LED Tagfahrlicht nachrüstbar?
Hi!
Wäre es nicht mal ne Idee ein LED Tagfahrlicht alà A6 oder A4 nachzurüsten?
Habt ihr da schon mal was gehört oder euch Gedanken drüber gemacht??
Weil Tagsüber will ich ja nicht mit voller Beleuchtung rumfahren und nur Standlicht darf man ja nicht.
mfg Sven
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34 Antworten
Wie soll das gehen? Da deine ABE keine LED-Beleuchtung abdeckt hast du schlechte Karten. Fazit: Abblendlicht an und gut.
Re: LED Tagfahrlicht nachrüstbar?
Zitat:
Original geschrieben von Sven87
Hi!
Wäre es nicht mal ne Idee ein LED Tagfahrlicht alà A6 oder A4 nachzurüsten?
Habt ihr da schon mal was gehört oder euch Gedanken drüber gemacht??
Weil Tagsüber will ich ja nicht mit voller Beleuchtung rumfahren und nur Standlicht darf man ja nicht.
mfg Sven
Das ist falsch! Tagsüber darfst du sehr wohl mit Standlicht herumfahren! Was nicht erlaubt ist ist Standlicht kombiniert mit Nebelscheinwerfer, bzw. Standlicht bei Dämmerung bzw. Nacht!
MfG, Tobi
Machbar ist alles, aber ich verstehe noch nicht ganz worin der Unterschied zwischen NSW und dem Tagfahlicht besteht.
man könnte ja theoretisch wie beim 5er Golf da wo die NSW sind ein Tagfahrlicht einsetzen.
siehe www.hella-online.de
oder eine Kombination aus beidem, nach dem H4-Birnen prinzip.
@D4YW4LKER:
Warum hört man dann in anderen Threads so oft von Tickets weil man mit Standlicht gefahren ist?
Ich seh trotsdem auch oft leute die nur mit Standlicht fahren.
Re: Re: LED Tagfahrlicht nachrüstbar?
Zitat:
Original geschrieben von D4YW4LKER
Tagsüber darfst du sehr wohl mit Standlicht herumfahren!
Sorry, das ist in Deutschland verboten.
StVo §17 Abs 2
Zitat:
Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
Zitat:
Original geschrieben von D4YW4LKER
Was nicht erlaubt ist ist Standlicht kombiniert mit Nebelscheinwerfer,
Sorry, das ist in Deutschland erlaubt.
StVo §17 Abs 3
Zitat:
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.
http://www.fahrtipps.de/recht/stvo.php?par=17
Re: LED Tagfahrlicht nachrüstbar?
Zitat:
Original geschrieben von Sven87
Hi!
LED Tagfahrlicht alà A6 oder A4
Nur noch kurz zur Korrektur.... der A4 und A6 haben KEIN LED-Tagfahrlicht, sondern eine ganz normale Glühbirne. Der A8 wiederum hat LED-Tagfahrlicht, bestehend aus 5 LEDs pro Seite.
Dachte D4YW4LKER wüsste da bescheid?
Also klärt mich auf.
Zitat:
Original geschrieben von Klaschi
Dachte D4YW4LKER wüsste da bescheid
Die A8 Optik
Re: Re: Re: LED Tagfahrlicht nachrüstbar?
Sorry, hab mich falsch ausgedrückt!
Du darfst in der Nacht nicht mit Standlicht und Nebelscheinwerfer fahren, da du in der Nacht mindestens Abblendlicht brauchst! Am Tag darfst du schon nur mit Standlicht und Nebelscheinwerfern fahren! Allerdings nur wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindern.
Mit Standlicht alleine darfst du sehrwohl am Tag fahren. Das, was du aus § 17/ II StVO zitiert hast bezieht sich auf Dämmerung und Dunkelheit aus § 17/ I StVO. Bei Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern brauchst du nämlich mindestens Abblendlicht.
MfG, Tobi (der sich da als Polizist auf jeden Fall auskennt )
Re: Re: Re: Re: LED Tagfahrlicht nachrüstbar?
Zitat:
Original geschrieben von D4YW4LKER
Mit Standlicht alleine darfst du sehrwohl am Tag fahren. Das, was du aus § 17/ II StVO zitiert hast bezieht sich auf Dämmerung und Dunkelheit aus § 17/ I StVO. Bei Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern brauchst du nämlich mindestens Abblendlicht.
MfG, Tobi (der sich da als Polizist auf jeden Fall auskennt )
hmmm ich befürchte, dass das bei euch in Bayern vielleicht so ist, hier in NRW gibt es Tickets für's Fahren mit Standlicht am Tag. Vielleicht ist dieser Punkt der StVo doch auch ein wenig auslegungssache. Also ich würde aus Position 2 keine eindeutige Schlussfolgerung ziehen, dass das nur für Dämmerung und Dunkelheit liegt ...
Ich bin beruflich nicht vorbelastet mit sowas, hatte mir nur interesse halber mal den § durchgelesen
P.S.: Mal ne Frage an dich als Polizisten, warum haltet ihr keine Leute mit defekten Scheinwerfern an? Hier fahren deine "Kollegen" meistens vorbei ohne mal einen freundlichen Hinweis auszusprechen ...
Re: Re: Re: Re: LED Tagfahrlicht nachrüstbar?
Zitat:
Original geschrieben von D4YW4LKER
Sorry, hab mich falsch ausgedrückt!
Du darfst in der Nacht nicht mit Standlicht und Nebelscheinwerfer fahren, da du in der Nacht mindestens Abblendlicht brauchst! Am Tag darfst du schon nur mit Standlicht und Nebelscheinwerfern fahren! Allerdings nur wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindern.
Mit Standlicht alleine darfst du sehrwohl am Tag fahren. Das, was du aus § 17/ II StVO zitiert hast bezieht sich auf Dämmerung und Dunkelheit aus § 17/ I StVO. Bei Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern brauchst du nämlich mindestens Abblendlicht.
MfG, Tobi (der sich da als Polizist auf jeden Fall auskennt )
Hi!
Wenn man mich also Tagsüber bei schönem Wetter anhalten würde (also dein Kollegen) weil ich nur mit Standlicht gefahren bin, kann ich dann ein evtl. Ticket ablehnen, bzw. zurückgeben? ich komm ja auch aus Bayern (Unterfranken).
Weil grad wenn ich etwas durch wald oder so fahre finde ich dass man mit Standlicht besser gesehen wird als ohne.
Und festbeleuchtung möcht ich dann doch net so gerne anmachen. :-)
mfg Sven
Mit Standlicht und NSW rumfahren sieht einfach nur bescheuert aus.
Warum lasst ihr euch nicht einfach das Tagfahrlicht aktivieren und auf 25% einstellen (geht nicht bei Xenon)?
Man wird gesehen und der Stromverbauch sowie die Belsatung der einzelnen Glühbirnen sinkt.
Gruß
PowerMike