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Leasingrückgabe

BMW 5er
Themenstarteram 28. April 2013 um 18:24

Wird bei einer vorzeitigen Leasingrückgabe des Fahrzeuges etwas verrechnet wenn man keinen BMW mehr als Nachfolgefahrzeug nimmt?

Ich denke darüber nach den Wagen 2 Monate früher abzugeben.

Heinz

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12 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von heinwi

Wird bei einer vorzeitigen Leasingrückgabe des Fahrzeuges etwas verrechnet wenn man keinen BMW mehr als Nachfolgefahrzeug nimmt?

Ich denke darüber nach den Wagen 2 Monate früher abzugeben.

 

Heinz

Ich tippe mal, dass BMW drauf nicht eingeht und auf die Zahlung der verbleibenden zwei Raten besteht...

Zitat:

auf die Zahlung der verbleibenden zwei Raten besteht...

...und das zu Recht!

es wird wohl der tatsächliche Restwert gegen den kalkulatorischen Restwert der Leasing gesetzt und eine Unterdeckung ist dann von Dir zu zahlen.

der tatsächliche Restwert ist hier der Wert den Dir BMW bei einem Gebrauchtwagen- Ankauf zahlen würde.

Da die Leasingraten oftmals politisch motiviert sind (Volumen, Marktanteil etc.) sind deren Restwerte in der Regel oberhalb der tatsächlichen Restwerte.

Der Gebrauchtwagen- Preis wird zudem nur dann verträglich sein, wenn der :) schon einen potentiellen Käufer hat.

ob diese Unterdeckung höher ist als 2x die Leasingrate wäre zu prüfen.

Ich würde darauf wetten dass ja :p

Ich kenne das so (schon 2mal selbst so gemacht), dass man 3 Monate vor Ablauf der Leasingzeit das Fahrzeug zurückgeben kann gegen Zahlung der Hälfte der noch ausstehenden Raten. 10 Tage vor Ende kann man das Fahrzeug ohne Kosten zurückgeben (es werden sogar die restlichen Tage vergütet). Ansonsten bleibt alles wie vertraglich vereinbart (Zahlung Mehr-Km; Erstattung Minder-Km; zu beseitigende Schäden usw.).

KH

Themenstarteram 29. April 2013 um 8:19

Zitat:

Original geschrieben von karl.napp

Ich kenne das so (schon 2mal selbst so gemacht), dass man 3 Monate vor Ablauf der Leasingzeit das Fahrzeug zurückgeben kann gegen Zahlung der Hälfte der noch ausstehenden Raten. 10 Tage vor Ende kann man das Fahrzeug ohne Kosten zurückgeben (es werden sogar die restlichen Tage vergütet). Ansonsten bleibt alles wie vertraglich vereinbart (Zahlung Mehr-Km; Erstattung Minder-Km; zu beseitigende Schäden usw.).

KH

Das wurde mir auch angeboten, aber nur im Zusammenhang mit einer Fahrzeug Neubestellung.

Hast du in deinem Fall kein neues Fahrzeug bestellt?

Heinz

Zitat:

Original geschrieben von heinwi

Zitat:

Original geschrieben von karl.napp

Ich kenne das so (schon 2mal selbst so gemacht), dass man 3 Monate vor Ablauf der Leasingzeit das Fahrzeug zurückgeben kann gegen Zahlung der Hälfte der noch ausstehenden Raten. 10 Tage vor Ende kann man das Fahrzeug ohne Kosten zurückgeben (es werden sogar die restlichen Tage vergütet). Ansonsten bleibt alles wie vertraglich vereinbart (Zahlung Mehr-Km; Erstattung Minder-Km; zu beseitigende Schäden usw.).

KH

Das wurde mir auch angeboten, aber nur im Zusammenhang mit einer Fahrzeug Neubestellung.

Hast du in deinem Fall kein neues Fahrzeug bestellt?

Heinz

1 mal ja, 1 mal ein Fahrzeug gekauft, das 1 Jahr alt war. Kommt wohl auf den jeweiligen Händler an.

KH

am 29. April 2013 um 16:22

Ich habe mein letztes Auto vor zwei Jahren etwa 3 Wochen früher zurückgegeben. Mir wurde die Leasingrate und die am Anfang gezahlte Leasingsonderzahlung für die drei Wochen taggenau zurückerstattet.

am 3. Mai 2013 um 21:23

Nabend!

