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LED Blinkerbirnen nicht erkannt :(

Ford Mondeo Mk3 (B4Y, B5Y, BWY)
Themenstarteram 6. März 2016 um 9:06

hallo freunde, habe nen mondeo st220 turnier bj 05.

habe heute vorn Blinkerbirnen von Osram als LED eingebaut. Hatte sie zur probe im Warnblinkmodus laufen und funktionierte auch alles. Wo ich dann eine runde gefahren bin ist mir aufgefallen das beim blinken der blinker extrem schnell geht trotz das alle 3 blinker blinken. Was ist denn da jetzt kaputt? Könnt ihr mir helfen :(

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Loki1709 schrieb am 7. März 2016 um 00:12:51 Uhr:

Ich frage mich jedesmal aufs neue, warum Leute hier anfangen Moralapostel zu spielen wenn es um an/umbauten am Fahrzeug geht...

Dazu zähle ich mich nicht, mir ist die STVZO mehr als wurscht da in meinem Fall nicht anwendbar.

Diesmal aber meint der TE das die Leuchtmittel die er einsetzen will regelkonform sind, damit irrt er sich da er offensichtlich die Datenblätter dazu nicht komplett gelesen hat. (offroad use only)

Daher sind Hinweise durchaus zulässig. ;)

GreetS Rob

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Das Blinker-Modul entscheidet aufgrund des fließenden Stroms, ob alle 3 Lämpchen leuchten.

Wenn Strom zu gering, meint es, da ist mind. eine Leuchte defekt und blinkt schneller, um das zu signalisieren (die vielzitierte CAN-Bus-Überwachung, obwohl es mit CAN-Bus überhaupt nichts zu tun hat).

Abhilfe schaffen nur zusätzliche Lastwiderstände parallel zu den LEDs. Es gibt auch LEDs, wo die schon integriert sind (mit CAN-Bus-Widerstand, was von der Bezeichnung an sich Blödsinn ist).

Hallo Tonsch, das der Blinker so schnell geht liegt daran, das die LED-Blinker zu wenig Watt verbrauchen.

Daher meldet das Relais nun einen Fehler.

Beim Kauf von LED-Birnen sollte man darauf achten, das die Watt-Zahl identisch mit den vorhandenen oder im Handbuch angebenen Verbrachswert einhält.

Denn schließlich soll ja auch ein Ausfall eines Birnchen gemeldet werden oder??

Raus mit dem Mist und wieder die zulässigen Leuchtmittel rein. Wenn es beim Abbiegen kracht hast du nur Ärger. Kasko weg und die Haftpflicht macht dir die Hölle heiß.

Die China-LEDs sind nicht haltbar und sehen auch nicht besser aus. Sichtbarkeit ist relativ: Vor Gericht heißt es nur "Waren die Lampen zugelassen? Nein? Wie wollen sie wissen, ob diese vergleichbar oder besser sichtbar waren? Wo ist das lichttechnische Gutachten?"

Wenn es um die Optik geht: Nimm Diadem. Aus sind die weiß und leuchten orange!

MfG

Themenstarteram 6. März 2016 um 17:03

Also es ist ja nicht so dass das china mist ist, das sind gute lampen von osram wo eine birne 22 euro kam. Ein e-prüfzeichen haben die ebenfalls...

e-Prüfzeichen bedeutet nicht, sie wären zulässig im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs!

MfG

Themenstarteram 6. März 2016 um 19:37

Aber selbst zulässig sind diese ;-)

Außerdem beantwortet das ja nicht meine frage.

Du kannst das Problem nicht einfach so beheben. Dein Blinkerrelais ist das GEM und müsste entsprechend ausgetrickst werden. Man verbrennt die Energie an einem Widerstand. Das ist keines Falls sinnvoll. Die Energie die man an der LED spart, verbrennt man am Lastwiderstand.

