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LED auf Tagfahrlicht schwächer

Audi A4 B8/8K
Themenstarteram 10. August 2010 um 20:15

Hallo,

ich habe festgestellt das wenn ich den Blinker einschalte werden die LED bei tagesfahrlicht ein bisschen schwächer ist das auch bei euch so?

den Schalter für das Licht habe ich auf Auto

MfG tonny

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21 Antworten

Ja das gehört so das der Blinker auch besser gesehen wird.

Grüßle Jürgen

am 10. August 2010 um 20:19

Zitat:

Original geschrieben von tonnydialbo

Hallo,

ich habe festgestellt das wenn ich den Blinker einschalte werden die LED bei tagesfahrlicht ein bisschen schwächer ist das auch bei euch so?

den Schalter für das Licht habe ich auf Auto

MfG tonny

Das ist bei allen A4 ab Werk so und auch so gewollt - der Blinker würde sonst im recht grellen LED Licht regelrecht untergehen und dadurch schlecht sichtbar für andere Verkehrsteilnehmer. Gruß Frank

Abhilfe: mit STandlicht fahren :-)

Zitat:

Original geschrieben von MBaetz

Abhilfe: mit STandlicht fahren :-)

Dann sind die LED's aber immer gedimmt. ;)

Gruss ROYAL_TIGER

Bei den ersten A4-Modellen wurden die LED's beim Blinken noch nicht gedimmt.

Das wurde aber schon nach relativ kurzer Zeit bei allen Audimodellen, welche die LED's und den Blinker im Hauptscheinwerfer haben, serienmässig eingeführt.

Gruss ROYAL_TIGER

Codieren :D

ist halt nicht ganz legal, aber das ist ja mein us standlicht auch nicht *fg

Zitat:

Original geschrieben von MBaetz

Abhilfe: mit STandlicht fahren :-)

Das ist Quatsch. Mit Standlicht (ab Werk) fahren bedeutet nur, dass die LEDs immer gedimmt sind und zusätzlich das RL mit angeht. Die einzige Option die Dimmung beim Blinken herauszunehmen ist, wie hier schon erwähnt, eine Umcodierung.

logisch das es dann dunkler ist, beidseitig,

aber es wird eben nicht mehr dunkel beim blinken,

ausserdem hatte ich ein Smiley dahintergemacht,

aber es ist ja "Quatsch".

Zitat:

Original geschrieben von ROYAL_TIGER

Bei den ersten A4-Modellen wurden die LED's beim Blinken noch nicht gedimmt.

Das wurde aber schon nach relativ kurzer Zeit bei allen Audimodellen, welche die LED's und den Blinker im Hauptscheinwerfer haben, serienmässig eingeführt.

 

Gruss ROYAL_TIGER

Sicher nicht beim R8!

Zitat:

Original geschrieben von AU485

 

Sicher nicht beim R8!

Doch, auch beim R8.

Gruß Dirk

Zitat:

Original geschrieben von MBaetz

logisch das es dann dunkler ist, beidseitig,

aber es wird eben nicht mehr dunkel beim blinken,

ausserdem hatte ich ein Smiley dahintergemacht,

aber es ist ja "Quatsch".

Es ist insofern quatsch, als dass es nicht mehr den Sinn der Übung trifft, denn mit (gedimmten) Standlicht herumzufahren erfüllt nicht mehr den Zweck des TFL, mal davon abgesehen, dass man es wohl nicht darf...

Alternativ für die Standlichtfreunde kann man dort ebenfalls die Dimmung entfernen. Dann passiert folgendes:

Standlicht und Zündung aus --> LED gedimmt, RL

Standlicht und Zündung an --> LED volle Helligkeit, RL

Das würde dem entsprechen wenn man zum TFL die RL codiert, nur das man selbst wählen kann was man will.

Zitat:

Original geschrieben von DTM_A4

Zitat:

Original geschrieben von AU485

 

Sicher nicht beim R8!

Doch, auch beim R8.

Gruß Dirk

Nein, mein Vater hat einen R8 und da passiert das zu 100% ganz sicher NICHT!

Die ersten RS6 hatten auch kein Abdimmen bei Blinken. Das wurde dann glaub ich in der Serie geändert. Kann gut sein, dass es beim R8 ähnlich war.

Mit Standlicht darf man auch am Tag fahren, solange keine Beleuchtungspflicht gilt.

Gruß DVE

Ich glaube da könnte man sich jetzt um die Auslegung der StVO streiten:

Zitat:

StVO - §17 Beleuchtung

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

Betrachtet §17.2 alleine so würde ich sagen, man darf nicht mit Standlicht fahren. Berücksichtigt man §17.1, so könnte man meinen, §17.2 bezieht sich auf den Fall dass eine Beleuchtungseinrichtung erforderlich wäre (z.B. Dunkelheit).

Aber mir wurscht, ich schalte mein Licht wie es mir beliebt resp. am sichersten erscheint. :cool:

EDIT: Bin halt Naturwissenschaftler und kein Jurist und denke deshalb pragmatisch...

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