ForumGolf 1, 2
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 1, 2
  7. Led Rückleuchten Golf 2 Tüv Probleme...

Led Rückleuchten Golf 2 Tüv Probleme...

Themenstarteram 28. Februar 2009 um 22:38

Ich habe mir letztes jahr led rückleuchten gekauft und zwar diese hier:

http://parts.famous24.de/images/produkte/28776-82215.jpg

 

Jetzt war ich beim tüv gewesen und hat unter anderem diese Leuchten bemängelt trotz E-Prüfzeichen!

Grund. Dieser Satz in der STVZO..

§ 53d Nebelschlussleuchten.

In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlussleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen.

 

Wenn man die Nebelschlussleucht einschaltet und dann bremst bilden die schlussleucht und die bremsleuchte eine breite linie, sie haben also keinen abstand!

Also evtl aufpassen da erheblicher Mangel!!

Ähnliche Themen
37 Antworten

Das ist bei den originalen RüLis aber um kein Stück besser. Der Abstand von Bremslichtkammer zu NSL-Kammer beträgt auch weniger als die 10cm. Außerdem wirken selbst bei den Standard-RüLis die unteren Kammern als Linie, wenn Abblendlicht eingeschalten ist, die NSL dazu und gebremst wird. Von daher verstehe ich da ganz ehrlich nicht, was da anders wäre als bei den LED- Leuchten. ;)

Geht wohl auch um die Leuchtintensität. Blinker und Bremse sind 21W-Birnchen, das einfache Licht nur 10.

Vielleicht gibts bei der vom TE angesprochenen Regelung auch ne Geltungsgrenze.

am 1. März 2009 um 9:31

dann bastel dir doch ne Zusatznebelleuchte drann (auch wenn es bescheurt aussieht) so kann der TÜV nicht meckern, gibts schon für 5€ bei *würg* ATU.....

Eben... oder wenn dein Golf vor dem Datum erstzugelassen wurde, wo NSL Pflicht wurde, dürfte das dann ja kein Problem sein. :)

Nebelschluß brauchst du EZ 01.01.1991

wenn deiner davor ist bau halt den Schlater aus und gut ist!

Genau... und da kann dann der Prüfer auch nix mehr sagen.

Brauchen würde ich die glaub ich auch nicht...

am 1. März 2009 um 11:23

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

Nebelschluß brauchst du EZ 01.01.1991

wenn deiner davor ist bau halt den Schlater aus und gut ist!

wusste ich gar nicht...

habe die damals als erstes gleich abgebaut...weil was hässlicheres als die nsl gibt es wohl nicht....

Themenstarteram 1. März 2009 um 11:38

Zitat:

Original geschrieben von Maakus

Das ist bei den originalen RüLis aber um kein Stück besser. Der Abstand von Bremslichtkammer zu NSL-Kammer beträgt auch weniger als die 10cm. Außerdem wirken selbst bei den Standard-RüLis die unteren Kammern als Linie, wenn Abblendlicht eingeschalten ist, die NSL dazu und gebremst wird. Von daher verstehe ich da ganz ehrlich nicht, was da anders wäre als bei den LED- Leuchten. ;)

Der Unterschied leigt darin das beim standlicht alle led`s an sind und beim bremsen alle led`s heller werden!

und rechts die letzten paar led`s bilden die nebelschlussleuchte!

also hat man standlicht an und macht die nebelschlussleuchte an sieht man sie, aber wenn man dann bremst sind alle les`s gleich hell!

is doch latte,wenn ich brems is bremslicht genauso hell wie die nsl...weil beide 21watt ham.

versteh ich nicht,wenn man von hinten gut gesehn wird,ist doch wurst was man sieht,ob brems oder nsl...hauptsache man siehts...die tüvler können manchmal echt miese paragraphenreiter sein....furchtbar...

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

Nebelschluß brauchst du EZ 01.01.1991

 

wenn deiner davor ist bau halt den Schlater aus und gut ist!

Gilt nicht der Grundsatz, generell was verbaut ist (Serie oder Nachrüstung), muss auch funktionieren?

Themenstarteram 1. März 2009 um 15:17

Ich habe ja eh noch die originalen Leuchten, bau die um mach tüv und schraube dann die anderen wieder drauf und fertig!

Zitat:

Original geschrieben von -theMSX-

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

Nebelschluß brauchst du EZ 01.01.1991

wenn deiner davor ist bau halt den Schlater aus und gut ist!

Gilt nicht der Grundsatz, generell was verbaut ist (Serie oder Nachrüstung), muss auch funktionieren?

eigentlich schon, aber wenn er den Schalter direkt demontiert hätte, hätte er keine Probleme bekommen! Nun muss er die Serienrückleuchten demontieren, bekommt die Plakette, der Prüfer weiß das die 5min später eh wieder drauf kommen und fertig, naher bekommt dieser noch ein schlechtes Gewissen^^

hätte doch nicht sein müsse, ok in dem Fall war der Besitzer ja unwissend, weiß meint ihr wie viele Kunden mit dem Wissen ach scheiße Airbaglampe brennt zur HU fahren und sich dann dermaßen aufregen, das sie durchfallen, dann höre ich mir wieder an, war vor 2 Jahren genau so am Leuchten, den Prüfer hat es nicht interessiert oder ja ich war in der Werkstatt die finden den Fehler nicht oder ja ich weiß was es ist, aber das kostet 500 Euro usw. nervt mich jedesmal.

es gilt der grundsatz ab 1.1.91 ist nsl pflicht.

wenn ich bei mir keine nsl hab,aber nen schalter hat den nicht zu interessieren.

hab nen schalter für lwr drin(hab kein blindstopsel gehabt),auch die motoren,waren an der jettafront dran)aber keine kabel,also keine lwr,da ich die nicht haben muss,hat des den tüv nicht interessiert,obwohl ers gemerkt hat,weil er fragte ob die kaputt is,oder warum da nix geht.

da ich des nicht haben muss,is es egal,ob der schalter da is.

wenn ich auf meinen nsl schalter ne kofferraumleuchte dran häng is es auch mein dnig,wen ich keine nsl brauch

So sehe ich es eigentlich auch... immerhin hat man da ja das Gesetz, auf das man sich stützen kann. :)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 1, 2
  7. Led Rückleuchten Golf 2 Tüv Probleme...