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LED-Blinkerbirnen - warum nicht erlaubt?
Hallo.
Derzeit fahre ich einen Opel Vectra C 3.2 GTS. In diesem habe ich hinten LED-Blinkerbirnen verbaut. Diese leuchten schön hell, sprechen zu 100% an und sorgen zu 100% für mehr Sicherheit (meine Meinung). Heute musste mein Auto nach Bern zum prüfen. Mein Opel ist durchgekommen, aber leider haben die Prüfer die Birnen beanstandet. Da frage ich mich natürlich, wieso?!
Wenn ich mir verschiedene Modelle von BMW, Audi, VW oder Alfa anschaue, kann man auch deutlich LED-Blinker, Bremslichter und sogar Abblendlichter mit LED erkennen.
Also wieso ist es laut Prüfer "unsicher und nicht erlaubt"? Ich finde, das es da keine Nachteile gibt, wenn sich jemand so was einbaut. Das Licht ist hell, wird schneller erkannt und es ist auch noch kraftstoff- und energiesparend.
Ich verstehe das alles irgendwie nicht.
MfG
Burger
Beste Antwort im Thema
Und noch dazu falsch, weil der TE in Bern zur Prüfung war, also nicht mal in Deutschland...aber das kommt davon, dass jeder im Internet schreiben darf, auch wenn er nur von 12 bis Mittag denken kann...
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120 Antworten
Ganz einfach: Keine E-Prüfnummer, keine Zulassung. Selbst wenn der Prüfer wollte, dürfte er Dir das Fahrzeug mit diesen Leuchtmitteln nicht abnehmen.
Deine subjektive Einschätzung bezgl. "sicher" oder "hell genug" spielt an dieser Stelle keine Rolle.
Zitat:
Wenn ich mir verschiedene Modelle von BMW, Audi, VW oder Alfa anschaue, kann man auch deutlich LED-Blinker, Bremslichter und sogar Abblendlichter mit LED erkennen.
Die haben alle eine E-Nummer.
Gute Frage... wüsst ich auch gerne...
Weil deine komplette Rückleuchte nur für die dort genehmigten Leuchtmittel eine Zulassung hat.
Benutzt du nicht genehmigte Leuchtmittel erlischt die ABG deiner Rückleuchte, selbst wenn die LED eine E-Prüfnummer hätte dürftest du diese nur in dafür vorgesehene Rückleuchten montieren.
Gilt das auch für die Kennzeichenbeleuchtung? Die Streuscheiben dort weisen ja keine Tynummer auf.
Könnte ich da verbauen was ich will, z.B. komplette Einheiten aus einem anderen Auto benutzen?
MfG der kleine Eisbär
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
(...) selbst wenn die LED eine E-Prüfnummer hätte dürftest du diese nur in dafür vorgesehene Rückleuchten montieren.
Das ist nicht ganz richtig. Wenn er ein LED-Leuchtmittel in einer für die Leuchte vorgesehenen Bauform mit E-Zulassung hätte, dürfte er es verwenden. Allerdings verwenden die meisten LED-Leuchten eben keine Standardleuchtmittel, sondern spezifische Leuchtmittel.
Mit anderen Worten: Hätte er eine LED-Birne mit BAU15s-Sockel und E-Zulassung, dürfte er diese verwenden.
Hm..
Ich weiss natürlich, das VW, Audi oder BMW E-Nummern haben. Aber trotzdem sehen die Rückleuchten in LED-Form genau so aus wie das selbe Modell mit normalen Birnen. Finde das also quatsch, was die Prüfer da beanstanden.Der Vectra C hätte sicher kein anderes Glas drin, nur weil die da LED's verbaut hätten.
Aber darüber lässt sich noch lang diskutieren, finde ich. Meistens ist es unfair und nicht gerechtfertigt. Und alles hängt immer nur an der E-Nummer. Das finde ich schwachsinnig. LED's sind sicherer und werden einfach früher erkannt. Zudem sind die auch noch langlebiger als normale Birnen. Aber da wird einfach drüber hinweg gesehen. Hier mal ein Zitat aus dem Prüfbericht:
"Das Fahrzeug des Kunden XXXX XXXXXXX weisst eine Auffälligkeit auf. Im Bereich Blinker und Signalgebung wurden nicht zugelassene Leuchtmittel erkannt. Es werden keine Massnahmen ergriffen, jedoch wurde der Lenker auf die Auffälligkeit hingewiesen."
