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Led Stripes

Themenstarteram 11. Oktober 2008 um 18:03

Joa habe mal langeweile und hab mir zwei Led Stripes annen Roller bauen lassen (wenn ich es selber machen würde, würde der Roller im Eimer sein xD)

So die LED STRIPES sind selbstklebend, dennoch würde ich sie mit ner Heissklebepistole ankleben, hält besser.

Auf einem Stripe sind 10 mini Leds dran, die schon ordentlich was zum leuchten bringen. Meine sind etwas seitlicher, damit man die Led Punkte sehen kann^^

Also wer nicht an seinem Roller rumbohren will sollte die LED Stripes nehmn, haben ne hohe Lebensdauer.

Könnt ja eure Meinung der Stripes Posten, oder wie euch das Bild gefällt ;)

Beste Antwort im Thema

Sorry, aber das sieht einfach grottenschlecht und absolut oberpeinlich aus...

Wenigstens trifft es nur einen Chinakracher, den darfst du ruhig verbasteln.

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Dir ist hoffentlich bewußt, daß du deinen Roller nach Hause schieben darftst oder die Teile an Ort und Stelle abmontieren, wenn dich die Rennleitung damit auf öffentlichen Straßen erwischt.

Themenstarteram 11. Oktober 2008 um 18:26

Das ist mir bewusst...

solange du jedoch die Leds aus hast können die einen NICHTS ^^

Aber die sehen doch gut aus oder? ^^

Zitat:

Original geschrieben von KreidlerScoots

solange du jedoch die Leds aus hast können die einen NICHTS ^^

Das ist leider ein weit verbreiteter Irrglaube.

Noch mal zur Erinnerung:

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

* die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs

* die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren

* bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können

* das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

Im Klartext:

Bereits die Montage ist unzulassig, nicht erst der Betrieb.

Themenstarteram 11. Oktober 2008 um 18:52

Nagut des wusst ich nicht...

Is mir trotzdem egal xD

Ich sag bescheid wenn ich meinen Roller nach Hause schiebe ;P

Das ist nicvht wirklich richtig.

Ich hab meine UBB eingetragen.

Das geht nur wenn die UBB bei eingeschalteter Zündung nicht eingeschaltet werden kann (ganz einfache Relaisschaltung)

Die UBB darf als Einstiegsbeleuchtung genutzt werden

Die UBB darf an die Alarmanlage angeschlossen sein

Die Ubb darf als Parkbeleuchtung funktionieren

Aber bei allen varianten muß die schaltung so geschaltet sein das die UBB nicht bei eingeschalteter Zündung funktioniert

Zitat:

Original geschrieben von Thomba

Die UBB darf als Einstiegsbeleuchtung genutzt werden

Die UBB darf an die Alarmanlage angeschlossen sein

Die Ubb darf als Parkbeleuchtung funktionieren

Aber bei allen varianten muß die schaltung so geschaltet sein das die UBB nicht bei eingeschalteter Zündung funktioniert

Auf welcher Rechtsgrundlage soll dies möglich sein? Mir ist eine diesbezügliche Genehmigung/Verordnung des KBA nicht bekannt.

...

sooo, ich schreib jetzt mal nichts über erlaubt oder unerlaubt xD.

ich wollt einfach nurmal anmerken das es krass aussieht.

hab mir das auch schon für mein heck überlegt (habs nämlich mit plexiglas zugemacht xD).

ich werde mich dann aber doch eher für die 20iger kette entscheiden. weils für mein laggezogenes heck einfach geiler aussieht.

mfg

Sorry, aber das sieht einfach grottenschlecht und absolut oberpeinlich aus...

Wenigstens trifft es nur einen Chinakracher, den darfst du ruhig verbasteln.

Zitat:

Original geschrieben von Wollschaaf

Sorry, aber das sieht einfach grottenschlecht und absolut oberpeinlich aus...

vorallendingen wenn dann so ein hobel mit nem 50ccm motörchen anner ampel vor einem steht und das mötorchen auf vollgaslaufen muss damit die dinger nicht ausgehen..

*lol* wie bescheuert kann man eigentlich sein sowas an seinem roller zu verbauen? gerade mit nem 50'ger ist man doch sowieso zielgruppe nr1 bei der rennleitung!

Zitat:

Original geschrieben von Thomba

Das ist nicvht wirklich richtig.

das wirst du uns auch sicherlich anhand der derzeit gültigen stvzo-§ belegen können...

Zitat:

Ich hab meine UBB eingetragen.

eine "ubb" ist grundsätzlich NICHT eitnragungsfähig, womit sich dann jegliche weitere diskussion zu deiner gefälligkeitseintragung erübrigt hat....

Zitat:

Die UBB darf als Einstiegsbeleuchtung genutzt werden

darf sie nicht.....

Zitat:

Die UBB darf an die Alarmanlage angeschlossen sein

darf sie auch nicht....

Zitat:

Die Ubb darf als Parkbeleuchtung funktionieren

darf sie ebenfalls nicht....

