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Leasingrückgabe - Mängel vor Gutachter beseitigen oder lassen?
Hallo zusammen,
mein E90 geht demnächst an den Händler zurück und jetzt steht der Kleinkrieg bezüglich Restwert und Schäden an.
Das Fahrzeug ist auf Kilometerbasis geleast (Privatleasing, Kilometerleasing) und war drei Jahre für jeweils 20.000 KM p.a. bei mir. Davor war es nicht ganz ein Jahr alt, also kein Neuwagen mehr.
Mit den Kilometern bin ich ca. 8.500 unter der vertraglichen Laufzeit, das gibt also etwas Geld zurück dank der geringeren Laufleistung. Dafür haben irgend welche Id***** mit dem Schlüssel den Kotflügel vorne und hinten sowie die hintere Tür auf der Beifahrerseite zerkratzt. Der Lack ist also komplett ab, die Spureen ziehen sich in Summe auf 1,5 Meter. Wenigstens sind keine Beulen sichtbar.
Die Lackierer hier sind sich einig, daß da wohl die Lackierung der gesamten Seite ansteht.
Jetzt stellt sich die Frage, ob ich das vor dem Dekra Gutachter machen lassen soll, oder das Fahrzeug einfach mit dem Schaden da hin bringe. Der wird dann für den Händler die Bewertung des Wagens machen.
Die Kosten für das Lackieren sind wohl bei 900 Euro. Denkt ihr, dass es sinnvoller ist das machen zu lassen?
Wie würde denn bei BMW das ganze gesehen werden? Der Verkäufer, der mir auch gleich penetrant einen neuen aufschwätzen wollte meinte, dass dann einfach die Reperaturkosten berechnet werden und ich die dann zahlen darf. Meines Wissens nach geht auf mich aber "nur" der durch den Schaden entstehende geringere Verkaufspreis, sonst hätte ich ja gleich ein Restwertleasing machen können. Wie seht ihr das denn?????? Kann ja auch kaum sein, dass der Verkaufspreis zufällig um die 2.500 Euro sinkt die die Reperatur in der Fachwerkstatt kosten würde. Bei angepeilten 18.900 Euro Restwert wäre das immerhin eine Minderung des Verkaufspreises von 15%!
Das Fahrzeug ist sonst in einem normalen Zustand, also nicht mit hingebungsvoller Liebe behandelt aber durchaus gepflegt. Also bis auf das Lederlenkrad, das sieht schon merklich abgegriffen aus...
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17 Antworten
ich würde es vorher lackieren lassen... bei bmw bzw. die ziehen dir einen vermögen ab,wenn du es nicht machen läßt...
Tatsächlich bist DU NICHT verpflichtet die Reparaturkosten zahlen, sondern nur die durch den Schaden objektiv entstandene Wertminderung des Fahrzeugs. Leider lassen sich zu viele da immer noch über den Tisch ziehen, denn die erzählen einem immer sehr gerne was vom Mond. Ich würde es definitiv nicht vorher machen lassen.
Hatte ich fast vermutet, dass die ziemlich dreist Geld fordern wollen.
Die nächste Frage ist dann ja, ob ich das nach der Bewertung auch noch wo anders lackieren lassen kann...
Als Vandalismusschaden an die Vollkasko lohnt bei 500€ SB und der Rückstufung eigentlich auch nicht wirklich. Und so teuer wie sie mir das Auto zum Kauf anbieten würden lohnt auch das privat Verkaufen nicht.
Schade, dass man die Leute nicht erwischt, mit denen würde ich gerne mal ein Wörtchen "reden"
Wahrscheinlich wirst Du der BMW Leasing Bank den Schaden anzeigen müssen.
Es kann sogar sein, dass man Dir dann dort "nahelegt", dass der Schaden in einer BMW Vertragswerkstatt reguliert wird.
Ich würde vorsichtig sein, das Thema zu verschleiern, ist immer om jeweiligen Vertrag abhängig, aber die Anzeigepflicht von Schäden KANN eine Obliegenheit des Leasingnehmers sein - also am besten mal den Leasingvertrag studieren...
