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LED Tagfahrleuchten nachrüsten

Themenstarteram 25. Juni 2009 um 20:11

Hi @all!

 

Nachdem ich mehrere PN´s bekommen habe, dachte ich, dass es sinnvoller ist, einen Fred dafür aufzumachen, wo darüber diskutiert werden kann, als jedem die gleiche PN als Antwort zu schicken.

Auf den beiden Bilder sieht man, wo ich sie angebaut habe.

Es handelt sich um die bei der Insel verfügbaren SMD-LED Leisten mit 5050 LED´s. Das ist wichtig, weil alles andere einfach viel zu dunkel ist. Also keinen billigen Schrott kaufen, dann ärgert man sich.

 

Grüße,

 

Eraser

Dsc00032
Dsc00029
Beste Antwort im Thema
am 26. Juni 2009 um 13:51

Nichts gegen LED-Tagfahrleuchten, aber soetwas nachzurüsten wenn´s nicht original ist, sieht lächerlich aus.

Kann nicht verstehen, dass man damit ´nen 6er Golf verschandelt.

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ECE-R48 Richtlinien für Tagfahrleuchten:

 

Sind Tagfahrleuchten eingebaut, müssen sie automatisch eingeschaltet werden, sobald die Zündung eingeschaltet wird.

Bei Aktivierung des Abblendlichtes müssen die

Tagfahrleuchten automatisch ausgehen. Die Tagfahrleuchte

darf nicht zusammen mit Nebelscheinwerfer und Fernlicht

(Ausnahme: Lichthupe) leuchten.

 

Anordnung:

1.) Abstand vom Boden: mindestens 250 mm,

maximal 1500 mm

2.) Abstand zwischen den Innenrändern der sichtbaren

leuchtenden Fläche der Tagfahrleuchten muss mindestens

600 mm betragen

3.) Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und

Tagfahrleuchten: maximal 400 mm

Theoretisch könnte man sich die TFL auch hinter die Windschutzscheibe schrauben:D:D:D

hi

wie meinst von der insel ? von wo konkret?

mfg

NR

ich denke er meint die "Bucht".

@Eraser: thx, war auch schon kurz davor dir eine PN zu schreiben ;-)

Mag spießig klingen aber du bist dir bewusst das diese Dinger keine Zulassung haben? Du verlierst damit jeglichen Versicherungsschutz und das kann dich echt ruinieren.

Ist natürlich deine Sache, aber mir wäre es das nicht wert dieses Risiko einzugehen weil ich "Tagfahrlicht" für nen 10er bei der Bucht erstanden hab. Ernsthaft, ein Unfall mit Personenschaden und du bist echt am Arsch denn wenn dann im Protokoll steht das du kein zugelassenes Licht am PKW eingeschaltet hattest, dann ist der Drops für dich echt gelutscht. Dann lieber gleich von Hella nachrüsten wenn man sowas haben will, auch wenns ungleich teurer ist.

 

@ VectraGTSAstraH

Ich glaube er meint die Bucht, sprich ebay.

Zitat:

Original geschrieben von SaschaE.

Mag spießig klingen aber du bist dir bewusst das diese Dinger keine Zulassung haben? Du verlierst damit jeglichen Versicherungsschutz und das kann dich echt ruinieren.

Ist natürlich deine Sache, aber mir wäre es das nicht wert dieses Risiko einzugehen weil ich "Tagfahrlicht" für nen 10er bei der Bucht erstanden hab. Ernsthaft, ein Unfall mit Personenschaden und du bist echt am Arsch denn wenn dann im Protokoll steht das du kein zugelassenes Licht am PKW eingeschaltet hattest, dann ist der Drops für dich echt gelutscht. Dann lieber gleich von Hella nachrüsten wenn man sowas haben will, auch wenns ungleich teurer ist.

 

@ VectraGTSAstraH

Ich glaube er meint die Bucht, sprich ebay.

Das ist nicht ganz richtig!

Ich nehme an, es sind diese hier: LED-TFL

und die haben ein E-Prüfzeichen.

Zitat:

Original geschrieben von Peter_will_nen_Golf

und die haben ein E-Prüfzeichen.

Ok, dann hab ich nichts gesagt :D

Ich hatte auf die schnelle nur solche billigen 10€ STreifen gefunden un bei dieser auktion stand bei das es im Bereich der StVZO nicht zulässig ist. Dann fröhliches Tagfahrleuchting ;)

ECE-R48 Richtlinien für Tagfahrleuchten:

 

Sind Tagfahrleuchten eingebaut, müssen sie automatisch eingeschaltet werden, sobald die Zündung eingeschaltet wird.

Bei Aktivierung des Abblendlichtes müssen die

Tagfahrleuchten automatisch ausgehen. Die Tagfahrleuchte

darf nicht zusammen mit Nebelscheinwerfer und Fernlicht

(Ausnahme: Lichthupe) leuchten.

 

Anordnung:

1.) Abstand vom Boden: mindestens 250 mm,

maximal 1500 mm

2.) Abstand zwischen den Innenrändern der sichtbaren

leuchtenden Fläche der Tagfahrleuchten muss mindestens

600 mm betragen

3.) Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und

Tagfahrleuchten: maximal 400 mm

Theoretisch könnte man sich die TFL auch hinter die Windschutzscheibe schrauben:D:D:D

am 25. Juni 2009 um 22:18

und wie steuerst du sie an? Kann man einfach das originale TFL ab- bzw. umklemmen?

Wie sind die befestigt und wo liegen die Kabel!?

Lieben Dank schonmal

am 26. Juni 2009 um 5:06

Ist der Einbau sehr kompliziert?

Zitat:

Original geschrieben von Eraser456

...

Es handelt sich um die bei der Insel verfügbaren SMD-LED Leisten mit 5050 LED´s. Das ist wichtig, weil alles andere einfach viel zu dunkel ist. Also keinen billigen Schrott kaufen, dann ärgert man sich.

...

Eraser

Wenn da aber nach dir ein Audi/Mercedes/Lexus kommt, hat man aber trotzdem gelitten, weil die trotzdem noch viel heller sind und dann wirkt das wieder nur wie gewollt und nicht gekonnt. Zumindest, was ich von dem Bild hier sehen kann, ist noch wesentlich dunkler als die Originale.

am 26. Juni 2009 um 5:58

und gibt es auch jemanden der mir die dinger einbauen kann?

Weiß jemand wie das in Österreich ausschaut?

am 26. Juni 2009 um 8:03

Zitat:

Original geschrieben von VenoX

Weiß jemand wie das in Österreich ausschaut?

Da Österreich auch in der EU ist, gelten die gleichen Vorschriften ;)

am 26. Juni 2009 um 9:09

Ich hoffe, du hast noch ein Relais verbaut, damit sich die Dinger automatisch abschalten bei Stand-/Abblend-/Aufblendlicht. Ansonsten ist es ja kein erlaubtes TFL. E-Zeichen allein reicht jedenfalls nicht, damit es legal ist.

edit: Ich habe grad mal recherchiert und auf Wikipedia gefunden, dass TFL Leuchten eine R87-Zulassung benötigen. Es gibt auch einen Link zum Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Wenn man in diesem Dokument auf Seite 9 (Punkt 5.2) nachliest, stellt man fässt, dass eine TFL-Leuchte ein E-Prüfzeichen und ein RL-Prüfzeichen benötigt!

Die erwähnte Leuchte von Ebay hat dies nicht. Es steht auch nirgendwo auf der Ebay-Seite, dass die Leuchte nach STVO zugelassen ist.

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