1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. KFZ Leasing
  6. Leasingrückgabe Passat; Bank verweigert Auslösung, muss vom Händler vorab kaufen

Leasingrückgabe Passat; Bank verweigert Auslösung, muss vom Händler vorab kaufen

Themenstarteram 31. Mai 2024 um 7:47

Moin allerseits!

Ich bin gerade richtig sauer...

Vorab die konkrete Frage, dann die Hintergründe, damit sich der eine oder andere das Lesen erspart.

Kann die Leasing-Bank mir verweigern, dass ich meinen geleasten Passat direkt auslöse?

 

Nun aber der Reihe nach.

Meine letzten Autos habe ich immer mittels Privatleasing finanziert, wobei mir immer von Anfang an drei Möglichkeiten zur Verfügung standen:

- Karre am Ende zurückgeben

- Karre weiterfinanzieren

- Karre zur BEI VERTRAGSABSCHLUSS festgelegter Schlussrate auslösen

Ich habe meine Autos bei VW gekauft, 1x bei BMW, immer war es das gleiche Prinzip.

Schon öfter habe ich die Möglichkeit genutzt, das Auto am Ende auszulösen, und dann zu einem deutlich höheren Preis privat zu verkaufen. Damit blieb mir die pingelige Abnahme und die Berechnung der Mehrkilometer erspart. Das hat immer gut funktioniert, und ich bin am Ende sogar mit einigen 1000€ Gewinn ausgestiegen.

So wollte ich es dieses Mal mit meinem Passat auch wieder machen. Der Vertrag läuft am 1.9.2024 aus, also in 3 Monaten.

Vor ein paar Tagen nun, rief mich mein Verkäufer an, und eröffnete mir, dass ich mich bis zum 1.6. (also 3 Monate vor Vertragsende) entscheiden müsse, ob ich das Auto auslösen oder bis zum Schluss weiterfahren möchte. Im Falle der Auslösung würde man mir einen Kaufpreis nennen, und den müsste ich dann zum 1.6. zahlen.

WHAT???

Den Kaufpreis habe ich inzwischen erhalten, es sind knapp 18.000€. Berechne ich den damalige Verkaufspreis und ziehe die Summe der Raten ab, lande ich bei gut 15.000€.

Die Option mit der zuvor festgelegten Schlussrate gibt es in meinem Vertrag nicht. Ich muss mich also jetzt innerhalb von wenigen Tagen entscheiden, ob ich das Auto kaufe oder nicht, und das dann auch gleich abwickeln. Was denken die denn? So eine Entscheidung trifft man doch nicht in ein paar Tagen!

Ich fühle mich echt schlecht beraten, denn beim Kauf habe ich die gleichen Fragen gestellt wie immer, nämlich ob es die drei oben genannten Möglichkeiten zum Vertragsende gibt. Dies wurde mir vom Verkäufer damals bestätigt, aber beweisen kann ich das natürlich nicht. Im Vertrag steht das natürlich auch nicht, aber im Glauben, dass ich einem offiziellen VW-Autohaus vertrauen könnte, habe ich mir das damals nicht näher angeschaut.

Ok, nun habe ich mal selbst beim Financial Service angerufen. Dort wurde mir zunächst gesagt, dass ich doch die Möglichkeit hätte, das Auto direkt von der Bank zu kaufen, und das auch noch zum Ende der Laufzeit. Man würde mir dann einen Kaufpreis nennen. Nach Aussage der Beraterin hat das Autohaus nur bis 3 Monate vor Vertragsende die Möglichkeit, das Auto von der Bank zu kaufen und dann mir zu verkaufen. Damit war für mich klar, dass das Autohaus an dem Zusatzgeschäft interessiert ist, und mich nicht über die Möglichkeit informiert hat, dass Auto auch direkt von der Bank zu kaufen. Dies sei nicht möglich, sagte der Verkäufer.

AAAAABER: Plötzlich sagte die Beraterin von der Bank, sie habe einen Fehler gemacht, und es ginge nun doch nicht, dass ich das Auto von der Bank kaufe! Sie hätte einen Fehler gemacht, und müsse einmal in der Gebrauchtwagenabteilung nachfragen. Eine Minute später hatte ich einen Mitarbeiter am Telefon, der mir sagte, dass es aufgrund "interner Bestimmungen" nicht möglich sei, dass ich das Auto direkt von der Bank kaufe.