Gruß, Pike
Zitat:
Original geschrieben von pike28
Wahrscheinlich wirst Du der BMW Leasing Bank den Schaden anzeigen müssen.
Es kann sogar sein, dass man Dir dann dort "nahelegt", dass der Schaden in einer BMW Vertragswerkstatt reguliert wird.
Ich würde vorsichtig sein, das Thema zu verschleiern, ist immer om jeweiligen Vertrag abhängig, aber die Anzeigepflicht von Schäden KANN eine Obliegenheit des Leasingnehmers sein - also am besten mal den Leasingvertrag studieren...
Gruß, Pike
Bei solchen einfachen Lackschäden? Habe ich noch nie erlebt. Wie viele Leasingrückgaben hast Du schon hinter Dir?
Zitat:
Original geschrieben von Stellvertreter
Zitat:
Original geschrieben von pike28
Wahrscheinlich wirst Du der BMW Leasing Bank den Schaden anzeigen müssen.
Es kann sogar sein, dass man Dir dann dort "nahelegt", dass der Schaden in einer BMW Vertragswerkstatt reguliert wird.
Ich würde vorsichtig sein, das Thema zu verschleiern, ist immer om jeweiligen Vertrag abhängig, aber die Anzeigepflicht von Schäden KANN eine Obliegenheit des Leasingnehmers sein - also am besten mal den Leasingvertrag studieren...
Gruß, Pike
Bei solchen einfachen Lackschäden? Habe ich noch nie erlebt. Wie viele Leasingrückgaben hast Du schon hinter Dir?
Wie viele Leasingrückgaben hast Du schon hinter Dir?
Genau 7 wenn es Dich interessiert, wobei dies hier nichts zur Sache tut oder ? Entscheidend ist, was im Vertrag steht.
Ich 5. Es steht in fast jedem Leasingvertrag, dass Schäden unverzüglich dem Leasinggeber angezeigt werden sollen (auch in dem der BMW Financial Services). Es steht sogar drin, dass Schäden unverzüglich und auf eigene Rechnung behoben werden müssen. Tja, nur da steht viel drin in so einem Leasingvertrag und ob das alles auch durchsetzbar ist oder welche Rechtsfolgen sich daraus ableiten, steht auf einem ganz anderen Blatt. Vor allem bei einfachen Lackschäden. Ich habe keinen einzigen Schaden von unseren Rückgaben jemals vorher angezeigt. Auch nicht einen durch Auffahrunfall verursachten Schaden (wobei ich nicht mehr weiß, ob in diesem Fall die Versicherungen den Leasinggeber informiert hatten) Der BMW Händler erzählt den Kunden die einen nicht mehr 100%igen Wagen zurück geben auch viel vom Pferd und will einen Wisch unterschrieben haben mit völlig illusorischen (Reparatur)-Kosten.
Die Sache ist eigentlich sehr einfach. Du lässt Dir vom Lackierer Deines Vertrauens ein Angebot machen. Dann bittest Du deinen um einen Vorab-Besichtigungstermin. Dann vergleichst Du.
Bei mir war es bisher immer so, daß das BMW-Angebot deutlich günstiger war als das vom freien Lackierer....die kalkulieren bei einer Leasingrückgabe nahe am Selbstkostenpreis. Und selbst, wenn Du wider erwarten doch 100 Euro "sparst": Ist es das wert? Du musst zum Lackierer fahren, bist 2 Tage ohne Auto, musst ihn wieder abholen, und hörst Dir am Ende bei der Rückgabe noch an daß Die Reparatur unsachgemäß durchgeführt wurde und Du deshalb nachzahlen darfst. Da ist doch zurückgeben und zahlen die wesentlich angenehmere und auch sicherere Methode.
Würde ich ähnlich sehen. "Richtige" Schäden würde ich auch melden, aber im Endeffekt ist es nur ein Lackschaden der jederzeit behoben werden kann. Wir reden ja nicht von einem Unfallschaden oder ähnlichem.