Eine e-Zulassung bedeutet nur es wurde eine Prüfung für den Fahrzeugeinbau vorgenommen. Hat nichts mit eine Zulassung im Blinker zu tun. Das ist eine andere Prozedur und muss für jeden Wagen und jeden Scheinwerfer/Blinker vorgenommen werden.

Osram gibt an: Nur in Innenraum oder Off-Roadgebrauch. Nicht in Rahmen der StVO zugelassen.

MfG

Zitat:

@Tonsch1989 schrieb am 6. März 2016 um 20:37:22 Uhr:

Aber selbst zulässig sind diese ;-)

Aber nicht im Bereich der STVZO, musst einfach genauer nachlesen ;)

GreetS Rob

Er verwechselt [e]-Prüfung lt. EG mit (e)-Prüfung nach ECE-Regelung!

MfG

Zitat:

@Johnes schrieb am 6. März 2016 um 20:58:22 Uhr:

Er verwechselt [e]-Prüfung lt. EG mit (e)-Prüfung nach ECE-Regelung!

MfG

Oder nicht zu Ende gelesen:

Rechtliche Hinweise:

Nicht ECE-konform

Bei Exterieur-Anwendungen nur für den Offroad-Einsatz zugelassen. Illegaler Gebrauch auf öffentlichen Straßen führt zum Verlust von Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz.

GreetS Rob

am 6. März 2016 um 23:12

Ich frage mich jedesmal aufs neue, warum Leute hier anfangen Moralapostel zu spielen wenn es um an/umbauten am Fahrzeug geht...

Ich will nicht Wissen was so mancher hier an seinen Fahrzeug bereits getan hat was zum erlöschen der BE geführt hat... Und sich dann hier hinstellen und sagen Ha! Das ist Verboten das darfst du nicht...

Das Person X das wahrscheinlich nicht darf ist ihm höchstwahrscheinlich bewusst, das ändert aber nichts an der Tatsache das ihr sein Problem damit nicht beantwortet... Anstatt einfach sachlich und kompetent auf das Thema einzugehen muss man hier allen ernstes darüber diskutieren und das über 10 Antworten hinweg das es nicht erlaubt ist besagte Birnchen einzubauen ....

Zitat:

@Loki1709 schrieb am 7. März 2016 um 00:12:51 Uhr:

Ich frage mich jedesmal aufs neue, warum Leute hier anfangen Moralapostel zu spielen wenn es um an/umbauten am Fahrzeug geht...

Dazu zähle ich mich nicht, mir ist die STVZO mehr als wurscht da in meinem Fall nicht anwendbar.

Diesmal aber meint der TE das die Leuchtmittel die er einsetzen will regelkonform sind, damit irrt er sich da er offensichtlich die Datenblätter dazu nicht komplett gelesen hat. (offroad use only)

Daher sind Hinweise durchaus zulässig. ;)

GreetS Rob

am 7. März 2016 um 10:24

Naja dann ebend mal back2topic,

da in dem oben genannten Fall das GEM die Zicken macht wirst du wohl nicht ohne OBD2 Stecker + ForScan das Problem beheben können, da dort ein normales Blinkrelais nicht mehr existiert sondern nurnoch das KomfortSteuermodul(GEM) welches du bloß mit o.g. Dingen programmieren kannst...

Wobei ich da nichtmal wirklich weiß wie weit du dort mit ForScan kommen wirst ...

Am besten in der Ford Werke deines Vertrauens mal anfragen und schauen ob die etwas machen können oder ebend nicht ;)

Keine Werkstatt wird dies Programmieren! Sie wären dann in der Haftung mit drin. Mit ForScan ist da auch nicht viel zu machen. Der Umbau ist unzulässig und darf daher lt. üblichen Regeln der Werkstätten nicht durchgeführt werden. FORD gibt da sicher auch kein Okay zu!

Der Hinweis auf die Unzulässigkeit des Umbaus ist durchaus berechtigt. Andere User könnten denken, es wäre ein legaler Umbau.

MfG

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