Das stinkt doch! Ich habe das Gefühl, dass da der Händler mit der Bank kooperiert, und denen sagt, sie sollen das Auto nicht direkt an mich verkaufen, damit er den zusätzlichen Verdienst einstecken kann.

Vermutlich ist da bei der Beraterin ein Hinweis auf dem Bildschirm erschienen "Achtung, Händler hat bereits angefragt, nicht an den Kunden verkaufen!" oder so ähnlich.

Die Frage ist nun, ob es tatsächlich so ist, dass mir die Bank verweigern kann, das Auto auszulösen.

Mich trifft das hart, weil ich das genau so kalkuliert habe, dass ich am Ende das Auto auslöse und verkaufe. Ich kann jetzt nicht mal eben so entscheiden, ob ich 18.000€ aus dem Ärmel schüttle ohne zu recherchieren, wie viel ich für den Passat überhaupt noch bekomme.

 

Habt Ihr dazu Erfahrungen?

Freue mich auf Tipps!

Danke und viele Grüße,

Björn

Ähnliche Themen
22 Antworten

Moin ,

das schöne an Verträgen ist , man kann sie immer wieder lesen. Dort wird alles drin stehen , was am Ende mit dem Auto passiert. Eine festgeschriebene Summe scheint nicht drin zu stehen wie ich das verstanden habe. Und wenn dort auch kein Vorkaufsrecht eingeräumt wird. Was willst da machen ?

Fehlinformationen am Telefon kommen wohl öfter mal vor. Erlebe ich fast täglich.

Ich persönlich sehe das so . Vertragsklauseln nicht korrekt gelesen und nun ärgern das jemand anders den Reibach damit macht.

Ansonsten vergleichen und schauen ob 18k für das Auto auch noch ein guter Deal ist . Evtl. kann man ja noch handeln.

Gruss

Du hattest bisher keine leasing sondern s g ballonfinanzierungen gehabt. Bei diesem Auto aber einen normalen leasing Vertrag

Tja, vorher lesen macht klug.

Bevor man soviel schreibt, den Vertrag lesen, was dazu vereinbart ist. Nur das zählt.

Preise ermitteln. Kann ja durchaus sein, das aufgrund der hohen Fahrzeugpreise, beide Parteien einen Reibach machen.

Und sorry, wenn du im September 15 Mille auslösen kannst, kannste auch im Juni 18 Mille auslösen...

Ich lese lediglich heraus, das du dich ärgerst, weil jemand anders das Geschäft macht. Aber selber schuld. Man liest einen Vertrag. Insbesondere so Eckpunkte wie Schlußrate und die 3 Optionen.

Wie kommst du überhaupt auf 15 Mille, wenn die nirgendwo genannt sind?

3.000,- Kosten für die Finanzierung und evtl. Versicherungen sind nicht ungewöhnlich, so das die 18 Mille durchaus passen.

Wie auch angsprochen, hattest du bisher Kreditverträge mit 3 Optionen. Jetzt hast du ein Leasing. Und bei Leasing muss man dir das Auto überhaupt nicht verkaufen. Ist überhaupt nicht so vorgesehen. Insbesondere steuerlich gesehen.

Bei Leasing gibts nur ein Andienungsrecht, und das muss im Vertrag ausdrücklich vereinbart sein - inkl. Ablösepreis.

Du haust scheinbar die Finanzierungsformen komplett durcheinander, weil du ja mit den 3 Optionen bisher eben kein Leasing hattest!

Zitat:

@bjoern_krueger schrieb am 31. Mai 2024 um 09:47:55 Uhr:

...

Den Kaufpreis habe ich inzwischen erhalten, es sind knapp 18.000€. Berechne ich den damalige Verkaufspreis und ziehe die Summe der Raten ab, lande ich bei gut 15.000€.

...

Diese Rechnung ist für die Katz, denn du hast mit den Raten nicht nur Tilgung/den Wertverlust bezahlt, sondern auch Kreditzinsen. Oder war es eine 0%-Finanzierung?

Zitat:

@bjoern_krueger schrieb am 31. Mai 2024 um 09:47:55 Uhr:

...

Habt Ihr dazu Erfahrungen?

Freue mich auf Tipps!