Hm.. ein direktes Verbot bekam ich nicht. Was nun? ^^
MfG
Burger
Zitat:
Original geschrieben von kleiner_eisbaer
Gilt das auch für die Kennzeichenbeleuchtung?
ja!
Zitat:
Die Streuscheiben dort weisen ja keine Tynummer auf.
ist egal, das es keine led nachrüst-leuchte gibt, die selbst eine zulassung hat...
Zitat:
Original geschrieben von BurgermanFritte
Und alles hängt immer nur an der E-Nummer. Das finde ich schwachsinnig.
du musst mal 5 minuten weiterdenken!
die reflektor/streuscheibengeometrie ist auf das leuchtmittel ausgelegt, für das die leuchte zugelassen ist...baust du da nun irgendwas anderes rein, kann es passieren, dass das licht nahezu komplett verschluckt wird, weil es von der led dorthin gestrahlt wird, wo seitens des leuchtenherstellers keine reflektorfläche vorgesehen war....
Zitat:
Original geschrieben von BurgermanFritte
Hm.. ein direktes Verbot bekam ich nicht. Was nun? ^^
Wie "was nun"? Der Prüfer hat Dich explizit darauf aufmerksam gemacht, dass Du ohne zugelassene Leuchtmittel unterwegs bist, die Konsequenzen sollten Dir bewusst sein. Wäre es Dir lieber gewesen, wenn er die Karre gleich stillgelegt hätte?
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
ja!
Bei Kennzeichenbeleuchtung gibt es zumindest die Möglichkeit, die kompletten Kennzeichenleuchten des BMW 5er einzubauen. Diese haben eine E-Zulassung und LED-Leuchtmittel. Nur Soffitte tauschen darf man natürlich nicht.
Die Frage nach der Kennzeichenbeleuchtung zielte in eien ähnliche Richtung: Kompletttausch der Lamoen inkl. Leuchtmittel.
Der neue Ford Focus hat eine LED Kennzeichenbeleuchtung, welche ich komplett so für einen anderen Ford übernehmen würde. Der Focus hat sogar nur 1 Lichtquelle, und die reicht für's komplette Kennzeichen aus. Nehme ich 2 davon (analog herkömmliche Ford Modelle) - wäre ich dann nicht auf der sicheren Seite?
Danke an alle für die Beiträge hier
²touranfaq
"Es werden keine Massnahmen ergriffen". Das sagt mir, dass der Prüfer nichts zu beanstanden hatte. Kein direktes Verbot, also fahre ich so weiter. Falls was kommt, bin ich ja dann selber dran Schuld.
Thema: LED-Nummernschildbeleuchtung:
Also hier ist das gang und gebe. Meine Freundin hat einen Peugeot 206cc und der musste mal zum Service und dann zur Prüfung. Der kam mit LED-Schildbeleuchtung wieder. Wenn das erlaubt ist, fahre ich eben auch mit meinen LED-Blinkern weiter. Die Prüfen hatten da sicher nichts zu beanstanden, wenn es um die Kennzeichenleuchte ging. Seltsam, irgendwie. Aber was solls.
Ist ja kein derber Verstoss wie z.B. eine Auspuffanlage ohne Kat und was weiss ich was. ^^
Zitat:
Original geschrieben von BurgermanFritte
"Es werden keine Massnahmen ergriffen". Das sagt mir, dass der Prüfer nichts zu beanstanden hatte.
Nö, heißt es nicht. Der Prüfer hatte die nicht zugelassenen Leuchtmittel beanstandet, deshalb aber keine Maßnahmen ergriffen. Je nach Laune hätte er Dir auch die Plakette verweigern können (ehrlich gesagt wundert mich, dass er es nicht gemacht hat).
Zitat:
Falls was kommt, bin ich ja dann selber dran Schuld.
Ganz genau. Wenn Dir z.B. an einer Kreuzung einer drauffährt freut er sich, denn er kann behaupten, von deinen Blinkern geblendet worden zu sein, und Du bekommst unnötigerweise eine Teilschuld. Ist es Dir das wirklich wert?
Zitat:
Wenn das erlaubt ist, fahre ich eben auch mit meinen LED-Blinkern weiter.
