- Startseite
- Forum
- Auto
- Audi
- A1 8X und A1 GB
- A1 8X
- LED Kennzeichenbeleuchtung nachrüsten
LED Kennzeichenbeleuchtung nachrüsten
Hallo da Draußen.
Ich habe mir jetzt einen A 1 mit Xenon Plus Paket und LED Rückleuchten sowie LED Innenbeleuchtung gebraucht gekauft.
Das Baujahr ist 07.2010. Ich bin von der ganzen Optik des Autos bei Tag und vor allem bei Nacht fasziniert. Die Beleuchtung ist schon echt super. Einen Tiefschlag gab es aber bei der Kennzeichenbeleuchtung. Voll das gelbe Licht. Das geht ja überhaupt nicht. Ich war schon beim Freundlichen, der hat auch gleich Ersatz bestellt und eingebaut, aber das System hat immer Fehler angezeigt, somit Rückbau auf Lämpchen.
Wer von Euch kennt eine systemverträgliche Umrüstung auf LED. Die Led-Lampen für den aktuellen Baujahre sind laut Auskunft nicht anwendbar. Ist aber auch schon irgendwie komisch. Es gab doch noch kein Facelift oder andere Änderungen am Fahrzeug.
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
eines sollte hier jedem und jederzeit klar sein:
Eine Umrüstung der Leuchtmittel für die Kennzeichenbeleuchtung ist dann und nur dann zulässig, wenn sie in der Typgenehmigung des vorhandenen Fahrzeug enthalten ist. Das meistens nur gleichzeitig im Zusammenhang mit einer dafür zu verwendenden Leuchteneinheit. Punkt.
Alles andere wäre nur der bekannte Versuch, einer Modeerscheinung hinterherzurennen, mit dem man gleichzeitig gegen bestehende Vorschriften und Gesetze verstößt, damit aber auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs verliert.
Wer hier in Motor-Talk diesbezüglich Anleitungen für unzulässige Umrüstungen gibt, sollte wissen, dass er damit gegen die Nutzungsbedingungen seines Gastgebers verstößt.
Es geht aber durchaus besser.
Seit mehr als 5 Jahren habe ich ein 3M SLN am Heck gefahren, ein durchscheinendes Kennzeichen mit Hintergrundbeleuchtung durch 8 LEDs. Anders als fragwürdige Umrüstungen mit LED-Leuchtmitteln hatte es eine Allgemeine Bauartgenehmigung vom Kraftfahrtbundesamt. Da hier Lastwiderstände anstelle der vorher vorhandenen Soffitten eingesetzt wurden, brauchte ich mir über Nothilfen mit VCDS oder ähnliche Systeme zur Umprogammierung von Steuergeräten gar keine Sorge zu machen.
Leider fiel die rechte der 8 LEDs im Laufe der Zeit aus. Zwar ein Makel, der jedoch noch nicht besonders auffällig war.
Die ABG für diese Art von Kennzeichen wurde leider vor einiger Zeit zurückgezogen. Trotz des vorhandenen Bestandsschutzes habe ich mich angesichts des für mich in Kürze anstehenden Kennzeichenwechsels als Ersatz für einen Erulux-Kennzeichenhalter entschieden.
Mein Nummernschild wird seit heute (dank meiner Bosch-Werkstatt) mit 20 LEDs über eine als Lichtleiter dienende Abschlussscheibe beleuchtet. Dieser Kennzeichenhalter besitzt sowohl eine ABG wie auch ein E-Kennzeichen gemäß der ECE-Regelung 4.
Es sieht nun anders, aber dennoch sehr schön aus. Das hat sicherlich nicht jeder.
Damit erfülle ich zudem auch alle rechtlichen Anforderungen, ganz im Gegensatz zu den hier oft anzutreffenden Empfehlungen von Bastellösungen, die nur dem fragwürdigen Ziel dienen: "Ich will LEDs, egal ob erlaubt oder nicht". Eine in meinen Augen sehr seltsame Mode, die Menschen dazu veranlasst, Vorschriften und Gesetze zu missachten und das obendrein noch im Internet hinauszuposaunen.
Es sollte jedem hier klar sein, dass Diskussionen über unzulässige Änderungen an Fahrzeugen nicht den Nutzungsbedingungen der Motor-Talk GmbH entsprechen. Man sollte sie daher unterlassen, ganz im eigenen Interesse.
Gruß
Alpha Lyrae
Ähnliche Themen
19 Antworten
Sufu hilft dir weiter
guggst du, und nur selbst lesen bildet
http://www.motor-talk.de/.../...uchtung-mj12-ab-werk-t3476573.html?...
Danke für den Tipp.
Habe ja bei Suche von Themen was gefunden, stand aber immer nur MJ 12 drin.
Ich habe darum den Beitrag nicht weiter geöffenet.
Fazit des Nachlesens - entweder ich werd Bastler und hole mir Widerstände was ich eigentlich nicht wil
oder der Freundliche muß bestochen werden um die Software zu besorgen.
Na Danke.
Ok, ich hab noch was für dich zum Lesen
http://www.a1talk.de/.../...-kennzeichenbeleuchtung-bei-mj-2011-a.html
Hallo zusammen,
eines sollte hier jedem und jederzeit klar sein:
Eine Umrüstung der Leuchtmittel für die Kennzeichenbeleuchtung ist dann und nur dann zulässig, wenn sie in der Typgenehmigung des vorhandenen Fahrzeug enthalten ist. Das meistens nur gleichzeitig im Zusammenhang mit einer dafür zu verwendenden Leuchteneinheit. Punkt.