...

Ja, vorher sorgfältig lesen, was für einen Vertrag man unterschreib (Finanzierung oder Leasing - kleiner Unterschied!) und was genau darin steht!

Zitat:

@bjoern_krueger schrieb am 31. Mai 2024 um 09:47:55 Uhr:

 

Ich habe meine Autos bei VW gekauft, 1x bei BMW, immer war es das gleiche Prinzip.

Schon öfter habe ich die Möglichkeit genutzt, das Auto am Ende auszulösen, und dann zu einem deutlich höheren Preis privat zu verkaufen. Damit blieb mir die pingelige Abnahme und die Berechnung der Mehrkilometer erspart. Das hat immer gut funktioniert, und ich bin am Ende sogar mit einigen 1000€ Gewinn ausgestiegen.

Den Kaufpreis habe ich inzwischen erhalten, es sind knapp 18.000€. Berechne ich den damalige Verkaufspreis und ziehe die Summe der Raten ab, lande ich bei gut 15.000€.

Die Option mit der zuvor festgelegten Schlussrate gibt es in meinem Vertrag nicht. Ich muss mich also jetzt innerhalb von wenigen Tagen entscheiden, ob ich das Auto kaufe oder nicht, und das dann auch gleich abwickeln. Was denken die denn? So eine Entscheidung trifft man doch nicht in ein paar Tagen!

Nun - dass Du davon ausgegangen bist, dass sich die Gegebenheiten nie ändern werden, hat Dich davon abgehalten, den aktuellen Vertrag vor Unterschrift auf die Dir wichtigen Dinge hin zu prüfen, insbesondere den garantierten Ankauf zum garantierten Betrag. Richtig zusammen gefasst?

 

Zitat:

@bjoern_krueger schrieb am 31. Mai 2024 um 09:47:55 Uhr:

 

Nach Aussage der Beraterin hat das Autohaus nur bis 3 Monate vor Vertragsende die Möglichkeit, das Auto von der Bank zu kaufen und dann mir zu verkaufen. Damit war für mich klar, dass das Autohaus an dem Zusatzgeschäft interessiert ist, und mich nicht über die Möglichkeit informiert hat, dass Auto auch direkt von der Bank zu kaufen. Dies sei nicht möglich, sagte der Verkäufer.

Natürlich ist das klar, wenn es ein Geschäft ist. Deren Geschäftszweck ist Geld verdienen mit Verkauf von KFZ und Zubehör. Und nicht, dass Du mit dem Leasing so viel nebenbei einstecken kannst wie möglich. Das ist nun nicht wirklich überraschend, oder? Wahrscheinlich ist das Autohaus nur dann interessiert, wenn Du für 18k unterschreibst, ansonsten lassen die das Fahrzeug in den Pool zurück gehen.

 

Zitat:

@bjoern_krueger schrieb am 31. Mai 2024 um 09:47:55 Uhr:

 

AAAAABER: Plötzlich sagte die Beraterin von der Bank, sie habe einen Fehler gemacht, und es ginge nun doch nicht, dass ich das Auto von der Bank kaufe! Sie hätte einen Fehler gemacht, und müsse einmal in der Gebrauchtwagenabteilung nachfragen. Eine Minute später hatte ich einen Mitarbeiter am Telefon, der mir sagte, dass es aufgrund "interner Bestimmungen" nicht möglich sei, dass ich das Auto direkt von der Bank kaufe.

Das stinkt doch! Ich habe das Gefühl, dass da der Händler mit der Bank kooperiert, und denen sagt, sie sollen das Auto nicht direkt an mich verkaufen, damit er den zusätzlichen Verdienst einstecken kann.

Vermutlich ist da bei der Beraterin ein Hinweis auf dem Bildschirm erschienen "Achtung, Händler hat bereits angefragt, nicht an den Kunden verkaufen!" oder so ähnlich.