Wenn Dir die rechtlich-juristischen Aspekte ohnehin egal sind, wieso machst Du dann hier so einen Aufriss?
Fakt ist:
-Du bist mit nicht zugelassenen Leuchtmitteln unterwegs
-Dir ist das völlig bewusst
-Im Falle eines Unfalls oder Polizeikontrolle hast Du mit Ärger zu rechnen
-Dies nimmst Du offensichtlich in Kauf
Folglich erübrigt sich eigentlich jede weitere Diskussion...
Zitat:
Original geschrieben von BurgermanFritte
...
Also wieso ist es laut Prüfer "unsicher und nicht erlaubt"? Ich finde, das es da keine Nachteile gibt, wenn sich jemand so was einbaut. Das Licht ist hell, wird schneller erkannt und es ist auch noch kraftstoff- und energiesparend.
Ich verstehe das alles irgendwie nicht.
MfG
Burger
weil die LED eine andere abstrahlcharakterisitk hat als eine glühbirne. reflektor & streuscheibe funktionieren also u.U. nicht so wie sie sollten, da LEDs oft einen nur wenige grad großen abstrahlwinkel haben, so dass das blinken auf bestimmten winkeln vielleicht nicht bzw. nicht gut genug wahrgenommen werden kann.
die menge kraftstoff, die du mit LED statt konventionellen glübirnen im blinker einsparst, dürfte nicht messbar sein. du gehst vor einer langen fahrt ja auch nicht zum klo, um gewicht einzusparen.
Zitat:
Original geschrieben von andy_112
weil die LED eine andere abstrahlcharakterisitk hat als eine glühbirne. reflektor & streuscheibe funktionieren also u.U. nicht so wie sie sollten, da LEDs oft einen nur wenige grad großen abstrahlwinkel haben, so dass das blinken auf bestimmten winkeln vielleicht nicht bzw. nicht gut genug wahrgenommen werden kann.
So ist es.
Die Tatsache, das ich hier ein Thema eröffnet habe, muss dir doch sagen, dass es mir nicht egal ist. Sicher habe ich das so in der Form geschrieben. Aber ich bin für deutliche Sätze auf dem Prüfbogen. Da sollte stehen, das ich die Birnen umgehen zu ersetzen habe, was es aber nicht tut. In Deutschland war ich es immer gewohnt, die Mängel aufgelistet zu haben. Aber hier in der Schweiz scheint das nicht so sehr ein Problem zu sein.
Und einen Aufriss mache ich schon mal gar nicht. Wollte nur eure Meinung dazu lesen. Das du offensichtlich dagegen bist, zeigt eben, das so jeder seine Meinung hat und das mich das brennend interessiert.
Deine Fakten:
° Nicht zugelassene Leuchtmittel: Wirklich soooo schlimm?
° Ist mir bewusst: Na klar, ist aber in der CH nur halb so schlimm.
° Mit Ärger rechen: Ich weiss, aber 4 o. 5 Cops sagten nichts dazu.
° In Kauf nehmen: Naja, etwas übertrieben und zu dramatisch formuliert.
Wie du siehst, sehe ich das nicht so eng. Ich finde die Birnen sicher, früh erkennbar und dazu noch energiesparend. Was kann man nur dagegen haben? Ich weiss es.. die LED-Birnen haben kein E-Zeichen. Aber wenn vor mir ein 7'er BMW mit LED-Lichtanlage steht und blinkt, werde ich halb blind. Das ist natürlich okay. Meine LED's sind zu 20% weniger hell (grobe Schätzung). Aber da kann man auch gegen eine Wand bei den Verantwortlichen reden. Da fragt man sich, wie viel Geld denn da immer fliesst, damit unsere tollen Autohersteller so was machen dürfen. Der aktuelle 3'er BMW hat nun auch vorne LED-Blinker. Die sind extrem hell, fast schon zu hell. Da wird man nur noch geblendet. Aber der, der mir dann angeblich hinter drauf fährt, würde genau das bemämgelt? Ich glaube wohl eher nicht. Auch wenn der bei BMW, Audi oder Mercedes hinten drauf fährt - vor Gericht keine Chance.
Das ist unsinn, dass man wegen so was vor Gericht gehen würde.
MfG
Burger