led,s
hallo auch hat jemand ein guten tipp habe bei mir im auto xenonlicht für ablendlicht und nebelscheinwerfer verbaut habe in denn standlichtern led.s drin die gehen aber ewig kaputt hat jemand ein guten tipp
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30 Antworten
Re: led,s
Zitat:
Original geschrieben von 3erprollo
hat jemand ein guten tipp
zulässige halogen-lampen z.b. von philips verbauen...
dann hat man weder die probleme mit den kaputtgehen noch mit der rennleitung.....
mmh gibt es die in 12v 5w glassockel naja die rennleitung ist bestimmt nicht scharf auf led,s wenn das xenon schon keine eintragung hat grummel
die folgekosten. die deine umbauten nach sich zieht, sind dir bekannt?
meinst du wenn dir rennleitung mich anhält erlich gesagt nicht
Zitat:
Original geschrieben von 3erprollo
erlich gesagt nicht
bei ner "normalen" kontrolle:
-50€ strafe zzgl 25,6€ bearbeitungsgebühr (für fahrer und halter)
-3 punkte (für fahrer UND halter)
- a-verstoß für den fahrer
- ~36€ gebühr für das aufforderungsschreiben zur nachschulung
-250-400€ nachschulungskosten
- b-verstoß für den halter
-120-250€ abschleppkosten (werden nicht vom adac übernommen)
-280-520€ gutachterkosten
-50-120€ für die neuvorführung des fz
- 1-2 wochen bus-/taxi-/ bahnfahrkosten
bei nem unfall:
-komplettverlust der teil-/vollkasko (d.h. deine eigenen schäden werden nicht bezahlt)
-haftpflicht zahlt die schäden des gegners erst ab 5000€
eventuelle zivilklagen kommen dann noch extra dazu...d.h. wenn dein unfallgener danach sos chwer geschädigt ist, dass er einen pflegediesnt barucht, darfst du auch noch die kosten dafür (sind locker mal 2000€/monat) bis an das lebensende deines unfallgegener targen und der behinderten gerechte umbau seines wohneigentumes (das sind dann auch nochmal ca. 10.000 bis 30.000€)....
bist du rechstanwalt also habe schon seit jahren keine probezeit mehr der rest ist eingetragen und das xenonlicht hat ne E zulassung und ich denke das meine versicherung bestimmt bezahlt sind da sehr gute kunden ca 25 pkw s und und
Zitat:
Original geschrieben von 3erprollo
bist du rechstanwalt
nein!
wieso?
Zitat:
Original geschrieben von 3erprollo
habe schon seit jahren keine probezeit mehr
dann fällt alles von "a-verstoß" bis "b-verstoß" weg...
Zitat:
Original geschrieben von 3erprollo
xenonlicht hat ne E zulassung
ich denke, wie dus chreibst, wäre das nciht eingetragen?
xenon ist NUR in xenon-scheinwerfern unter verwendung von zulässigen steuergeräten & brennern sowie alwr und swra legal.....
hast du so ein "xenon-hid-kit" von ebay für rd. 249€ verbaut?
hat sich vom text so angehört also das bussgeld nehme ich ja in kauf will es ja auch eintragen lassen habe bis jetzt immer alles eintragen lassen das problem dabei ist das es fürn z3 keine xenonscheinwerfer gibt ne swr braucht man nur ab 2000 baujahre würde mir gesagt
E-Zulassung? hmmm.....
- Xenon-Brenner dürfen nicht in dafür unzulässigen Scheinwerfern betrieben werden. Ein lichttechnisches Gutachten wäre wohl fällig.
- Die Nachrüstung einer ALR und einer Scheinwerferwaschanlage sind natürlich Pflicht, auch vor Baujahr 2000.
Hast also ne Menge Überzeugungsarbeit.
Von LED mal ganz zu schweigen, sowas sieht die Rennleitung gar nicht gerne.
also der tüv onkel meinte das hat sich geändert weis nur nicht mehr ob bis 2000 oder ab das dumme ist mein auto ist 2000 grummel zum glück kennt sich die rennleitung nicht ganz so gut aus oder meint ihr das sie sofort sagen nen Z3 coupe gab es nie mit xenon
Zitat:
Original geschrieben von 3erprollo
ne swr braucht man nur ab 2000 baujahre würde mir gesagt
nö....
die swr war für fz nicht vorgeschrieben, die BIS 2000 umgerüstet haben!
das baujahr des fz hat damit NICHTS zu tun...
Zitat:
Original geschrieben von 3erprollo
also das bussgeld nehme ich ja in kauf
super einstellung!
Zitat:
Original geschrieben von 3erprollo
zum glück kennt sich die rennleitung nicht ganz so gut aus
die rennleitung ist das kleinere problem!
das weitaus größere problem hast du bei nem unfall.....
*nur mal so zum nachdenken*
nebenbei, kannste dafür sogar wegen fahrlässiger tötung belangt werden, wenn du damit jemanden blendest, und der gegen nen baum etc. fährt
Hi!!!
Sieh mal nach ob dein Xenon zufällig die E8 (Die E- Nummer) hat!
Dann kommen die brenner aus Luxenburg und haben zwar eben diese E Nummer sind aber in Deutschland nicht zugelassen!!!
Naja XENON ist schön und gut aber mi anständigen normalen Halogenbirnen kommt man auch sehr weit und vorallem ist das dann weit weniger gefährlich!
MFG
Simes
Zitat:
Original geschrieben von sir-simes
Dann kommen die brenner aus Luxenburg und haben zwar eben diese E Nummer sind aber in Deutschland nicht zugelassen!!!
wenn etwas ein e-zeichen mit länderkennung und prüfnummer sowie verwendungskürzel hat, dann ist es europaweit zulässig, egal ob in deutschland, luxenburg oder frankreich zugelassen....
hallo auch hat ne e3 nummer glaube ich ja macht mir noch mehr nen schlechtes gewissen jetzt hat mein mal was nicht eingetragen und kriegt gleich ein auffen sack würde es ja sofort eintragen lassen aber weis noch nicht wo grinz