Ich habe das Gefühl, Du siehst Verschwörungen wo keine sind. Dass der Verkauf direkt von der Bank nicht gewünscht ist ist logisch. Die Bank hat keine Lust auf das völlig fachfremde Geschäft und die Gewährleistung. Das ist eben nicht deren Geschäftszweck. Und die Bank wird auf "Weisung des Händlers" gar nix machen oder verweigern. Die sagen dem auch ganz hart: willst Du kaufen, dann erkläre das zum Zeitpunkt x - wenn nicht, dann nicht. Und dass der Händler für seine Rolle zwischendrin und seine Gewährleistungsverpflichtung was sehen will = ganz normal und verständlich. Für den Hin und her den Du unterstellst haben die keine Zeit (und auch keine Notwendigkeit)

 

Zitat:

@bjoern_krueger schrieb am 31. Mai 2024 um 09:47:55 Uhr:

 

Die Frage ist nun, ob es tatsächlich so ist, dass mir die Bank verweigern kann, das Auto auszulösen.

Natürlich. Woraus leitest Du irgendein Recht zu Deinen Gunsten ab? Die können Dir verkaufen - oder auch nicht. Die können Dir einen Preis nennen der Dir gefällt - oder nicht. Oder eben sagen: geht nur über den Händler, dann haben wir die Gewährleistung vom Hals weil wir das Endkundengeschäft nicht (mehr) wollen. Der Händler kalkuliert das dann so, wie er meint. Das kann für Dich passen - oder auch nicht.

Und wenn es Dir nicht passt, kann der Händler sich fragen ob er den Wagen kaufen und vorfinanzieren will in Erwartung eines Verkaufs mit Gewinn - oder eben nicht. Wenn nicht, dann geht das Fahrzeug an die Stelle zurück, die mit der Bank die Übernahme zu den vereinbarten Konditionen erklärt hat. Denn Die Bank macht das nicht mit Risiko "wir kaufen ein Auto und sehen dann wie wir das nach Leasingablauf wieder los bekommen" - sondern die hat VW-Intern garantiert eine Garantie für den Restwert vereinbart.

 

Zitat:

@bjoern_krueger schrieb am 31. Mai 2024 um 09:47:55 Uhr:

 

Mich trifft das hart, weil ich das genau so kalkuliert habe, dass ich am Ende das Auto auslöse und verkaufe. Ich kann jetzt nicht mal eben so entscheiden, ob ich 18.000€ aus dem Ärmel schüttle ohne zu recherchieren, wie viel ich für den Passat überhaupt noch bekomme.

Du hast Dich verkalkuliert. Weil die Verträge, die Gesetzeslage und die Marktsituation eben heute nicht mehr so sind, wie sie bei Deinen vorherigen Geschäften waren. Und weil eben andere Stellen auch drauf gekommen sind, dass diese Geschäfte wie Du sie gemacht hast zu Lasten der Händler gegangen sind.

Eine Recherche wäre zB ganz einfach: den Wagen bei WKDA eingeben und mal sehen, was die bieten. Ist das schon vorab unter 20k€, dann kannst Du den Wagen eher zurück geben.

Ein Leasingvertrag dient NICHT dazu, ein Auto danach zu übernehmen. Es ist im Prinzip ein Mietvertrag. Ein Erwerb des Fahrzeugs muss separat vereinbart werden und kann von der Leasingbank sonst abgelehnt werden.

Zitat:

@bjoern_krueger schrieb am 31. Mai 2024 um 09:47:55 Uhr:

Meine letzten Autos habe ich immer mittels Privatleasing finanziert, wobei mir immer von Anfang an drei Möglichkeiten zur Verfügung standen:

- Karre am Ende zurückgeben

- Karre weiterfinanzieren

- Karre zur BEI VERTRAGSABSCHLUSS festgelegter Schlussrate auslösen

Schon hier wird es mMn falsch. Das, was du stichpunktartig nennst, kennt man als 3-Wege- oder Ballonfinanzierung. Also einen Fahrzeugkauf mit verschiedenen Optionen zum Laufzeitende. Fahrzeugleasing ist eine Fahrzeugmiete, bei der für gewöhnlich das Fahrzeug zurückgegeben wird und es überhaupt nicht üblich ist (außer explizit vereinbart), dass der Kunde das Fahrzeug erwirbt. Du kaufst die Mietwohnung ja auch nicht am Ende der Mietdauer.

Ein Leasingvertrag muss ein vereinbartes Andienungsrecht haben, sonst funktioniert das nicht, bzw. man muss zum Marktpreis kaufen. Man least auch kein Auto in der Hoffnung, bei der Rückgabe Gewinn zu machen.

