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Leasingrückläufer mit Sommer-/Winterreifen
Ich habe einen Leasingrückläufer Golf 6 Team von einem VW Händler erworben. Beim Verkauf wurde mir gesagt, dass das Fahrzeug nur Sommerreifen hat. Später fand ich im Rücknahmeprotokoll, dass das Fahrzeug mit Sommer- und Winterreifen vom Leasingnehmer an den Händler zurückgegeben wurde.
Meine Frage:
Hat jemand von Euch solche Erfahrungen und, wie die rechtliche Lage aussieht? Sollen solche Fahrzeuge dann später 8 mal bereift verkauft werden od. nicht?
Beste Antwort im Thema
Ich würde es so verstehen dass Du nur mit Sommerreifen gekauft hast, wie er zu VW zurückgekommen ist hat ja mit dem späteren Verkauf nichts zu tun. Somit keinen Anspruch auf Winterräder. Kann auch sein, die waren komplett runter. Über eine verschwundene Delle oder Kratzer die bei der Leasingrückgabe noch vorhanden waren und nun verschwunden sind regst Du dich ja sicher auch nicht auf. Gekauft wie gesehen und erhalten wie vereinbart.
Sollte nicht auch dieses Rücknahmeprotokoll eine Sache zwischen Vorbesitzer und Händler/Bank sein?
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13 Antworten
Reklamieren, und Winterreifen verlangen !!!!!
Hi, war bei mir auch so, wurde dann gesagt das die daß übersehen haben und ich sie für nochmal 200€ haben könnte!!! Hab ich mir schöne komplett räder aus dem Internet gekauft die 100 mal besser aussehen und nur 100€ mehr gekostet haben. Was meinst du warum es soviel original VW räder im Internet zu kaufen sind?? Sind nicht nur privat Anbieter
MfG
Ich würde es so verstehen dass Du nur mit Sommerreifen gekauft hast, wie er zu VW zurückgekommen ist hat ja mit dem späteren Verkauf nichts zu tun. Somit keinen Anspruch auf Winterräder. Kann auch sein, die waren komplett runter. Über eine verschwundene Delle oder Kratzer die bei der Leasingrückgabe noch vorhanden waren und nun verschwunden sind regst Du dich ja sicher auch nicht auf. Gekauft wie gesehen und erhalten wie vereinbart.
Sollte nicht auch dieses Rücknahmeprotokoll eine Sache zwischen Vorbesitzer und Händler/Bank sein?
Da stimm ich meinem vorredner voll zu
...man kann auch an bestimmten PR-Nummern oder Paketnummern sehen, ob der Golf ab Werk mit zusätzlichen Winterrädern (Stahl oder Alu) oder Ganzjahresreifen ausgeliefert wurde, z.B. PR-Nummer 2YK für Winterräder auf Stahlfelgen oder Paketnummer PJA oder PJB für Alufelgen mit Ganzjahresreifen (die Nummern sind allerdings vom Golf 7, sollten beim Golf 6 aber ähnlich bzw. gleich sein).
Zitat:
@Koester schrieb am 26. November 2014 um 17:55:53 Uhr:
...man kann auch an bestimmten PR-Nummern oder Paketnummern sehen, ob der Golf ab Werk mit zusätzlichen Winterrädern (Stahl oder Alu) oder Ganzjahresreifen ausgeliefert wurde, z.B. PR-Nummer 2YK für Winterräder auf Stahlfelgen oder Paketnummer PJA oder PJB für Alufelgen mit Ganzjahresreifen.
Ja, und?
Was besagt das? Nichts!
Gekauft wurde doch ein gebrauchtes Fahrzeug mit einem inserierten Ausstattungsumfang, oder?
Wenn das Fzg. mit 2 Radsätzen annonciert und verkauft wurde, sollte auch beides vorhanden sein.
Wenn der zweite Radsatz nicht Umfang des Kaufvertrags war und ist und das Fzg., wie hier, nur auf Sommerreifen angeboten, bepreist und verkauft wurde, dann hat man naturgemäß auch keinen Anspruch darauf, egal, wie das Auto ursprünglich mal ausgeliefert oder zurückgegeben wurde.