Die Information an die Leasingbank dürfte vor allem dafür interessant sein. Was wollen sie auch groß tun? Schlimmstenfalls bestehen Sie darauf, dass die Reperatur in der Vertragswerkstatt gemacht werden muss, dann dürfen Sie aber meines Erachtens nach auch nur den Minderwertausgleich auf meine Rechnung setzen.
@MurphysR:
Wenn die Angebote vergleichbar sind, dann ist mir der Aufwand das wo anders machen zu lassen natürlich zu groß, man ist ja faul ;-)
Ich hatte die Kiste nur mal bei der Niederlassung in Mannheim und die haben direkt angeboten das für 2.500 Euro zu machen. Der freie Lackierer nimmt deutlich unter 1000€, das ist dann schon ein Unterschied.
Ich bin mal gespannt was passieren wird, aber wenn die ernsthaft auf den zweieinhalb Riesen bestehen, dann ist der Ausflug zum freien Lackierer schon interessant. Oder wahlweise auch der zum Anwalt wenn es ganz hart auf hart kommt.
Gut, das ist dann schon eine Hausnummer. Aber auch deckungsgleich mit meinen Erfahrungen. Natürlich ist das Angebot von BMW, wenn Du ganz normal dort hingehst und einen Lackschaden reparieren lassen willst, höher als beim freien Lackierer. Das, was der TÜV-Mann aufschreibt, wird definitiv deutlich niedriger sein.
Ganz konkretes Beispiel von meiner letzten Rückgabe: BMW-Angebot Smart-Repair 180 Euro, freier Lackierer 150 Euro, im Rückgabeprotokoll 120 Euro.
Lass Dich im übrigen nicht irremachen und spar Dir den Anwalt. Wenn Du einen derartigen Schaden im Sichtbereich hast, wirst Du die Reparatur tragen müssen. Die Wertminderung im unreparierten Zustand dürfte nämlich genauso hoch oder höher sein als die reinen Instandsetzungskosten.
Solltest Du Dich für einen freien Lackierer entscheiden, sieh aber zu, daß Du einen auswählst, der die fachgerechte Reparatur auch garantiert. Und führe Dein Auto direkt nach der Reparatur dem Prüfer vor, wenn der etwas moniert muß der Lackierer nachbessern.
Zitat:
Die Wertminderung im unreparierten Zustand dürfte nämlich genauso hoch oder höher sein als die reinen Instandsetzungskosten.
Das würde mich schon wundern. Wenn wir mal die Aussage von Mannheim nehmen, also lockere 2500€ und die als Wertminderung ansetzten, dann wäre der Wagen mal eben 15% weniger wert. Das hinkt doch irgendwie, vor allem wenn das der freie Lackierer auch für ein etwas mehr als ein drittel macht...
Denkst Du wirklich, dass der Restwert für einen Gebrauchten dadurch so dramatisch sinkt?
Die Frage ist doch: Wie berechnet sich die Wertminderung?
Angenommen ich habe einen Schaden X von 2.000€. Das Fahrzeug ist aber grundsätzlich fahrbereit und verkehrssicher.
Wie hoch wäre die Wertminderung?
Also unreparierte Schäden gehen fast 1:1 als wertminderung ein. Vor allem Fahrzeuge in höheren Preisklassen sind mit schäden kaum oder garnicht zu verkaufen, oder nurmit einem hohen abschlag.
Wertminderung teil 2. Wennst du Pech hast, wirst du zusätzlich ca. 10 % des Schadenswertes als Fahrzeugwertminderung ausgeben dürfen, Nachlackierungen an Blechteilen können auch als "Unfallwagen" behandelt werden. Jedenfalls im falle der Begutachtung ist ein erhöhter lackauftrag messbar was nachfragen verursacht.
Abzüge der Reparatur gehen meistens wegen allgemeiner Abnutzung (km zustand) mit ein (vielleicht nicht korrekt fomuliert).
Also ich würde wohl den SChaden sorgfälltig dokumentieren und wo anderes instandsetzen lassen...
gretz