Alles andere wäre nur der bekannte Versuch, einer Modeerscheinung hinterherzurennen, mit dem man gleichzeitig gegen bestehende Vorschriften und Gesetze verstößt, damit aber auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs verliert.
Wer hier in Motor-Talk diesbezüglich Anleitungen für unzulässige Umrüstungen gibt, sollte wissen, dass er damit gegen die Nutzungsbedingungen seines Gastgebers verstößt.
Es geht aber durchaus besser.
Seit mehr als 5 Jahren habe ich ein 3M SLN am Heck gefahren, ein durchscheinendes Kennzeichen mit Hintergrundbeleuchtung durch 8 LEDs. Anders als fragwürdige Umrüstungen mit LED-Leuchtmitteln hatte es eine Allgemeine Bauartgenehmigung vom Kraftfahrtbundesamt. Da hier Lastwiderstände anstelle der vorher vorhandenen Soffitten eingesetzt wurden, brauchte ich mir über Nothilfen mit VCDS oder ähnliche Systeme zur Umprogammierung von Steuergeräten gar keine Sorge zu machen.
Leider fiel die rechte der 8 LEDs im Laufe der Zeit aus. Zwar ein Makel, der jedoch noch nicht besonders auffällig war.
Die ABG für diese Art von Kennzeichen wurde leider vor einiger Zeit zurückgezogen. Trotz des vorhandenen Bestandsschutzes habe ich mich angesichts des für mich in Kürze anstehenden Kennzeichenwechsels als Ersatz für einen Erulux-Kennzeichenhalter entschieden.
Mein Nummernschild wird seit heute (dank meiner Bosch-Werkstatt) mit 20 LEDs über eine als Lichtleiter dienende Abschlussscheibe beleuchtet. Dieser Kennzeichenhalter besitzt sowohl eine ABG wie auch ein E-Kennzeichen gemäß der ECE-Regelung 4.
Es sieht nun anders, aber dennoch sehr schön aus. Das hat sicherlich nicht jeder.
Damit erfülle ich zudem auch alle rechtlichen Anforderungen, ganz im Gegensatz zu den hier oft anzutreffenden Empfehlungen von Bastellösungen, die nur dem fragwürdigen Ziel dienen: "Ich will LEDs, egal ob erlaubt oder nicht". Eine in meinen Augen sehr seltsame Mode, die Menschen dazu veranlasst, Vorschriften und Gesetze zu missachten und das obendrein noch im Internet hinauszuposaunen.
Es sollte jedem hier klar sein, dass Diskussionen über unzulässige Änderungen an Fahrzeugen nicht den Nutzungsbedingungen der Motor-Talk GmbH entsprechen. Man sollte sie daher unterlassen, ganz im eigenen Interesse.
Gruß
Alpha Lyrae
Hallo Alpha-Lyrae,
ich hatte nie vor etwas "illegales" zu veranstalten. Darum war ich auch zuerst beim Freundlichen.
Es gibt aber auch die Community um mal bei Fragen Hilfestellungen zu bekommen, da man ja meist nicht der einzige mit dem Problem ist.
Ob man, wie im geschilderten Fall selbst Hand anlegt, mußjeder selbst verantworten.
Ich persönlich bin da auch immer Vorsichtig. Ich fahre lieber mit gelben Licht umher bevor mir die Kiste für 18-t € mal abfackelt.
es gibt die originalen led von audi mit e-zeichen- voll legal und ungefährlich...
Das ist ja ein guter Hinweis, nur kennt leider der Freundliche nicht das passende Ersatzteil.
Ab Mj. 2012 sind die Lampen mit LEd erst möglich und diese sollen nicht konform zu den Leuchteneinsätzen mit Glühlampe sein. Hast Du eventl. eine Teilenummer, damit ich mal genau nachfragen kann ?
Danke
da müssen die gesamten leuchten getauscht werden- gibts aber original in bucht für ca.25.- zzgl Adapter...
http://www.ebay.de/.../261077225257?...
http://www.ebay.de/.../261095174888?...
http://www.ebay.de/.../261098429370?...
Nur ohne flashen des Steuergerätes wird es eine Fehlermeldung geben
wenn du lesen kannst, bist du klar im vorteil- s.o.
Zitat:
Original geschrieben von R8-Racer
wenn du lesen kannst, bist du klar im vorteil- s.o.
Ich weiß, wollte es nur noch betonen nicht das wieder ein Jammer-Thread aufgemacht wird, dass man ne Fehlermeldung bekommt.
es geht ja offenbar auch mit solchen Widerstand-Adapterkabeln.
Könnte man sowas auch selbst zusammenlöten???
Welcher Widerstandswert wird benötigt?
Hallllooo???????????
Bin ich denn der einzige Bastler ???
Habe es mit 39 Ohm versucht ( UTM Keramikwiderstand, 208-8, R39 10% F )
Fehlermeldung....muss also doch auf 68 Ohm pro Leuchte gehen??
Hallo Lurchilein,
du mußt nicht selber basteln. Ich habe damals noch mal bei dem Freundlichen nachgefragt. Er hat die org. Lampen und die Adapterkabel bestellt und auf Probe eingebaut. Danach wurde ein aktuelles Update auf das Steuergerät gezogen. Seit dem Februar 2013 funkt alles super. Alles zusammen hat mal nen 50 er gekostet und alles legal.