Es steht dem Verkäufer ja frei, den Leasingrückläufer nur mit dem aufgezogenen Sommer-Radsatz zu veräußern und den zweiten Winter-Radsatz sep. zu verkaufen oder jemand anderem zum anderen Fzg. mitzugeben bzw. dort mitzuverkaufen.
Insofern ist das Beispiel mit der Delle schon nicht ganz falsch und zumindest mir nicht klar, wo nun das Problem beim TE liegt!
Ich schrieb, dass man dass an den Nummern sehen kann. Ob der Wagen dann mit oder ohne Winterreifen verkauft wird, war nicht das Thema meines Beitrages.
Ja, und weiter?
Im Rücknahmeprotokoll, auf das sich der TE bezieht, stand ja bereits, dass das Fzg. mit 2 Radsätzen übergeben wurde, unabhängig davon, ob nun bereits ab Werk bestellt oder nicht und ergo auf dem Ausstattungsträger zu finden.
Letztlich für die Eingangsfrage des TEs aber völlig unerheblich, denn bezahlt wird, was verkauft wurde.
Wurde weniger verkauft als annonciert und bezahlt, muss man entweder einen Teil der verkauften Ware (Radsatz) nachfordern oder eine nachträgliche Preisermäßigung heraushandeln.
Da der Käufer mit dem offerierten Ausstattungsumfang (1 Sommer-Radsatz) und Preis offenbar zufrieden war und nicht mehr versprochen und annonciert wurde als final verkauft, stellt sich die Frage im Eingangsthread gar nicht.
Mit Deiner Aussage hat das insofern dann auch gar nichts zu tun.
Fahrzeuge aus dem MA-Leasing haben oft auch "Leihwinterräder" drauf und werden mit diesen auch in der kalten Jahreszeit zurück gegeben, wird dann auch entsprechend vermerkt. Die Räder gehören aber da z.B. nicht zum Fahrzeug.
Ist aber egal, relevant ist der Kaufvertrag zwischen Händler und TE, nicht das was vorher war.
Also ich sehe das auch so, dass es vollkommen unerheblich ist, was im Rückgabeprotokoll steht. Der Händler kann mit den Rädern machen was er will. Entscheidend ist für Dich, was im Angebot/Kaufvertrag steht. Wenn dort nichts von Wintereifen steht, hast Du darauf selbstverständlich keinen Anspruch. --~~~~
Die Fahrzeuge der WA Leasingfahrzeuge werden in den Wintermonaten oft mit Allwetterreifen ausgerüstet.
Meinen Caddy, denn ich jetzt ein halbes Jahr geleast habe, mußte ich extra mit Winterrädern bestellen. Ansonsten wären hier auch Allwetter drauf gewesen.
Was der Händler, der das Auto dann an den 2. Besitzer verkauft, am Ende mit den WR macht, das ist ihm selbst überlassen. Ein Recht auf einen Satz WR hat man da nicht.
Zitat:
@asaris schrieb am 25. November 2014 um 18:00:13 Uhr:
Ich habe einen Leasingrückläufer Golf 6 Team von einem VW Händler erworben. Beim Verkauf wurde mir gesagt, dass das Fahrzeug nur Sommerreifen hat. Später fand ich im Rücknahmeprotokoll, dass das Fahrzeug mit Sommer- und Winterreifen vom Leasingnehmer an den Händler zurückgegeben wurde.
Meine Frage:
Hat jemand von Euch solche Erfahrungen und, wie die rechtliche Lage aussieht? Sollen solche Fahrzeuge dann später 8 mal bereift verkauft werden od. nicht?
Die rechtliche Lage sieht schlicht so aus:
Man bekommt, was man bestellt bzw bezahlt
Bei meinem Leasingruecklaeufer waren Sommer- und Winterreifen dabei.
Ich denke es liegt in der Kulanz des Haendlers, ob er sie Dir weitergeben will oder nicht. Es koennte auch sein, dass die abgegebenen Winterreifen nicht mehr Verkehrstauglich waren?