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LED-TFL mit Halogenscheinwerfern gleichzeitig?

Mercedes E-Klasse W212
Themenstarteram 26. Februar 2012 um 19:39

Hallo,

bei Xenon und ILS leuchten die LED-TFL in gedimmten Zustand auch gleichzeitig. Das weiß ich, habe ich schon gesehen und wurde mir von MB auch so bestätigt (per mail).

Frage: Leuchten bei Halogenscheinwerfern auch die TFL gleichzeitig, wenn das Abblendlicht eingeschalten ist?

Bei mir nämlich nicht der Fall, die Niederlassung sagt: "Es sei gesetzlich verboten". MB per mail sagt, mit ILS möglich und auf meine im Thread explizit gestellte Frage kann mir nicht einmal der Kundenservice antworten...

Kann hier jemand für Aufklärung sorgen?

Grüße

probigmac

Beste Antwort im Thema
am 5. März 2012 um 17:09

Zitat:

 

Frage: es soll auch der "SCN Codierung am SAM Fahrer" programmiert, was bedeutet das, bzw. was genau muss da gemacht werden?

Danke und Grüße!

Hallo,

bei den Steuergeräten in deinem Auto kann man nichts mehr mit einer einfachen Codierung ein oder ausschalten. Um wirklich alle Einstellungen die für dein Auto zutreffen zu codieren, wurde die SCN Codierung erfunden. Hierbei greift die Stardiagnose, bei der Codierung, online auf die bei Mercedes hinterlegte Datenkarte zurück und stellt alle in deinem Fahrzeug verbauten Ausstattungen ein.

Deshalb muss diese Datenkarte vor der SCN-Codierung von deinem :) online geändert werden damit der SAM nach der Codierung weiss, daß er nun die TFL bei Licht an dimmen muss ( - SA K22 )

Ich hoffe mein geschreibe ist halbwegs verständlich.

Gruß

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am 26. Februar 2012 um 20:32

Angeblich nicht legal aber möglich. Gleiches Vorgehen wie beim w204

HIER

 

Der SA Code K22 (SOFTWARESTEUERUNG FÜR ABBLENDLICHT OHNE NACHTDESIGN) muss aus der Datenkarte raus und danach eine SCN Codierung im SAM vorn gemacht werden. Normalerweise 8 AW. Fragt den freundlichen.

Beim ILS sind das adaptive TFL. D.h. die sind dimmbar.

Themenstarteram 26. Februar 2012 um 20:50

Zitat:

Original geschrieben von wkatze6

Angeblich nicht legal aber möglich. Gleiches Vorgehen wie beim w204

HIER

 

Der SA Code K22 (SOFTWARESTEUERUNG FÜR ABBLENDLICHT OHNE NACHTDESIGN) muss aus der Datenkarte raus und danach eine SCN Codierung im SAM vorn gemacht werden. Normalerweise 8 AW. Fragt den freundlichen.

Danke für den link. Ich verstehe es zwar inhaltlich nicht, warum es nicht zulässig ist, akzeptiere es aber dann. Rumfummeln und gegen gesetzliche Regelungen verstoßen ist nicht mein Ding. Dann hatte die Niederlassung doch recht, auch wenn die Ausführungen recht dürftig waren :o

Grüße

probigmac

am 26. Februar 2012 um 20:55

Zitat:

Original geschrieben von Bruno_Pasalaki

Beim ILS sind das adaptive TFL. D.h. die sind dimmbar.

Wenn der SA Code K22 entfernt wird sind die Leuchten auch gedimmt.

Themenstarteram 26. Februar 2012 um 21:42

Zitat:

Original geschrieben von wkatze6

Zitat:

Original geschrieben von Bruno_Pasalaki

Beim ILS sind das adaptive TFL. D.h. die sind dimmbar.

Wenn der SA Code K22 entfernt wird sind die Leuchten auch gedimmt.

Ich will ja nicht begriffsstutzig erscheinen, aber...

Wie ist das denn jetzt genau? Wenn der Fehlercode K22 entfernt ist, sind die LED-TFL auch bei eingeschaltetem Halogen-Abblendlicht gedimmt und somit gesetzeskonform. Richtig?

Die MB Niederlassung programmiert dies aber nicht um (ich habe gefragt, ob man hier softwaremäßig nicht eingreifen könne- Antwort, NEIN)

Was empfehlt Ihr mir denn nun genau. Soll ich nochmal explizit nach diesem Code K22 nachfragen, bzw. verlangen, dass dieser geändert wird, weil die Niederlassung das evtl. gar nicht weiß?

Ich bin völlig verwirrt. Warum ist dies denn werksseitig offensichtlich so gewollt? Marketingstrategie zur Absatzerhöhung von ILS und Xenon?

Gleichzeitig hab ich in der untermotorisierten Kiste mit 170 PS aber eine Doppel-Auspuff, der nur optisch was hermacht- sehr sinnvoll!?

