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Leasingvertrag, Neugründung und Ummeldung
Hallo, ich habe eine etwas kompliziertere Frage und hoffe, dass man mir weiterhelfen kann!
Ich werde mir privat einen Golf 8 eHybrid leasen und den Wagen voraussichtlich im Dezember bekommen.
Zum 01.01.2021 mache ich mich selbstständig als eingetragener Kaufmann (Einzelunternehmen) in einem anderen Zulassungsbezirk/Landkreis.
Das Fahrzeug wird zum Großteil betrieblich genutzt, sodass ich ab 01.01.2021 sämtlich Kosten für den Wagen dem Betrieb zuordnen kann.
Ich würde gerne den Wagen im Januar ummelden, sodass ich das Kennzeichen von meiner Arbeitsstätte habe. Das Gewerbe ist auch dort gemeldet.
Wisst ihr, ob das möglich ist?
Sprich:
Dezember Zulassung mit OS Kennzeichen über private Anschrift.
Januar Ummeldung auf OL Kennzeichen über Einzelunternehmer-Anschrift. Da ich als e.K. ja keine juristische Person bin, dürfte das ja kein Problem sein und einfach wie ein Umzug behandelt werden, oder?
Wie würde das mit dem Fahrzeugbrief funktionieren? Den benötige ich ja auch.
Freundliche Grüße!
____
Das Thema habe ich bereits im Golf Forum gepostet, ist hier aber ja deutlich besser ausgehoben.
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14 Antworten
Klar. Notwendig Unterlagen werden von der Bank an die Zulassungsstelle geschickt. Die Kosten müssen von dir übernommen werden.
Da würde ich definitiv auf den Januar warten!!! Die Mwst.bekommst Du wahrscheinlich anteilig erstattet als Selbsständiger, aber nicht wenn bereits auf privat zugelassen war. Und den ganzen Kram mit dem Umschreiben und weiteren Eintrag im Brief kannst Du damit sparen. Eventuell gibt es eine Möglichkeit Investitionen 2 Monate vor Beginn der geschäftlichen Tätigkeit zu tätigen und trotzdem im Geschäft abzurechnen(m.M. gab es das Mal) aber auch das würde ich mir sparen, um allem Umstand und Missverständnissen bei der Abrechnung aus dem Weg zu gehen. MfG
Ich hoffe die Leasinggesellschaft weiß von der nachhaltigen Veränderung Deiner wirtschaftlichen Verhältnisse, ansonsten könnte es zu mittelschwere Verstimmungen dort geben.
Normalerweise kriegst Du als Neugründer nämlich nicht mal einen 49€ Smart im Leasing.
Ich weiß nicht, ob ich die Frage richtig verstehe: Falls du von Privatleasing auf gewerbl. Leasing wechseln möchtest, so ist das zumindest bei der VW Leasing nicht möglich.
Die Bonität kann notfalls auch anders nachgewiesen werden , als mit mehrjähriger Selbstständigkeit. Und das sich die Lebensumstände schneller ändern, als manche Hersteller liefern können, daran sollten sich auch die Banken gewöhnen sonst geht das eben nur in den Niederlanden, da wird man verstanden.
Wechsel von Privat auf Gewerbe ist in der Regel nur möglich, wenn keine neue Zulassung erforderlich ist!
Zweitens bei Neugründung ist in der Regel eine Kaution von 2/3 des Vertragswertes erforderlich, alternativ eine Mietsonderzahlung von 30%!
Wer ein Privatleasing im Angestelltenverhältnis abschließt und sich anschließend selbstständig macht, muss diese Veränderung als wesentliche Obliegenheit der Bank unverzüglich (d.h. in der Regel binnen 5 Werktagen ab eigener Kenntnis) bekannt geben.
Zitat:
@MagroniX schrieb am 13. September 2020 um 07:52:29 Uhr:
Ich würde gerne den Wagen im Januar ummelden, sodass ich das Kennzeichen von meiner Arbeitsstätte habe. Das Gewerbe ist auch dort gemeldet.
Wisst ihr, ob das möglich ist?
Sprich:
Dezember Zulassung mit OS Kennzeichen über private Anschrift.
Januar Ummeldung auf OL Kennzeichen über Einzelunternehmer-Anschrift. Da ich als e.K. ja keine juristische Person bin, dürfte das ja kein Problem sein und einfach wie ein Umzug behandelt werden, oder?