Die Rechnung Kaufpreis abzgl. Leasingraten funktioniert auch nicht. Da sind vermutlich noch Zinsen o.ä. inkludiert. Der kalkulierte Restwert ist also unbekannt, die 15k lediglich eine Schätzung.

Die VW Bank würde niemals an einen Privatkunden verkaufen, denn dann müsste sie die gesetzliche Gewährleistung geben. Dafür gibt es die Händler. Das ist keine Verschwörung gegen dich, das ist deren Job. Einer verkauft, der andere finanziert. Und beide sind keine gemeinnützige Organisation.

Melde dich mal bei der VW Leasing im Kundenportal an, da stehen mehre Optionen. So war es jedenfalls bei mir

- Stillschweigende Verlängerung

- Kaufoption

- ....

Hast du dort die Kaufoption, kannst du das Auto kaufen. Ich hab sowas ähnliches hinter mir. Mit meinem Verkäufer war auch ausgemacht, dass ich das Auto am Ende weiterfinanzieren möchte. Laut ihm alles kein Problem, machen wir dann Termin dies und das. Er hatte es dann immer in die Länge gezogen und mir 1 Woche vor Leasings-Ende frech gesagt "Ich bin raus, ist nicht unser Auto".

Die VW Leasing hat mir dann ein Kaufangebot und eine unverbindliche Bestellung per Mail zugeschickt. Ausgefüllt, hingeschickt, Kaufbestätigung erhalten. Geld überwiesen und 3-4 Tage später war schon der Brief da.

Dein Händler hat mit dem Auto nix zu tun, es gehört der VW Leasing. Da direkt anfragen. Entweder Verkaufen sie es dir oder eben nicht.

am 2. Juni 2024 um 17:28

Zitat:

@Lattementa schrieb am 31. Mai 2024 um 12:51:20 Uhr:

Ein Leasingvertrag dient NICHT dazu, ein Auto danach zu übernehmen. Es ist im Prinzip ein Mietvertrag. Ein Erwerb des Fahrzeugs muss separat vereinbart werden und kann von der Leasingbank sonst abgelehnt werden.

Wenn man jemand erklären will, dass ein Leasingvertrag, bei dem ein Ankaufsrecht am Ende der Zeit enthalten ist, kein reiner Leasingvertrag ist, dann macht es vielleicht nicht so richtig viel Sinn das einen Mietvertrag zu nennen, weil der noch viel verschiedener ist. :P

Es gibt halt Mischformen und viele Anbieter bieten das mit dem Ankaufsrecht am Ende an, je nachdem nennen sie es dann "Vario Leasing" oder "Vario Finanzierung", weil es beides sein kann. Wenn man das Auto zurückgibt am Ende, war es nichts anderes als ein "normales" Leasing. Wenn man es kauft, was es eher eine Finanzierungsart.

Ich hatte beides schon. Das Fahrzeug meiner Frau war ein reines Leasing, das haben wir am Leasingende angekauft, weil es - ohne im Vertrag ausdrücklich genannt - die Möglichkeit gab. Mein Auto war ein Vario Leasing, das habe ich auch angekauft am Ende.

Eben: wenn man ein Recht haben will den Wagen zu kaufen, muss man das vertraglich vereinbaren. Das war beim TE offensichtlich nicht der Fall. Dann kann man natürlich trotzdem fragen, ob man den Wagen danach kaufen kann. Die Antwort kann aber nein lauten (und wird es oft, denn viele Autos sind schon weitervermarktet) oder der Preis passt einem nicht.

Ich denke, User bjoern_krueger hat wirklich gedacht, der Wagen gehört ihm quasi schon. Vielleicht ein Missverständnis aufgrund früherer Verträge, die auf den Erwerb durch den Endkunden hinaus liefen.

Den Rat, sich Verträge künftig gründlicher anzugucken VOR der Unterschrift, hat er ja nun deutlich bekommen.

Ein Andienungsrecht - was einige hier auch erwähnten - ist allerdings wieder was anderes. Dem TE ging es um das Recht, den Wagen zu erwerben. Andienungsrecht ist das Recht des Leasinggebers, dem Leasingnehmer das geleaste Produkt am Ende der Laufzeit (zwingend) zu verkaufen. Ist aber in diesem Fall nicht gegeben und nicht relevant.

Deine Antwort
Ähnliche Themen