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LED Rückfahrscheinwerfer nachrüsten

Opel Astra J
Themenstarteram 14. März 2017 um 21:40

Halo

Habe Opel Astra J BJ 2010. Bekanntlich Rückfahrlicht ist miserabel. Möchte 2 LED Zuzatzleuchten fachgerecht einbauen. Natürlich die Vorschriften werde ich einhalten.

Jemand sagte mir, wenn ich im Auto einfache Glühbirnen habe, dann die LED Leuchten werden nicht „akzeptiert“. Ist das war, oder nur ein Gerücht? Möchte die LED neben bestehende Fabrik Rückleuchte einbauen

Schöne Grüsse.

 

 

 

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27 Antworten

Ich sag mal es sollte funktionieren, schliess sie doch mal an ohne sie fest zu verbauen, wenn Fehlermeldungen kommen würde ich eine schwächere Glühlampe in den Rückfahrscheinwerfer einbauen, ich will damit sagen das der Gesamtwiderstand der Original Rückleuchte massgeblich bindend ist, wenn dieser unterschritten wird kommt eine Fehlermeldung, wenn er zu hoch sollte eigendlich auch eine Fehlermeldung kommen (hatte ich aber noch nicht getestet).

Der TE will ja 2 zusätzliche Leuchten verbauen und nicht nur das Leuchtmittel tauschen.

Dazu muss er sowieso ein Relais verbauen, welches über das bestehende Rückfahrlicht geschaltet wird.

Daher gibt es mit dem Widerstand auch keine Probleme.

Die Leuchten einfach noch mit ans bestehende Rückfahrlicht zu klemmen ist Pfusch.

Kann man auch einfach mit an die originale Leuchte hängen, das gibt keine Fehlermeldung.

Ich habe bei meinem ST eine linke Rückleuchte aus England eingebaut und habe demnach zwei Rückfahrscheinwerfer ohne Fehlermeldung.

Aber sieht das dann nicht komisch aus, mit 3 Rückfahrlampen bzw. ist das erlaubt?

Zitat:

@Dual-Sport schrieb am 16. März 2017 um 22:31:23 Uhr:

Kann man auch einfach mit an die originale Leuchte hängen, das gibt keine Fehlermeldung.

Kann man so pauschal nicht sagen, ohne die Daten der Zusatzleuchten zu kennen.

Mit Relais ist man immer auf der sicheren Seite.

 

Ja ok, 50W zusätzlich würde ich da auch nicht so anklemmen...

am 17. März 2017 um 2:31

Zitat:

@Dual-Sport schrieb am 16. März 2017 um 22:31:23 Uhr:

 

Aber sieht das dann nicht komisch aus, mit 3 Rückfahrlampen bzw. ist das erlaubt?

3 Rüchfahrscheinwerfer sind streng genommen nicht erlaubt, ansonsten sollte das Nachrüsten rein rechtlich kein Problem sein.

Hier mal der passende Paragraph der StVZO.

Ich fahre einen Golf V mit gleichem Problem (Designhure ohne Alltagstauglichkeit wenn es um die Beleuchtung nach hinten beim Rückwätsfahren geht).

Was findige Bastler dort machen: Eine zusätzliche Rückfahrleuchte dort montieren, wo sich die Klappe für die abnehmbare AHK verwendet.

Legal bleibt es da nur zwei Rückfahrscheinwerfer. Die Optik wird jedoch nicht wirklich verbessert. *räusper*

Beispiel dafür: www.amazon.de - LED-MARTIN Umfeldbeleuchtung - Rückfahrscheinwerfer - rückseitig montierbar.

Grüße, Martin

Zitat:

@JacK2003 schrieb am 16. März 2017 um 22:24:27 Uhr:

Dazu muss er sowieso ein Relais verbauen, welches über das bestehende Rückfahrlicht geschaltet wird.

Daher gibt es mit dem Widerstand auch keine Probleme.

Helf mir, ich bin kein Elektroniker.

Das Relais müsste also parallel an die Standardversrogung fürs Rückfahrlicht. Damit ist das Relais ein parallel zur Glühbirne liegender Widerstand. Parallel Widerstande verursachen also geringeren Gesamtwiderstand. Wenn man Pech hat und die FW ungünstig programmiert schmeißt sie wieder einen Fehler da Strom nun zu hoch.

Bein einem Standard 0815 Spulenrelais ist also nun die Frage welchen Strom es zieht bzw. welchen Widerstand es hat. Da sollte man vielleicht mit einem kleinem Platinchen schalten.

Zitat:

@Dual-Sport schrieb am 16. März 2017 um 22:31:23 Uhr:

Kann man auch einfach mit an die originale Leuchte hängen, das gibt keine Fehlermeldung.

Ich habe bei meinem ST eine linke Rückleuchte aus England eingebaut und habe demnach zwei Rückfahrscheinwerfer ohne Fehlermeldung.

Da fällt aber dann die Nebelrückleuchte weg, oder? In Deutschland ist eine solche mMn Pflicht...

@Astradruide:

Das parallele Relais wird keine Fehlermeldung erzeugen, bei mir hängt eine 2. Glühlampe mit dran und es kommt keine Fehlermeldung.

@ siggi:

Ja, eine NSL ist Pflicht, deshalb habe ich sie mir in das innere Rücklicht integriert, 10cm vom Bremslicht entfernt, so wie es sein muss.

Ist trotzdem eine verbotene Änderung an der Heckleuchte, aber ich kann eine asymetrische Heckansicht einfach nicht leiden.

Allerdings habe ich noch vor, die NSL als LED in den Rückfahrscheinwerfer zu integrieren.

Der Kontaktwiderstand eines Arbeitsrelais liegt im Milliohmbereich.

Aber klar stellt auch ein Relais eine Verfälschung des Widerstands bzw. der Stromstärke für das Steuergerät dar.

Dennoch wird diese Verfälschung viel geringer sein, als bei einem direkten Anschluss der Leuchten.

Da die Rückleuchten aber mit Sicherheit über PWM gesteuert sind, weiß ich ehrlich gesagt nicht genau, wie sich die Gesamtwiderstände berechnen.

Aber auch unbeachtet dessen, ist es doch einfach das Standardvorgehen, in diesem Fall ein Relais zu verbauen.

Warum sollten die Rückleuchten hinten über PWM angesteuert werden?

Ist doch heute Standard.

Beim Astra H ist es zumindest so.

Beim H sind hinten ja auch alles die gleichen Birnen drin, die fürs Rücklicht abgedimmt werden.

Beim J ist das nicht so, und schon gar nicht bei den Rückfahrscheinwerfern.

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