Zitat:

Aber bei allen varianten muß die schaltung so geschaltet sein das die UBB nicht bei eingeschalteter Zündung funktioniert

ebenfalls wieder dummfug!

die stvzo greift bei ALLEN fahrzeugen die im öffentlichen verkehrsraum sind....und das trifft auch auf stehende fahrzeuge mit ausgeschalteter zündung zu....und die stvzo ist im thema "ubb" sehr eindeutig gehalten....

 

 

 

 

:rolleyes:

Ich komme gerade von der Strassenkerwe, so eine lächerliche Beleuchtung hat nicht mal die Hinmalayabahn.

Findest Du das ernsthaft schön? Achja...jede Beluchtung an einem Fahrzeug muss eine "E-Nummer" haben.

Hat sie dies? Eine Eintragung ist übrigens nur eine Formalität, illegale Dinge werden dadurch nicht legalisiert.

Den selben Quatsch liest man oft genug bei Xenonumbauten, die natürlich voll eingetragen sind.

Unfassbar......

am 12. Oktober 2008 um 7:51

Die LED Unterbodenbeleuchtung darfst du an deinen Roller bauen, nur im Straßenverkehr nicht benutzen. Wie bei vielem in der STVZO ist die Benutzung im Straßenverkehr strafbar und nicht die Tatsache das es vorhanden ist. Wenn deine LED Streifen am Unterboden Kleben und ausgeschaltet sind verstößt du gegen nichts!!

Zum Thema Eintragung, bei vielen Oberklasse Fahrzeugen gibt es LED Unterboden oder Einstiegsbeleuchtung die nur im Stand leuchtet und die sind alle legal.

Themenstarteram 12. Oktober 2008 um 8:54

Zitat:

Original geschrieben von Wollschaaf

Sorry, aber das sieht einfach grottenschlecht und absolut oberpeinlich aus...

Wenigstens trifft es nur einen Chinakracher, den darfst du ruhig verbasteln.

Jedem seine Meinung ;)

Wegen Chinakracher....

Ich glaube mein Roller hat mich bisher auf meinen 2500 gut durchgebracht, KEIN PROBLEM.

Also ich finde das ich bisher einen guten Kauf geamcht habe...

Und wegen den LED Stripes, ich hatte sie zuerst unten drunter, so konnte man die einzelnen Leds nicht sehen, jedoch ist es dort wegen einen geriffelten bzw unebener Unterbodenplatte nicht richtg festgeblieben.

Ich finde des hat was.

Zitat:

ich werde mich dann aber doch eher für die 20iger kette entscheiden. weils für mein laggezogenes heck einfach geiler aussieht.

EIn Led Stripe hat einen hohen Preis... Immerhin 14 Euro pro Stripe. Ein 20ger Stripe würde bei mir auch gut passen, gab es aber nicht. Es gab nur 5er 10er und 30er. 30er sind mir zu lang.

Würde mich freuen wenn du mir dann ein paar Bilder von deiner Led Beleuchtung zeigst ;)

Themenstarteram 12. Oktober 2008 um 9:00

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Wollschaaf

Sorry, aber das sieht einfach grottenschlecht und absolut oberpeinlich aus...

vorallendingen wenn dann so ein hobel mit nem 50ccm motörchen anner ampel vor einem steht und das mötorchen auf vollgaslaufen muss damit die dinger nicht ausgehen..

*lol* wie bescheuert kann man eigentlich sein sowas an seinem roller zu verbauen? gerade mit nem 50'ger ist man doch sowieso zielgruppe nr1 bei der rennleitung!

Wenn ich die UBB anmache leuchtet sie vollauf. Habe sie nur an der Batterie angeschlossen, das heisst ich kann sie jeder zeit AN/AUS machen.

Ich habe es vll nicht deutlich gesagt, dass ich diese Beleuchtung NICHT im Strassenverkehr anmachen werde.

Sind lediglich für Scootertreffen bzw Events gedacht, oder halt einfach nur für Fotos.

Zitat:

Original geschrieben von Nexus500

Die LED Unterbodenbeleuchtung darfst du an deinen Roller bauen,

falsch!

Zitat:

nur im Straßenverkehr nicht benutzen.

da selbst die funktionsUNfähige montage verboten ist, KANN sie folglich auch nicht leuchten..

Zitat:

Wie bei vielem in der STVZO ist die Benutzung im Straßenverkehr strafbar

ebenfalls falsch!

und wenn du schon klugscheißen willst, dann nenn wenigstens § oder fang erstmal damit an, wie man die akürzung StVZO richtig schreibt!

Zitat:

Wenn deine LED Streifen am Unterboden Kleben und ausgeschaltet sind verstößt du gegen nichts!!

doch! StVZO §49a-1

Zitat:

und die sind alle legal.

richtig! da vom kba für zulässig erklärt und mit den notwendigen prüfzeichen versehen...

bevor ihr weiterhin mit eurem "eine ubb ist legal" euch blamiert und klugscheißen wollt, solltet ihr euch erstmal die stvzo zu rate ziehen, bevor ihr euer stammtischgebrabbel preisgebt...das thema wurde oft genug diskutiert und das ergebnis ist ziemlich klar "eine ubb war nie/ist nicht/wird nie legal sein und war nie/ist nicht/wird nie eintragbar sein"

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