. April 2018 um 11:10:21 Uhr:

Zitat:

@JMB1990 schrieb am 24. April 2018 um 10:30:08 Uhr:

Falsch. 1200EUR um die Schaeden zu reparieren. 800EUR merkantiler Minderwert.

So steht das da aber nicht:

Zitat:

@Matsches schrieb am 24. April 2018 um 11:10:21 Uhr:

Zitat:

Also wurde ein neues Gutachten bei einem von mir gewählten Gutachter, der Dekra, erstellt. Dieser hat nun einen Minderwert von 1200€ festgestellt.

Von Reparaturkosten ist da nicht die Rede.

Also im letzten Gutachten steht:

Reparaturkosten = 1200 netto / 1400 brutto

Minderwert = 1200 netto / 1400 brutto

Mir werden also die Reparaturkosten also Minderwert in Rechnung gestellt :confused:

Img-20180424-112137

Das sehe ich so nicht, da nicht du das Auto schlecht repariert hast, sondern Seat selbst. Seat kann doch nicht Murks abliefern und dich dafür in Haftung nehmen. Das müssen die schon selbst regeln. Es ist ja nicht dein Auto, sondern ein Mietwagen, wo du für selbst verschuldete Schäden haftest.

Zitat:

@Goify schrieb am 24. April 2018 um 11:22:04 Uhr:

Das sehe ich so nicht, da nicht du das Auto schlecht repariert hast, sondern Seat selbst. Seat kann doch nicht Murks abliefern und dich dafür in Haftung nehmen. Das müssen die schon selbst regeln. Es ist ja nicht dein Auto, sondern ein Mietwagen, wo du für selbst verschuldete Schäden haftest.

Auch falsch. Der Seat Leasinggeber ist hier offenbar nicht die Seat NL die die Reparatur durchgefuehrt hat.

Einfach mal den Senf dazu geben...

Es ist doch völlig unerheblich, in welchem SEAT-Autohaus geleast, wo repariert und wo er zurückgegeben wird. Es ist immer SEAT.

Hat SEAT überhaupt Niederlassungen? Dachte, das wäre so ne Franchise-Geschichte.

Hast du auch mal einfach ein Senfglas auf den Tisch gestellt, was?

Zitat:

@Goify schrieb am 24. April 2018 um 11:35:06 Uhr:

Es ist doch völlig unerheblich, in welchem SEAT-Autohaus geleast, wo repariert und wo er zurückgegeben wird. Es ist immer SEAT.

Hat SEAT überhaupt Niederlassungen? Dachte, das wäre so ne Franchise-Geschichte.

Hast du auch mal einfach ein Senfglas auf den Tisch gestellt, was?

Ich glaube du bist mit dem Konzept von einem Konzern nicht ganz vertraut.

Les dir das mal durch

https://de.wikipedia.org/wiki/Juristische_Person

Doch, bin ich. Bei Mercedes gibt es Niederlassungen, die direkt von Mercedes selbst betrieben werden und Werkstätten/Händler, die für Mercedes tätig sind. Das ist ein großer Unterschied.

Am Ende ist es auch egal, was wir hier diskutieren. Der TE sollte sich jedenfalls davor schützen, nur einen einzigen Euro von der internen Schlamperei zu übernehmen.

Mein Senf: Ein so großer Schaden lässt sich ja nicht völlig perfekt reparieren. Wenn der Sidney sagen würde: "Der hat aber auch mal einen Bums gehabt!", dann macht der das, weil man das halt sehen kann. Wenn es anders wäre, müsste man doch keine Wertminderung von 800 Euro festlegen. Für mich ist die Wertminderung genau das, was man jetzt an der Reparatur bemängelt. Wenn ein Unfallschaden dieser Größenordnung wirklich perfekt repariert werden könnte, dann könnte man das ja quasi im Nachhinein nicht mehr feststellen und hätte auch keine Wertminderung.

Ob man da jetzt 800 oder 1200 Euro veranschlagt, oder sogar mehr, darüber mag man sich ja streiten können. Aber ich würde das schon als denselben Posten betrachten. Also der Begriff "merkantile Wertminderung" - also dass das Auto jetzt eben für weniger verlauft werden kann - und die nicht perfekte Reparatur hängen doch schon direkt zusammen.

Zitat:

@Goify schrieb am 24. April 2018 um 11:45:28 Uhr:

Am Ende ist es auch egal, was wir hier diskutieren. Der TE sollte sich jedenfalls davor schützen, nur einen einzigen Euro von der internen Schlamperei zu übernehmen.

Genau das sehe ich auch so. Deswegen finde ich es Schade dass du so einen Muell wie

"Das müssen die schon selbst regeln."

schreibst.

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