Nein, das wird nicht gehen. Da das Fahrzeug auf Dich als Person zugelassen ist, muss es an Deinem Wohnsitz zugelassen werden. Du müsstest sonst Deinen Hauptwohnsitz an Deinem Gewerbestandort anmelden.
Zitat:
@hoinzi schrieb am 13. September 2020 um 15:55:56 Uhr:
Zitat:
@MagroniX schrieb am 13. September 2020 um 07:52:29 Uhr:
Ich würde gerne den Wagen im Januar ummelden, sodass ich das Kennzeichen von meiner Arbeitsstätte habe. Das Gewerbe ist auch dort gemeldet.
Wisst ihr, ob das möglich ist?
Sprich:
Dezember Zulassung mit OS Kennzeichen über private Anschrift.
Januar Ummeldung auf OL Kennzeichen über Einzelunternehmer-Anschrift. Da ich als e.K. ja keine juristische Person bin, dürfte das ja kein Problem sein und einfach wie ein Umzug behandelt werden, oder?
Nein, das wird nicht gehen. Da das Fahrzeug auf Dich als Person zugelassen ist, muss es an Deinem Wohnsitz zugelassen werden. Du müsstest sonst Deinen Hauptwohnsitz an Deinem Gewerbestandort anmelden.
Das ist Quatsch, als e.K. kann man natürlich das Auto auf die Firma zulassen, da dies im Handelsregister ja ordentlich eingetragen ist. Ob das jetzt eine Personengesellschaft wie e.K. oder eine Kapitalgesellschaft wie GmbH ist, spielt keine Rolle. Mein Auto war auch auf die im Handelsregister aufgeführte Adresse als e.K. zugelassen. Sogar mit Fantasienamen der Gesellschaft, die meinen Namen nicht enthalten hat.
Zitat:
@starcourse [url=https://www.motor-talk.de/.../...ndung-und-ummeldung-t6941920.html?...]
Normalerweise kriegst Du als Neugründer nämlich nicht mal einen 49€ Smart im Leasing.
Quatsch - ich habe 2018 als Neugründer einen G31 mit BLP von 90K als Geschäftswagen geleast.
Alles kein Problem
Zitat:
Quatsch - ich habe 2018 als Neugründer einen G31 mit BLP von 90K als Geschäftswagen geleast.
Alles kein Problem
Dann aber nur mit Privatbürgschaft, sonst als Neugründung nicht möglich.
Zitat:
@apple schrieb am 14. September 2020 um 11:26:30 Uhr:
Dann aber nur mit Privatbürgschaft, sonst als Neugründung nicht möglich.
Ohne "Zwischenschalten" einer juristischen Person... Soll sich der Kaufmann (wenn er denn einer ist) privat für sich selber gewerblich verbürgen?
Oder ist das vielleicht garnicht notwendig, weil er sowieso mit seinem gesamten Privatvermögen haftet?
Zitat:
@apple schrieb am 14. September 2020 um 11:26:30 Uhr:
Zitat:
Quatsch - ich habe 2018 als Neugründer einen G31 mit BLP von 90K als Geschäftswagen geleast.
Alles kein Problem
Dann aber nur mit Privatbürgschaft, sonst als Neugründung nicht möglich.
Nö - ganz normal beim Händler vorstellig geworden und mitgeteilt, dass ich mich selbstständig mache und ein Auto brauche. Das einzige was die sehen wollten war der letzte Einkommensteuerbescheid - vermutlich um die finanzielle Lage mal im allgemeinen zu sondieren. Als "normaler" Arbeiter mit unter 30.000€ Jahresbrutto hätte die Sache vielleicht anders ausgesehen.
Letztendlich nutzt der Steuerbescheid aber nix, da ich vom Angestelltenverhältnis ja in die Selbstständigkeit gewechselt bin.
Ich besitze auch keine Immobilien oder sonstiges.
Sicherheiten oder eine Bürgschaft wurden nie gefordert.
Dann würde ich mal behaupten, Du hast ziemliches Glück gehabt!
Die hier in Frage kommende VW-Bank ist da, mindestens meiner Erfahrung, deutlich pingeliger.
Die Regel ist es wohl nicht, sich selbstständig zu machen, ergo noch keine Einnahmen aus dieser Selbstständigkeit vorweisen zu können und der Bank nur vorlegen zu müssen "schaut mal, das HATTE ich mal verdient". Aber ist ja schön wenns geklappt hat
Kommt sicher auch drauf an, ob sich hier der angestellte Arzt mit seiner eigenen Praxis selbstständig macht, oder der angestellte Mechaniker die achte Werkstatt in der Schrauberstraße aufmacht.