Grüße

probigmac

PS: Ich halte die TFL auch mit eingeschaltetem Abblendlicht deshalb für sehr sinnvoll, da ich, wann immer möglich, mit dem Top-Speed der Kiste unterwegs bin und mir dadurch eine bessere Sichtbarkeit für die anderen Verkehrsteilnehmer verspreche.

Hallo ins Forum,

das liegt an der Zulassung der Lichter. Beim ILS sind die TFL als Teil des Gesamtsystems typgerüft und haben neben der TFL-Zulassung (Zulassungszeichen RL) auch - gedimmt - die Zulassung als Stand/Positionslicht. Letztere fehlt bei den TFL mit Halogen, weil diese nicht gedimmt werden (jedenfalls, wenn K22 vorhanden ist). Von daher wird es MB aus Haftungsgründen nicht machen, da die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bei nicht zugelassenen Lampenkombinationen erlischt.

Trotz der vielen Diskussionen um die LED-TFL hat mir noch nie jemand die Zulassungsangaben auf der Leiste genannt, wenn Halogen verbaut ist. Mich würde nämlich brennend interessieren, ob Daimler die LED-Leisten in zwei Varianten verbaut oder ob diese bei allen gleich ist. Im letzten Fall wäre es dann tatsächlich nur eine Softwarefrage.

Viele Grüße

Peter

'n Abend Peter.

Im Falle der geraden Tagfahrleuchten ist das links A204 906 89 00 und rechts A204 906 90 00. Da gibt es keine Halogen- und ILS-Version.

MfG

Hans

Hallo ins Forum,

danke für die Teilenummern, aber ich meine die Zulassungsangaben, also die E-Nr. und alle weiteren Angaben (meist ist auch die ~ u.ä. dabei). Für Stand-/Positionslicht gibt's da auch ne Nummer. Da es TFL sind, ist auf jedenfall auch das RL dabei.

Wenn es aber nur pro Seite jeweils eine Teilenummer im EPC gibt, sind die Leisten technisch gleich.

Viele Grüße

Peter

PS: Ich kann selbst nicht nachschauen, da ich ILS habe.

Das sind die Teilenummern der beiden LED-Leisten. Dazu gehören dann noch zwei Blenden und zwei Abdeckungen. Mehr habe ich zu dem Thema leider nicht, sorry.

MfG

Hans

PS: Geht mir genauso.

Themenstarteram 26. Februar 2012 um 22:23

Zitat:

Original geschrieben von Ich_Version_1.0

'n Abend Peter.

Im Falle der geraden Tagfahrleuchten ist das links A204 906 89 00 und rechts A204 906 90 00. Da gibt es keine Halogen- und ILS-Version.

MfG

Hans

wzbw - also gibt es keine hardwaretechnischen Unterschiede, sondern wir reden hier über eine rein softwaretechnische Programmierung.

Ich werde der Sache mal detailliert nachgehen und mit dem Leiter der Niederlassung reden. Was mich hautpsächlich stört, ist nicht die Sache an sich, sondern die unprofessionelle und recht lückenhafte und widersprüchliche Argumentation. Die sollten doch Ihre Prozesse im Griff haben und zu eindeutigen Aussagen fähig sein! Und da verlange ich von MB mehr als von Lada.

Grüße

probigmac

'n Abend Pro BigMac.

Wobei zunächst noch die Frage im Raum steht: Auch wenn es softwaretechnisch machbar wäre, hat Mercedes eine solche Kombination für die Typprüfung eingereicht? Wie Peter schon erwähnte, könnte davon die Betriebserlaubnis abhängen.

MfG

Hans

Themenstarteram 26. Februar 2012 um 22:35

Zitat:

Original geschrieben von Ich_Version_1.0

'n Abend Pro BigMac.

Wobei zunächst noch die Frage im Raum steht: Auch wenn es softwaretechnisch machbar wäre, hat Mercedes eine solche Kombination für die Typprüfung eingereicht? Wie Peter schon erwähnte, könnte davon die Betriebserlaubnis abhängen.

MfG

Hans

Check. Eine Aussage mit der ich zufrieden wäre, wäre also: Softwaretechnisch zwar möglich, aber da keine Zertifizierung vorhanden ist, nicht umsetzbar. Beim Anschauen der IG-Metall Tariftabelle kann ich sowas glaube ich erwarten...

Grüße

probigmac

Gut, jetzt bin ich verwirrt. Was hat die IG-Metall Tariftabelle mit der Beleuchtungszulassung eines Autos zu tun? :confused:

MfG

Hans

PS: Ziehe meine Frage zurück.

Zitat:

Original geschrieben von Ich_Version_1.0

Gut, jetzt bin ich verwirrt. Was hat die IG-Metall Tariftabelle mit der Beleuchtungszulassung eines Autos zu tun? :confused:

MfG

Hans

PS: Ziehe meine Frage zurück.

Ich subsumiere mal:

Er meint wahrscheinlich, wer gutes Geld verdient, der sollte auch professionelle Antworten geben können.

Grüße

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