Mir wurde heute bei der Niederlassung auch gesagt, dass man nur 10 Tage vor Leasing Ende den Wagen KOSTENLOS abgeben könnte (wobei ich für den Freundlichen nicht meine Hand ins Feuer legen würde, Kompetenz sieht anders aus; siehe mein Post im Leasingthread). Alles davor würde voll berechnet. Mir käme auch die letzten 3 Monate besser gelegen, lässt einem größere Flexibilität...

am 4. Mai 2013 um 19:56

Hallo @Leasingfraktion

falls man sich für eine Leasingverlängerung, oder Erwerb nach dem Leasing entscheidet und man mehr Kilometer als vereinbart auf der Uhr hat wie sieht das mit der Abrechnung aus?

Interessiert bei einem Erwerb bzw. Anschlussfinanzierung/Leasing die mehr Kilometer oder wird dann nichts mehr abgerechnet?

Frage deshalb weil ich denke ca. 20tkm mehr drauf fahren zu müssen.

wären bei Abgabe dann ca. 2t Euro Nachzahlung.

Danke für Ausführliche Antworten

am 4. Mai 2013 um 20:23

Zitat:

Original geschrieben von Fili

Hallo @Leasingfraktion

falls man sich für eine Leasingverlängerung, oder Erwerb nach dem Leasing entscheidet und man mehr Kilometer als vereinbart auf der Uhr hat wie sieht das mit der Abrechnung aus?

Interessiert bei einem Erwerb bzw. Anschlussfinanzierung/Leasing die mehr Kilometer oder wird dann nichts mehr abgerechnet?

Frage deshalb weil ich denke ca. 20tkm mehr drauf fahren zu müssen.

wären bei Abgabe dann ca. 2t Euro Nachzahlung.

Danke für Ausführliche Antworten

Mehrkilometer werden wie im LV vereinbart abgerechnet, 2.500 km bleiben dabei unberücksichtigt. D. h. bei 20.000 Mehr-km würden dann 17.500 km zum vereinbarten km-Satz abgerechnet (dieser liegt bei BMW üblicherweise bei 0,00015 % des Anschaffungswerts).

Eine Verlängerung des Leasingvertrags ist nur mit Zustimmung des Leasinggebers möglich, i. d. R. zu neuen Konditionen. Nach meiner Erfahrung macht eine Verlängerung eines LV wirtschaftlich keinen Sinn.

Auch ein Erwerb nach Beendigung des LV ist nur mit Zustimmung des Leasinggebers möglich (es sei denn, bei Vertragsabschluss wurde bereits eine käufliche Übernahme vereinbart). Wenn der Leasinggeber der Übernahme zustimmt, legt dieser auch den Übernahmepreis fest, der sich meist am kalkulierten Restwert orientiert. Unter diesem Gesichtspunkt spielt dann auch keine Rolle, ob das Fahrzeug mehr Kilometer aufweist.

Gruß

Der Chaosmanager

am 4. Mai 2013 um 20:36

@Chaosmanager

vielen dank für deine rasche Antwort.

Laut LV wurde kein Recht zum Erwerb vereinbart aber es steht auch nicht darin das es nicht möglich sei von demher bin ich da nicht so versiert.

Vom Wirtschaftlichen Aspekt mag das ja sein, allerdings könnte es ja sein das die Preise in 2 Jahren so fallen das die Kiste dann wesentlich günstiger wird als wenn ich mir wieder einen neuen Lease und meinen jetzigen kenne ich ja den könnte ich wenn er bis dahin noch gefällt dann weiterfahren.

Nur was wäre besser in so einem Fall Fahrzeug irgendwie rauskaufen event. auch ohne Andienungsrecht? laut BMW Händler wäre das kein Problem zum Zeitwert also in 2 Jahren.

mfg

am 4. Mai 2013 um 20:52

Zitat:

Original geschrieben von Fili

 

Nur was wäre besser in so einem Fall Fahrzeug irgendwie rauskaufen event. auch ohne Andienungsrecht? laut BMW Händler wäre das kein Problem zum Zeitwert also in 2 Jahren.

Wenn Dein Händler sagt, es wäre kein Problem, dann ist dies ja als Einverständnis zu werten. Da i. d. R. der vermittelnde Händler das Vorkaufsrecht hat und er dann mit dem Kauf durch Dich einverstanden ist, kannst Du dies dann ja tun.

Ob die Preise wirklich fallen, bezweifle ich allerdings. Denn der Händler wird Dir das Fahrzeug kaum zu einem geringen Preis als dem kalkulierten Restwert verkaufen wollen.

Gruß

Der Chaosmanager

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